Thema Recht und Pflichten beim Versand

Kommt die Ware nicht beim Empfänger an bist Du als Verkäufer haftbar.
In dem Fall wirst Du das Geld wohl oder übel zurückzahlen müssen. Es ist
nun mal Deine Pflicht dafür zu sorgen das der Artikel ankommt. In dem Fall
sind 2€ mehr die bessere Wahl gewesen. Auf Deutsch: Pech gehabt. Kannst
Du für die Zukunft Deine lehre daraus ziehen.
 
andiak schrieb:
Jaaa ich auch nur noch als paket also die Quittung habe ich und zahlungsbeleg. Der Zeuge war halt dabei.

Kompliziert. Die Post wirst du nicht haftbar machen können. Keine Ahnung wie sowas vor Gericht ausgehen würde.
Da du einen Fehler gemacht hast (päckchen statt packet) vermutlich schlecht für dich.

Aber alles spekulation.
 
Ich verstehe noch nicht ganz wieso ich einen Fehler gemacht habe. Bitte nicht böse sein. Aber der Käufer hat mir ja nicht exakt gesagt wie ich den Gegenstand verschicken soll


Vllt ist das paket aber auch angekommen und der käufer hat einfach kein bock jetzt das handy zu bezahlen
 
andiak schrieb:
Vllt ist das paket aber auch angekommen und der käufer hat einfach kein bock jetzt das handy zu bezahlen

Möglich, und nun?

Was würdest Du tun. Amazon sendet Dir keine Verfolgsnummer, weil Amazon 50 Cent sparen wollte. Du hast brav bezahlt und bekommst aber nichts. Würdest Du still halten und sagen. Na dann, Pech gehabt.
 
Egal was Du auch vermutest. Der Käufer sagt er hat nichts bekommen.
Jetzt musst Du beweisen das er etwas bekommen hat! Nur wie willst Du
dies machen? Genau, es geht nicht. Also wirst Du niemals Recht bekommen.
Der Fall könnte ja auch andersherum sein. Denk mal darüber nach. Kein Paket,
keine Bestätigung also nichts bekommen. So einfach ist das ganze.
 
Ich habe doch meine Sorgfaltspflicht abgeleistet als ich das päkchen verschickt habe? Ich kann beweisen dass ich das päkchen verschickt habe
 
@TE

lies noch einmal alles Geschrieben hier durch und dann schreibe weiter. Jetzt kommen nur noch Wiederholungen.

Welcher Pflicht bist Du nach gekommen? Eine Einzige hattest Du dem Käufer schriftlich versprochen. Ihm die Sendungsnummer zu geben. Das hast Du nicht getan.
 
Das bedeutet, weil ich geschrieben habe dass ich ihm die sendungsverfolgungsnummer gebe, brauchte der käufer nicht mehr schreiben wie er den Versand möchte?
 
Nein, weil es offensichtlich geklärt war und es ja auch schriftlich vor liegt.
 
andiak schrieb:
Das bedeutet, weil ich geschrieben habe dass ich ihm die sendungsverfolgungsnummer gebe, brauchte der käufer nicht mehr schreiben wie er den Versand möchte?
Richtig, denn damit implizierst du, dass du es als Paket verschickst.
 
Es ist doch wirklich nicht so schwer zu verstehen oder doch? Du kannst nicht
nachweisen das der Käufer ein Paket von Dir erhalten hat, richtig? Egal wie viele
zeugen Du aufbringst die bestätigen das Du ein Päckchen versandt hast. Fakt
ist doch das der Käufer sagt er habe nichts bekommen. Jetzt bist Du in
der Pflicht dies zu widerlegen. Ohne Nachweis aber wiederum nicht möglich.
Also bleibt Dir nur die Rückzahlung oder es einem Gericht zu übergeben. Wodurch
Dir aber weitere Kosten entstehen die Du übernehmen werden musst.
 
Cyberpirate, das ist so pauschal nicht richtig. Bei Privatverkauf kann der Gefahrenübergang von Verkäufer auf den Käufer sehr wohl bereits mit der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister erfolgen. Dann spielt es keine Rolle ob der Verkäufer beweisen kann, ob die Ware den Käufer erreicht hat oder nicht. Dann ist es ausreichend, dass er belegen kann die Ware dem Versanddienstleister übergeben zu haben.
 
@Cotom

sehr sehr hilfreich Dein Einwand in diesem Thema. Er tut nichts zu Sache und stiftet wieder nur Verwirrung.
 
@BlubbsDe, ich habe davor schon geschrieben, dass andiak in seinem Fall die Ware als Paket hätte verschicken müssen. Cyberpirate hat dies jedoch verallgemeinert und behauptet das grundsätzlich nachgewiesen werden muss, dass der Empfänger auch die Ware erhalten hat. Einzig diesen Umstand wollte ich richtig stellen. Falls dies für Verwirrung sorgt, dann tut es mir Leid, war nicht meine Absicht.
 
Mmn Hat der TE dem Käufer schon den versicherten Versand zugesagt, als er er mitteilte,
dass er ihm eine Sendungsnummer mitteilen wird. Es kann ja jetzt nicht das Problem des
Käufers sein, dass der Verkäufer sich nicht auskennt und etwas zusagt, was er dann später
nicht leistet.

Also sollte der TE dem Käufer schnellstens sein Geld zurücküberweisen und das Päckchen
bei der DHL als verloren melden und suchen lassen. Das wird zwar zu 99% nichts bringen,
aber manchmal hat der Mensch ja auch Glück und die Dinge tauchen auf wundersame Art
und Weise wieder auf. ;)

EDIT: Letzteres hat er ja schon gemacht.
 
Mhh okay dann werde ich dass halt machen. 200€ in den Müll Eimer geworfen.
Ich hatte dem Käufer ja nicht direkt einen versicherten Versand zugesagt, nur die Nummer
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nummer setzt aber einen versicherten Versand voraus. Ist halt blöd gelaufen.
 
Und diese Trackingnummer gibt es nur bei einem Paket. Was kapierst Du daran nicht? Du hast ihm die via PN zugesagt das Er si ebekommt sobald Du das paket abgegeben hast. Du suchst echt immer noch nach Ausreden die Dein Schlamassel rechfertigen, oder?
 
Ich habe oben doch geschrieben dass ich es machen werde also das geld überweisen.

Aber es ist doch völlig normal nach Möglichkeiten zu suchen n 200€ nicht zu verlieren
 
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