Stampfi82
Ensign
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Es gibt hier ausreichend Gerichtsentscheide in Deutschland. Aldi darf ja auch nicht mit einem Produkt X zum Kampfpreis werben und dieses Produkt nur in 2 Filialen in Meck-Pom vorrätig haben.tollertyp schrieb:Wenn die Händler die Karten günstiger verkaufen, beschwert sich aber auch keiner ... weil es nun mal UVPs sind. Sorry, aber das war schon immer so. AMD kann nur verbindliche Preise für ihren eigenen Shop nennen, das haben sie auch eingehalten.
Hier eine tolle Übersicht zum Thema Lockangebote.
Die beworbenen Gegenstände müssen eine "gewisse Zeit" im Laden vorrätig sein. Der Aldi Thermomix war beispielsweise direkt nach Ladenöffnung vergriffen - No Go!
Beworben wurde die 6000er Serie - gerade durch den NDA und die Salamitaktik zum UVP in $ mehr als genug - zumal die UVP massiv im Bereich Benchmarking greift. Jeder Test spricht doch von ... "für 649€ die beste Leistung dieser Klasse..." ...
Und dann gibt es UVP nur für 30 Sekunden :-)
Beim Ryzen 5000 fand ich es okay, da gabs es bis zum Abend noch vereinzelt Angebote.
Edit: Hier ist das Beschwerdeformular der Verbraucherschützer - direkt mal ausgefüllt :-)