Arcturus128
Captain
- Registriert
- Apr. 2015
- Beiträge
- 3.816
Hi DivineLight,
da hier immer gerne mit gefährlichem Halbwissen argumentiert wird präsentiere ich einfach ein paar harte Fakten, denn neuerdings gibt es von der Bundesnetzagentur eindeutige Vorgaben für solche Fälle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...igkeiten/Breitbandgeschwindigkeiten-node.html
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...onkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://breitbandmessung.de/
Dem zweite Link kannst du entnehmen, dass die vertraglich festgelegte Minimalgeschwindigkeit niemals unterschritten werden darf. Ist dies auch nur ein einziges Mal der Fall, kannst du außerordentlich Kündigen nach § 626 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html. Natürlich ist es immer ratsam möglichst viele Messungen zeitlich weit gestreut (eine Woche) durchzuführen, um schlagkräftigere Argumente zu haben.
Nach deinen (dokumentierten) Messungen kündigst du dann den Vertrag mit Vodafone per Einwurfeinschreiben (mit Zeugen den Brief versiegeln und einschmeißen, wichtig) und widerrufst auch das SEPA-Lastschriftmandat. Weiteren Lastschriften würdest du dann widersprechen und die Forderungen (schriftlich per Einwurfeinschreiben) zurückweisen - so darf kein Eintrag bei Schufa, Infoscore etc. erfolgen und Vodafone müsste klagen. In einer Klage würden sie jedoch unterliegen wenn du dich an die Regeln der Bundesnetzagentur hältst.
Auch ist dieses Video zu den neuen Regelungen evtl. hilfreich für dich: https://www.youtube.com/watch?v=N7OZeyXeDKI
da hier immer gerne mit gefährlichem Halbwissen argumentiert wird präsentiere ich einfach ein paar harte Fakten, denn neuerdings gibt es von der Bundesnetzagentur eindeutige Vorgaben für solche Fälle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...igkeiten/Breitbandgeschwindigkeiten-node.html
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...onkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://breitbandmessung.de/
Dem zweite Link kannst du entnehmen, dass die vertraglich festgelegte Minimalgeschwindigkeit niemals unterschritten werden darf. Ist dies auch nur ein einziges Mal der Fall, kannst du außerordentlich Kündigen nach § 626 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html. Natürlich ist es immer ratsam möglichst viele Messungen zeitlich weit gestreut (eine Woche) durchzuführen, um schlagkräftigere Argumente zu haben.
Nach deinen (dokumentierten) Messungen kündigst du dann den Vertrag mit Vodafone per Einwurfeinschreiben (mit Zeugen den Brief versiegeln und einschmeißen, wichtig) und widerrufst auch das SEPA-Lastschriftmandat. Weiteren Lastschriften würdest du dann widersprechen und die Forderungen (schriftlich per Einwurfeinschreiben) zurückweisen - so darf kein Eintrag bei Schufa, Infoscore etc. erfolgen und Vodafone müsste klagen. In einer Klage würden sie jedoch unterliegen wenn du dich an die Regeln der Bundesnetzagentur hältst.
Auch ist dieses Video zu den neuen Regelungen evtl. hilfreich für dich: https://www.youtube.com/watch?v=N7OZeyXeDKI