AleksZ86
Commodore
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weils zum Spiel bzw. dessen Geschichte dazugehört, sowas sollte man Erwachsenen Personen "zumuten können".Warum auch immer alle so scharf auf Hakenkreuze sind...
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weils zum Spiel bzw. dessen Geschichte dazugehört, sowas sollte man Erwachsenen Personen "zumuten können".Warum auch immer alle so scharf auf Hakenkreuze sind...
soviel dazu. es ist ein streitthema. kann man so und so sehen, die meisten Hersteller umschiffen das einfach. einen direkten verbotsgrund sehe ich hier nicht.Strafgesetzbuch (StGB)
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel 1.einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4.Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4)Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
In Deutschland sieht das Spiel stets ein klein wenig anders aus als im Rest der Welt: Hier dürfen die "Wolfenstein"-Nazis keine Nazis sein und auch keine Hakenkreuze tragen, was aber vor allem strafrechtliche Hintergründe hat und mit dem unklaren Status von Spielen als Kulturgut zusammenhängt.
Captain Mumpitz schrieb:Polen und die USA hatten in der Vergangenheit keine Nazis, auch wenn sie mit ihnen konfrontiert waren.
Captain Mumpitz schrieb:Ganz genau das! ^^
Nein, es geht dabei wohl eher darum, dass Deutschland noch immer versucht, diese Vergangenheit zu vergessen. Aber frag mich nicht, ich hab mich der ganzen Indizierungsgeschichte nichts zu tun