Umtausch-Frage Hardwareversand.de

§433 ff BGB gibts einiges dazu.
Prinzipiell muss der VK das Geld zurückerstatten, da die gleiche Sache nicht mehr zu haben scheint. Auch kann der VK Ersatz liefern, was nach Art und Güte dem Gleich kommt, aber dass ist sehr subjektiv bei PC Teilen. Geld zurück wäre das einzigste. Die Karte kann er ja beim Hersteller auch anmeckern. Der VK ist auch zu verstehen, da das Produkt keine 400€ mehr Wert ist. Technischer- und Abnutzungsverfall. Der VK hat das Recht Ersatz zu liefern, aber Leistung=Leistung ? Man könnte sich auch vielleicht einigen, dass man ein selbiges Produkt am Markt findet und dem das Angebot zeigt, dieser dann den Bertrag bar auszahlt.

Bsp: Ebay für 299€ vom Händler

http://cgi.ebay.de/SAPPHIRE-21137-0...er_Computer_Graphikkarten?hash=item2eac667073
 
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@ Cybertronic
Ansprüche aus § 433 sind die Gewährleistung für Sachmängel nach §439 bis §441 BGB; allerdings: um diesen Anspruch durchzusetzen, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat, was in diesem Fall praktisch unmöglich ist, insbesondere schon wegen der vom Käufer vorgenommen technischen Veränderungen am Produkt !

Es sind vorliegend also überhaupt keinerlei Rechtsansprüche durchzusetzen !

Was soll also der Unsinn, dass Cybertronic, nachdem das vorstehend alles dargelegt ist, den ganzen Unsinn nochmal hier auftischt !
 
oSes hat hier mit seinen Erklärungen vollkommen Recht! Es gibt nur in den ersten 6 Monaten Garantie beim Händler der Rest ist Gewährleistung, was der Händler übernimmt. D.h. aber nicht hey meine Grafikkarte ist futsch ich geh mal hin zu dem Kerl und der gibt mit dafür sofort die neueste Grafikkarte oder mein komplettes Geld zurück was die mal gekostet hat! - Hallo? bitte schaltet mal euer Hirn ein - wäre das der Fall wären auch die größten Händler schon längst Pleite^^ ich meine Ihr benutzt eine Ware 1 1/2 Jahre seid glücklich und zufrieden damit und bekommt dann den vollen Kaufpreis zurück und der Händler macht dann dadurch mind. 200% Miese davon - ich glaube Einige hier leiden wirklich unter Realitätsverlust!

Achja und der Retourschein von Hardwareversand, den der TE hier ansprach ist doch eigtlich nur für Rücksendungen innerhalb 14 Tagen gedacht, falls man entweder sein Geld zurück haben möchte oder ein anderes Produkt will. Was sich dann manche Leutz hier immer wieder denken, hey nach fast 2 Jahren kreutz ich mal lustig hier an und schau was passiert.

Sorry falls ich hier etwas abwertend rüberkomme, aber habe selbst 2 Jahre bei nem großen Händler gearbeitet und man fasst sich doch immer wieder an den Kopf was manche Leute so für selbstverständlich halten^^.
 
@eulekerwe Niemand ist vollkommen, Herr Unsinn!
@DanLanGo Recht so !

Ich meine der VK wird sicherlich den aktuellen Wert dergleichen Ware oder ähnlichen Leistungsprodukt rausrücken. Wie gesagt, Ebay 300€ Neu statt 400€.
Da könnte ja jeder kommen und der TE hat 100€ Plus gemacht für 18 Monate Nutzung, wie geil !
 
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DanLanGo schrieb:
oSes hat hier mit seinen Erklärungen vollkommen Recht! Es gibt nur in den ersten 6 Monaten Garantie beim Händler der Rest ist Gewährleistung, was der Händler übernimmt.

Hallo? bitte schaltet mal euer Hirn ein - wäre das der Fall wären auch die größten Händler schon längst Pleite^^ ich meine Ihr benutzt eine Ware 1 1/2 Jahre seid glücklich und zufrieden damit und bekommt dann den vollen Kaufpreis zurück und der Händler macht dann dadurch mind. 200% Miese davon - ich glaube Einige hier leiden wirklich unter Realitätsverlust!


@ DanLanGo

Der einzige, der hier wirklich unter Realitätsverlust leidet, bist Du selbst ! Dass der Händler nix mit Garantie zu tun hat, wurde oben nun wirklich schon deutlich dargelegt !

