[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

Arjab schrieb:
Ich hab meine GTX 970 bei Anobo gekauft und nach über 10 Tagen jetzt endlich auch ein Statement:

Jaytie schrieb:
Jetzt habe ich was von Hardwareversand bekommen.
...
Hab die identische Mail bekommen. Allerdings bei Hardwareversand bestellt.

Anobo gehört wie Hardwareversand ebenfalls zu Atelco.
Ihr solltet außerdem die Klarnamen der Mitarbeiter entfernen! ;)

EDIT: Interessant in Bezug auf das Verhalten von Alternate finde ich, dass die auf der nvidia.de Startseite genannt werden. Ich konnte eine ähnliche Seite für andere Händler nicht finden.

alternate_nvidia.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
jerry1621 schrieb:
So, habe nach weiterer Nachfrage folgende Mail von Atelco erhalten:

Sehr geehrter Herr ---,



vielen Dank für Ihre Rückmeldung.



Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten und die Verzögerung.



Wir bemühen uns eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden und würden Sie daher gerne persönlich kontaktieren.



Bitte teilen Sie uns eine Rufnummer mit, unter der wir Sie erreichen können, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.



Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Mail bereits zeigen können, dass wir bemüht sind diese Unannehmlichkeiten kundenfreundlich zu klären.



Mit freundlichen Grüßen

-----



Versandkundenbetreuung

ATELCO Computer AG

Scheint ein Schritt in die richtige Richtung, werde meine Nummer nachher dort durchgeben...

An dieser Stelle gleich noch eine weitere Notiz zu Atelco:

Im Shop haben sie mittlerweile die Speicheranbindung korrigiert (MSI GTX 970 4G)

Zuvor (6. Februar)
Speicherschnittstelle: 256-bit
Jetzt
Speicherschnittstelle: 3584 MB (224 Bit) + 512 MB (32 Bit)
 
Lustigerweise habe ich heute noch diese Mail von Atelco erhalten:

Sehr geehrter Herr ...,
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sehen wir keinen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB, da die Karten gemäß den beworbenen Features geliefert wurden. Natürlich ist es uns wichtig diesen Vorgang zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Aus diesem Grund möchten wir Sie vom Hersteller Ihrer Grafikkarte direkt kontaktieren lassen und benötigen dazu folgende Angaben:
- Ihren Namen
- Ihre Telefonnummer
- Ihre Mailadresse
- Bezeichnung der Grafikkarte sowie Hersteller
- Unsere Artikelnummer
Mit freundlichen Grüßen
... ...

Versandkundenbetreuung
ATELCO Computer AG
Ergänzung ()

jerry1621 schrieb:
Im Shop haben sie mittlerweile die Speicheranbindung korrigiert (MSI GTX 970 4G)

Hab zumindest für die Gigabyte Karte mal den Vorher Stand gespeichert:

Vorher: http://web.archive.org/web/20150206...+GeForce+GTX+970+G1+Gaming,+4GB+GDDR5.article

Nachher: http://web.archive.org/web/20150209...+GeForce+GTX+970+G1+Gaming,+4GB+GDDR5.article
 
Ich hatte Ditech zu dem Fall kontaktiert. Hätte ja erst vor 2 Wochen die Gpu wegen eines defektes getauscht.
Die Antwort kam prompt, Rücknahme auf Kulanz, da Antwort von Nvidia noch ausständig sei.
In der Filiale wusste man auch schon Bescheid, da es sehr viele Reklamationen deshalb gab.
Da die Karte erst 2 Wochen alt war erhielt ich die komplette Gutschrift und wollte eigentlich gleich auf die gtx980 upgraden. Als dann aber ein zweiter Verkäufer dazu kam und mir was erzählte von "es ist nur eine gtx970, da hätte ich von vorherein mit Abstrichen rechnen müssen!" Hab ich dann das Bargeld genommen und bestell die 980 wo anders...
Ditech gehört übrigens zu e-tec
 
