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News Swatting-Urteil: 20 Jahre Haft nach tödlichem „Streich“

MichaG schrieb:
Man muss auch bedenken, dass in den USA allein durch die hohe Verbreitung von Schusswaffen, die Polizei unter einem ganz anderen Druck steht bei solchen Einsätzen als vielleicht bei uns. Ob den Polizisten in diesem Fall eine Schuld trifft, lässt sich ohne nähere Infos aber natürlich schwer sagen.

Natürlich trifft ihn eine Schuld! Da gibt es nichts zu diskutieren.
Die Polizei kann doch nicht einfach aufgrund eines Anrufs wild um sich ballern, sondern muss erstmal die Lage checken.
Das haben sie aber absolut nicht getan, sondern einfach das Feuer auf eine unbewaffnete Person eröffnet.

Hier war wieder einer der Beamten viel zu aufgeputscht und übermotiviert und hat den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen.
 
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Finde ich ein gutes Urteil. Bei uns gäbe es bei sowas nur ein "Du Du Du" vom Richter, vielleicht ne Bewährungsstrafe. In einigen Sachen sind uns Amis eben doch voraus.
 
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naja, aber woher hätte er denn gewusst, dass der olle Cop den einfach niederschießt?! Andere haben ja wegen Swatting weniger harte Strafen bekommen...
 
fragemann schrieb:
"Schließlich muss der Täter mit Vorsatz hinsichtlich Tatobjekt und Tathandlung, in Gang gesetztem Kausalverlauf und außerdem der Mordmerkmale handeln. "

Ja und jetzt? Widerlegt doch meine Aussage nicht. Du biegst es Dir auch gern einfach einfach mal so hin, wie Du es brauchst. Erst erzählst Du irgendwas von "gezielt und geplant"....

fragemann schrieb:
Ein Mord ist aber eine gezielte/geplante Tat.

... und jetzt geht es plötzlich um einen Vorsatz. Zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wer mit Vorsatz handelt, handelt noch lange nicht geplant oder gezielt.

Deine Aussage "Ein Mord ist aber eine gezielte/geplante Tat" ist also nach wie vor falsch. Man kann in Deutschland auch ungezielt und ungeplant einen Mord begehen.
 
ich wette der Cop wusste, dass es sich um "Swatting" handelt und hat aus schlechter Laune herraus geschossen...
Da sollte man auf jeden Fall ermitteln (was die aber natürlich niemals tun werden)
 
Baal Netbeck schrieb:
Naja, wenn ich das richtig mitbekommen habe, sind die sind ja aber auch nicht einfach zu schnell gefahren, sondern haben sich in der Innenstadt ein Rennen geliefert.
Ob da Mord angemessen ist, kann ich nicht sagen, aber der Unterschied zu generellen Geschwindigkeitüberschreitungen, die in der Regel vor allem den Fahrer selbst gefährden, halte ich schon für größer, als die gleiche Swatting Aktion zu machen und dann das Leben zerstört zu bekommen.

Soweit ich gelesen habe lag es bei den Rasern daran, dass der eine kurz gebremst hatte, weil er wohl gemerkt hat, dass es knapp wird, dann aber wieder Gas gegeben hat, weil er unbedingt gewinnen wollte. Somit hat er den Unfall aus "Gier" in Kauf genommen bzw. provoziert und deshalb eben Mord, weil er trotzdem dass er gewarnt war, wieder Gas gegeben hat. So ähnlich sehe ich das auch beim Swatting. Das kann/sollte harmlos ausgehen, aber man nimmt den Tod anderer in Kauf und fördert dieses Ergebnis indem man eine hohe Gefahr gegenüber der Polizei vortäuscht (damit sie überhaupt ein SWAT-Team schickt).

Wenn dann andere durch solche absichtlichen Risiko-Spielchen zu Schaden kommen und deren Leben eben wirklich zerstört wird (weil sie halt tot sind und da auch nicht nach 20 Jahren wieder rauskommen), dann kann ich eine harte Strafe durchaus verstehen.
 
