@ eshoxx
Wenn bei Musik und Film die selben Regeln gelten würden, wie beim Handel mit materiellen Gütern wie z.B. Autos, dann könnte ein Musiker sein Lied genau ein einziges Mal verkaufen und dann muss er sich wieder an die Arbeit machen und ein ganz neues produzieren. In dem Augenblick, in dem er aufhört zu arbeiten und immer wieder Neues zu produzieren, sieht er sofort keinen einzigen Cent mehr.
Ein Autohersteller kann nicht einfach weiterhin für Autos Geld kassieren, die er vor 30 Jahren mal gebaut und verkauft hat und erst Recht kann er diesen ständigen Geldstrom nicht an seine Enkel vererben.
Ich finde es sehr interessant, wie die Urheber von "Geistigem Eigentum" nur allzu gerne die Vorteile mitnehmen, die sich für sie aus der immateriellen Natur ihrer Werke ergeben, aber sobald die selben Eigenschaften (auch nur vermeintlich) zu ihrem Nachteil wirken, wollen sie ihre Werke plötzlich wieder wie materielle Objekte behandelt wissen.
Wenn schon, dann muss man konsequent sein. Dann enden jegliche Rechte am hergestellten Produkt, sei es materiell oder immateriell, in dem Augenblick, wo man es das erste Mal verkauft bzw. Geld für die Erstveröffentlichung bekommt.
Wollen die Urheber das? Dann müssen sie es nur sagen.
Nicht mal die Forderungen der Piraten gehen ansatzweise so weit! Die wollen nämlich an den lebenslangen Verwertungsrechten der Urheber gar nicht rütteln, bzw. sie sogar gegenüber Verwertern stärken.
Deshalb sollte man sich alberne Vergleiche z.B. mit Diebstahl sparen. Man kann immaterielle Dinge nicht stehlen.
Dafür kann man sie um so leichter kopieren. Das ist etwas komplett anderes, besonders hinsichtlich des dadurch entstehenden (oder auch nicht entstehenden) Schadens.
Wenn jemand ein materielles Objekt stiehlt, dann besitzt es das Opfer nicht mehr und genau das ist der entstehende Schaden, der ein gesetzliches Verbot rechtfertigt.
Wenn aber ein immaterielles Objekt kopiert wird, dann besitzt es das "Opfer" weiterhin und somit lässt sich ein möglicher Schaden nur sehr viel schwerer bis überhaupt nicht beziffern. Ohne nachgewiesenen Schaden auch kein Verbot.