DeusoftheWired
Fleet Admiral
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crackett schrieb:Der Eigentümer will z.B. auch keine Grundsteuer zahlen oder Sickerschächte für‘s Regenwasser bauen - muß er trotzdem, weil es Gesetz ist.
Wegerecht nach TKG erlaubt das Bauen auf öffentlichem Grund. Möchte jemand keinen Glasfaseranschluß und verweigert die Unterschrift, wird das ganze bis zur Grundstücksgrenze vorbeitet und gelegt, sodaß nur noch der Hausanschluß gebaut werden muß, wenn man sich später dann doch mal für etwas Zeitgemäßes entscheidet. Die Kosten für den Hausanschluß trägt dann aber der Eigentümer des Privatgrunds.