Micha45 schrieb:Du als Privatkunde musst die Nutzungsbestimmungen vor dem Setup akzeptieren, um die Software nutzen zu können. Akzeptierst du sie nicht, kannst du jederzeit auf die Nutzung verzichten. Kein Mensch zwingt dich dazu. Demnach verstößt hier gar nix gegen die DGSVO.
So einige hier sollten sich erstmal genauer über diese Richtlinie informieren, bevor man irgendwelchen Blödsinn in die Umlaufbahn absondert.
Einer hat hier bereits korrekterweise auf die Umstände und darauf, dass man hier differenzieren muss zwischen Unternehmen und Privatnutzern, hingewiesen.
Ja das ist ungefaehr equivalent wie wenn man erlauben wuerde Heroin zu verkaufen den konsum verbietet. Dann wuerdest auch alle anpflaumen das sie sich doch nicht aufregen sollen, man kann die Drogen ja dann legal kaufen und nutzen in dem man sie ungenutzt das Klo runter spuelt, die Drogendealer sind dann auch Spitze und gehoehren verteidigt und die Gesetzesmacher.