Was du anerkennst ist nicht wichtig. Wichtig ist dass die Korrektur an sich eine juristische Anerkennung ist und daher unstrittig. Da du immer noch auf dem selben Gedankenstand bist auf dem du dich vor Tagen eingeloggt hast, ist es einfach verwunderlich warum du das hier immer wieder wiederholst, wenn keinerlei zusätzliche Information enthalten ist. Händler und Hersteller agieren nicht nach juristischen Gesichtspunkten sondern nach finanziellen. Daraus eine juristische Sichtweise abzuleiten zeigt wie wackelig deine Argumentation ist.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste
- Ersteller DrToxic
- Erstellt am
Tammy
Vice Admiral
- Registriert
- Aug. 2012
- Beiträge
- 6.238
Tafelzwerk schrieb:Dieser liegt aktuell nicht vor.
Ohne Klageweg und Gerichtsurteil ist er nicht bestimmt, das Vorliegen oder dessen Negierung ist daher beides falsch.
Wenn schon pingelig, dann aber bitte richtig.
SirXe schrieb:Was ein hin und her..
kann sich das vlt einer schriftlich bestätigen lassen, damit hwv/atelco nicht erzählen kann "es wären lügen"?
Ich frage mich die ganze Zeit, warum sie es nicht schriftlich bestätigen. Für mich sieht es danach aus, dass sie zwar den Imageschaden gering halten wollen, es den Kunden aber so schwer wie möglich machen wollen.
Tafelzwerk schrieb:Wir können glücklich sein, dass sich die Händler größtenteils kulant zeigen. Alles andere ist blankes "Ich will aber Recht haben, manno!".
Ich glaube nicht, dass etwas, was recht eindeutig im Gesetz beschrieben ist, mit Glück zu tun hat oder das wir nur bockig sind, wenn wir es in Anspruch nehmen wollen.
Tafelzwerk
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 338
@Tammy: Wenn's pingelig wird, bin ich dabei. Dann halt so.
Ich hab schon mal das Beispiel gebracht:
Nehmt doch mal ein Maßband heraus und messt eure Grafikkartenlänge in Millimetern. Wenn diese 2mm von den Herstellerangaben abweicht, will ich, dass hier dieselben starr behaupten, es würde ein Sachmangel vorliegen. Es kommt nicht nur darauf an, ob die Angaben zu 100% passen. Es kommt auch darauf an, dass die Abweichungen maßgeblich für die Kaufentscheidung waren.
Aber ich steige an dieser Stelle auch wieder aus der Diskussion aus. Wer hier penetrant behauptet, dass ein Sachmangel vorliegt, kann sich gerne noch mal beim Händler versuchen und erzwingen, dass der Händler ihm das eingesteht. Viel Spaß!
Ich hab schon mal das Beispiel gebracht:
Nehmt doch mal ein Maßband heraus und messt eure Grafikkartenlänge in Millimetern. Wenn diese 2mm von den Herstellerangaben abweicht, will ich, dass hier dieselben starr behaupten, es würde ein Sachmangel vorliegen. Es kommt nicht nur darauf an, ob die Angaben zu 100% passen. Es kommt auch darauf an, dass die Abweichungen maßgeblich für die Kaufentscheidung waren.
Aber ich steige an dieser Stelle auch wieder aus der Diskussion aus. Wer hier penetrant behauptet, dass ein Sachmangel vorliegt, kann sich gerne noch mal beim Händler versuchen und erzwingen, dass der Händler ihm das eingesteht. Viel Spaß!
Ob es ein Sachmangel ist sei mal dahin gestellt. Solange die andere Partei diesen nicht anerkennt, egal wie offensichtlich er ist muss man halt einen (vielleicht sehr langen) Rechtsweg bestreiten.
Der zweite Punkt ist, es ist bei weitem nicht klar ob ein Sachmangel, oder ein geringer Sachmangel vorliegt. Das ist eine Ermessensentscheidung die, sollte es mal vor Gericht kommen, mal so mal so ausgehen kann.
Der zweite Punkt ist, es ist bei weitem nicht klar ob ein Sachmangel, oder ein geringer Sachmangel vorliegt. Das ist eine Ermessensentscheidung die, sollte es mal vor Gericht kommen, mal so mal so ausgehen kann.
