News Solix Balkon­kraft­werke: Anker bringt stecker­fertige PV-Anlagen mit 830 und 880 Wp

Wenns genehm ist spare ich mir jetzt 24.Seiten zu lesen und hoffe drauf das mir hier jemand ein paar Fragen schnell beantworten kann:

1; Wenn ich das Ding an eine Steckdose anstecke, und es wird "Strom eingespeist" woher weiß mein Zähler im Zählerkasten das dies mein Strom ist und rechnet nicht "doppelt" ab?

2; Ist das Ding überhaupt in Österreich ohne Bürokratie erlaubt? Bzw. muss ich das wo anmelden etc?

3; Funktioniert das auch ohne Batterie? So das es auch nen Sinn hat wenn Tagsüber niemand zu Hause ist?

Danke euch
 
1. Dein Zähler weiß das auf Grund seiner Bauart, woher der Strom kommt, ob von aussen oder innen.
2. wie das in Österreich ist weiss ich nicht, das kannst Du aber z.B. hier nachlesen:
https://konsument.at/solaranlagen-zum-einstecken
3. ja funktioniert auch ohne Speicher (Balkonktaftwerke haben meisstens keinen Speicher)
Du könntest auch deine Wasch, Spülmaschine entsprechend programmieren,
sodass die dann tagsüber laufen. Ansonsten wird nur der Grundbadarf nicht mehr von außen bezogen
 
dgneo schrieb:
3; Funktioniert das auch ohne Batterie? So das es auch nen Sinn hat wenn Tagsüber niemand zu Hause ist?

Danke euch
es schneidet ohne Speicher deinen Grundverbrauch ab, d.h wenn tagsüber niemand zuhause ist nur dein Kühlschrank ca. 50watt/1h. Oder wenn jemand aber den ganzen tag homeoffice pc und nen 4k tv als hintergrundberieselung auf mtv laufen lässt dann zaubert die anlage diese 300 watt/h TV + 200 Watt/h pc und 50watt/h kühlschrank weg...heisst im klartext du kannst den tag über kostenlos pc und tv laufen lassen für umme
 
supermanlovers schrieb:
Sowas würde ich mir erst kaufen, wenn es wie in anderen Ländern Stromzähler gibt die bei Einspeisung rückwärts laufen.
So einen hab ich schon. Den Alten mit Zählscheibe, die läuft beim Einspeißen einfach Rückwärts. Der ist aber mit dieser Anlage ILLEGAL. Das Problem ist wieder mal nur rechtlicher aber nicht physikalischer Natur. Deutschland ist halt von Lobbyinteressen gesteuert.
 
Bumba-Bobby schrieb:
es schneidet ohne Speicher deinen Grundverbrauch ab, d.h wenn tagsüber niemand zuhause ist nur dein Kühlschrank ca. 50watt/1h. Oder wenn jemand aber den ganzen tag homeoffice pc und nen 4k tv als hintergrundberieselung auf mtv laufen lässt dann zaubert die anlage diese 300 watt/h TV + 200 Watt/h pc und 50watt/h kühlschrank weg...heisst im klartext du kannst den tag über kostenlos pc und tv laufen lassen für umme
Sorry fürs Nipicking, aber sowas triggert mich:

Das sind nicht X Watt/h (Watt pro Stunde), sondern entweder einfach Watt oder von mir aus Wh/h (Wattstunden pro Stunde). W (Watt) ist Leistung, also Energie pro Zeit. Wh ("Wattstunden") ist dann Leistung wieder mit Zeit multipliziert, also Energie .
(k)Wh (Energie) ist z.B. das, was du am Ende des Jahres bezahlst und W gibt (umgangssprachlich) an, wie viel Strom das Gerät jetzt im Moment zieht bzw., was das Balkonkraftwerk generiert bzw. ziehen/generieren kann.
Unter bestimmten umständen kann es Sinn machen von "(k)Wh pro Zeiteinheit" zu reden (also z.B. Wh/h oder kWh pro Jahr), was von den Einheiten das gleiche ist wie Watt, womit man aber meistens ausdrüken will, dass man halt den Gesamtenergieverbrauch über nen Bestimmte Zeitraum gemessen hat.

