Thema Recht und Pflichten beim Versand

Ob der Käufer sich das Ding eingesteckt hat oder nicht ist ja ein ganz anderes Thema. Fakt ist, wenn ein Versicherter Versand ausgemacht wurde, dann ist der Verkäufer verantwortlich sollte etwas schief gehen. Theoretisch könnte der Käufer dann das Paket einstecken und der Verkäufer wäre weiterhin der Doofe, weil er ihm nicht nachweisen kann, dass er die Ware erhalten hat.

http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Denke viel machen kann man da nicht, höchstens darauf spekulieren, dass der Käufer die Ware erhalten hat und dann doch zu faul ist zum Anwalt zu gehen und deswegen zu klagen. ;-)
 
doc wie sieht es denn hier aus?
geht das risiko nicht immer auf den empfänger über bei privat?
muss der K nicht versicherten versand auswählen, bzw. sagen, dass er es so verschicken soll?
muss der V wirklich zahlen? Kann der V nicht das Restgeld mittels frist einfordern?

wenn es zu nem verfahren kommen würde, müsste dann nicht der kläger alles beweisen? und zwar stichhaltig? also wenn der K klagen würde, müsste er doch alles stichhaltig beweisen können, dass er versicherten versand wollte, das päkchen nie ankam, etc???
 
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Und, was ist nun aus der Geschichte geworden? Gibt es eine ordentliche Lösung?
 
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