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Zum einen kennen wir die Zahl nicht, zum anderen sehe ich das nicht mal unbedingt zwingend so.PhysoX512 schrieb:Eigentlich sollte die Strafe nicht anhand des Umsatzes eines Jahres festgemacht werden, sondern anhand des durch die Straftat eingenommenen Gewinns. Und das über sämtliche Jahre seit offenkundig 2014.
Aber diese Zahl kennen wir nicht.
Die Strafe darf eigentlich nur eines nicht sein: geringer als der ergaunerte Gewinn.
Strafen sollen Abschreckungswirkung haben, daher dürfen diese imho auch durchaus existenzbedrohend sein, wenn das Vergehen schwer genug und die Einsicht (wie offensichtlich hier) gering genug ist.
Ich würde das nicht unbedingt als "Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom" bezeichnen - ich habe auch recht lange gebraucht, bis ich verstanden hatte, was gemeint war...ganz einfach, weil Werbung von mir automatisch ignoriert und ausgeblendet wirdM@tze schrieb:bei dem gelegentlich auftretenden "Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom"