Glasfaser Saarland: Telekom will über 120.000 Haushalte mit FTTH versorgen

crackett schrieb:
Der Eigentümer will z.B. auch keine Grundsteuer zahlen oder Sickerschächte für‘s Regenwasser bauen - muß er trotzdem, weil es Gesetz ist.

Wegerecht nach TKG erlaubt das Bauen auf öffentlichem Grund. Möchte jemand keinen Glasfaseranschluß und verweigert die Unterschrift, wird das ganze bis zur Grundstücksgrenze vorbeitet und gelegt, sodaß nur noch der Hausanschluß gebaut werden muß, wenn man sich später dann doch mal für etwas Zeitgemäßes entscheidet. Die Kosten für den Hausanschluß trägt dann aber der Eigentümer des Privatgrunds.
 
senf.dazu schrieb:
Würd ja jetzt fast vermuten das man irgendwie ein einzelnes kurzes Kabelstück der 7 Kabel eines Verbundes irgendwie unbeschädigt rausoperieren kann (Mantel aufschlitzen, abschneiden, rausziehen ?) und dann in dem gefrästen Abzweiger zum Straßenrand in den Schlitz legen kann - die restlichen 6 gehen weiter auf der Straße.
Bei 8:50 siehst du eine Hauszuführung: Schlitz bis zum Loch im Gehweg neben Hauswand, Kabelrolle liegt nebendran. Vermutlich muss das Kabel von vorne herein lang genug gewählt werden, damit man bis ins Haus hinein kommt und erst dort am Übergabepunkt gespleißt wird.
 
up.whatever schrieb:
Bei 8:50 siehst du eine Hauszuführung: Schlitz bis zum Loch im Gehweg neben Hauswand, Kabelrolle liegt nebendran. Vermutlich muss das Kabel von vorne herein lang genug gewählt werden, damit man bis ins Haus hinein kommt und erst dort am Übergabepunkt gespleißt wird.
Naja - ich seh eine unscharfe Kabelrolle, es bleibt aber unklar ob das nun ein kompletter 7er Verbund oder ein einzelnes Teilkabel davon ist. Oder was anderes - die Durchführung unter dem Bordstein ist ja auch schon wieder dicht.
 
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