Das muss er nur wenn der Händler sich auf den selben spitzfindigen Standpunkt zurück zieht wie du ihn hier darlegst. Da sich die meisten Händler genau dagegen entschieden haben sollte klar sein was deren Rechtsberatung geraten hat. Rücknahme ohne juristisches Eingeständnis ist der normale Weg. Wen ein Kunde damit nicht zufrieden ist und die juristische Feststellung sucht, ok. Dann muss man den Bluff durchziehen.Tafelzwerk schrieb:. Wer hier penetrant behauptet, dass ein Sachmangel vorliegt, kann sich gerne noch mal beim Händler versuchen und erzwingen, dass der Händler ihm das eingesteht. Viel Spaß!
So gut wie kein Sachmangel sieht jemals einen richterlichen Entscheid.
Tafelzwerk
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 338
Es geht aber jetzt um die Händler, die sich immer noch weigern. Warum machen die das? Weil die den Sachmangel nicht anerkennen. Warum sollten die auch? Macht ja schließlich auch kein anderer Händler. Die anderen Händler sind kulant, und zwar auf eigene Kosten. Der kleine Händler von nebenan kann das vielleicht nicht. Damit ist den Nutzern hier also nicht geholfen.
Also bitte, Daedal, ich verweise auf meinen letzten Post, letzter Absatz. Viel Erfolg ohne richterlichen Beschluss.
Also bitte, Daedal, ich verweise auf meinen letzten Post, letzter Absatz. Viel Erfolg ohne richterlichen Beschluss.
steve_gorden88
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 406
ace63 schrieb:Gerade kam der Anruf von Atelco: Rücknahme zum vollen Kaufpreis oder Upgrade auf 980er mit 30€ Preisnachlass - ich habe mich für letzteres entschieden. Kann die Karte sogar hier vor Ort in der Filiale abgeben und spare mir damit Versandwartezeiten und ähnliches.
Atelco damit auch von mir grün
Ja hieß es da Top oder Flop oder hat man da ein wenig Bedenkzeit bei denen?
Gruß Steve
steve_gorden88 schrieb:Ja hieß es da Top oder Flop oder hat man da ein wenig Bedenkzeit bei denen?
Gruß Steve
Hm gute Frage - für mich war der Fall klar deshalb musste ich nicht groß Überlegen (wenn ich meine kaputte 580er nicht gesund backen kann wechsel ich zu AMD).
Da ich die Karte hier vor Ort in der Filiale abgeben werde (schaff ich erst Montag) denke ich dass man durchaus ein wenig Bedenkzeit hat...
Seltsame Logik. Die Händler machen das weil sie den Sachmangel anerkennen und die Kosten einer richterlichen Feststellung meiden wollen. Zudem würde dies weitere Reklamationen nach sich ziehen. Also wechseln Sie die Karten ohne die juristische Anerkennung. Dies braucht ein Kunde auch nicht, denn er bekommt was er will und lässt dem Händler einen juristischen besseren Standpunkt. Das ist solange so, solange der Kunde damit zufrieden gestellt ist. Wenn nicht, wie es bei den Händlern ist die sich noch querstellen, dann steigt der Druck nur durch die Weiterverfolgung vor Gericht bis hin zur richterlichen Entscheidung.Tafelzwerk schrieb:Es geht aber jetzt um die Händler, die sich immer noch weigern. Warum machen die das? Weil die den Sachmangel nicht anerkennen.
Sollte dies in diesem vorliegenden Fall jedoch nötig sein, wo 95% der Händler sich dem schon beugen und regulieren, dann kann man wohl kaum jemandem raten dort noch Hardware zu kaufen wegen den potentiellen Kosten die man hat wenn man sein Recht, welches immer besteht, auch vor Gericht beweisen muss. Kauf woanders und gut.
Ich rate jedem den rechtlich vorgesehenen Weg zu gehen wenn man sein Recht nicht bekommt. Davon abzuraten oder bedenken dahingehend zu äussern ist mit keinem Argument zu erklären.
Daedal schrieb:
Genau meine Meinung...
Dem Kunden kann egal sein, aus welchem Grund er beim Händler König ist...solange er es ist.
Man will dem Händler ja keine reinwürgen...
Außerdem glaube ich nicht, dass die Händler die aus "Kulanz" zurückgenommenen Karten nicht versuchen zurückzugeben beim Hersteller/Großhändler etc.
Tafelzwerk
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 338
Ich rate jedem den rechtlich vorgesehenen Weg zu gehen wenn man sein Recht nicht bekommt. Davon abzuraten oder bedenken dahingehend zu äussern ist mit keinem Argument zu erklären.
