Ununhex schrieb:
Mal sehen wie das deutsche Verbraucherschützer sehen. Müssten sich nur genug Leute beschweren (reicht auch via E-Mail, dann werden die ohne Bezahlen tätig).
Wie sollten denn die tätig werden? Sie könnten nur gegen die Netzneutralität klagen.
overdriver schrieb:
Die Telekom verarscht doch hier hoch 3. Ist das Datenvolumen nicht aufgebaut wird Spotify priorisiert, also gegen die Netzneutralität, wird das Datenvolumen aber aufgebraucht widerspricht es der Netzneutralität.
Was hat priorisieren mit Berechnen zu tun? Nämlich gar nichts, beide Datenpakete werden bei der Verarbeitung immer noch gleich behandelt, die Spotify Pakete werden auch mit Option nicht scheller übertragen als andere. Wie sie berechnet werden, sieht die Regelung aber nicht vor.
Hito schrieb:
Und jetzt alle zum nächsten T-Punkt und mit Verweis auf vertragliche Änderungen, denen wir nicht zustimmen wollen, direkt Kündigung einreichen.
Welche vertragliche Änderung? Man sollte schon die Leistungsbeschreibung vor Abschluss schon lesen. Da heißt es nur: "Ohne Anrechnung auf das Datenvolumen". Auch wenn die Drossel wirkt, wird das Volumen weiterhin nicht angerechnet. Daran ändert sich ja überhaupt nichts, somit gibt es auch keine einseitige Veränderung des Vertrags und somit kein Sonderkündigungsrecht.
Immer wieder lustig, der arme Kunde will sich natürlich immer nur die Rosinen picken. Auf der einen Seite fordern die überall die Netzneutralität, geht es dann einmal zu Lasten des Kunde wird über die böse Netzneutralität gejammert und auf den bösen Anbieter geschimpft. Dann ist die Netzneutralität natürlich nicht mehr so wichtig.. Wenn man hier immer den Moralapostel spielt, muss man auch mit den eigenen dadurch verursachten Einschränkungen leben und nicht immer nur alles für seinen eigenen Vorteil auslegen.
Mighty X schrieb:
Weil die Lobby das behauptet. Mit 64kbit ist das Internet de facto unbenutzbar.
Nö, nur die Leute kapieren den Unterschied zwischen uneingeschränkter Geschwindigkeit und unbeschränkten Übertragungsvolumen nicht. Daten können auch weiterhin mit einer Drossel übertragen werden und somit nicht eingeschränkt, nur weil das eigene Empfinden das meint stimmt das noch lange nicht. Solange Datenpakete übertragen werden können, ist das Internet nutzbar, ob das für gewisse Dienste reicht ist eine ganz andere Geschichte, denn es gibt auch Dienste die mit vollen Speed nicht funktionieren, das wiederum aber dann nicht bedeutet, das dass Internet nicht funktioniert.
OdinHades schrieb:
Eine Drosselung auf 512 kbit/s fänd ich ok. Den Anbietern würde aber auch bei 1 Mbit/s kein Zacken aus der Krone brechen.
Dann würde aber auch keiner mehr Volumen kaufen. Bei einem 1 Mbit/s, würde ich mir das kleinste buchen, etwa 100 MB und dann super mit den 1 Mbit/s leben. Das so die Kalkulationen natürlich nicht aufgehen, sollte einem mit etwas betriebswirtschaftlichen Wissen klar sein. Die Anpassung wäre halt dann das der 100 MB Tarif dann so viel kostet wie ein 4 GB Tarif. Das will dann auch keiner..denn das wäre schlechter als heute.
DerVengeance schrieb:
Meine Schlussfolgerung aus dem Gesetz wäre eher, das komplette Angebot abzuschaffen. So gilt die Netzneutralität ja erst nach Verbrauch des Datenvolumens und vorher nicht(?).
Das gibt die Regelung aktuell aber nicht her. Denn die Pakete werden in der Infrastruktur immer gleichbehandelt, auch mit der Option, nur wie die Berechnung erfolgt und das ist dort nicht geregelt. Bei einer allgemeinen Drosselung und die Bevorzugung von Spotify werden aber alle Pakete nicht mehr gleich behandelt sondern die von Spotify bevorzugt (nicht gedrosselt) und das ist gegen die aktuelle Regelung.
Sonst dürfte es auch keine inländischen Flats ala SMS oder Telefon geben, denn die werden auch separat berechnet, also im Inland nicht berechnet aber in das Ausland schon beide werden aber nicht bevorzugt behandelt bei der Übertragung.