Thema Recht und Pflichten beim Versand

Grundsätzlich gilt bei Geschäften zwischen Privat ist der Empfänger verantwortlich für Verlust der Ware, es sei was anderes ist vereinbart. Eine Zusage für die Sendungsnummer ist nicht gleich eine Vereinbarung zum versicherten Versand. Auch ändert sich nichts am Gefahrenübergang welche ohne anders lautende Vereinbarungen eben beim Empfänger liegt.

Auch hat natürlich der Verkäufer/Sender die Möglichkeit erst einmal zu prüfen wo das Paket ist, bevor er das Geld auszahlt. Wovon ich hier gebrauch machen würde.

Solltest du dich tatsächlich entscheiden das Geld zurück zu überweisen. Würde ich zumindest beim Verwendungszweck „unter Vorbehalt“ schreiben. Damit vereinfachst du dir die Möglichkeit dein volles Geld zurück zu holen, falls sich was anderes herausstellt.
 
My Name Nobody schrieb:
Eine Zusage für die Sendungsnummer ist nicht gleich eine Vereinbarung zum versicherten Versand.

Wo soll die Sendungsnummer denn sonst her kommen? Da es die nun mal ausschließlich beim
Versand als versichertes Paket gibt, kann der Käufer von einem versicherten Versand ausgehen.
Beim Päckchen gibt es keine Nummer, womit diese Versandart ausgeschlossen wäre - bleibt also
nur das Paket.


My Name Nobody schrieb:
Auch ändert sich nichts am Gefahrenübergang welche ohne anders lautende Vereinbarungen eben beim Empfänger liegt.

In dem Fall ist es eben auch egal, dass der Gefahrenübergang beim Käufer liegt, da der Verkäufer
seine Pflichten verletzt hat, als er eigenmächtig (und sei es auch aus Unwissenheit heraus geschehen)
den unversicherten und damit nicht nachvollziehbaren Versand gewählt hat.


My Name Nobody schrieb:
Auch hat natürlich der Verkäufer/Sender die Möglichkeit erst einmal zu prüfen wo das Paket ist, bevor er das Geld auszahlt. Wovon ich hier gebrauch machen würde.

Das kann er ja machen, auch wenn man bezweifeln darf, dass er eine gerichtsfetse Aussage bekommen
wird wo das Päckchen verblieben ist. Da es keine Unterschrift des Empfängers gibt, kann man auch niemandem
etwas nachweisen. Auch hier komme ich zu dem Schluß, dass dem Käufer seine Anzahlung zurückzuzahlen ist.
Wenn man es denn für sinnvoll hält, kann man diese Rückzahlung natürlich noch einige Tage herauszögern. ;)
 
Wo soll die Sendungsnummer denn sonst her kommen? Da es die nun mal ausschließlich beim
Versand als versichertes Paket gibt, kann der Käufer von einem versicherten Versand ausgehen.

Ob das so auch vor einem Gericht Standhaft ist, halte ich für Fragwürdig. Abschliessend klären können wir das aber hier im Forum nicht.
 
Gefahrübergang hin oder her, wenn der Verkäufer nicht wenigstens beweisen kann, dass er die Ware versendet hat, dann sieht es schlecht aus für ihn.

Erst wenn dies beweisbar wäre, stellen sich weitere Fragen, die hier nahezu komplett grundfalsch beantwortet wurden.
 
Taltos schrieb:
Wo soll die Sendungsnummer denn sonst her kommen? Da es die nun mal ausschließlich beim
Versand als versichertes Paket gibt

Nein. Auch jedes Päckchen hat eine Sendungsnummer. Allerdings lässt sich die Sendung damit nicht verfolgen.
 
Was hier mal wieder alles an Blödsinn steht...

Für die Beantwortung der Frage muss man nun wirklich kein Jurist sein, § 447 BGB ist doch auch dem Laien verständlich. Wenn du beweisen kannst, dass du die Ware verschickst hast, hast du einen Anspruch auf die Gegenleistung, also Kaufpreiszahlung. Ob das Paket angekommen ist, spielt keine Rolle.

