Hallo Herr ........,
vielen Dank fuer Ihre Nachricht. Sie haben uns geschrieben, dass der
Kaeufer "betti_werlin" mit dem bei Ihnen ersteigerten Fernseher
.................. unzufrieden ist. Es freut mich, dass Sie sich mit Ihrem
Anliegen an uns gewandt haben. Ich moechte Ihnen gern weiter helfen,
diese Angelegenheit zu klaeren.
Herr ..........., in dem Moment, in dem ein Angebot bei eBay endet, kommt
zwischen dem Kaeufer und Ihnen ein Kaufvertrag zustande. Haben Sie bitte
Verstaendnis, dass eBay nicht Vertragspartner ist und keinen Einfluss
weder auf die Kaufabwicklung noch auf den Zustand des Artikels hat.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie nochmals versuchen, mit Ihrem Kaeufer
Kontakt aufzunehmen.
In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen eine weitere E-Mail zu schreiben, um
Klaereung dieser Situation zu bitten.
Sie koennen auch den Kaeufer anrufen. Die meisten Probleme lassen sich
am besten in einem direkten Gespraech klaeren.
Um die Telefonnummer zu erfahren, rufen Sie bitte bei der Auskunft an.
Aus datenschutzrechtlichen Gruenden darf eBay die Telefonnummern von
Mitgliedern nicht weitergeben.
Wenn Sie sich mit Ihrem Handelspartner einigen, den Handel rueckgaengig
zu machen, koennen Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.
Hierzu bitte ich Sie unser Onlineformular zu nutzen:
Sie koennen den zurueckerhaltenen Artikel natuerlich erneut anbieten.
Wir erstatten Ihnen die Angebotsgebuehr, wenn Sie den Artikel beim
zweiten Mal erfolgreich verkaufen.
Weitere Informationen zum Wiedereinstellen von Artikeln:
Benoetigen Sie genauere Auskuenfte ueber Ihre Rechte, wenden Sie sich
bitte in Ihrer Situation an eine Rechtsberatungsstelle (z.B.
Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale). Als Betreiber eines
Online-Marktplatzes darf eBay keine Rechtsauskuenfte geben, daher wird
Ihnen dort gezielt weitergeholfen.
Herr .........., ich wuensche Ihnen trotz dieser Unannehmlichkeit weiterhin
viel Spass und Erfolg auf eBay.
Mit freundlichen Gruessen nach Bochum
........
eBay-Sicherheitsteam