Compu-Freak schrieb:
Seit ihr eigentlich alle krank im Hirn? 20 Jahre Haft für einen zugegebener Maßen üblen Scherz soll angemessen sein?Eure geringe Vorstellungskraft wundert mich nicht, da 90% der Menschen Fleisch essen und deshalb 90% aller Menschen sich nicht vorstellen können oder wollen, was für abartige Grausamkeiten Tiere deswegen erleben müssen. Da wundert es einem nicht, dass hier die Meisten applaudieren, für solche eher übertriebenen US-Haftstrafen.
Oh man, wieder so ein nerviger Veganer der die Welt erklären will. Was bitte hat Fleischkonsum mit diesem Fall zu tun?

Achso, ich finde 20 Jahre dafür sogar noch zu wenig. Für immer in den Bau und fertig. Er war der Auslöser dafür, dass jemand sein Leben verloren hat.

Das der Polizist auch hätte in den Bau wandern sollen, steht wohl hoffe ich ausser Frage..
 
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wolve666 schrieb:
Und warum soll der Polizist ins Gefängnis? Die Polizei wurde zu einem Einsatz gerufen, sie wissen nicht genau, was sie erwartet. Wenn da der Typ eine falsche Bewegung macht, ist nicht offensichtlich, ob er eine Waffe zieht. Eine Entscheidung muss da in Sekundenschnelle getroffen werden. Der Polizist hat sich nur geschützt.
Das lässt sich ohne Video gar nicht beurteilen.

Ich habe bereits so ein Video in einem anderen Fall gesehen. Da wurde ein Unschuldiger in einem Hotel in Las Vegas erschossen. Und in dem Fall ist absolut klar, daß der Polizist einen Fehler gemacht hat (und nicht nur das).
Natürlich wurde er trotzdem nicht dafür belangt.

Es gibt durchaus beides:
Schießwütige Polizisten, die für solche Aktionen in den Knast gehören.
Unschuldige Polizisten, die kaum eine Wahl hatten.
 
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cor1 schrieb:
... und jetzt geht es plötzlich um einen Vorsatz. Zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wer mit Vorsatz handelt, handelt noch lange nicht geplant oder gezielt.

Deine Aussage "Ein Mord ist aber eine gezielte/geplante Tat" ist also nach wie vor falsch. Man kann in Deutschland auch ungezielt und ungeplant einen Mord begehen.

Vorsatz (dolus) bezeichnet im deutschen Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

Ja, es gibt den Eventualvorsatz, allerdings ist es (für mich) fraglich, ob ein kurzes Abbremsen wirklich ausreicht um diesen zu begründen. Ich warte mal ab, was der BGH bei der Revison sagt.

Siehe:
"Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber (ernsthaft) darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ Die Abgrenzung ist schwierig. "

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es einem Renn-Raser gleichgültig ist, wenn er stirbt.
 
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fragemann schrieb:
Ich halte überhaupt nichts von Trunkenheitsrabatt. Jeder, der trinkt, weiss vorher selber, was dann los ist. Also muss er vorher Vorkehrungen treffen und z.B. einen Taxi bestellen zu gegebener Uhrzeit.

Wohl aber verstehe ich, dass es etwas anderes ist, wenn eine Ehefrau, die 20 Jahre lang halbtot geprügelt wurde ausrastet und ihrem Mann eine Flasche auf den Kopf donnert als wenn dies ein Einbrecher aus niedrigen Beweggründen macht. Da bin ich völlig bei dir.

Allmählich nähern wir uns, durch eine sachliche und zielführende Diskussion, da einigermaßen an, dass finde ich gut.

Der "Trunkenheitsrabatt" ist gewiss und definitiv nicht als Schutzbehauptung, siwie dessen Nutzung der entsprechenden "Mechaniken" zu Werten, denn dies wird häufig sehr genau und kritisch abgewogen.
Dennoch müssen, z.B. Sie sich auch Vorstellen, dass Sie als, z.B. Richter hier in Deutschland, bei bis zu "mittleren Fällen" effiktiv ca, im Durchschnitt 40 Minuten haben, um sich ein Bild über zum Teil mehrere Jahrzehnte eines Täters zu machen und darauf basierend und berücksichtiged ein entsprechendes Urteil fällen müssen.