Watt/h wäre Leistung pro Zeit bzw. Erngie pro Zeit^2. Da gibts eigentlich keine vernünftige Bedeutung dazu - am ehesten noch wenn man von Leistungsänderungen spricht ("Wenn die Sonne am Vormittag höher steigt nimmt die bereitgestellte Leistung jede Stunde um 50W zu").

Ansonsten aber natürlich richtig was du sagst - nur mein OCD das da wieder durchkommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Arne und SIR_Thomas_TMC
Coeckchen schrieb:
So einen hab ich schon. Den Alten mit Zählscheibe, die läuft beim Einspeißen einfach Rückwärts. Der ist aber mit dieser Anlage ILLEGAL. Das Problem ist wieder mal nur rechtlicher aber nicht physikalischer Natur. Deutschland ist halt von Lobbyinteressen gesteuert.
So wie ich das hier im Thema gelesen habe, eben nicht illegal bei einem Balkonkraftwerk bis 600 W (bzw. bald bis 800W). Nur anzeigepflichtig (also Bescheid sagen), noch nicht mal genehmigungspflichtig. Den Zähler wird man dir aber recht zügig tauschen, was du auch nicht verhindern kannst.

Edit: Diese Info ist laut Homepage Bundesnetzagentur falsch. Siehe weitere Posts.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deutschland muss das BKW beimn Netzbetreiber und Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Der Netzbetreiber sagt einem dann wann der Zähler, gegen einen Zweirichtungszähler getauscht wird. sofern notwendig nicht schon einer mit Rücklaufsperre verbaut ist, getauscht wird (kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, weiter oben hat einer von Berlin? geschrieben, dass dort immer 2-Wegezähler verbaut werden.)
Ab der Anmeldung darf meines Wissens nach das BKW betrieben auch an einem alten Zähler ohne Zweirichtungszähler Rücklaufsperre werden.
 
Zuletzt bearbeitet: (Post korrigiert,)
  • Gefällt mir
Reaktionen: SIR_Thomas_TMC
SIR_Thomas_TMC schrieb:
So wie ich das hier im Thema gelesen habe, eben nicht illegal bei einem Balkonkraftwerk bis 600 W (bzw. bald bis 800W). Nur anzeigepflichtig (also Bescheid sagen), noch nicht mal genehmigungspflichtig. Den Zähler wird man dir aber recht zügig tauschen, was du auch nicht verhindern kannst.
https://www.energie-solar-erfahrungen.de/photovoltaik/stromzaehler-fuer-balkonkraftwerke

"Denn wenn Sie mehr Strom produzieren als Sie verbrauchen, kann es zu einer Rückwärtsdrehung des alten Zählers kommen. Das ist in Deutschland nicht erlaubt."

Ich sag ja nicht dass das Balkonkraftwerk Illegal ist sondern die Kombination aus Zähler ohne Rücklaufsperre in Kombination mit einem Balkonkraftwerk. Sonst wäre es ja nicht meldepflichtig.
Und genau das war ja die Intension des Posts dass man das im Ausland ohne probleme betreiben kann, nur bei uns mal wieder nicht. Ich hätte schon lang ein Balkonkraftwerk, aber wenn die Sonne scheint bin ich fast nie zu hause, und nur für den Kühlschrank ne Anlage zu betreiben ist doch recht sinnfrei.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Miuwa
SIR_Thomas_TMC schrieb:
So wie ich das hier im Thema gelesen habe, eben nicht illegal bei einem Balkonkraftwerk bis 600 W (bzw. bald bis 800W). [...]
Das ist in meinen Augen eine fahrlässige Falschinformation.

Dazu aus der aktuellen Homepage der BNetzA...

