Mumbira
Commander
- Registriert
- Feb. 2012
- Beiträge
- 2.674
Heute habe ich ein CPU-Bundle auf Kleinanzeigen verkauft. Aber schon als ich gesehen habe, wie er das Bundle transportieren möchte, hab ich es bereut. Er hat einfach Mainboard und Kühler, ohne weiteren Schutz, in einen dünnen Rucksack gepackt und aus der Tür gelaufen. Hätte er genau so gut mit einem Sack transportieren können. Anscheinend ist er 1,5 Stunden mit den Öffis zu mir gefahren. Das kann ja gar nicht gut gehen.
Und genau so wie erwartet, hat er sich 2 Stunden später gemeldet und sagt mir, dass das Mainboard defekt sei. Ich hab ihn einfach ignoriert, weil er mir schon seit einer Woche auf die Nerven ging, obwohl er schon einen SEHR guten Preis bekommen hat. (Hätte ihm das Bundle einfach nicht verkaufen sollen.) Es geht nur um 30€, deswegen mach ich mir auch keine Gedanken darüber.
Aber jetzt bin ich halt am Überlegen, wie das bei einem teureren Produkt ausgegangen wäre. Ich habe in der Anzeige ausdrücklich geschrieben, dass das Bundle vor Ort getestet werden kann, solange man ein passendes Netzteil mitnimmt. Und habe ihn auch per PN nochmal drauf hingewiesen. Ich habe aber weder eine Sachmängelhaftung, noch sonstiges ausgeschlossen. Natürlich muss ich als Verkäufer dann normalerweise dafür gerade stehen, dass das Produkt zumindest beim Kauf in Ordnung ist.
Wie würde sowas theoretisch vor Gericht ausgehen? Der Käufer hat die Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, das Produkt vor Ort zu testen. Andererseits habe ich als Verkäufer nur impliziert, aber nicht ausdrücklich geschrieben, dass ich mir später nichts anhören möchte von wegen "Du hast mir was defektes verkauft."
Und genau so wie erwartet, hat er sich 2 Stunden später gemeldet und sagt mir, dass das Mainboard defekt sei. Ich hab ihn einfach ignoriert, weil er mir schon seit einer Woche auf die Nerven ging, obwohl er schon einen SEHR guten Preis bekommen hat. (Hätte ihm das Bundle einfach nicht verkaufen sollen.) Es geht nur um 30€, deswegen mach ich mir auch keine Gedanken darüber.
Aber jetzt bin ich halt am Überlegen, wie das bei einem teureren Produkt ausgegangen wäre. Ich habe in der Anzeige ausdrücklich geschrieben, dass das Bundle vor Ort getestet werden kann, solange man ein passendes Netzteil mitnimmt. Und habe ihn auch per PN nochmal drauf hingewiesen. Ich habe aber weder eine Sachmängelhaftung, noch sonstiges ausgeschlossen. Natürlich muss ich als Verkäufer dann normalerweise dafür gerade stehen, dass das Produkt zumindest beim Kauf in Ordnung ist.
Wie würde sowas theoretisch vor Gericht ausgehen? Der Käufer hat die Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, das Produkt vor Ort zu testen. Andererseits habe ich als Verkäufer nur impliziert, aber nicht ausdrücklich geschrieben, dass ich mir später nichts anhören möchte von wegen "Du hast mir was defektes verkauft."