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NewsTelemetriedaten: Windows 10 lÀsst sich konform zur DSGVO nutzen
Selbst wenn du alle IPs und URLs von MS sperrst kann morgen alles in der Klaut sein. Eine Spyware mit Superroot von AuĂen kann nicht gesichert werden. Das sind pure MaĂnahmen fĂŒr das Gewissen.
Das Szenario Cloud ist noch mal ein anderes Thema und gerade bei Bundesbehörden gibt es dafĂŒr aktuell keine Freigabe.
Die ergriffenen MaĂnahmen erfĂŒllen schon ihren Zweck gemÀà BSI und entsprechenden Vorgaben. LĂ€stig bleibt das Thema dennoch.
Das ist falsch. Darum ging es ĂŒbrigens auch damals in dem OEM-Urteil, wo gerichtlich festgestellt wurde, das Software quasiu als Ware zu behandeln ist. Du kannst OEM-Versionen also auch ohne Hardware kaufen. Du kannst gebrauchte Software weiter verkaufen usw.
Das Urteil bezog sich damals auf die DatentrÀger mit der darauf vorhandenen Software.
Das Urteil -und auch nachfolgende- nehmen keinerlei Bezug auf das eigentliche Nutzungsrecht der Software. Ob die Softwarelizenz gĂŒltig ist, oder eben nicht, entscheidet nach wie vor der Lizenzgeber.
Also unterm Strich bedeutet das, man muĂ sein legales Win in die Tonne hauen und sich ne Edu oder Enterprise aus dem Netz ziehen - man reiche mir Augenklappe und SĂ€bel
Da wird eh nichts passieren, genauso wie die DSGVO der Werbeindustrie egal ist, die bekommen ja alle brav ihre Ausnahmen. Nur der kleine Mann muss sich dran halten.
Der Titel ist etwa irrefĂŒhrend. Jede Windows-Version lĂ€sst sich DSGVO-konform nutzen, wenn man es entsprechend ausweist.
In diesem Report steht auch ĂŒberhaupt nichts zur DSGVO im Zusammenhang mit den Telemetriedaten.
@Micha45
Ich glaub diesbezĂŒglich gabs auch ne Entscheidung.
Wenn Du ein Produkt in den Markt bringst hast Du kein Recht mehr zu bestimmen ob und wie das Produkt weiterverwendet bzw verkauft wird (oder so Àhnlich).
Wenn keine personenbezogene Daten gesammelt/verarbeitet werden, dann kommt man mit der DSGVO ohnehin nicht in Konflikt.
Dann brauch man auch gar nicht groĂartig darĂŒber reden.
Dummerweise scheint das aber so nicht ganz zu stimmen. Und das ist auch nicht die Behauptung irgendwelcher Foren-Nutzer, sondern die EinschÀtzung diverser Datenschutzbehörden die sich mit der Thematik auseinander gesetzt haben.
Wenn Telemetrie kein Problem wÀre, brÀuchte man auch keine offizielle Empfehlung wie man sie abschaltet, um DSGVO-konform zu sein (darum gehts ja gerade in dem Artikel der hier diskutiert wird).
Kannst Du natĂŒrlich alles als heiĂe Luft abtun. Vermutlich haben die bei den Datenschutzbehörden auch keine Ahnung wovon sie reden und so.
new Account() schrieb:
Nur weil man das Nutzungsrecht/Lizenz handeln darf, heiĂt es nicht, dass man die Software selbst erwirbt.
Nein. Die Argumentation des Gerichts war genau umgekehrt. Weil man an der Software Eigentumsrecht erwirbt, darf man die z.B. weiter verkaufen etc. Es ginge eben nicht, wenn der Kauf nur als Erwerb des Nutzungsrechts gewertet werden wĂŒrde.
Guck Dir das entsprechende EuGH-Urteil an. Da ist das noch mal ganz klar gesagt. Explizit auch noch mal der Punkt, das es nicht nur fĂŒr Software gilt die mit einem DatentrĂ€ger ausgeliefert werden, sondern auch fĂŒr z.B. auch fĂŒr Downloads etc.
Micha45 schrieb:
Das Urteil -und auch nachfolgende- nehmen keinerlei Bezug auf das eigentliche Nutzungsrecht der Software
Mehr muss man nicht wissen und das hÀtte man sich auch vorher schon denken können.