Und dass auf der anderen Seite der Händler gesetzlich aufgrund der Sachmängelhaftung dazu verpflichtet ist, selbst nach 1,5 jahren noch den kompletten Kaufpreis zurückzuzahlen, wenn der Käufer nachweisen kann, dass die Ware einen (verdeckten) Mangel aufweist, der beim Kauf bereits vorlag, ist geltendes Recht !

Im übrigen wurde unlängst gerade höchstrichtlich in Deutschland und vom EUGH entschieden, dass der Händler in einem solchen Fall keinen Abschlag für Abnutzung machen darf, sondern vollen Ersatz zu leisten hat !



Also, es sollten endlich alle, die wie DanLanGo NULL Ahnung von der Materie haben, aufhören, hier ihren Senf zu verbreiten !
 
eulekerwe schrieb:
Besteht keine Garantie mehr, dann ist es ein Gewährtleistungsfall; bei der Gewährleistung wäre der Händler auch verpflichtet, die Karte zu reparieren und volle Funktionsfähigkeit wiederherszustellen, wenn er das nicht kann, dann hätte der Kunde die Wahl, den vollen (!!) Kaufpreis zurückverlangen oder gegen eine neuwertige Karte einzutauschen !


Also: genau nachschauen, was in den Garantiebedingungen steht, wie gesagt, für die ist nicht der Händler, sondern der Hersteller zuständig !


Zur Gewährleistung: Natürlich hat man bei der Sachmängelgewährleistung auch noch nach 1,5 Jahren den Anspruch auf die Erstattung des vollen Kaufpreises + Ersatz des entstanden Schadens; wie gesagt, im vorliegenden Fall aber wohl nicht durchsetzbar weil der Beweis nicht zu führen ist !
Das stimmt nicht so ganz.
Im Rahmen der Gewährleistung kann der Käufer entscheiden, ob er ein repariertes Produkt oder ein Austauschgerät haben möchte.
Dabei kann der Händler aber eine Reperatur ausschließen, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig groß wär.
Erst nachdem dies nicht geklappt hat (2 Versuche hat der Händler) kann der Käufer das Geld zurück verlangen.
siehe §439 und §440

Dass die Garantie vom Hersteller stammt ist auch nciht ganz richtig. Auch dem Händler steht es frei Garantie zu geben. So gibt Mindfactory 10 Jahre Garantie auf jeden von ihnen verkauften Ram.

DanLanGo schrieb:
Es gibt nur in den ersten 6 Monaten Garantie beim Händler der Rest ist Gewährleistung, was der Händler übernimmt.
FALSCH! In den ersten 6 Monaten gilt einfach nur die Beweislastumkehr. Normalerweise liegt diese beim Kläger (Kunde), bei Beweislastumkehr aber nicht.
 
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Lost_Byte schrieb:
Das stimmt nicht so ganz.
Im Rahmen der Gewährleistung kann der Käufer entscheiden, ob er ein repariertes Produkt oder ein Austauschgerät haben möchte.

Kann er nicht, wie Du weiter unten selbst schreibst, hat der Händler zwei Reparaturversuche, erst dann hat der Käufer das Recht Wandelung oder Ersatz zu verlangen ! Du widersprichst Dir also selbst !

Und das was ich oben geschrieben haben stimmt eben doch "ganz so"




Lost_Byte schrieb:
Dass die Garantie vom Hersteller stammt ist auch nicht ganz richtig. Auch dem Händler steht es frei Garantie zu geben. So gibt Mindfactory 10 Jahre Garantie auf jeden von ihnen verkauften Ram.

Das ist richtig, aber das habe ich oben auch nicht anders dargestellt ! Natürlich kann eine Garantie jedermann abgeben und auch deren Umfang immer selbst bestimmen ! In der Regel wird aber eine Funktions-Garantie für ein Gerät in der Regel vom Hersteller abgeben !

Man kann aber auch jemandem garantieren, dass morgen die Sonne scheint, oder künftig Kühe nur noch in lila geboren werden !

Und: Ob bei einem Auto eine vierjährige Rostgarantie auch wirklich garantieren kann, dass die Kiste dann auch tatsächlich innerhalb dieser Zeit durchrostet, wage ich auch zu bezweifeln !

