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[Sammelthread] - Metro: Last Light

klaro ... oder verwechsel ich das jetzt? ... neee :D


edit: warst fündig?
 
beat_takeshi schrieb:
@Ruebennase
Ja, der Patch behebt die Probleme mit der Logitech-Software.

WOW die Jungs sind ja fix. Der Bug hat echt genervt
 
iDont_Know schrieb:
kann man eigentlich im Spiel schwierigkeits Grad ändern ?

Ja, ESC -> Optionen -> Spieloptionen
 
Hab das Gefühl mit dem neuen Nvidia Treiber läuft es noch etwas flüssiger.
 
Zustimm
 
zum Ranger Mod.


ich habe das kurz angefangen
aber ich muss sagen

es ist verdammt blöd, nicht zu wissen wie viele Magazine man hat
im echtem Leben weiß man das ja auch
ohne GUI zu spielen, ist kein Problem aber ohne Magazinen Anzahl ?
ne :)




(ich würde lieber nichts ändern, sonst wird man noch gespert )
 
Kann mal jemand bitte zum Vergleich den Benchmark (im Ordner) durchlaufen lassen in:
-very high
-1920x1080
-very high tessellation
.normal motion blur
-ohne ssaa
-in dx11

Mit meiner GTX 660 bekomme ich avg. 34 FPS.

Edit:ach und ohne PhysX

@iDont_Know, klar. Metro ist nicht dx11 only, sondern hat auch einen dx10 Renderpfad. Im Benchmarkmenü gleich die erst Einstellunhg.
 
Zuletzt bearbeitet:
wo is da ein benchmarkmenü? unter optionen finde ich garnichts
 
iDont_Know schrieb:
(ich würde lieber nichts ändern, sonst wird man noch gespert )


Das glaub ich weniger. Metro ist ein Singleplayer Spiel. In MP spielen wird man zudem nur gebannt, wenn man auf VAC Servern cheatet.
Man muss nur mal an Skyrim denken. Da modded jeder im Steam ordner rum und keiner wird gesperrt.

Für HalfLife2 kannste auch problemlos den Cinematic Mod installieren usw...
 
Der Unterschied ist , dass Ranger Mode kostenpflichtig ist , Somit gilt dies laut Gesetz als Diebstahl .
 
Watchman schrieb:
Somit gilt dies laut Gesetz als Diebstahl .
Das ist mindestens streitbar, vor allem dann, wenn der DLC schon im Spiel enthalten ist und lediglich per "Textzeile" freigeschaltet werden muss.

Des Weiteren ist Diebstahl (§242 StGB) auf körperliche Gegenstände (§90 BGB) beschränkt und nicht auf digitale Güter. Somit würde eher eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, aber wie schon geschrieben ...
 
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