Demon_666 schrieb:
Urheberrecht, schon mal davon gehört?
Wenn du schon mit so einer arroganz versuchst deinen post zu schmücken, solltest du auch das urheberrecht richtig erklären können, zumindest erwarte ich das.
Das Urheberrecht greift bei im Ausland gekauften guthaben karten aber nicht.
Anders wäre es, wenn ich mir zugriff zu den Netflix Servern verschaffe und das Werk vervielfältige, öffentlich aufführe oder in jeglicher form verwerte.
Da netflix auch in der Türkei oder sonst wo Ihren Dienst anbietet und dort umsätze generiert und man die Karten auf legalem wege kauft, verstößt man höchstens gegen die AGBs.
Demon_666 schrieb:
Dann klaust Du auch bestimmt im Supermarkt, weil da auch alles teurer geworden ist... /s
Hast du zwar als Sarkasmus markiert, aber auch ein schlechtes Beispiel. Die Netflix karten sind gekauft, und fließen in den Gesamtumsatz.
Der eine Supermarkt ist mir zu teuer, also gehe ich zum anderen für das selbe Produkt.
Gigaherz schrieb:
Aber du hast recht die pösen pösen Raubmordstreamer
nicht nur dass, der ehrliche Käufer darf sich erstmal behlehren lassen, dass das werk verboten ist weiter zu verbreiten, dann noch die schöne Werbung mit papa im knast.
Erst dann geht der gekaufte Film los, zumindest damals auf DVD. Der illegal Nutzer ist da schon mitten im Film.
Oder wenn die gecrackte version besser läuft als die gekaufte.
Wolwend_the_Orc schrieb:
Ihr seid Diebe und nichts anderes.
vielleicht fragst du mal Lucky Luke ob er die Diebe zu fassen bekommt, wie die Daltons.
Hoffe du standest nie im absoluten Halteverbot, falls doch fahre lieber Fahrrad als Straffällig zu werden. /s
Flutefox schrieb:
Alleine Dune 2 war 3x im Kino schauen, habe die Blu-Ray vorbestellt und DENNOCH habe ich den Film bereits seit zwei Wochen in gescheiter Qualität auf der Platte.
sind Räuberisch erpresste Raubmordkopien nicht illegal?