Thema Recht und Pflichten beim Versand

andiak

Lt. Commander
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Okt. 2010
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1.028
Ich habe hier im Forum mit westy einen Handel abgeschlossen.
Mein Samsungs galaxy s2 + diverses Zubehör für 200€
75€ hat er mir vorab überwiesen, den rest wollte er überweisen wenn die Ware angekommen ist.

Aufgrund meines unwissens zwischen päkchen und Paket habe ich das Paket unversichert zu ihm geschickt ( er hat mir aber nicht geschrieben dass ich es versichert verschicken soll).

Ob das Paket nun wirklich nicht angekommen ist oder er es nur gesagt vermag ich nicht zu sagen noch möchte ich ihm irgendetwas unterstellen.

Ich habe mittlerweile einen Nachforschungsantrag gestellt und hoffe auf baldige rückmeldung.

Jetzt habe ich von dem Käufer eine Nachricht bekommen in dem er auffordert dass ich sofort die 75€ zurücküberweisen soll. Er hat mir eine Frist bis zum 13.4 gesetzt sonst möchte er seinen Anwalt auf mich hetzen.

Ich würde gerne wissen ob ich oder er im Unrecht ist.
Ich habe einen Zeugen der dabei war das ich das Paket an die von westy angegebene Adresse geschickt habe.

Könnt ihr mir in dieser Situation bitte rat geben???
 
Sunbird84 schrieb:
Was sagt denn die Sendungsverfolgung?

Bei einem Päckchen?

Was habt ihr beim Kauf ausgemacht in Sachen Versand?

Wenn ihr ein Paketversand ausgemacht hat, dann liegt der Schaden und der Fehler ganz bei Dir.

Gehe mal davon aus, ein Päckchen wird nicht mehr wieder gefunden bei DHL / der Post.
 
Ob ich es als päkchen oder paket verschicken soll wurde mir eben nicht gesagt

Ich hatte in der pm dann geschrieben als ich bei der Post war dass ich ihm gleich die sendungsverfolgungsnummer gebe.
Im Nachfolgendem im Gespräch im thread, ist mir erst bewußt geworden dass es einen Unterschied zwischen paket und päkchen gibt. Aber der Käufer selber hatte nicht darauf bestanden dass das paket versichert verschickt wird
Deswegen wußte ich dass ja nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
andiak schrieb:
Ich hatte in der pm dann geschrieben als ich bei der Post war dass ich ihm gleich die sendungsverfolgungsnummer gebe.

Also hast Du ihm gesagt, per Paket. Wie Du ja jetzt weißt, beim Päckchen gibts keine Nummer. Aber wie zum Henker macht man das. Spätestens bei der Post hast Du wohl gemerkt, ops keine Sendungsnummer, da muss ich das aber anders versenden.

Wenn das Päckchen weg ist darfst Du die 75€ zurück zahlen und das Telefon ist weg.
 
Mal eine ganz andere Frage zu dieser Situation. Bekommt man keinerlei bestätigung von DHL bei einem Päckchen? Igrndeine Art Quittung oder so?
 
Einen Kassenzettel im besten Fall. Und was willst Du damit? Mehr als für die Steuern, ist der nicht zu gebrauchen.
 
privatgeschäft?
dann ists das problem des käufers (nachverfolgung, nichterhalt etc) - sofern du vereinbarungsgemäß versendet hast und dies nachweisen kannst (zeugen)
 
BlubbsDE schrieb:
Einen Kassenzettel im besten Fall. Und was willst Du damit? Mehr, als für die Steuern ist der nicht zu gebrauchen.

Nun ja, aber wenn er zudem einen Zeugen hat das die Adresse an den richtigen Empfänger ging usw. Es muss da doch irgendeine Möglichkeit geben. Die Post kann sich da doch nicht pauschal rausreden?!
 
Natürlich bekommt man eine Quittung (falls nicht automatisch, dann muss man sie verlangen). Da steht dann Datum, Uhrzeit und Betrag des "Einkaufs" (der Kauf der Wertmarke) drauf.
 
Sunbird84 schrieb:
Die Post kann sich da doch nicht pauschal rausreden?!

Herrje. Du bekommst, wofür Du zahlst. Da redet sich keiner raus.

Für 1€ oder 2€ mehr versendet man so was als Paket und nicht als Päckchen. Und da der TE dem Käufer versichert hat, er gebe ihm gleich die Sendungsnummer, hat der TE seine Pflichten grob verletzt.
 
Ich habe ihm gesagt ich gebe ihm die sendungsverfolgungsnummer l. Nicht dass ich es als paket versende diese sendungsverfolgungsnummer gibt es auch bei päkchen wenn mab darauf besteht aber ich dachte dass man Mittlerweile alle verschickten dinge online verfolgen kann.
Und es ist absolut inordnung dass er einfach behauptet das paket sei nicht angekommen? Ich meine Der Käufer ist doch in der beweispflicht dass es nicut angekommen ist? Ich kann ja beweisen dass ich es verschickt habe
 
@TE

das ist falsch. Bei Päckchen gibt es keine Verfolgungsnummer. Sonst könnte die Post das ja Problemlos nach verfolgen. Wird sie aber nicht können.
 
BlubbsDE schrieb:
Herrje. Du bekommst, wofür Du zahlst. Da redet sich keiner raus.

Ja. Und du kannst mir nicht erzählen das die Post nicht irgendeine Art von Auslieferungs/Sorgfalts was auch immer Pflicht hat. Auch ein Päckchen MUSS ankommen.
 
Muss es, ja. Aber Du bekommst dafür keine Garantie. Und keine Versicherung, wenn es denn dann doch nicht ankommt.
 
Rechtliche Aufklärung:

Käufer fordert ausdrücklich versand mit versicherung= verkäufer haftet
(bzw. der Verkäufer gibt die Haftung an die post ab)
Käufer fordert nicht extra mit Versicherung= Käufer haftet


Bedeutet das nicht dass ich im recht bin? Weil er nicht ausdrücklich darauf bestand versicherten Versand zu haben?
 
BlubbsDE schrieb:
Muss es, ja. Aber Du bekommst dafür keine Garantie. Und keine Versicherung, wenn es denn dann doch nicht ankommt.

Vielleicht hat der TE dennoch eine Chance wenn er 1. eine Quittung hat 2. Einen Zeugen.

Aber vielleicht erübrigt sich das ganze noch falls die Nachforschung etwas ergibt.

Jedenfalls hab ich was gelernt. Imemr nur Paket...nie päckchen :D
 
@TE

da kann man jetzt viel philosophieren. Du hast dem Käufer schriftlich mit geiteilt, dass Du ihm eine Verfolgungsnummer gibst. Was hast Du vorzuweisen?
 
Jaaa ich auch nur noch als paket also die Quittung habe ich und zahlungsbeleg. Der Zeuge war halt dabei.

Ist der käufer dann nicht in der beweispflicht dass das paket nicht angekommen ist? (die frage ob man das überhaupt beweisen kann)
 
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