Ich vermute mal Atelco/Alternate warten erstmal ganz lange bis die Leute sich etwas beruhigen und einige kein Bock mehr auf Tauschen haben, oder gar die Karten privat vertickt haben.
Weiterhin scheint Atelco jetzt einzeln kontakt zu Leuten aufzunehmen, alternate schweigt sich noch immer komplett aus
 
Das was jeder macht in einem Restaurant wenn er das Essen reklamiert und der Kellner einem dann was vom Pferd erzählen will. Der Umgang entscheidet was der Kunde als Kompensation akzeptiert. Ein Schnaps oder Dessert aufs Haus verbunden mit Einsicht kann die Gemüter beruhigen und eine dumme, uneinsichtige Antwort das ganze zu einem letztmaligem Besuch machen.
 
@Arjab
Danke, ist drin :)

Jaytie
Hab's mit reingenommen, danke!

SteveAT schrieb:
und wollte eigentlich gleich auf die gtx980 upgraden. Als dann aber ein zweiter Verkäufer dazu kam und mir was erzählte von "es ist nur eine gtx970, da hätte ich von vorherein mit Abstrichen rechnen müssen!" Hab ich dann das Bargeld genommen und bestell die 980 wo anders...

Haha, konsequent :daumen:
Der erste Verkäufer wird sich beim zweiten für diese Aktion bedankt haben :D
Ich habe Ditech unter E-Tec mit aufgenommen.

_calNixo. schrieb:
Interessant in Bezug auf das Verhalten von Alternate finde ich, dass die auf der nvidia.de Startseite genannt werden. Ich konnte eine ähnliche Seite für andere Händler nicht finden.

Anhang anzeigen 473518
Dann scheinen die einen Exklusivvertrag zu haben. Erklärt natürlich so einiges :freaky:
 
Daedal schrieb:
Das was jeder macht in einem Restaurant wenn er das Essen reklamiert und der Kellner einem dann was vom Pferd erzählen will. Der Umgang entscheidet was der Kunde als Kompensation akzeptiert. Ein Schnaps oder Dessert aufs Haus verbunden mit Einsicht kann die Gemüter beruhigen und eine dumme, uneinsichtige Antwort das ganze zu einem letztmaligem Besuch machen.

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Daedal schrieb:
Es gibt keine Präzedenzfälle in deutschem Recht..

Ich hatte schonmal geschrieben, das man die "Präzedenzfälle" in deutschem Rechtssystem "Grundsatzentscheidung" nennt, und das diese BINDEND für alle ähnlichen Fälle sind.
Außerdem gilt dann das "stare decisis" Prinzip, d.h. Grundsatzurteile dürfen nur umgestoßen werden, wenn es gravierende Unterschiede zur Grundsatzentscheidung gibt.

Daedal schrieb:
Ergänzung ()

Auch nicht zu vergessen, dass der Händler bei Sachmangel für die Zeit der Nutzung der bemängelten Ware ein "Nutzungsentgeld" abziehen darf. Je länger desto höher dieses.

Könntest du dafür bitte noch eine quelle angeben? Würde mich mal interessieren, in welchem Fall bei einem erheblichen Mangel bei Rücktritt vom Kaufvertrag vom Händler noch ein "Nutzungsentgeld" erhoben wurde...
 
Ich habe mtlw auch mal mit meinem Anwalt telefoniert. Alle Verweise von den Händlern an Großhändler oder Boardpartner sind schon mal totaler Schwachsinn.
Es kommt langsam was ins Rollen .