:evillol:
 
@eulekerwe: und wie erklärst du dann §439.1?
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Man kann aber auch jemandem garantieren, dass morgen die Sonne scheint, oder künftig Kühe nur noch in lila geboren werden !
Das mit dem Sonnenschein ist gar nicht so abwegig. Einige Reiseunternehmen garantieren Sonne. Andernfalls bekommt man einen Teil der Reisekosten zurück. Die Definition von Sonne ist dabei aber oft sehr weit gefasst.
 
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Das mit der Nacherfüllung greift meist nur, wenn in den ersten 6 Monaten ein Mangel auftritt...wie schon erwähnt wurde, ab 6 Monate Umkehrbeweislast , also K muss sich schlau machen.


Auch von Nutzem

Quelle http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

Wertersatz
War der verkaufte Gegenstand bereits in Betrieb, kann der Verkäufer für die Abnutzung eventuell Abzüge vornehmen. Der Wertersatz kann nicht verlangt werden:

* bei erstmaliger Nutzung, Ingebrauchnahme (Ausprobieren).
* wenn die Wertminderung durch den Mangel bedingt ist.
* bei einem Mangel, der sich erst bei Um- oder Einbau zeigt.
* wenn die Verschlechterung vom Verkäufer selbst fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
* wenn der Schaden trotz Beachtung der üblichen Sorgfalt des Käufers im Umgang mit der Kaufsache eingetreten ist.

Minderung
Bei einer Minderung (§ 441 BGB) hat der Verkäufer dem Käufer eine Differenz auszugleichen, die nicht nur nach dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware, sondern auch nach dem tatsächlichen Wert (zum Beispiel nach einer Schätzung oder aufgrund des Katalogpreises) berechnet wird.
 
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Engelsgeduld........
ich verstehe es nicht, wie manche ihr Halbwissen oder besser gesagt ihr Nichtwissen mit solcheiner Überzeugung verkaufen können.
Eulekerwe hat Recht.
Garantie ist ein Versprechen des Herstellers, dass sein Produkt bei bestimmungsgemäßer Benutzung einen bestimmten Zeitraum funktionieren wird.
Bei Hardware ist es meistens 2 Jahre.
Wie man Garantie in Anspruch nimmt ist jedem selbstüberlassen. Man kann sich direkt an den Herrsteller wenden oder man lässt den Kram über Verkäufer laufen, was meistens länger dauert.
Allerdings ist es mehr als dreist die Karte für WaKü umzubauen, anschließend zu übertackten........
so gesehen..... wurde die Karte aufgrund der unsachgemäßen Benutzung beschädigt bzw. mutwillig zerstört und jetzt möchte der Treadersteller noch den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
Er soll glücklich sein, dass man ihm überhaupt die Karte austauscht. Bei einer genaueren Prüfung hätte er auf seiner kaputten 4780 X2 sitzen bleiben müssen.
 
Update:

Wisst ihr noch, wie ich gesagt habe, ich hätte eine GTX285?
Jetzt nicht mehr, die ist eben mit Artefakten und Freeze abgeraucht und liefert nun kein Bild mehr .______."

Habe sie in dem anderen PCI-E Slot, sowie in 2 anderen Rechnern getestet, mit demselben Ergebnis.
Ich wusste ja, dass sich die Lebensdauer von Hardware vermindert (siehe Fermi), aber mir war nicht bewusst, dass wir mittlerweile schon bei 3 Stunden angekommen sind -.-#

Bevor jetzt die üblichen Nachfragen kommen: Nein, mein Gehäuse ist gut genug belüftet. Ich habe 17 Lüfter im PC und die Karte blieb immer unter 70°. Nein, mit meinem PCI-Slot ist auch alles in Ordnung, meine X1300 läuft tadellos. Nein, ich habe die Karte nicht übertaktet. Doch, ich habe beim Einbau alles richtig gemacht.

Ich vermute, dass ich einfach ein halb defektes Exemplar von HWV bekommen habe, da die Antistatikfolie der Karte auch nicht mehr versiegelt war.
Also wahrscheinlich auch noch gebraucht (bzw. schonmal eingeschickt worden).

So, jetzt reichts mir endgültig. Ich warte doch nicht über nen Monat auf nen Umtausch und verbringe die Zeit dahin mit einer X1300, auf der nicht mal CSS läuft, nur um dann einen nicht mal gleichwertigen, gebrauchten, bereits einmal eingeschickten Ersatz zu bekommen, der dazu noch nach 3 Stunden nach dem Auspacken wieder im ***** ist und ich wieder wochenlang warten kann.

Jetzt: Beschwerdebrief an HWV und Anwalt, will mein Geld zurück. Die werden schon sehen, was sie davon haben, ihre Kunden so zu verarschen.

