Rücktritt vom Kaufvertrag, Katalogware beim Installateur

LongRangeGun

Lieutenant
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Hallo,

ich habe hier einen kniffligen Fall, den ich nicht einwandfrei bewerten kann:

Es wurde bei einem Installateur eine Duschwand mündlich bestellt. Nach einem Follow Up wurde am nächsten Tag vom Installateur gesagt, dass diese nun beim Installateur ist und montiert werden kann. Allerdings möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, da mir diese Duschwand doch zu teuer ist.

Der Installateur war zwar willig, allerdings hat er vom Großhändler zu verstehen bekommen, dass diese Duschwand nicht mehr zurückgenommen werden kann und deswegen will der Installateur mir diese Duschwand auch berechnen. Ich wurde aber nie darauf aufmerksam gemacht, dass man diese Duschwand nicht zurück geben kann, schließlich war es eine ganz normale Duschwand, die so im Katalog stand. Die Duschwand wurde auch nicht angepasst oder sonstiges, es ist Standenware.

Muss ich die Ware abnehmen und bezahlen?
 
Wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt, dann hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Und zwar zwei Wochen nach Erhalt der Ware bzw. der Widerrufsbelehrung.

Ausgenommen davon sind nach Kundenspezifikation angefertigte Artikel, wenn der Händler also eine Glasscheibe nach deinen Vorgaben zugeschnitten hat (oder zuschneiden hat lassen), dann hast du kein Widerrufsrecht.

Irgendwelche Verträge zwischen Händler und seinen Lieferanten spielen keine Rolle, im Zweifel bleibt der Händler auf der Ware und den Kosten sitzen.

Edit: Das vorgenannte gilt nur, wenn der Installateur üblicherweise Bestellungen per Telefon annimmt (davon ist etwa auszugehen, wenn im Katalog eine "Bestellhotline" o.ä. erwähnt wird). Wenn er aber im wesentlichen ein Ladengeschäft betreibt und höchstens gelegentlich über das Telefon Bestellungen hereinkommen, dann muss er kein Widerrufsrecht gewähren. Das war falsch, galt nur bis 2014
 
Zuletzt bearbeitet:
Was bedeutet *mündlich bestellt*? Warst du im Geschäft oder per Telefon?
 
Oh sorry, das habe ich vergessen. Es wurde vor Ort im Geschäft bestellt. :(
 
Im Geschäft bestellt ist kein Fernabsatzgeschäft, und du hast kein Widerrufsrecht.
 
Naja, bei einem Ladengeschäft gibt es kein Rückgaberecht, deswegen muss man dich darauf auch nicht aufmerksam machen... Es gibt höchstens Optionen wenn die Ware mangelhaft ist oder nicht passend, sofern der Installateur bsp. die Maße selbst genommen hat bzw. dir auch die restliche Dusche verkauft hat.

Ich seh da keine Möglichkeit und es ist eig. schon nett, dass es der Händler überhaupt versucht hat. Auf der Ware sitzen bleiben will dieser aber natürlich auch nicht.
 
Also das heißt, dass ich wirklich die Duschwand zu dem Preis nehmen muss?
 
Ja, das musst Du. Wie lange war denn der Zeitraum zwischen Deiner Bestellung und der jetzt angekündigten Lieferung? Solche Wände werden idR extra für den Kunden gefertigt. Die liegen nicht auf Lager.
 
Eine Woche. Es war aber halt Katalog Ware. Das hat mich stutzig gemacht.
 
LongRangeGun schrieb:
Eine Woche. Es war aber halt Katalog Ware. Das hat mich stutzig gemacht.

Trotzdem wird sowas nur auf Kundenwunsch gefertigt. Das ist wie ne Haustür z.B. diese gibts auch im Standardmaß, wird aber eben nur bei Bestellung hergestellt und kann dann auch nicht mehr so "einfach" zurück gegeben werden.

Ich kann hier auch den Händler verstehen, er hat Beratung, Service etc. geliefert hat sich versucht so Kulant wie möglich zu zeigen aber irgendwo sind da eben auch Grenzen gesetzt.
 
Auch Werklieferungsverträge fallen letztlich unter das Kaufrecht. Weiterhin stimme ich den "juristischen" Ausführungen mancher hier dogmatisch nicht zu - im Ergebnis sind sie aber korrekt. Du wirst die Duschwand abnehmen und bezahlen müssen.
Möglichkeiten das zu umgehen mag es, rechtstheoretisch, geben. Ich halte diese aber für eher wenig zielführend und moralisch verwerflich.

Nur so viel: Fernabsatz gibt es bereits seit 2002 nicht mehr und der Begriff ist auch irreführend, da explizit Haustürgeschäfte eingeschlossen sind.
 
Idon schrieb:
Fernabsatz gibt es bereits seit 2002 nicht mehr
Interessant, denn Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz galt bis 2014. Sie wurde abgelöst durch Richtlinie 2011/83/EU in der auch ziemlich häufig von Fernabsatz zu lesen ist.
 
Die EU Richtlinien müssen in nationale Gesetze gegossen werden und gelten für sich erstmal nicht.

Es kann in D schon sein, dass Fernabsatz nicht mehr vorkommt. In Ö heißt das Gesetz immer noch so :)

Edit: Auch euer BGB § 312c Fernabsatzverträge (in Kraft getreten 2014) und da sind Haustürgeschäfte nicht eingeschlossen. Ich glaub da hat sich Idon vertan :P

Im Grunde aber auch egal und nicht wirklich Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war von 2000 bis 2002 ein eigenständiges Gesetz und 2002 wurde es eben in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert. Ich glaube das wollte Idon damit sagen.
 
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