Ob du eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hast, indem du einen Wertgegenstand unversichert in den Versand gegeben hast, ist eine andere Frage. Eine klare Weisung versichert zu versenden wurde dir nicht erteilt, jedoch kann in der Aussage eine Sendungsverfolgung zu ermöglichen eine konkludente Zusage gesehen werden. Ob das ein Richter so oder anders sieht lässt sich jedoch unmöglich prognostizieren.
 
@Canni2k

und was für eine neue Erkenntnis bringt Dein Posting? Vor Gericht wird der TE auf den Schaden liegen bleiben.

Du würdest Dich als Käufer sicher damit begnügen, tut mir Leid, dass es ein unversichertes Päckchen war. Ich habe meine Pflicht erfüllt, wenn auch nur Halb.
 
Zuletzt bearbeitet:
andiak schrieb:
Ob ich es als päkchen oder paket verschicken soll wurde mir eben nicht gesagt

Ich hatte in der pm dann geschrieben als ich bei der Post war dass ich ihm gleich die sendungsverfolgungsnummer gebe.

andiak schrieb:
Jaaa ich auch nur noch als paket also die Quittung habe ich und zahlungsbeleg. Der Zeuge war halt dabei.

Die einzige Frage die sich noch stellt, war der Zeuge beim Verpacken dabei und kannte somit 100% den Inhalt.
 
Nicht nur beim Verpacken, er darf das Päckchen ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr aus den Augen verlieren, der TE hätte es ja z.b. vertauschen können, bevor er es abgegeben hat etc...
andiak schrieb:
Ich habe doch meine Sorgfaltspflicht abgeleistet als ich das päkchen verschickt habe? Ich kann beweisen dass ich das päkchen verschickt habe

Bei teuren Sachen und das dürfte bei 200€ ja gegeben sein, geht man aber automatisch von einem versichertem Versand aus, kostet bei DHL ja auch nur 1€ mehr, bei Hermes immer inkl etc. Gab dazu auch mal ein Urteil, da es bei Ebay ja mal so eine Masche gab, Artikel mit Gratisversand zu verkaufen und dann zu sagen ja ich "habe unversichert versendet und das Päckchen ist der Post wohl abhanden gekommen".
 
Um es noch mal von nicht rechtlichen Seite zu beleuchten, muss man einfach sagen, dass ein Kommunikationsproblem vorlag. Irgendwie tut mir der Verkäufer schon leid. Aber der Käufer hatte auch das Pech, leider auf einen (augenscheinlich) gutmütigen, aber blutigen Anfänger gestoßen zu sein. Das ist immer mein absoluter Horrorgedanke als Käufer, wenn ich von einem Privatverkäufer etwas übers Internet kaufe..

Sorry TE, aber den Unterschied zwischen versichertem und unversichertem Versand, zwischen Päckchen und Paket sollte man schon kennen, insbesondere dann, wenn man Artikel von so einem Wert verkauft.
Ich würde hier (bei so einem recht hohen Wert)als Verkäufer solche Artikel -aus ureigenem Interesse heraus- immer versichert verschicken, egal was der Käufer möchte oder nicht..eben um solchen Problemen des Nichterhaltens aus dem Weg zu gehen..
dass du dich mit solchen Problemen nicht auseinandergesetzt hast..ist schon schade..
 
Folgende nachricht hatte ich von ihm bekommen:
Da bis heute nichts geliefert wurde, ich habe jetzt lange genug gewartet, fordere ich jetzt meine Zahlung in Höhe von 75 € zurück. Bitte überweise mir schnellstens das Geld auf das nachfolgende Konto:

Kontonummer: xxx
Bankleitzahl: xxx
Commerzbank

Solltest Du der Meinung sein nicht zurück Zahlen zu müssen, werde ich umgehend einen Anwalt einschalten. Ich setze eine Zahlungsfrist bis zum 13.04.2013 auf meinem Konto eingehend.

mfg

Ist es denn nicht völlig unsinnig bei einen Streitwert von 75€ mit einem Anwalt zu drohen? Ist dieser nicht viel teurer?
 
