Haftet ein Vermieter einer Wohnung wenn du in der Wohnung Drogen kochst?
Bei entsprechendem Wissen bzw. Vorsatz: JA
Haftet ein Lageranbieter wenn du da illegale Waren lagerst?
Bei entsprechendem Wissen bzw. Vorsatz: JA
Haftet ein Parkhausbetreiber für einen Schaden der an deinem Auto entstanden ist weil jemand anders in dein Auto gefahren ist?
Bei entsprechendem Wissen bzw. Vorsatz: JA
Haftet ein U-boothersteller wenn du damit Drogen von Mexico in die USA schmuggelst?
usw.
Bei entsprechendem Wissen bzw. Vorsatz: JA
Für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit genügt in allen Fällen schon ein billigend in Kauf Nehmen (dolus eventualis)
Für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche reicht Fahrlässigkeit.
Bei Immaterialgüterrechten wie dem Urheberrecht braucht es für Unterlassungs- und Beseitungsansprüche keinerlei Schuldform, weil sie verschuldungsunabhängig sind.
Bsp.: mir fallen jetzt nicht die konkreten Namen ein, aber da gibt es Fälle, da stritten 2 darum, wer bestimmte Musikstücke vertreiben darf. Der eine gewann. Der andere hatte schon einige Werkstücke (CDs) unters Volk gebracht. Als einer dieser Käufer viel später seine CD über ebay in nachvollziehbarer Weise in Unkenntnis dieses Umstands anbot, wurde er zu Recht (!!!) zur Unterlassung (und Vernichtung) aufgefordert.
Das Urheberrecht (neben dem Patentrecht) wurde ursprünglich dazu geschaffen, den Urhebern eine geschützte Rechtsposition zu geben, um so die Schaffenskraft und Innovation zu fördern. Als "Ausgleich" wurden bestimmte Rechte der Allgemeinheit definiert (Zitatrecht, Eigengebrauch etc.), um das Allgemeinwohl bzw. -interesse zu berücksichtigen. Als Ausgleich dafür wurden den Rechteinhabern gestattet, für bestimmte Sachen Geldbeträge einzunehmen (Leerkassettenvergütung etc).
Vor etwa 20 bis 25 Jahren wurde damit begonnen mittels internationaler Verträge und nationaler Gesetze all die freien Werknutzungen zurückzudrängen. Auch die Schutzdauer wurde ausgedehnt.
Während früher der Schutz des Urhebers im Vordergrund stand, rückte überdies der Inhaber der Verwertungsrechte in die zentrale Position. Es geht schon längst nicht mehr um den Urheberschutz sondern um den Verwertungsschutz (also das Geldverdienen). Es wird immer mehr für illegal erklärt und dennoch gleichzeitig die "Leerkassettenvergütung" ausgedehnt ("Urheberrechtsabgaben" auf Scanner, Kopierer, HDD etc.), obwohl die Vervielfältigung eigentlich schon illegal ist.
In Österreich ist die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung traditionell ein sogenanntes Privatanklagedelikt. Der Staat verfolgt es also nicht selbst, sondern der Rechteinhaber tritt anstelle des öffentlichen Anklägers. Gegenüber anderen Privatanklagedelikten findet hier eine Bevorzugung statt, weil teilweise staatliche Eingriffspflichten (zBsp. der Zollbehörden) statuiert werden, die anderen Privatanklägern nicht zur Verfügung stehen.
Es gibt eine Reihe von Systembrüchen, die einer ausgewogenen Neuregelung harren. Alle laufenden Neuregelungsbemühungen lassen diesen Aspekt vermissen, was wahrscheinlich auch daran liegt, dass alle Bestrebungen angelsächsische Wurzeln haben, die stark von der kontinentaleuropäischen Rechtskultur abweichen.