Im Grunde genommen ist der Täter, bzw der Angeklagte, symbolisiert betrachtet der Amboss, die Gesetzesgebung und Vertretung der Hammer und Sie aks Richter der Stahl.

Das ist nicht verallgemeinernd wertbar und so zu sehen, doch häufig kommt dies einem derartigen Vergleich nahe.

Ich möchte noch ein weiteres Beispiel benennen.

Eine Person wird bei einem Ladendiebstal entdeckt, es kommt zur Anzeige, die Staatsanwaltschaft entscheidet dann anhand der Ermittlungen, ob eine Klage im öffentlichen Interesse zur Verhandlung zugelassen wird.
Nun kommt es zu Verhandlung und der Angeklagte ist beispielsweise einschlägig durch Diebstahl vorbelastet.
Es greift das "Staffelungsverfahren" dieses eine, in Rahmenbedingungen definierte, steigernde Strafmaßzumessung beinhaltet.
Es beginnt mit z.B. einer Verwarnung, geht dann weiter zu einer Geldstrafe (ab hier sind wir bereits beim System der Tagessatzung) und passiert dann die Haftstrafe, diese zumeist erstmal in einer Bewährung mündet und erst danach, bei weiteren Straftaten in einer Inhaftierung endet.
(ich weiß, der Text ist nun wirklich lange...)

Der Dieb bekommt also immer höhere Strafen, was augenscheinlich auch in Ordnung ist.

Nun stellt sich jedoch anhand mannigfaltiger Sachverhalte, sowie einem Gutachten heraus, dass der Delinquent eine Zwangsstörung aufweist und sein Handeln nur eingeschränkt, oder garnicht beeinflussen kann. (ab hier gehe ich nicht näher ins Detail, da dies ohnehin bereits den diskutablen Rahmen zu sprengen droht...)

Auch in einem solchen Fall wird der Täter, zum sprichwörtlich "eigenen Opfer" und urplötzlich stellt sich heraus, dass alle vorangegangenen Verurteilungen, möglicherweise "fehlerhaft" bewertet, abgeurteilt wurden.
Denn nun muss mit ganz anderen Rahmenbedingungen bewertet werden (§20 / 21 StgB usw) und das Ergebnis ist urplötzlich keine Staffelung der Sanktion mehr, in diesem Fall der Strafvollzug, sondern mildere Ergebnisse wie u.a. Therapie, Bewährung, Betreuung, bis hin zur Entmündigung etc.

Deshalb bin ich der Meinung, dass man immer mindestens zweimal sich einen Sachverhalt ansehen sollte und dann dennoch nicht vorschnell mit einem Urteil zur Hand sein.

Ich hoffe, ich konnte meinen Standpunkt ein wenig klarer definieren.

(echt anstrengend soetwas auf dem Smartphone zu tippen, kann ich nicht empfehlen...)
 
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ganz kurz und knapp:
Wie blöd und bescheuert kann man bitte eigentlich sein, um überhaupt auf so eine Idee zu kommen?....

Aber naja so etwas habe ich auch nur in Amerika erwartet.
Als ich vor zwei Jahren beruflich in Kanada war und im Hotelzimmer die Bedienungsanleitung der neuen Mikrowelle las, sprangen mir gleich auf der ersten Seite diverse Warnhinweise entgegen, wovon in etwa ,,Achtung! Dieses Gerät ist nicht geeignet Ihre nasse Katze zu trocknen!" noch die harmloseren waren....

btt: richtiges Urteil. Dummheit gehört irgendwann auch mal bestraft, und diesmal ist das hier sogar mal im wortwörtlichen Sinne geschehen
 
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Syagrius schrieb:
Mich würde auch noch interessieren, wie der Polizist davon gekommen ist. Vermutlich leider straffrei. Auch wenn es heikel ist, so hat noch immer der Polizist den Mann getötet.