Ist ja sein gutes Recht. Und mit einer Rechtsschutzversicherung halten sich auch die Kosten im Rahmen.

Vielleicht hat er auch diesen Thread hier gelesen und seine Lust zu warten und sich mit Dir auseinander zu setzen ist geringer geworden.
 
Nein, nur wenn es zum Prozess kommt und er diesen verliert.

Ich würde hier erst mal abwarten, was die Post über den Verbleib des Päckchens herausfindet.
 
recht hin oder her. der verkäufer hat einen fehler gemacht, den er mal zugeben sollte und sich nicht wie eine schlange versuchen rauszureden. mein gott, es geht hier um "popelige" 75€ und nicht um was weiß ich .... achso, das smartphone ist ja auch noch weg ... also dann 275€ :D
der verkäufer hat den käufer mitgeteilt, dass er ihm die sendungsnummer gibt. dhl mit sendungsnummer = paket.
der verkäufer hat es nicht als paket versendet, also liegt die schuld bei ihm. wenn mir jemand sagt, ich bekomme die sendungsnummer, dann gehe ich natürlich davon aus, dass es auch so ist. wenn der verkäufer nicht weiß, dass es beim päckchen keine sendungsnummer gibt, dann sage ich, unwissenheit schützt vor strafe nicht.
der verkäufer sollte hier keinen zirkus machen, seine schuld zustehen und dem käufer die 75€ zurücküberweisen. das ganze sollte er dann als "Lehrgeld" abstempeln. alles andere wäre unfair.
falls nun der käufer doch das päckchen bekommen hat und behauptet dem sei nicht so, dann ist das auch unfair dem verkäufer gegenüber. aber dann ist das so und der verkäufer kann da nichts machen.
wie gesagt, ich würde gar nicht so ein film starten. der verkäufer hat einen fehler gemacht und sollte endlich mal dazu stehen.
beim nächsten deal weiß er ja, wie er zu versenden hat ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist keine besondere Versendungsart vereinbart, kann der Verkäufer grds. nach eigenem Ermessen versenden. Dass er nach Vertragsschluss eine SendungsID angekündigt hat, ändert am vorher geschlossenen Vertrag nichts.

Das deutsche Recht sieht beim Versendungskauf vor, dass der Verkäufer von seiner Leistungsverpflichtung frei wird, wenn er die Sache dem Transportunternehmen übergeben hat.

Also das nochmalige Fazit, was freilich die meisten wiederum in ihrer Unwissenheit ignorieren werden:

Kann der Verkäufer den Versand glaubhaft machen, dann hat nicht er sondern der Käufer Pech gehabt.

Fraglich ist hier grds. ohnehin, ob der Käufer wegen 75,- zu einem Anwalt geht oder diese Drohung nur dem Aufbau von Druck dienen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier doch nur um die Schadensbegrenzung seitens des TEs. Die Verfolgungsnummer war Bestandteil des Deals. Und somit war der versicherte Versand Bestandteil des Deals.

Ein Zitat aus dem Verkaufsthread:

AW: Versand

ich kann dir dann auch den DHL Code geben zur Sendungsverfolgung


Und wenn man sich mit dem Versand nicht auskennt, dann darf man nichts verkaufen und versenden.
 
also ich denke auch, recht bzw. gesetz hin oder her. von mensch zu mensch sieht es doch so aus, dass der verkäufer den käufer eine sendungsnummer geben wollte. der verkäufer wollte ja auch versichert versenden, aber durch seine unwissenheit, dass ein päckchen nicht versichert ist, hat er es einfach als päckchen versendet.
jetzt versucht sich der verkäufer doch nur noch rauszureden. mehr macht er doch nicht.
wie gesagt, gesetzlich mag das vielleicht anders aussehen, aber wenn der verkäufer eier hätte, dann würde er seine schuld eingestehen und die 75€ zurücküberweisen.
 
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