Doch, ist es. Mit einem Kosten-Nutzen-Argument. Ich trage im Selbstkostenfall (bspw. im Rahmen einer Selbstbeteiligung) möglicherweise dieselben Kosten, die mich anfänglich die Karte gekostet hat. Einen 100%igen Aufschlag zu bezahlen, nur weil man vor Gericht Recht bekommen möchte, ist längst nicht jedem zuzumuten.
Die Händler machen das weil sie den Sachmangel anerkennen und die Kosten einer richterlichen Feststellung meiden wollen.
Wir beide kommen einfach auf keinen grünen Zweig mehr. Wenn du die Rücknahme aus Kulanz als Anerkennung eines Sachmangels ansiehst: bitteschön. Mach ich nicht und hilft auch denjenigen nicht weiter, die weniger kulante Händler haben. Im Übrigen gibt es einen dramatischen Unterschied zwischen der Anerkennung eines Sachmangels oder eines Kulanzfalls. Dieser betrifft allerdings nicht die Rücknahme, aber den Fall der Nachbesserung.
Bessere ich im Rahmen der Gewährleistung eine Sache aus Kulanz nach, verlängert sich die Gewährleistung auf die bspw. ausgetauschte Sache nicht. Bessere ich nach, weil ein klarer Sachmangel vorliegt und ich diesen als Händler anerkenne, verlängert sich die Gewährleistung der ausgetauschten Sache erneut um 2 Jahre.
Ich bringe ungerne den Autovergleich, aber er passt ganz gut. Ich habe in meinem Auto eine sog. Media-In-Buchse, kein typisches Verschleißteil wie bspw. eine Glühbirne. Ist die Buchse oder das Steuergerät nun defekt und der Hersteller [VW] tauscht es aus, muss ich als Käufer darauf achten, wie er dies macht. Macht er aus Gewährleistungsgründen, verlängert sich die Gewährleistung des ausgetauschten (nachgebesserten) Teils automatisch um 2 Jahre. Tauscht er nur aus Kulanz, läuft die normale Gewährleistung weiter und ist eben zum normalen Zeitpunkt vorbei.
Warum erzählst du uns also ständig, dass eine Rücknahme aus Kulanz für dich die Anerkennung eines Sachmangel ist?
Ergänzung: Bislang gewähren die Händler die Rücknahme im Übrigen nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Würde der Händler hier nicht aus Kulanz handeln, sondern einen Sachmangel anerkennen, wäre die Einschränkung eines Rücknahmedatums nicht rechtens sondern würde den normalen Gewährleistungszeitraum betreffen.
Zuletzt bearbeitet:
Nein ist es nicht. Das ist deine Situation und die ist nicht die selbe wie bei den anderen hier Lesenden.Tafelzwerk schrieb:Doch, ist es. Mit einem Kosten-Nutzen-Argument. Ich trage im Selbstkostenfall (bspw. im Rahmen einer Selbstbeteiligung) möglicherweise dieselben Kosten, die mich anfänglich die Karte gekostet hat.
Ich kann jedem nur empfehlen, der eine erste Rechtsberatung und Orientierung bei einem Anwalt bezahlen muss, wenn er seinen Fall darlegt, diesen zu wechseln und sich einen seriösen Rechtsanwalt zu suchen. Üblicherweise wird keiner Geld verlangen dafür einem mit zu teilen, dass man keine Chance vor Gericht hat.
Wer natürlich jedes Telefonat bezahlen muss wie Tafelzwerk in seiner selbst gewählten Rechtsberatung, der sollte auch seinen Argumenten folgen - muss man aber nicht bei der richtigen Anwaltswahl im Vorfeld. Weiter Schritte, so notwendig werden von der Rechtsschutz oder der Rechtsbeihilfe übernommen oder eben von dem unterliegenden Gegner. Da 95% der Händler schon klaglos Umtauschen ist das ein sehr starker Orientierungspunkt für den Richter was als "gängig" gilt bei der Deklarierung von GPU-Eigenschaften. Dazu braucht es auch kein anerkennen des Sachmangels durch andere Händler.
Und keine Sorge: Auch die Rechtschutzversicherung übernimmt keine Kosten wenn keine Aussicht auf Erfolg der Klage besteht - die Juristen dort machen eine Deckungszusage von der Erfolgsaussicht abhängig. Das ist also sehr häufig ein guter Indikator wie der Rechtsanwalt den Fall schon dargelegt und begründet hat.