Kausalität? Natürlich fällt es leichter zu sagen, der Polizist habe ihn umbrachte weil er den Abzug betätigt.
Jedoch hat, konkret, der Anruf und die falschen Angaben dazu geführt, dass die Polizei vermutete selbst beschossen zu werden und zuerst schoss. Auch die Handbewegung bzw. das falsche Verhalten war nicht der Auslöser...
lediglich ein weiterer Punkt auf der Geraden zwischen Ursache und Konsequenz.

Unglaublich das man das anders sehen kann...
 
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CrazyWolf schrieb:
Finde ich ein gutes Urteil. Bei uns gäbe es bei sowas nur ein "Du Du Du" vom Richter, vielleicht ne Bewährungsstrafe. In einigen Sachen sind uns Amis eben doch voraus.

Das ist so nicht korrekt und vorallem extrem plakativ und unwissend wirkend.
Ich bin entschieden gegen solche Statements.
 
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LoK-hellscream schrieb:
Ist meiner Meinung nach ein passendes Urteil.

Ich finde es halt generell traurig, dass sowas in den USA überhaupt möglich ist. Ich wüsste kein anderes Land, in dem man so jemanden in Gefahr bzw. umbringen kann, weil man einen "Scherzanruf" bzgl. einer Geiselnahme macht und deshalb die ganze SWAT-Truppe ausrückt, welche noch dazu einen nervösen Finger am Abzug hat
In Deutschland wurden auch schon unbewaffnete Erschossen weil sie sich ungeschickt bewegt haben. Darum macht man damit auch keinen Spaß. Deshalb ist das auch Urteil auch gerechtfertig. Mann nimmt bei so etwas, genauso wie zb bei Autorennen, in Kauf das jemand stirb.
Gerade bei SWAT was ja bei uns mit nem SEK vergleichbar ist. Die sind auf nen Terror einsatzt getrimmt wo unschuldige Beteiligt sein können und wo sekunden über leben und tot entscheiden.
 
fragemann schrieb:
Vorsatz (dolus) bezeichnet im deutschen Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

Ja, es gibt den Eventualvorsatz, allerdings ist es (für mich) fraglich, ob ein kurzes Abbremsen wirklich ausreicht um diesen zu begründen. Ich warte mal ab, was der BGH bei der Revison sagt.


Ich kann mir kaum vorstellen, dass es einem Renn-Raser gleichgültig ist, wenn er stirbt.

Das ist das Hauptproblem am Raser-Fall. Man muss dem Fahrer suizidgeneigtheit unterstellen, wenn man den Vorsatz bejahen will. Schließlich bringt er sich selbst in Lebensgefahr, wenn er erkennt, dass jemand anderes Getötet werden könnte, denn bei einem Unfall kann genau so gut er selbst sterben.
 
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Tomsenq schrieb:
Das kann ich aus mehreren Aufenthalten dort nicht so sagen.
Wenn man eine Polizisten dort freundlich anspricht weil man evtl. etwas sucht waren die immer freundlich und Hilfsbereit. Egal ob in Tampa, Dallas oder Las Vegas.
das is doch bei uns auch nicht anders, dagegen kenn ich stories von freunden die in den usa zu viert ne stunde vor nem polizisten mit gezogener waffe am boden gelegen sind weil ne leere bierdose im wagen war und der erstmal verstärkung rufen musste. Wenn du da nicht gerade touri bist und in ner eher schlechten gegend am boden liegst kannst wohl eher davon ausgehen, dass dich der polizist mit kugeln vollpumpt wenn du dich da in der situation dann am arsch kratzt
 
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ElektrikerMax schrieb:
Wie blöd und bescheuert kann man bitte eigentlich sein, um überhaupt auf so eine Idee zu kommen?....
Extrem bescheuert ;)

ElektrikerMax schrieb:
Aber naja so etwas habe ich auch nur in Amerika erwartet.
Gab es leider auch bereits in Deutschland.
Läuft hier aber doch glücklicherweise "etwas" anders ab.
 
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