( Alles ohne Komma :D ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
da!mon schrieb:
Könntest du dafür bitte noch eine quelle angeben? Würde mich mal interessieren, in welchem Fall bei einem erheblichen Mangel bei Rücktritt vom Kaufvertrag vom Händler noch ein "Nutzungsentgeld" erhoben wurde...
Nein kann ich nicht. Denn ein erheblicher Sachmangel liegt vor wenn die gekaufte Sache nicht genutzt werden kann. Da kann es auch kein Nutzungsentgelt geben, da es gar nicht funktioniert. Ist es so wie hier ein Sachmangel der die Verwendung des Produktes nicht beeinträchtigt und der Käufer hat es genutzt, muss diese Zeit dem Händler entschädigt werden da eine Teilleistung erfolgt ist.
Allerdings ist das Nutzungsentgelt bald vom Tisch auf drängen des EU-Gerichtshof ich habe den aktuellen Stand da nicht im Kopf, aber es wird schon einige Jahre an der Abschaffung gearbeitet.

Hier als Recherche Ansatz: http://ra-frese.de/2008/04/17/eugh-kein-nutzungsersatz-bei-ruckgabe-einer-mangelhaften-sache/
Update 18.08.2008: Die vorstehende Entscheidung bezieht sich nur auf den Fall, dass der Käufer Nachbesserung durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Der Nutzungsersatz nach einem Rücktritt des Käufers auf Grund des Mangels wird nicht ausgeschlossen (EuGH NJW 2008, 1433 Rdnr. 39; Herresthal, NJW 2008, 2476 Fn. 15).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo DrToxic,

Ich bitte dich den Händler HIQ24.de mit auf deiner liste aufzunehmen habe heute morgen meine GTX 970 ohne Probleme umgetauscht bekommen. (Kaufdatum 22.12.2014)
Habe per Email den Händler heute morgen angeschrieben und sofort positive Antwort bekommen.

Antwort vom Händler:
Sehr geehrter Herr xxxxx,

bis zum Ende dieses Monats nehmen wir die GTX970 zurück und erstatten den Kaufpreis. Bitte bringen Sie die Karte mit allem Zubehör in der OVP wieder zu uns und Sie bekommen Ihr Geld zurück.



Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxx

Abteilungsleiter Wareneingang, RMA und Retourenmanagment



Also auch hier Daumen hoch :)
 
Ich kann die ganzen Paragraphen "Kack" von Seite der Händler in Richtung Kunden einfach nicht mehr verstehen.
Wie kann man so ignorant sein?
Es heißt doch angeblich, das es"nur" 5% Rückläufer gibt. :D
Warum stellt man sich da jetzt als Händler so extrem quer ? Ich mein es sind doch nicht die Kunden die das verbockt haben.
Warum fängt man nicht an den ganzen Kram in die andere Richtung zu schießen?
Die Kunden die zufrieden mit Ihrer Karte und der Tatsache sind das sie "beschissen" wurden, werden doch auch nichts weiter unternehmen.
Ich mein wenn man auf mich als Kunde in dem Anliegen eingeht, dann kaufe ich dort doch auch in Zukunft weiter ein.
Nvidia hat Mist gebaut. Warum wird jetzt versucht das auf dem Rücken der Kunden abzuwickeln?
Ich bin so auf 180.
 
Flieger85 schrieb:
Hallo DrToxic,

Ich bitte dich den Händler HIQ24.de mit auf deiner liste aufzunehmen habe heute morgen meine GTX 970 ohne Probleme umgetauscht bekommen. (Kaufdatum 22.12.2014)
Habe per Email den Händler heute morgen angeschrieben und sofort positive Antwort bekommen.
)

Klasse Shop. Hatte bei denen auch schon einmal zu tun. Man hat den Eindruck, die kleineren Shops sind da deutlich entgegenkommender.




timtakel schrieb:

Da kann ich dir nur zustimmen.
 
@timtakel

Du plenkst immernoch
ugly.gif


Abesehen davon gehen die gesammelten Informationen bald™ zum Anwalt und dann soll der sich darum kümmern. Ich bin inzwischen geneigter, vom Kaufvertrag zurück zu treten und mir die zukünftige Grafikkarte dann woanders zu kaufen...
 