Tafelzwerk
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 338
Du musst gar nicht anfangen, mir meine Worte im Mund herumzudrehen.
Ich habe für meine Rechtsberatung und -korrespondenz Geld bezahlt, aber ganz sicher nicht 250 € für ein Telefonat. Du erzählst uns aber sicher gleich, woran du einen seriösen Anwalt erkennst und warum mein Anwalt unseriös war, ohne meinen damaligen Fall zu kennen.
Des Weiteren habe ich hier im Thread nicht eine einzige Erfolgsmeldung auf Basis der Aktivitäten eines Rechtsanwaltes vernehmen können. Auch keine Informationen von denjenigen, die einen eingeschaltet haben für diejenigen, die weniger kulante Händler haben. Das ist ein anderes Thema.
Aber du weichst gerade aus und wirst unsachlich, bist zudem nicht auf den Unterschied zw. Kulanz und der Anerkennung eines Sachmangels in Bezug auf den von mir genannten Unterschied zur zeitlich befristeten Rücknahme eingegangen. Wie ist denn damit nun den anderen Nutzern geholfen?
Ich habe für meine Rechtsberatung und -korrespondenz Geld bezahlt, aber ganz sicher nicht 250 € für ein Telefonat. Du erzählst uns aber sicher gleich, woran du einen seriösen Anwalt erkennst und warum mein Anwalt unseriös war, ohne meinen damaligen Fall zu kennen.
Des Weiteren habe ich hier im Thread nicht eine einzige Erfolgsmeldung auf Basis der Aktivitäten eines Rechtsanwaltes vernehmen können. Auch keine Informationen von denjenigen, die einen eingeschaltet haben für diejenigen, die weniger kulante Händler haben. Das ist ein anderes Thema.
Aber du weichst gerade aus und wirst unsachlich, bist zudem nicht auf den Unterschied zw. Kulanz und der Anerkennung eines Sachmangels in Bezug auf den von mir genannten Unterschied zur zeitlich befristeten Rücknahme eingegangen. Wie ist denn damit nun den anderen Nutzern geholfen?
Und wo habe ich das behauptet? - dies müsste ja der Fall sein wenn ich dir die Worte umdrehe. Doch das hast du wohl selber irgendwie hingedreht mit den 250 €Tafelzwerk schrieb:Du musst gar nicht anfangen, mir meine Worte im Mund herumzudrehen.
Ich habe für meine Rechtsberatung und -korrespondenz Geld bezahlt, aber ganz sicher nicht 250 € für ein Telefonat.
Zitat bitte.
Und ich kann eingehen auf was auch immer ich will - Blödsinn gehört nicht dazu. Ich muss nichts erklären, was jedem als falsch ins Auge springt. Das überlasse ich lieber dir.
Kannst du mir sagen welchen Text du an MSI geschickt hast? Und an welche Emailadresse? Ich habe ebenfalls eine MSI und auch Atelco vor einer Woche eine Email geschrieben, dass ich vom Kaufvertrag zurück treten möchte. Leider keine Reaktion von Atelco. Vielleicht komme ich über MSI weiter.Tafelzwerk schrieb:Der Thread geht teilweise wieder in eine etwas unreflektierte Richtung. Ich möchte weiterhin diejenigen unterstützen, die bei Ihrem Händler kein Glück hatten. Da hilft es nicht, dem Händler irgendwelche Pflichten, Risiken (und möglicherweise Nebenwirkungen) oder böse Absichten zu unterstellen.
Heute hat sich indes MSI bei mir gemeldet. Folgendes haben sie geschrieben:
MSI scheint daher wohl zu unterstützen. Wenn ihr eine Karte von MSI habt und sich der Händler querstellt, verweist darauf. Hier zeigt sich, dass es sich lohnt, an mehreren Fronten zu kämpfen.
Im Übrigen glaube ich fest daran, dass Hersteller und Händler jetzt langsam Ihre sture Haltung abstellen, da die RMA-Quote sehr gering ist und der Hype langsam aber sicher geringer wird.
Tafelzwerk
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 338
@dargo:
Da MSI nicht mein Hauptansprechpartner ist, habe ich eine eher nette Nachricht versendet. Hier findest du dieselbige.
http://de.msi.com/support-request
Dort "Grafikkarte" -> "Ich habe eine allgemeine .." -> Checkliste abhaken -> Modell auswählen -> Formular ausfüllen und abwarten.
