Übergriffe in Köln und Einstellung zur Fremdenfeindlichkeit

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Keine Ahnung, habe mich mit dem Parteiprogramm dieser Partei nicht beschäftigt. Ich sehe dies auch nicht als Zwangsarbeit sondern als Dienst an der Gesellschaft.

Die Gesellschaft bezahlt dem Langzeitsrbeitslosen seine existenz, dafür muss er eine Gegenleistung erbringen.
Man kann es ja auch einfach als Motivation oder Einstieg in einen geregelten Arbeitsalltag betrachten. Oder anders gesagt, ich bin dafür die Langzeitarbeitslosren vom Sofa zu holen!
 
Das ist aber nichts anderes als Zwangsarbeit bzw. Sklaventum. Ist doch egal ob mein "Herr" ne Privatperson, ne Gesellschaft oder ein Staat ist...

Das einzige was du einführen kannst, legal, ist gemeinnützige Strafarbeit (statt Sanktionen z.B.) bei Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Maßnahmen oder Verweigerung dieser.

Aber das geht hier am Thema vorbei!
 
Nichts anderes ist das was ich fordere! Aber du hast Recht, btt.

Ich denke dass diese Sanktionierungsdebatte bei Flüchtlingen eh obsolet ist, da diese nach den bisherigen Plänen eh kein dauerhaftes bleiberecht erhalten sollen!
 
Ich habe mir den Beitrag von Nahles (hier: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/andrea-nahles-fordert-fluechtlinge-auf-sich-zu-integrieren-14044777.html) komplett durchgelesen und bin einmal mehr erschrocken, was die Presse daraus gebastelt hat.

Und ja, auch wenn es in diesem Rundumschlag nur ein Satz war: Ich halte es noch immer für wahnwitzig, den Integrationsunwilligen und sich nicht an die "Grundregeln" Haltenden die Leistungen ,welche schreibt sie ja nicht-der Satz erinnert aber an Schröder- zu kürzen. So baut man sich nur neue Probleme, anstatt diese Personen richtig an die Hand zu nehmen.
 
achja nochmal was zu afd und Schusswaffengebrauch an der Grenze :


§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst


(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html


Steht so seit 1961 im Gesetz und jetzt, oh ganz böse AFD.

Grüne, Linke, SPD, CDU / CSU hatten ja sooooo wenig Zeit das zu ändern
 
Ach, immer diese Verhätschelung und Behandlung wie bei Kleinkindern - von wegen an die Hand nehmen. Die soziele Hängematte ist viel zu bequem. Da ist doch kein wirklicher Leidensdruck wenn man drin liegt. Es sollte doch eine gewisse Selbstverständlichkeit sein für sich selbst sorgen zu können und auf eigenen Beinen/Füßen zu stehen. Ehrlich gesagt irritiert mich diese pauschale Forderung.
 
Habe gerade die PK von Frau Nahles angesehen. Sie bezog das Statement auf das AsylbLG. Da frage ich mich aber dann, warum will ich jemandem eine Integration aufzwingen, den ich ein paar Wochen später wegen einem abgelehneten Asylantrag wieder ausweise?

Verkehrte Welt...

Sie hat ja auch nochmal gesagt dass sie nicht die Hartz4-ler gemeint hat. Da wäre es ja sowieso schon so.

Sie wollen also an die 143€ Taschengeld ran... Das ist wohl der Geringste Batzen den uns ein Flüchtling pro Monat kostet.

-> http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/
 
Woran würdest du denn gehen wollen, Metaxa? An Essen und Unterkunft scheint mir das zwar machbar aber Problematisch. Und mit Geld bekommt man irgendwann jeden. Dann kann man halt weniger Kippen, Chips und Bier kaufen. Das ist zumindest meine Beobachtung was von diesen Leuten gekauft wird wenn ich beim Edeka an der Kasse in der Schlange stehe.

Den Müll findet man dann wild verteilt um die örtliche Unterbringung (Schulturnhalle) wieder.
 