Daedal schrieb:
Allerdings ist das Nutzungsentgelt bald vom Tisch auf drängen des EU-Gerichtshof ich habe den aktuellen Stand da nicht im Kopf, aber es wird schon einige Jahre an der Abschaffung gearbeitet.

Ich bezweifle das Nutzungsentgeld abgeschafft wird. Denn es ist nicht gerechtfertigt, dass man nach 1 1/2 Jahren Nutzung den vollen Kaufpreis zurückerhält. Denn die Hardware ist dann deutlich weniger wert und man hätte bei einer vollen Auszahlung einen großen finanziellen Vorteil. Es ist an sich völlig fair, wenn man soviel ausbezahlt bekommt, um sich eine gleichwertige Karte kaufen zu können.
 
Sachmangel schrieb:
FALLS ein Gericht, zB gegen Ende des Jahres, einen Sachmangel nach § BliBlaBlubb feststellt, hat man dann immer noch das Recht zur Rückgabe mit voller Kaufpreiserstattung? Es gab da doch eine 2-jährige Gewährleistungspflicht, wenn ich mich nicht täusche.

Ja, du hast dann immer noch das Recht, den Sachmangel geltend zu machen. Wobei ich aber nicht ewig warten würde, weil du nachher mehr Stress haben kannst. Außerdem kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um.

Ich habe letzte Woche eine Mail an hardwareversand geschrieben (leider die Fristsetzung vergessen) und die Standardantwort erhalten. Ich schreibe jetzt noch eine Mail (diesmal mit Fristsetzung 14 Tage und Screenshots der ursprünglichen technischen Daten und den neuen Daten). DAnach kommt das Schreiben vom Anwalt etc..

Daedal schrieb:
Ergänzung ()

Auch nicht zu vergessen, dass der Händler bei Sachmangel für die Zeit der Nutzung der bemängelten Ware ein "Nutzungsentgeld" abziehen darf. Je länger desto höher dieses.

Es darf kein Geld für die Nutzung vom Kaufpreis abgezogen werden. Den Link zum entsprechen Gerichtsurteil gab es hier im Thread bzw. im ursprünglichen Thread zum Thema.

p.s. glücklicherweise habe ich ihn mir geschickt:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=46050&linked=pm
Ergänzung ()

WhiteShark schrieb:
Ich bezweifle das Nutzungsentgeld abgeschafft wird. Denn es ist nicht gerechtfertigt, dass man nach 1 1/2 Jahren Nutzung den vollen Kaufpreis zurückerhält. Denn die Hardware ist dann deutlich weniger wert und man hätte bei einer vollen Auszahlung einen großen finanziellen Vorteil. Es ist an sich völlig fair, wenn man soviel ausbezahlt bekommt, um sich eine gleichwertige Karte kaufen zu können.

Aktuell macht man auch ohne Nutzungsentgelt Miese wegen dem schwächelndem €.
 
graysson schrieb:
Ja, du hast dann immer noch das Recht, den Sachmangel geltend zu machen. Wobei ich aber nicht ewig warten würde, weil du nachher mehr Stress haben kannst. Außerdem kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um.
Die Beweislastumkehr spielt hier keine Rolle. Erstmal muss man nachweisen, bzw den Richter überzeugen das es überhaupt ein Mangel ist.
Hat man das geschafft, dann ist automatisch bewiesen das der Mangel bereits zum Kauf bestand.

Es darf kein Geld für die Nutzung vom Kaufpreis abgezogen werden. Den Link zum entsprechen Gerichtsurteil gab es hier im Thread bzw. im ursprünglichen Thread zum Thema.

p.s. glücklicherweise habe ich ihn mir geschickt:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=46050&linked=pm
Leider geht es im Urteil um eine Ersatzlieferung und nicht um eine Rückgabe. Bei einer Rückgabe kann der Händler natürlich ein Nutzungsentgeld abziehen. Denn man hat es ja genutzt.
 
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