Ob der Käufer sich das Ding eingesteckt hat oder nicht ist ja ein ganz anderes Thema. Fakt ist, wenn ein Versicherter Versand ausgemacht wurde, dann ist der Verkäufer verantwortlich sollte etwas schief gehen. Theoretisch könnte der Käufer dann das Paket einstecken und der Verkäufer wäre weiterhin der Doofe, weil er ihm nicht nachweisen kann, dass er die Ware erhalten hat.
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Denke viel machen kann man da nicht, höchstens darauf spekulieren, dass der Käufer die Ware erhalten hat und dann doch zu faul ist zum Anwalt zu gehen und deswegen zu klagen. ;-)
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Denke viel machen kann man da nicht, höchstens darauf spekulieren, dass der Käufer die Ware erhalten hat und dann doch zu faul ist zum Anwalt zu gehen und deswegen zu klagen. ;-)