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Die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Preiserhöhung von Amazon Prime im September 2022 war erfolgreich. Das Landgericht Düsseldorf folgt der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW und beurteilt die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel als unzulässig. Demnach zahlen Prime-Kunden seit 2022 zu viel.
Zur News: Verbraucherzentrale: Klage gegen Preiserhöhung von Amazon Prime erfolgreich
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