My Name Nobody
Lieutenant
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- Apr. 2013
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Grundsätzlich gilt bei Geschäften zwischen Privat ist der Empfänger verantwortlich für Verlust der Ware, es sei was anderes ist vereinbart. Eine Zusage für die Sendungsnummer ist nicht gleich eine Vereinbarung zum versicherten Versand. Auch ändert sich nichts am Gefahrenübergang welche ohne anders lautende Vereinbarungen eben beim Empfänger liegt.
Auch hat natürlich der Verkäufer/Sender die Möglichkeit erst einmal zu prüfen wo das Paket ist, bevor er das Geld auszahlt. Wovon ich hier gebrauch machen würde.
Solltest du dich tatsächlich entscheiden das Geld zurück zu überweisen. Würde ich zumindest beim Verwendungszweck „unter Vorbehalt“ schreiben. Damit vereinfachst du dir die Möglichkeit dein volles Geld zurück zu holen, falls sich was anderes herausstellt.
Auch hat natürlich der Verkäufer/Sender die Möglichkeit erst einmal zu prüfen wo das Paket ist, bevor er das Geld auszahlt. Wovon ich hier gebrauch machen würde.
Solltest du dich tatsächlich entscheiden das Geld zurück zu überweisen. Würde ich zumindest beim Verwendungszweck „unter Vorbehalt“ schreiben. Damit vereinfachst du dir die Möglichkeit dein volles Geld zurück zu holen, falls sich was anderes herausstellt.