1677412382217.png

link
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SIR_Thomas_TMC und Miuwa
Weil hier alle auf dem Zähler rum reiten, ich habe schon vor Jahren einen Smartmeter Zähler bekommen (zwangsweise) reicht der nicht dafür?
 
Der läuft zumindest schon mal nicht rückwärts. Den aktuellen Anforderungen der BNetzA hinsichtlich der Messung und Bilanzierung genügt er jedoch nicht, wenn nicht Zweirichtungszähler.
 
Warum sollte man einen Zweirichtungszähler bei einem Balkonkraftwerk benötigen?
Alles was nicht direkt verbraucht wird, schenkt man her.
 
Weil die eingespeiste Menge sonst nicht bilanziert werden kann.

Das steht alles auf der Homepage der BNetzA (Bundesbehörde)...link

Dort steht auch der Verweis auf das derzeit gültige technische Regelwerk des VDE (im Sinne §49 Abs. 2 EnWG)...

1677414043898.png

Daran ändert auch nichts ein aktuelles Positionspapier(!) des VDE. Ein VDE-Vertreter hat extra darauf hingewiesen, dass zunächst Änderungen an Gesetzen und dem technischen Regelwerk notwendig wären.

Eine Bundesbehörde, die Herrn Habeck unterstellt ist, erläutert auf ihrer Homepage klar und deutlich die rechlichen und technischen Voraussetzungen die derzeit gelten. Alles für jedermann einsehbar und nachvollziehbar.

Weshalb muss das dann immer wieder verschwurbelt werden? (Sorry)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: S.a.M.
Gerne, keine Ursache.

Zum Thema Bilanzierung (und Zweirichtungszähler) noch der ergänzende Hinweis, auch das fusst auf einer gesetzlichen Grundlage... StromNZV

Der Bilanzkreisverantwortliche ist hier beschrieben...link
1677426444271.png




Die Markregeln hier...link
1677426478667.png


Zusammengefasst:

Der Netzbetreiber setzt mit der Forderung nach einem Zweirichtungszähler nur gesetzliche Vorgaben um, denn sonst kann er seine Aufgabe nicht gesetzeskonform erledigen.

Wenn hier etwas geändert werden soll, dann ist als allererstes der Gesetzgeber gefordert.
 
SW987 schrieb:
Welche Alternative schlägst Du vor? Kennst Du ein besseres (und funktionierendes) politisches System?
Nur um es beantwortet zu haben:
Beide genannte Kritikpunkte kann man leicht ausmerzen. Die Sperrklausel kann man (offensichtlich) schlicht abschaffen und dem Nachteil sich für eine Partei entscheiden zu müssen kann man durch direkte Demokratie bei wichtigen Fragen entgegnen.
Aber über Sinn und Unsinn davon zu diskutieren driftet hier wohl zu weit vom Thema weg.
 
Arcturus128 schrieb:
Nur um es beantwortet zu haben:
Beide genannte Kritikpunkte kann man leicht ausmerzen. Die Sperrklausel kann man (offensichtlich) schlicht abschaffen und dem Nachteil sich für eine Partei entscheiden zu müssen kann man durch direkte Demokratie bei wichtigen Fragen entgegnen.
Du darfst ja gerne für entsprechende Änderungen eintreten, wenn diese aber keine Mehrheit haben, hast du tatsächlich erstmal Pech. Und eine Hürde schützt ein Parlament vor Zersplitterung, wohin das (und auch direkte Demokratie bei Einzelfragen) in einer Demokratie führt bzw. führen kann, hat Deutschland tatsächlich schon einmal erlebt und folglich zu Recht entsprechende Schutzmechanismen implementiert.

Viele Dinge, auch Balkonkraftwerke, brauchen halt einen vorgegebenen rechtlichen Rahmen. Der Rahmen lässt sich ja bei entsprechendem Bedarf und zugehöriger Mehrheit ändern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Miuwa
Zurück
Oben