@Daedal
Auf meinen im Thread vorher geschilderten Fall der Rechtsberatung im Punkt Streitwert ca. 8000 € und RA-Kosten von 250€. Worauf solltest du dich sonst beziehen? Wenn du das jedoch frei aus der Luft gegriffen hast und die Anspielung "Zufall" war, wovon ich nicht ausgehe, hast du mir meine Worte natürlich nicht im Mund herumgedreht. Dann entschuldige ich mich für die falsche Anschuldigung.
Zum Zitat:
Klar kannst du eingehen, worauf auch immer du willst. Wenn du willst, dass die Diskussion einen Mehrwert hat, wäre es aber schon gut für die Nutzer, zu wissen, ob die Händler hier einen Sachmangel anerkennen oder aus Kulanz handeln. Es kann nämlich sein, dass Nutzer erst im Monat April auf das Problem aufmerksam werden und Ihre "Rechte" durchsetzen wollen. Für diese ist die Fristsetzung der Händler absolut wichtig.
Hierzu werfe ich einfach mal folgendes in den Raum:
Ich hab einfach eine aus beliebigen Quellen gepickt: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...ehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
Da MSI nicht mein Hauptansprechpartner ist, habe ich eine eher nette Nachricht versendet. Hier findest du dieselbige.
http://de.msi.com/support-request
Dort "Grafikkarte" -> "Ich habe eine allgemeine .." -> Checkliste abhaken -> Modell auswählen -> Formular ausfüllen und abwarten.
@Daedal
Und wo habe ich das behauptet? - dies müsste ja der Fall sein wenn ich dir die Worte umdrehe. Doch das hast du wohl selber irgendwie hingedreht mit den 250 €
Wer natürlich jedes Telefonat bezahlen muss wie Tafelzwerk in seiner selbst gewählten Rechtsberatung
Auf meinen im Thread vorher geschilderten Fall der Rechtsberatung im Punkt Streitwert ca. 8000 € und RA-Kosten von 250€. Worauf solltest du dich sonst beziehen? Wenn du das jedoch frei aus der Luft gegriffen hast und die Anspielung "Zufall" war, wovon ich nicht ausgehe, hast du mir meine Worte natürlich nicht im Mund herumgedreht. Dann entschuldige ich mich für die falsche Anschuldigung.
Zum Zitat:
Und ich kann eingehen auf was auch immer ich will - Blödsinn gehört nicht dazu. Ich muss nichts erklären, was jedem als falsch ins Auge springt. Das überlasse ich lieber dir.
Klar kannst du eingehen, worauf auch immer du willst. Wenn du willst, dass die Diskussion einen Mehrwert hat, wäre es aber schon gut für die Nutzer, zu wissen, ob die Händler hier einen Sachmangel anerkennen oder aus Kulanz handeln. Es kann nämlich sein, dass Nutzer erst im Monat April auf das Problem aufmerksam werden und Ihre "Rechte" durchsetzen wollen. Für diese ist die Fristsetzung der Händler absolut wichtig.
Hierzu werfe ich einfach mal folgendes in den Raum:
Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.
Ich hab einfach eine aus beliebigen Quellen gepickt: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...ehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
Zuletzt bearbeitet:
Du verstehst schon den Unterschied ob ich mich auf einen von dir genannten Fakt beziehe oder ob ich dir das Wort im Mund umdrehe?
Ich frage mich nur wann bei dir der Punkt kommt und du ebenfalls meinen Standpunkt akzeptierst, sowie ich deinen akzeptiert habe.
Die Diskussion mit dir hat hier in diesem Thread schon lange keinen Mehrwert, das erkennst du leider nicht und schließt das Thema nicht ab, weil eben nicht jeder deiner Meinung ist. Also wiederholst du dich, und wiederholst dich...etc..
Ob die Händler den Sachmangel anerkennen oder nicht kann man im ersten Posting dieses Threads nachlesen - soweit ich bisher gelesen habe, stammt keine der dort aufgeführten Infos von dir und somit fehlt wohl deinen Beiträgen die Relevanz für die übrigen Leser.
Ich frage mich nur wann bei dir der Punkt kommt und du ebenfalls meinen Standpunkt akzeptierst, sowie ich deinen akzeptiert habe.
