@siceio: danke
@timtakel:
Ich korrigiere mal nach besten Wissen und Gewissen die Ortographie und entferne unnötiges geplenke, nicht böse gemeint, dient nur der Lesbarkeit
timtakel schrieb:
Die "Beweise" hat Nvidia doch schon selbst geliefert ? Meinst du irgend einen Richter interessiert, das oder rafft das, wie sich das ganze in Fametimes oder FPS bemerkbar macht ?
Es geht um den Fakt das man nicht mehr das hat, was von Nvidia, Presse und Händlern so beworben wurde!
Ja, NVIDIA hat dem Kunden ein faules Ei ins Nest gelegt. Ja, ich habe offiziell seit NVIDIA's Statement nicht mehr das, was beworben wurde. Das musst du, bzw. dein Anwalt, dem Richter erklären und belegen. Ansonsten steht da nur eine leere Behauptung deinerseits im Raum.
timtakel schrieb:
Es geht um das identische Speichermanagment der 970 gegenüber der 980.
Hat sie das ?
Nein, hat sie nicht. Und darum geht es auch nicht.
Es geht darum, das die GTX 970 nicht die Speicheranbindung und Aufteilung hat, welche beworben wurde.
timtakel schrieb:
Wurde sie bis Januar noch so verkauft?
Ja. Ein offizielles Statement zur "beschneidung" der Speichercontroller wurde seitens NVIDIA am 27.1.2015 eingeräumt, die Grafikkarte wurde nach und nach von den Händlern nicht mehr als 256 bit sondern als 224 bit + 32 bit ausgeschildert. NVIDIA lehnt bisher jede weitere Stellungnahme, welche ein Schuldeingeständnis darstellen könnte, ab.
timtakel schrieb:
Welche Beweise muss ich da noch sammeln ??
Sind doch öffentlich kommuniziert worden!
Ist doch hier auf jeder Techseite zu lesen
Wenn du dein Recht wahrnehmen willst, dann musst DU dafür sorgen, das der Richter oder dein Anwalt dem Händler sagt: "Leute, die Grafikkarte wurde von Euch anders beworben und verkauft, als sie tatsächlich gebaut wurde. Der Kunde XYZ hat nach §434 BGB einen Sachmangel geltend gemacht und ihr müsst ihm Nachbesserung oder Rückabwicklung gewähren.
Wenn du der Meinung bist, das du einfach so zu einem Anwalt gehen kannst und der einfach so, ohne irgendwas in der Hand zu einem Gericht geht, dann bist du auf dem Holzweg.
DU willst etwas: dein Recht in Anspruch nehmen. Dafür musst
DU etwas tun: den Anwalt auf die Sachlage hinweisen und der wiederum setzt einen Richter davon in Kenntnis, welcher dann entscheidet.
Aufgrund des ihm vorliegenden Materials. Was genau dein Anwalt dafür braucht, wird er dir erzählen, aber mit leeren Händen beim Anwalt aufkreuzen ist mit Sicherheit die falsche Methode.
Gehe aber bitte
NICHT davon aus, das der Richter oder der Anwalt sich auf irgendeiner Internetseite selbst darüber Informiert, nur weil du gesagt hast: "ey, dat is falsch ich will recht haben, alter!"
timtakel schrieb:
hat schon irgendeiner mal sachlich auf meine Fragen geantwortet? NEIN!! Warum?? Soll jeder selbst entscheiden
Nimm es mir nicht übel, aber die meiste Zeit habe ich den Eindruck, das von dir nur Stimmungsmache und Schaumschlägerei kommt - deswegen ignoriere ich das meistens. Meine persönliche Einschätzung, die
nicht unfehlbar ist
timtakel schrieb:
@da!mon ich will dich nicht persönlich angreifen aber
dein Post wirkt auf mich wieder so als würdest du den lesern mitteilen wollen wie kompliziert die Sache doch ist . Dabei ist es alles so "einfach" .. man muss nur aufwachen
Die Sache kann einfach sein, wenn man das Glück hat, einen kulanten Händler erwischt zu haben und ohne Probleme vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Habe ich aber nicht.
Und einige andere auch nicht.
Ich werde aber nicht sinnlos abwarten, sondern mich so gut es geht vorbereiten, damit es hinterher nicht heißt es läge kein Sachmangel vor.
Wer nur überlegt,
ob er den nächsten Schritt macht, wird keinen Erfolg haben, wenn er nicht mindestens einen Gedanken daran verschwendet,
wie er den nächsten Schritt macht.
Qui desiderat pacem, bellum praeparat
- Wer Frieden wünscht, bereitet den Krieg vor.
Si vis pacem, cole iustitiam
- Wenn du Frieden willst, pflege die Gerechtigkeit. (Inschrift über dem Haager Friedenspalast)