Immerhin hat man damit jetzt ein Freischein 99% aller Firmen in DE zu verklagen... - wie praktisch^^
Wenn Telemetrie kein Problem wÀre, brÀuchte man auch keine offizielle Empfehlung wie man sie abschaltet, um DSGVO-konform zu sein (darum gehts ja gerade in dem Artikel der hier diskutiert wird).
NatĂŒrlich ist es heiĂe Luft. WĂ€ren es nachgewiesene Tatsachen und somit rechtswidrig, mĂŒssten die Strafverfolgungsbehörden einschreiten.
Bis jetzt gab es aber nichts dergleichen und solange die Beweislage dahingehend nicht eindeutig ist und nur wild herumspekuliert wird, ist das alles fĂŒr mich nur heiĂe Luft und solange verhĂ€lt sich Microsoft vollkommen rechtskonform.
Das gilt auch fĂŒr alle anderen Unternehmen und Personen.
@m.Kobold
Wieso "wach werden"? * gÀhn * Mir war's schon vor 3 Jahren egal.
Interessanter ist doch die Frage, in wie weit sich Freiberufler (u.a. Ărzte), SelbststĂ€ndige oder Vereine jetzt verhalten sollen.
Viele meiner Auftraggeber mussten viel fĂŒr die DSGVO umstellen. Dass man sich gegen unfreiwillige Telemetrie auch legal absichern muss, ist jetzt natĂŒrlich blöd.
zum Thema Enterprise und Education nutzt ja keiner...
Education können viele deren Schule / FH / Uni mit MS kooperiert fĂŒr lau bekommen.
Nutze es selbst seit Version 1703 und fahre damit sehr gut. Mit MSDNAA / Dreamspark / E5 OnTheHub gab / gibt es entsprechende Programme seit Jahren, fĂŒr Akademische Einrichtungen. (Einfach mal fragen)
Habe mir ĂŒber MSDNAA schon Windows XP / Server 2003 Keys, Mitte 2007 geholt.
Kann Education nur empfehlen, keine Spiele aller CandyCrush vorinstalliert, alle Optionen von Enterprise, keine EinschrÀnkungen wie bei der Enterprise LTSB/C, im Prinzip die optimale Windows 10 Versionen, wenn man Windows 10 denn nutzen möchte.
Eins davon:
1) Zustimmung von den Kunden holen
2) Kundendaten nur auf Enterprise PCs verarbeiten
3) PCs, welche mit Kundendaten in BerĂŒhrung kommen vom Internet abschirmen
Wenn ich das lese kommt mir die Kotze hoch.Kann man das per Registry Tweak nicht auch in den gĂ€ngingen Windows Versionen fĂŒr Heimanwender aktivieren ?
Kauf dir einen Enterprise Key fĂŒr 2,99 ⏠und aktivier den in deiner Pro Version, scheint zu funktionieren auch wenn ich nicht dafĂŒr garantiere das der nicht irgendwann gesperrt wird.
Meiner lĂ€uft irgendwie schon seit knapp ĂŒber 1 Jahr, hab schon mehrfach neuinstalliert und habs nichtmal gemerkt das ein meine Hardware eine Enterprise Lizenz/Key hĂ€ngt xD.
Wenn das wirklich so wĂ€re, wie du behauptest, dann wĂŒrde sich Microsoft und andere Unternehmen, die lizenzpflichtige Software vertreiben, nachweislich rechtswidrig verhalten.
WĂ€re dem wirklich so, dann könntest du ganz sicher davon ausgehen, dass dieses Lizenzierungsmodell schon lange keinen Bestand mehr haben wĂŒrde und die betroffenen Unternehmen schon lange wegen rechtswidrigem Verhalten sanktioniert worden wĂ€ren.
Nein, nein, nein, da befindest du dich aber sowas von auf dem Holzweg.
Und selbst das ist eine LĂŒge... wer sich ausspĂ€he lĂ€sst und damit "angeblich" kein problem hat.
Wird negative durch die Telemetrie beeinflusst weil M$ die Pakete zusammen Pakt wird CPU und Upload speed verbraucht.
Ergo selbst wenn du nur das OS zum zocken nutzt, bekommst du es ordentlich von M$ hinten rein...
Ab 3:20...
YouTube
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und genau das fang die Problem an.
Erste Punkt ein Handwerl ist keine IT und hat auch keine IT das muss out the Box laufen.
Zweiter zu denn 400⏠Notebook wird kaum einer Breit sein eine 270⏠Lizenz zu kaufen usw.