Die Diskussion mit dir hat hier in diesem Thread schon lange keinen Mehrwert, das erkennst du leider nicht und schließt das Thema nicht ab, weil eben nicht jeder deiner Meinung ist. Also wiederholst du dich, und wiederholst dich...etc..
Ob die Händler den Sachmangel anerkennen oder nicht kann man im ersten Posting dieses Threads nachlesen - soweit ich bisher gelesen habe, stammt keine der dort aufgeführten Infos von dir und somit fehlt wohl deinen Beiträgen die Relevanz für die übrigen Leser.
Zuletzt bearbeitet:
Tafelzwerk
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 338
Siehst du, ich mach das einfach wie du.
Und du wirst gerade arg unhöflich bzgl. dem Statement, dass du mir das Wort im Munde herumgedreht hast. Ich habe hier vor geschätzt 20 Seiten exemplarisch anhand eines von mir erlebten Rechtsstreites potenzielle Kosten dargelegt. Da du den Thread hier rege zu lesen scheinst, kann es wohl durchaus sein, dass du dich in deiner Anspielung darauf beziehst. Daher musst du mit deiner zynisch wirkenden Frage nicht gleich persönlich werden.
Wir beide werden scheinbar eher nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Da sind wir beiden gleichermaßen nicht entgegenkommend. Ich möchte den Nutzern mit einem Problem aber insofern helfen, als dass ich auf die Problematik eingehe, dass die Händler die Grafikkarten nur für einen kurzen Zeitraum zurücknehmen. Nicht jeder, der von dem Problem betroffen ist, hört aktuell von dieser Problematik und dem Thread. Deshalb besteht die Möglichkeit, dass Nutzer noch in einem Monat diesen Thread hier finden und vor dem Problem stehen, dass die Händler plötzlich die Karten nicht mehr zurücknehmen. Die Diskussion würde erneut starten. Und warum? Weil Kulanz und ein Sachmangel nun mal zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Daher kann ich dies nur wieder und wieder wiederholen.
Edit: Ich mache Änderungen im Übrigen in meinem Beiträgen kenntlich. Wenn du dich sachlich unterhalten willst, würde ich es toll finden, tätest du es auch. Dass du stattdessen persönlich wirst, spricht für dich.
Ich habe jedwede Antwort von Alternate und MSI hier gepostet. Jede Konversation. Warum es meine Konversationen nicht auf die Titelseite geschafft haben, weiß ich nicht und tut nichts zu Sache. Aktuell wären das nur "weitere" Erfolgsmeldungen. Welche Relevanz haben denn deine Beiträge?
Und du wirst gerade arg unhöflich bzgl. dem Statement, dass du mir das Wort im Munde herumgedreht hast. Ich habe hier vor geschätzt 20 Seiten exemplarisch anhand eines von mir erlebten Rechtsstreites potenzielle Kosten dargelegt. Da du den Thread hier rege zu lesen scheinst, kann es wohl durchaus sein, dass du dich in deiner Anspielung darauf beziehst. Daher musst du mit deiner zynisch wirkenden Frage nicht gleich persönlich werden.
Wir beide werden scheinbar eher nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Da sind wir beiden gleichermaßen nicht entgegenkommend. Ich möchte den Nutzern mit einem Problem aber insofern helfen, als dass ich auf die Problematik eingehe, dass die Händler die Grafikkarten nur für einen kurzen Zeitraum zurücknehmen. Nicht jeder, der von dem Problem betroffen ist, hört aktuell von dieser Problematik und dem Thread. Deshalb besteht die Möglichkeit, dass Nutzer noch in einem Monat diesen Thread hier finden und vor dem Problem stehen, dass die Händler plötzlich die Karten nicht mehr zurücknehmen. Die Diskussion würde erneut starten. Und warum? Weil Kulanz und ein Sachmangel nun mal zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Daher kann ich dies nur wieder und wieder wiederholen.
Edit: Ich mache Änderungen im Übrigen in meinem Beiträgen kenntlich. Wenn du dich sachlich unterhalten willst, würde ich es toll finden, tätest du es auch. Dass du stattdessen persönlich wirst, spricht für dich.
Ich habe jedwede Antwort von Alternate und MSI hier gepostet. Jede Konversation. Warum es meine Konversationen nicht auf die Titelseite geschafft haben, weiß ich nicht und tut nichts zu Sache. Aktuell wären das nur "weitere" Erfolgsmeldungen. Welche Relevanz haben denn deine Beiträge?
Zuletzt bearbeitet: