Cybertronic
Lt. Commander
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- Juli 2007
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§433 ff BGB gibts einiges dazu.
Prinzipiell muss der VK das Geld zurückerstatten, da die gleiche Sache nicht mehr zu haben scheint. Auch kann der VK Ersatz liefern, was nach Art und Güte dem Gleich kommt, aber dass ist sehr subjektiv bei PC Teilen. Geld zurück wäre das einzigste. Die Karte kann er ja beim Hersteller auch anmeckern. Der VK ist auch zu verstehen, da das Produkt keine 400€ mehr Wert ist. Technischer- und Abnutzungsverfall. Der VK hat das Recht Ersatz zu liefern, aber Leistung=Leistung ? Man könnte sich auch vielleicht einigen, dass man ein selbiges Produkt am Markt findet und dem das Angebot zeigt, dieser dann den Bertrag bar auszahlt.
Bsp: Ebay für 299€ vom Händler
http://cgi.ebay.de/SAPPHIRE-21137-0...er_Computer_Graphikkarten?hash=item2eac667073
Prinzipiell muss der VK das Geld zurückerstatten, da die gleiche Sache nicht mehr zu haben scheint. Auch kann der VK Ersatz liefern, was nach Art und Güte dem Gleich kommt, aber dass ist sehr subjektiv bei PC Teilen. Geld zurück wäre das einzigste. Die Karte kann er ja beim Hersteller auch anmeckern. Der VK ist auch zu verstehen, da das Produkt keine 400€ mehr Wert ist. Technischer- und Abnutzungsverfall. Der VK hat das Recht Ersatz zu liefern, aber Leistung=Leistung ? Man könnte sich auch vielleicht einigen, dass man ein selbiges Produkt am Markt findet und dem das Angebot zeigt, dieser dann den Bertrag bar auszahlt.
Bsp: Ebay für 299€ vom Händler
http://cgi.ebay.de/SAPPHIRE-21137-0...er_Computer_Graphikkarten?hash=item2eac667073
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