PS: Thx für die Posts, aber ich denk das Thema hat sich erstmal erledigt.
 
inwiefern läuft kein css auf der x1300 ich hab noch die HM version und ich spiele es mit 40fps ^^ alles high ohne AA AF und auflösung kp^^ das über 800x600 :D
 
Wenn Du Dir keinen Ärger und erhebliche unnötige Kosten aufhalsen willst, vergiss den Anwalt ! Wo keine Ansprüche sind, kann auch kein Anwalt welche durchsetzen !

Das einzige, was Du machen kannst, schicke die defekte Karte nochmals zurück; vielleicht schicken die Dir freiwillig nochmals Ersatz ! Falls nicht, investiere Dein Geld und Deine Zeit sinnvoller damit, dass Du nach einer geeigneten neuen Karte Ausschau hältst, die Deinen Anforderungen gerecht wird !
 
Üblicherweise wird sowohl die gesetzliche Gewährleistung als auch die Garantie gerne verweigert, sobald der Kaufgegenstand hinreichend verändert wurde. Das Umrüsten auf Wasserkühlung dürfte von Hardwareversand vor Gericht unschwer unter diese Kategorie einsortiert werden können. Es sei denn, der Kunde kann entsprechende berufliche Kenntnisse nachweisen oder die Gebrauchsanleitung der Hardware enthält eine entsprechende Anleitung und der Kunde hat sich dran gehalten.
Vor Gericht kann man als Kunde natürlich sein Glück versuchen, nur ist ein Prozess mit Sachverständigen-Gutachten garantiert teuerer als eine Spitzenklasse-Grafikkarte. Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand.

Man lese sich die Artikel auf Wikipedia zu "Garantie" und "Gewährleistung" durch. Hardwareversand wickelt Reklamationen normalerweise recht zügig und kulant ab, kann aber auch die Daumenschrauben anziehen. So ist es auch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung über ein Jahr nach Kauf durchaus zulässig, als Ersatz eine ebenfalls gebrauchte Grafikkarte zu schicken. Sie sollte natürlich intakt sein.

Aber hier sind wir vermutlich bei Kulanz angelangt. Und Hardwareversand kann bequem seine Rückläufer durchtesten lassen. :evillol:

Naja - ein guter Anwalt ist teuer und nicht durch eine herrschende Forenmeinung zu ersetzen.
 
verbali schrieb:
hat wahrscheinlich die Rotorblätter gezählt ;-)

Zurück schicken, Sachverhalt schildern (vielleicht solltest du nicht erwähnen, dass du die 4870X2 übertaktet hast) und auf Ersatz warten. Sollte in dem Fall auch nicht so lange dauern. Einen Anwalt kann ich dir nicht empefhlen. Wenn du aber ne Rechtsschutz hast und die sich bereit erklärt die Kosten zu übernehmen, kannst du dein Glück versuchen.
 
Ich würde mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden hälst, denn schließlich will ich wissen, wie es endet. Ich würde meinerseits, die Karte zurückschicken und warten was die dazu sagen.

Der Tausch ist natürlich irgendwo gerechntfertigt. Immerhin ist die Karte ja mehr als ein Jahr alt. Allerdings überrascht mich, das die dir eine gebrauchte/nicht funktionierende Karte geschickt haben. Traurig!


Mir ist erst kürzlich meine HD 4870 kaputt gegangen. Ich habe den orginal Kühler getauscht und im Ati-Tool/Control-Center leicht übertaktet. Mittleweile habe ich eine neue Karte. Auf der HD 4870 ist noch 3 Moante rest Garantie. Obwohl ich weiß, das ich keinerleih Garantien zustehen, überlege ich doch, die zum Hersteller zurückzuschicken ( über mein Händler ) ich hoffe dadurch, das die mir ein funktionierenden HD 4870 schicken, welche ich für wenig Geld weiterverkaufen könnte. Es handelt sich um Powercoloer HD 4870.
Was meint ihr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir gehts genauso..

Meine 8800GTS 512 habe ich bei Cyberport bestellt am 22.5.2008

Normalerweise sind 2 Jahre Garantie drauf, jedoch haben sie mir eine Gutschrift von 60euro angeboten...obwohl der Kaufpreis bei 180 lag...



Habe ebenfalls mal bei einen Chef von einen PC-Laden angerufen, selbst er meinte dass mir der volle Kaufpreis zusteht..


Lg
 
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