Hasenfutter
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dgneo schrieb:1; Wenn ich das Ding an eine Steckdose anstecke, und es wird "Strom eingespeist" woher weiß mein Zähler im Zählerkasten das dies mein Strom ist und rechnet nicht "doppelt" ab?
Wenn Strom hinter dem Zähler generiert wird, wird kein Zähler bewegt, ausser der Verbrauch
ist höher ( Generatorstrom vs. Netzbezug )
Auch ist egal, ob auf Aussleiter 1, 2 oder 3 eingespeist wird, weil der Zähler saldierend
arbeitet.
dgneo schrieb:2; Ist das Ding überhaupt in Österreich ohne Bürokratie erlaubt? Bzw. muss ich das wo anmelden etc?
In Österreich gibt es shops, welche der artige Balkonanlagen anbieten.
Lt. Netzbetreiber muss eine Anmeldung erfolgen und die Leistung ist begrenzt,
wg. Aussenleiterüberlastung ( wenn das ganze Dorf an L1 hängt, soll es nicht
löblich sein )
dgneo schrieb:3; Funktioniert das auch ohne Batterie? So das es auch nen Sinn hat wenn Tagsüber niemand zu Hause ist?
Funktioniert auch ohne Batterie. Wobei es bei aliExpress Umschalt-Relais-Platinen für 5
euro angeboten werden.
Ob sich eine Batterie groß rentiert, wenn die Grundlast über Nacht gering ist ( im < 80 W Bereich )
ist am Ende eher eine Entscheidung ob wirtschaftlich oder un-wirtschaftlich.
Die meisten Zähler geben den ist-Verbrauch am Zähler an - da kann man dann abwägen,
ob eine Akku-Lösung sich rentiert oder nicht.
m.M.n. macht es mehr Sinn, wenn man Verbraucher an ferngesteuerten Steckdosen über
Tag betreibt ( wie Waschmaschine, Spülmaschine, Backöfen, usw. )
Gibt es für paar euro wie auch Relais-Steckdosen, die vom Handtelefon aus aktivierbar.
Ergänzung ()
SW987 schrieb:Der Netzbetreiber setzt mit der Forderung nach einem Zweirichtungszähler nur gesetzliche Vorgaben um, denn sonst kann er seine Aufgabe nicht gesetzeskonform erledigen.
Wenn hier etwas geändert werden soll, dann ist als allererstes der Gesetzgeber gefordert.
Der Zweirichtungszähler ist bereits antiquiert und nicht mehr vorgeschrieben.
Warum soll ich eine Ersparnis noch mit Zusatz-Zählerkosten negieren, nur
weil der Netzbetreiber sich auf ein EEG-Papier beruft.
Steuerlich gesehen besteht kein Steuerbetrug, weil der Digital-Zähler nicht
rückwärts zählt, wie auch diverse Ferraris-Zähler.
Analog stellt sich die Frage, welchen Nutzen ein 2-Richtungszähler haben sollte,
wenn eh zu 100 % Eigenverbrauch ?
Genau genommen müsste ein RCD-TypB verbaut ( wobei der TypF = billigere Variante oft
ausreicht ) , eine gesonderte Zuleitung verlegt,
eine Abnahme von einem Konzessioniertem erfolgen....aber wer macht das schon ?
Das ist nur ein Ding in D, weil in den umliegenden EU-Ländern kein Netzbetreiber
für 600 W Generatoranlagen sich interessiert, welche einen Inselschutz genießen.
Kurz: wenn der Netzbetreiber am Straßenverteiler aus-sichert...kann er mit seiner
Zunge am Zuleitungskontakt seine Zunge hin hängen...und es passiert genau
gar nichts, weil der Converter netzparalell arbeitet.
Andere Länder machen da weniger Geschrei...es ist nur ein dt. Ding
( in UK wurden mit der artigen Balkonanlagen > 3 kWp-Anlagen betrieben...und
es juckt dort keine S.u )
l
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