AntiUser
Commander
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Questionmark schrieb:@ AntiUser: Wenn er noch nicht einmal einen Staubsauger anschalten kann, ohne dass die Sicherung abschaltet, dann darf das nicht sein, selbst ein H-Automat muss das aushalten!
Doch natürlich darf das sein. Wenn die Installation sowie die Sicherungen keinen Defekt aufweisen, dann besteht kein rechtlicher Grund zu handeln. Das es eine absolut unbefridigende Situation ist, dass ist klar. Ansonsten müsste man ja sämliche alte Installation prüfen und ggf. die alten Sicherungen tauschen. Genau darum gibt es den Fall des Bestandsschutzes.
Der Fall ist nicht direkt vergleichbar, zeigt aber die generelle Situation ganz gut:
Zwar könne ein Mieter erwarten, ein größeres Haushaltsgerät und gleichzeitig ein weiteres Elektrogerät zu betreiben, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 2/1014) des Eigentümerverbands Haus & Grund Berlin. Mieter können aber nicht erwarten, alle vier Kochplatten einschließlich des Backofens gleichzeitig auf der höchsten Leistungsstufe zu betreiben, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 362/11).Im vorliegenden Fall wollte eine Mieterin erreichen, dass der Vermieter die Stromversorgung ihrer Wohnung aufrüstet. Denn nachdem sie einen neuen Herd gekauft hatte, konnte sie Kochplatten und Backofen nicht mehr gleichzeitig betreiben. Außerdem war es nicht möglich, Waschmaschine und Staubsauger gleichzeitig einzuschalten.
http://community.t-online.de/commun...uch-auf-volle-strom:2D:power,74658167,60.html