LongRangeGun
Lieutenant
- Registriert
- März 2011
- Beiträge
- 552
Hallo,
ich habe hier einen kniffligen Fall, den ich nicht einwandfrei bewerten kann:
Es wurde bei einem Installateur eine Duschwand mündlich bestellt. Nach einem Follow Up wurde am nächsten Tag vom Installateur gesagt, dass diese nun beim Installateur ist und montiert werden kann. Allerdings möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, da mir diese Duschwand doch zu teuer ist.
Der Installateur war zwar willig, allerdings hat er vom Großhändler zu verstehen bekommen, dass diese Duschwand nicht mehr zurückgenommen werden kann und deswegen will der Installateur mir diese Duschwand auch berechnen. Ich wurde aber nie darauf aufmerksam gemacht, dass man diese Duschwand nicht zurück geben kann, schließlich war es eine ganz normale Duschwand, die so im Katalog stand. Die Duschwand wurde auch nicht angepasst oder sonstiges, es ist Standenware.
Muss ich die Ware abnehmen und bezahlen?
ich habe hier einen kniffligen Fall, den ich nicht einwandfrei bewerten kann:
Es wurde bei einem Installateur eine Duschwand mündlich bestellt. Nach einem Follow Up wurde am nächsten Tag vom Installateur gesagt, dass diese nun beim Installateur ist und montiert werden kann. Allerdings möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, da mir diese Duschwand doch zu teuer ist.
Der Installateur war zwar willig, allerdings hat er vom Großhändler zu verstehen bekommen, dass diese Duschwand nicht mehr zurückgenommen werden kann und deswegen will der Installateur mir diese Duschwand auch berechnen. Ich wurde aber nie darauf aufmerksam gemacht, dass man diese Duschwand nicht zurück geben kann, schließlich war es eine ganz normale Duschwand, die so im Katalog stand. Die Duschwand wurde auch nicht angepasst oder sonstiges, es ist Standenware.
Muss ich die Ware abnehmen und bezahlen?