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Schrittfahren ! Sonst knallts!
- Ersteller Chinawolf
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Joker (AC)
Lt. Commander
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- Feb. 2006
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Nö, ist nicht erlaubt.
Oder was ist die Definition "deine Strasse" ?
Gehört dir die?
Oder was ist die Definition "deine Strasse" ?
Gehört dir die?
CyborgBeta
Commander
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- Jan. 2021
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Hm, ein Bekannter hatte versucht, auch auf einer 30-km/h-Straße, zu schnell fahrende Fahrzeuge eigenständig anzuhalten ... ich kann nur jedem davon abraten, dies zu tun. Ein Autofahrer hatte eine Art Baseballschläger dabei.
Unabhängig davon, darf durch eigene Schilder nur sehr bedingt in den Straßenverkehr eingegriffen werden.
Unabhängig davon, darf durch eigene Schilder nur sehr bedingt in den Straßenverkehr eingegriffen werden.
Bully49
Lt. Commander
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Das ist Aufgabe von der Verkehrsbehörde.
Niemals selbst in die Hand nehmen. Sonst droht Strafe.
[Aus Google]
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt.
Niemals selbst in die Hand nehmen. Sonst droht Strafe.
[Aus Google]
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt.
Schredderr
Commander
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- Okt. 2011
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Jein.Bully49 schrieb:Niemals selbst in die Hand nehmen. Sonst droht Strafe.
Solange Du keine Schilder aufstellst, die den amtlichen Schildern zum Verwechseln ähnlich sehen, sollte dies auf privatem Grund zulässig sein, falls die Absicht dahinter steckt, den Fahrzeugverkehr zu beruhigen.
Das angedachte Schild dürfte aber durch den Zusatz "Sonst knallst!" von der Straßenverkehrsbehörde nicht geduldet werden.
ThomasK_7
Vice Admiral
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Ich würde in "Deiner Straße" einfach eine Schranke einbauen.
Du bist zu großzügig, dass andere "Deine Straße" mit nutzen dürfen.
Damit löst Du das Problem.
Falls es doch nicht Deine Straße ist, hilft ein Blick in die StVO.
Schritt fahren gilt nur für ausgeschilderte Spielstraßen.
Du bist zu großzügig, dass andere "Deine Straße" mit nutzen dürfen.
Damit löst Du das Problem.
Falls es doch nicht Deine Straße ist, hilft ein Blick in die StVO.
Schritt fahren gilt nur für ausgeschilderte Spielstraßen.
Bully49
Lt. Commander
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Nicht nur. Auch auf einige Einkaufstraßen/Nebenstraßen sind Geschwindigkeitsbegrenzung 20 km/h beschildert.ThomasK_7 schrieb:Schritt fahren gilt nur für ausgeschilderte Spielstraßen.
00Julius
Commander
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Wenn es überhand nimmt, dann bei der Gemeinde-, Stadt- oder Bezirksverwaltung melden und dort nerven, dass entweder mehr Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden oder zumindest diese "Geschwindigkeitsanzeigetafel" aufgestellt wird.
Manchmal hilft es auch die lokalen Politiker einzuladen, dass die sich mal hinstellen und sich das anschauen.
Manchmal hilft es auch die lokalen Politiker einzuladen, dass die sich mal hinstellen und sich das anschauen.
areiland
Admiral
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Laut dem TE gibts in "seiner" Strasse aber ein Tempolimit von 30 km/h und damit hat er gar kein Recht Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) einzufordern.Bully49 schrieb:Nicht nur. Auch auf einige Einkaufstraßen/Nebenstraßen sind Geschwindigkeitsbegrenzung 20 km/h beschildert.
Scythe1988
Commodore
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Das hilft dabei sich lächerlich zu machen, mehr aber auch nichtAbe81 schrieb:Was hilft: Aus Pappe eine Blitzerattrappe bauen.
Abe81
Rear Admiral
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- Feb. 2011
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Da habe ich gegenteilige Erfahrungen gemacht. Und vor wem sollte man sich lächerlich machen? Es weiß doch niemand, wer die Attrappe aufgestellt hat - erst recht kein vorbeifahrendes Auto, dessen FahrerIn in einem Sekundenbruchteil beurteilen muss, was er/sie nun tut.Scythe1988 schrieb:[Eine Attrappe zu bauen] hilft dabei sich lächerlich zu machen, mehr aber auch nicht
Stimmt. Da können dann auch Vögel drin nisten und solange man die Attrappen auf Privatgrundstücken aufstellt, dürfte das nicht zu beanstanden sein.Abe81 schrieb:Was hilft: Aus Pappe eine Blitzerattrappe bauen.
Im öffentlichen Verkehrsraum indes würde ich die nicht aufstellen.
Das kann nämlich für den Aufstellenden sehr teuer werden.
Hier ist dann alles vom gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis hin zur Amtsanmaßung alles vertreten.
Bully49
Lt. Commander
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Ja, das ist richtig. Das habe ich nicht übersehen.areiland schrieb:Laut dem TE gibts in "seiner" Strasse aber ein Tempolimit von 30 km/h
Nun frage ich mich, was ist schneller: 20 oder 30 km/h?
Incanus
Fleet Admiral
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Ich weiß ja nicht, wie schnell Du gehen kannst, aber das ist keine Schrittgeschwindigkeit.Bully49 schrieb:Auch auf einige Einkaufstraßen/Nebenstraßen sind Geschwindigkeitsbegrenzung 20 km/h beschildert.
Aber nur kurzzeitig, die ich bisher kannte mussten alle wieder abgebaut werden.Abe81 schrieb:Was hilft: Aus Pappe eine Blitzerattrappe bauen.
Bully49
Lt. Commander
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Wenn ich leseIncanus schrieb:Ich weiß ja nicht, wie schnell Du gehen kannst, aber das ist keine Schrittgeschwindigkeit.
Damit hat mit Schrittgeschwindigkeit nichts zu tun ...Chinawolf schrieb:Damit die LEute mal langsamer fahren ?
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