Sabr schrieb:
@hotzenplot

Jetzt nochmal aber ganzzzzz langsam lesen. Es geht eindeutig um Warnschüße.
Gezielter Schusswaffeneinsatz gegen illegal die Grenze übertretende Menschen ist nach deutschem Recht nicht möglich

Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

soviel zum Thema lesen

auch ist es befremdlich, zu sagen Petry hätte gesagt das man gezielt auf Personen schiessen soll, weil ihr wortlaut war : Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz

und zu deinem Link :

ich sehe da nichts das Schusswaffengebrauch gegen Personen rechtswidrig wäre

nur mal zur Erinnerung :

Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern
 
Zuletzt bearbeitet:
@Strempe: Was pädagogisch am wertvollsten wäre weiß ich nicht. Ich möchte den Asylbewerbern auch nicht zwingend an ihr Geld... War es doch die SPD die die Essenspakete abgeschafft und den Flüchtlingen Bares gegeben haben. Genau diese Partei will jetzt per Sanktionen wieder an die Kohle derer?

Ich sag ja... Verkehrte Welt...
 
Niemand wird im Ernst Schusswaffen gegen Flüchtlinge einsetzen, weder in Österreich noch in Deutschland, aus welcher Ecke diese abstrusen Vorschläge kommen ist ja klar.
 
@hotzenplot

Warum markierst du den Satz mit dem Warnschuß nicht?


Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern

Darunter verstehe ich zb bewaffnete Flüchtlinge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sabr schrieb:
@hotzenplot

Warum markierst du den Satz mit dem Warnschuß nicht?

es reicht doch wenn ich das markiere, wann genau der Warnschuss kommen soll. nämlich wenn anzunehmen ist das der Flüchtige die worte " Halt stehen, bleiben oder ich schiesse " nicht versteht . Und genau das muss der Grenzbeamte laut Gesetz abwägen

hast du dir überhaupt § 10 mal durchgelesen? wenn nicht hier bitte

um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie

a)
bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird

http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__10.html

unerlaubte einreise ist nun mal rechtswidrigen Tat

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/14.html
 
Zuletzt bearbeitet:
hotzenplot schrieb:
Und genau das muss der Grenzbeamte laut Gesetz abwägen
Ich nehme nicht an, dass er einen unbewaffneten in den Rücken schiessen wird, ausserdem ist anzunehmen, dass jeder Flüchtling stehen bleibt wenn er einen bewaffneten Grenzöbeamten vor sich hat.
 
Sabr schrieb:
Darunter verstehe ich zb bewaffnete Flüchtlinge.

Eben. Das Gesetz erlaubt Warnschüsse (nichtbefolgen von Anweisungen/Flucht) und Schußwaffengebrauch bei besonders gefährlichen Tätern, dazu dürften höchstens bewaffnete Flüchtlinge zählen, die mit Sprengstoffgürtel und Ak47 im Gepäck.

Es gibt keine Legitimation für den Einsatz von Schußwaffen bei illegalem Grenzübertritt. Warum auch? Das Gesetz stammt aus dem Kalten Krieg und wäre dann manch einem DDR-Flüchtling zum Verhängnis geworden.
 
@Hotzenplotz
ganz ehrlich, was du da rein interpretierst...

Da ist mal ein Gesetz sehr exakt im Wortlaut und gibt die Ausnahmen direkt an (gefährliche Täter, flüchtende Verdächtige, Warnschuß bei nicht verstehen) und du fabulierst da irgendwas rein. Weder flüchtet ein die Grenze übertretender Flüchtling zwangsweise vor der Polizei (wozu auch Oo), noch ist er gefährlich oder bewaffnet. Ein Warnschuss erfolgt in die Luft und keinesfalls Richtung Verdächtigen. Das ist kein "Schuss vor den Bug", wie in der Marine üblich.

Wo also siehst du den Waffengebrauch gegen Flüchtlinge auch nur ansatzweise vom Gesetz her gedeckt? Dieser ist in Deutschland auch für Beamte des Grenzschutzes nur zur Selbstverteidigung, bewaffneten Tätern oder flüchtenden, konkret tatverdächtigen Menschen erlaubt und davon gibt es keinerlei Ausnahme. Also selbst wenn ein Flüchtling flüchten würde, wäre der Waffengebrauch höchst fragwürdig, da kein konkreter Tatverdacht vorliegt! (Beachten: Ein Flüchtling bricht zunächst keinerlei Gesetz, er ist KEIN illegal Einreisender! Diesen Status kann er erst nach negativ bescheinigten Asylverfahren haben! Dein Link auf dejure greift hier nicht, den ein Flüchtling ist nach Genfer Flüchtlingskonvention davon ausgenommen! Das wurde hier bereits mehrfach dargelegt und wird von dir weiterhin ignoriert!)
 
