Chillaholic
Fleet Admiral
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Nur weil Nutzer nicht belangt werden sollte man trotzdem nicht so leichtfertig damit umgehen.Falc410 schrieb:Du solltest zwischen Uploader und Downloader unterscheiden.
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Nur weil Nutzer nicht belangt werden sollte man trotzdem nicht so leichtfertig damit umgehen.Falc410 schrieb:Du solltest zwischen Uploader und Downloader unterscheiden.
Arkada schrieb:Hast du gerade eine Straftat gestanden?
Das Runterladen von urheberrechtlich geschützten Produktionen ist kein Kavaliersdelikt!
Arkada schrieb:Hast du gerade eine Straftat gestanden?
Das Runterladen von urheberrechtlich geschützten Produktionen ist kein Kavaliersdelikt!
oldman65 schrieb:und noch etwas.
szene-zitat !
"/ Zumal die Behörden schon angekündogt haben, dass die Uploader ermittelt werden sollen und auch Downloader mit dran sind. "
Das resultiert aus dem Umstand, dass das UrhG die Verbreitungs- und Verwertungsrechte regelt. Ein Konsument verbreitet ja nicht, im Gegenteil, in den sogenannten Schrankenregelungen der Urheberrechts ist die Anfertigung privater Kopien ja sogar erlaubt. Wiederum in andern Fällen die Umgehung von Verschlüsselungen unter Strafe gestellt... das gilt es zu beachten (wer meint dann rip ich mir halt die DVD).
Nun gilt es zu beachten: Das eine ist Strafrecht, also das was das Urhebergesetz regelt. Die andere Seite des Spektrums ist das Zivilrecht. Hier muss eine juristische Personen gegen eine andere zivielrechtlich vorgehen. Beispiel: Verlag A verklagt XYZ auf Schadensersatz. Dafür muss Verlag A aber klar seinen Schaden beziffern und belegen können. Da reichen schwammige Indizien ala "sie haben doch 100GB herunter, das war doch bestimmt unser Porno Else bläst dem Förster einen...!". Es muss klar und detailiert ein Schaden definiert werden. Allein das ist schon mit erheblichem Aufwand verbunden. Und dann kommt noch hinzu, dass ja auch der Besitz eines geschützen Materials nicht direkt mit einem Schaden in Einklang zu bringen ist...
So ergibt sich der Sachverhalt, das seitens Strafrecht der Konsument zunächst einmal nichts zu befürchten braucht. Im Zivilrecht wäre er natürlich streng genommen Schadenersatzpflichtig, das bedingt aber den Schaden beziffern zu können. Pauschal gesagt ist die Content-Industrie bisher an dieser Hürde gescheitert. Und unter uns gesagt, hat sich da auch kein wirkliches Interesse dran.
Verbreiter sind nämlich viel einfach Dingfest zu machen und die einfache Logik ist: Wenn keiner da ist, der etwas verbreiten kann, dann kann es auch keiner Herunterladen.
Um es also kurz zu machen: Als Downloader kann man auch weiterhin beruhigt schlafen. Da muss man sich schon extrems dumm für anstellen, um da möglicherweise ins Visier geraten zu können.
Deswegen ist es auch immer so aberwitzig wenn Leute von Hausdurchsuchungen sprechen, und man solle dann seine Festplatten wie auch immer schützen... Blödsinn. Setzt auch mit dem Bullen hin und schaut euch nen Film an. Es ist nämlich so, dass die das gar nicht interessiert, weil der Besitz kein Straftatbestand ist (und nur dahingehend ermitteln Behörden von sich aus, bzw. dürfen das auch überhaupt nur so), er wäre nur ggf. zivilrechtlich belangbar. Dazu muss aber jeder individuelle Rechteverwerter einzeln einen Prozess gegen dich anstrengen, für jedes Werk, mit einem Beleg für jeden individuellen Schaden. Lustig Vorstellung, wie das einer versuchen wollte
Kenne sogar einen Polizeibeamten aus dem "erweiterten Bekanntenkreis" (Ehemann der besten Freundin meiner Kindheitsfreundin ) , der Uploader war... da sind 99% alles nur Hypokriten...RAZORLIGHT schrieb:Wie viele Polizisten, Juristen, Politiker da schonmal was geladen haben... Etwas heuchlerisch ist das ganzen schon immer, Lobbyismus halt.
oldman65 schrieb:und noch etwas.
szene-zitat !
"/ Zumal die Behörden schon angekündogt haben, dass die Uploader ermittelt werden sollen und auch Downloader mit dran sind. "
Mal schauen wann Google Drive etc. "offline" gehen.DenMCX schrieb:Kenne sogar einen Polizeibeamten aus dem "erweiterten Bekanntenkreis" (Ehemann der besten Freundin meiner Kindheitsfreundin ) , der Uploader war... da sind 99% alles nur Hypokriten...
Dahak schrieb:Das wird die Warez-Szene erstmal treffen. Alle grossen Sites haben zuletzt auf Share-Online gesetzt. Mal sehen auf welchen Hoster sie als nächstes setzen.
Dahak schrieb:Das wird die Warez-Szene erstmal treffen. Alle grossen Sites haben zuletzt auf Share-Online gesetzt. Mal sehen auf welchen Hoster sie als nächstes setzen.
Hylou schrieb:Kurz:
Der reine Download ist nicht verboten.