Diese Email habe ich von Notebooksbilliger erhalten,die unterste Email ist eine Antwort auf meine erste verfasste Mail,dannach habe ich die Form-Email aus dem Forum genommen und das ist die Antwort dadrauf.
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Antwortschreiben auf Email2:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider muessen wir Ihnen mitteilen, dass auch ein Austausch NUR 14 Tage nach Erhalt der Ware möglich ist. Falls sie wuenschen, koennen sie das Gerät zur Überprüfung einsenden. Falls sie dies nicht wollen, geben sie uns bitte Bescheid.
Für weitere Fragen antworten Sie bitte einfach auf diese Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Web:
http://www.notebooksbilliger.de
notebooksbilliger.de AG
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Email 2:
xxx ( 03. Feb 2015 13:23 Uhr )
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier liegt allem Anschein nach ein Missverständnis vor. Hier geht es nicht um das Widerrufsrecht.
Mit diesem Schreiben reklamiere ich meinen Kaufvertrag.
Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei dem Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, wie auch seitens des Händlers klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den Hersteller hervor.
Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.
Ich bitte sie dies noch einmal zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
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Gesendet: Dienstag, xxx um 13:00 Uhr
Von:
service@notebooksbilliger.de
An:
Betreff: Online Reklamation (Garantie / Gewährleistung) von Kunde (ID: xxx Rechnungsdatum: xx.12.2014)
xxx ( xx. Feb 2015 xx:xx Uhr )
Antwortschreiben auf Email 1:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts erhalten.
Leider können wir diesen nicht mehr annehmen.
Gemäß unserer Widerrufsbelehrung gewähren wir Verbrauchern ausschließlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware.
Nach uns vorliegenden Informationen wurde die Bestellung am xx.12.2014 ausgeliefert bzw. durch Sie oder einem Dritten entgegengenommen.
Demzufolge hätten Sie spätestens am xx.12.2014 Ihren Widerruf erklären müssen.
Wir bitten in dieser Angelegenheit um Ihr Verständnis.