hotzenplot schrieb:
unerlaubte einreise ist nun mal rechtswidrigen Tat
Es ist ein Rechtsverstoß
http://openjur.de/u/352377.html
3. Im Rahmen der nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 AufenthG anzustellenden Ermessenserwägungen darf nicht unberücksichtigt bleiben, ob und in welchem Maß den Betroffenen hinsichtlich des Rechtsverstoßes, der zum Anlass für die Ausweisung genommen werden soll, ein Vorwurf trifft.
nicht mehr und nicht weniger.
In Österreich nennt man das ein Verwaltungsvergehen.
 
Es ist schon wieder gefährlich das die Medien der Petry einen Schießbefehl andichten, den ein Einzelner Reporter Mühsam aus ihr rausgequetscht hat:

Interview:

Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.

Wie hoch sollen die Zäune sein?

Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.

Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?

Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.

Und wenn er es trotzdem tut?

Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.

Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?

Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?

Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.

Apropos Gewalt: Bei einer AfD-Kundgebung in Magdeburg wurden gerade Journalisten angegriffen. Distanzieren Sie sich davon?

Petry: Gewalt geht gar nicht. Das sagen wir schon immer, da müssen wir uns nicht jedes Mal distanzieren. Auch lehnen unsere Mitglieder Gewalt ab und sind an Angriffen nicht beteiligt.

http://www.morgenweb.de/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328

Berichterstattung:

Empörung über Petrys Forderung
Geisteskrank, menschenverachtend, verroht: Dem Vorschlag der AfD-Chefin, Schusswaffen gegen Flüchtlinge einzusetzen, haben viele vehement widersprochen.
Zeit.de exemplarisch.

Tenor: "Petry will auf Frauen und Kinder schießen lassen !"



Und vorher der SWR der die AfD trotz hoher Umfragewerte nicht zur Kandidatenrunde einläd.

Und davor der Maulkorb der Pressestelle der Kölner Polizei, eben nicht über die Nationalität der Übergreifer zu reden, der im Pressekodex zementiert ist, und anschließend die Reaktion von SPD-Innenminister Ralf Jäger für "defensive" Informationspolitik zunächst die Leitung der Pressestelle und dann den Präsidenten der Polizei Köln zu feuern...

Allesamt taugt nicht um objektiv der AfD/Pegida Argumentation einer "Lügenpresse" entgegenzutreten. Im Gegenteil sagen die Presse liefert unbeholfen und unnötigerweise Punkt für Punkt das was AfD und Pegida von Ihnen behaupten.



Man muss tatsächlich gestehen, unsere Presse hat ein Glaubwürdigkeitsproblem. Selbstzensur, wenn es wirkt als könnte der Chefredakteur oder Programmleiter eventuell unzufrieden sein, wenn ein Bericht eine Ethnie oder Minderheit in ein schlechtes Licht rückt, obwohl die Fakten alle recherchiert sind.
Dann werden Berichte zurückgezogen, oder mit dem Schwarzstift editiert.

Selbstzensur auch beim Bericht über wirtschaftlich Brisantes, wie die Tatsache, dass VW in den USA Autos zum Listenpreis zurückkaufen will, und in Deutschland der Fahrer nur ein Softwareupdate und ein Sieb bekommt, welches ohne Kosten der Leistung und des Verbrauchs vorher unvereinbare Ziele in der Auslegung des Motors lösen soll...




Um auch diesen Beitrag im Branchenüblichen Stil zusammenzufassen:

Elwood wählt bestimmt AfD, der Fascho !!
 
Kronos60 schrieb:
Ich nehme nicht an, dass er einen unbewaffneten in den Rücken schiessen wird, ausserdem ist anzunehmen, dass jeder Flüchtling stehen bleibt wenn er einen bewaffneten Grenzöbeamten vor sich hat.

richtig! und Petrys hat nun nie gesagt der Grenzbeamte soll jeden in den Rücken schiessen, sie hat lediglich gesagt das der Grenzbeamte laut Gesetz bei rechtwidrigen Taten von der Schusswaffe gebrauch machen kann
 
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