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Danke danke für mich geht es aber um 275€ und nicht um 75€ -.- Nichts desto trotz habe ich doch schon auf der letzten Seite gesagt dass ich das Geld überweisen werde.
Ich weiß nicht wieso ich jetzt hier persönlich angegriffen werde. Für manche mag 75€ nicht viel Geld sein. für andere sehr wohl...
Du wirst doch nicht angegriffen. Es ist hier etwas abgedriftet. Dummerweise hast Du eben durch den falschen Versandt einen großen Fehler begangen. Das geht aber doch nicht gegen Dich als Person.
Und nächstes mal. Geh nicht zur Post. Sondern frankiere Dein Paket Online. Das ist einfach und ein Paket kostet dann nur unwesentlich mehr, als ein Päckchen. Im DHL Shop ist es teurer.
Danke danke für mich geht es aber um 275€ und nicht um 75€ -.- Nichts desto trotz habe ich doch schon auf der letzten Seite gesagt dass ich das Geld überweisen werde.
Ich weiß nicht wieso ich jetzt hier persönlich angegriffen werde. Für manche mag 75€ nicht viel Geld sein. für andere sehr wohl...
nein, du wirst nicht persönlich angegriffen.
ich fand es halt nicht gut, dass du versucht hast, dich um alles auf der welt rauszureden. einmal hast du sogar der post eine teilschuld gegeben, weil sie dich nicht informiert haben, dass ein päckchen nicht versichert ist. mal zu sagen, ja ich habe einen fehler gemacht und werde dafür gradestehen, ist auch eine art von stärke . das können leider nur die wenigsten menschen. daher fand ich dieses rausgerede von dir nicht schön.
fakt ist ja nun mal, dass du den käufer eine sendungsnummer versprochen hast und du den artikel auch versichert versenden wolltest. aber durch unwissenheit hast du es einfach als päckchen versendet.
es ist wirklich ärgerlich, dass du nun den schaden hast, aber wie gesagt, unwissenheit schützt vor strafe nicht. sieh es als lehrgeld.
das ist von dir jetzt auch korrekt, dass du die 75€ zurücküberweisen wirst. großes lob da von mir.
ich les immer nur schuld? wurde hier was strafbares begangen?
sofern glaubhaft nachgewiesen werden kann das das päckchen versendet wurde hat der käufer leider pech gehabt. von moral wird keiner satt ... also warum das geld úberweisen? warum nicht den rest einfordern?
alle hacken auf den verkäufer ein aber vll. ist der käufer ja der böse?
ich würd es einfach drauf ankommen lassen. soll er doch klagen?
der richter wird dann das gleiche sagen.
und kennt ihr überhaupt den genauen wortlaut des geschlossenen vertrags? ich denke nicht!
auch bei briefen hat der empfänger pech. kommt einer z.b. vom arbeitsamt nicht an und er nimmt einen termin nicht wahr bekommt er ne sanktion. es sei denn er kann es glaubhaft beweisen nie einen brief erhalten zu haben.
Es geht hier um 200 Euro, nicht um 275. Wie kann man eigentlich auf den Betrag kommen?!? Kann man ein Smartphone nicht irgendwie über die IMEI-Nummer tracken? Ansonsten Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Unterschlagung/Betrug. Raus kommt da wahrscheinlich nichts, aber einen Versuch ist es Wert.
Ob du jetzt das Risiko eines Prozesses eingehen möchtest kann dir hier niemand abnehmen. Als erwachsener Mensch musst du da letzten Endes für dich selbst abwägen wie die Chancen stehen. Aus rechtlicher Hinsicht bist du ja letzten Endes aufgeklärt, alles übrige ist nurnoch Frage von Tatsachen und da hier niemand dabei war kann dir niemand dabei helfen...
Gesetzliche Grundregel zur Gefahrtragung, § 446 BGB. Der Verkäufer trägt im Grundsatz beim
Kaufvertrag die sog. „Leistungsgefahr" - auch „Versendungsrisiko" genannt. Gemäß § 446 BGB
geht diese Gefahr erst zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
Mal ehrlich, muß so etwas extra vereinbart werden? Wenn ich hier etwas verkaufe, wird das grundsätzlich als versichertes Paket versendet, fertig. Und übersteigt der Wert die 500€, wird sogar noch die Extraversicherung dazugenommen.
In diesem Fall gibt es dann auch immer das Tracking, so daß ich sehe, daß der Käufer die Ware erhalten hat.
Bin ich anderer Meinung. Da ich immer auf Nummer sicher gehe, steht in meinen Verkaufsthreads grundsätzlich schon "versicherter DHL Versand" dabei. Wer den nicht will, um 3€ zu sparen, braucht mir erst gar kein Angebot zu machen. Darum geht es mir, nicht um irgend welche Rechtsverbindlichkeiten. Wenn der TE Ware im Wert von 200€ als unversichertes Päcken ohne Empfangsnachweis versendet, sollte er sich bei folgenden Problemen schon fragen, was er selbst falsch gemacht hat.
Wenn ein Käufer im Internet von einer Privatperson Ware im Wert von 200 Euro bestellt und nicht ausdrücklich versicherten Versand fordert, sollte er sich im Hinblick auf die rechtliche Regelung des § 447 BGB schon fragen, was er selbst falsch gemacht hat.
Aufgrund Deiner Aussage scheinst Du ja kein Laie zu sein, Doc Foster.
Biete doch einfach dem TE Deine professionelle Hilfe an, kostenlos, und lass uns Wissen, was denn dann aus dem - für den Profi so klaren - Fall geworden ist.
Wie schon einige richtig gesagt haben haftest du als Verkäufer nur bis zur Übergabe an das speditionsunternehmen (zeugen sollten vorhanden sein) und ab da dann der Käufer, sollte er nicht ausdrücklich ein bestimmten versand gefordert haben (den du dann nicht genutzt hast).
BlubbDE der schlauste bist ja nicht gerade, ich würde mir mal Gedanken machen. Die Leute Posten schon die richtigen Gesetze, die diesen Fall haargenau abdecken und du postest weiterhin dein geistigen plunder.
Du raffst es immer noch nicht. Traurig.
1. Muss der Käufer den Paketversand explizit verlangen und 2. wurde hier garnix zugesichert. Evtl. solltest du den thread noch mal lesen. :banghead:
Wie Doc Foster schon sagt, bei manchen ist 1+1 ohne Grund 3.
lustiger thread. warum geht eignelich niemand auf den käufer ein, der sich mal eben so ein smartphone für lau verdient hat
höchstwahtscheinlich und mutmaßlich natürlich nur. aber bei 99,x% erfolg bei der zustellung der deutschen post / dhl ist zumindest die statistik auf meiner seite
und ja der verkäufer hat einen fehler gemacht. die frage ist, ob er einen rechtlich relevanten gemacht hat. da bin ich mir nicht so sicher.
vllt sollten sich hier manche auch einmal fragen wie die ganze sache aussehen würde, wenn er nicht von sedungsnummer gesprochen hat. und hat er von sendungsnummer oder sendungsverfolgungsnummer gesprochen? wenn wir schon spitzfindig werden wollen?