"Verräter" Lafontaine, oder doch eher die SPD Führung ?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
keshkau schrieb:
.. Wenn durch die Fusion Verluste entstanden sind, so blieben sie bei den Aktionären hängen. Die Mitarbeitere in Sindelfingen waren davon nicht betroffen. Sie haben aber auch nichts riskiert.

Ja, du hast Recht: Die Mitarbeiter würden erforderlichenfalls nur entlassen werden.

Alle anderen Überlegungen zur Verteilung von Gewinnen gehören in den Bereich der Tarifpolitik. Es liegt an den Gewerkschaften nachzuweisen, welchen Anteil die Arbeitnehmer am Produktivitätsfortschrit hatten, um entsprechende Lohnzuschläge zu fordern.

Unter Berücksichtigung der systematischen Schwächung der Gewerkschaften, Arbeitnehmervertretungen und -rechte empfinde ich diesen Hinweis als blanken Hohn.
 
Systematische Schwächung?!

Gewerkschaften von heute schwächen sich gut selbst ... durch ihr verlogenes Verhalten, aber dazu erwähnte ich ja hier schon einiges ...

Dabei ist doch die Einführung eines Investivlohns ja genau das, was du forderst. Der Arbeitnehmer soll mit einem Teil seines Einkommens an den Erfolg des Unternehmens gebunden sein. Guter Ansatz ... den wollten die Gewerkschaften ja nicht

Ferner ist gerade der Flächentarifvertrag einer der Hauptgründe dafür, dass der Arbeitnehmer nicht am Erfolg des Unternehmens teil haben kann. Denn ein Flächentarifvertrag ist wohl kaum geeignet auf die individuelle Finanzlage des Unternehmens ein zu gehen.

/edit:

Übrigens: Wenn du erwartest, dass der Arbeitnehmer am unternehmerischen Erfolg beteiligt wird, dann musst du auch im gleichen Atemzuge fordern, dass der Arbeitnehmer am unternehmerischen Misserfolg beteiligt wird.

Das bedeutet dann:

- schwächeren Kündigungsschutz
- mögliche Gehaltskürzungen
- Mehrarbeit ohne Lohnausgleich

Willst du das?
 
Zuletzt bearbeitet:
@MacII
Lenke Deinen Blick auf die Telekom. Dort soll es im Moment den Bereich der T-Com treffen, weil dort Verluste gemacht werden. Andere Sparten, die profitabel arbeiten, berührt das nicht.

Bei einem weiteren Blick in Richtung T-Com erkenne ich keine systematische Schwächung der Gewerkchaften. Schließlich hat ver.di seine Leute mobilisiert. Und es gibt dort auch kein Verbot des Beitritts zu einer Gewerkschaft.
 
Dann will ich begründen, weshalb nach meiner Meinung die Gewerkschaften systematisch geschwächt werden. Hatte ich eigentlich gar nicht erwartet, daß ich das müßte. ;) Um irgendwelchen Verdächtigungen zuvorzukommen: Ich selbst bin nicht in einer Gewerkschaft und habe auch nicht vor, einer beizutreten. Ich traue mir insoweit zu, die Entwicklung der vergangenen Jahre einigermaßen objektiv zu beurteilen.

Selbstredend sind die kontinuierlich zurückgehenden Mitgliederzahlen zu einem gewissen Anteil mit „hausgemachten“ Problemen zu begründen. Aber nicht nur, denn es wirken sich auch die strukturellen Veränderungen in der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft negativ für die Mitgliedergewinnung aus. Infolge der Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft verringern sich zwangsläufig die Mitgliederpotenziale in den bisherigen „Hochburgen“ (z.B. Bergbau, Werften, Textil, Eisen und Stahl). Auf der anderen Seite sind die Arbeitnehmer im Dienstleistungsbereich – überwiegend Angestellte – für die Gewerkschaften zweifellos schwieriger zu organisieren. Letztendlich führen auch die hohen Arbeitslosenzahlen, die Zunahme der Teilzeitbeschäftigungen und der Leih- und Heimarbeiter zu weiteren Mitgliederrückgängen.

Da die Gewerkschaften ihre Legitimation als Interessenvertretung der Beschäftigten von einer möglichst hohen Mitgliederzahlschaft ableiten müssen, stellt diese Entwicklung zweifellos eine erhebliche Schwächung der Gewerkschaften dar, wobei ich die reduzierten finanziellen Ressourcen auch nicht unerwähnt lassen möchte.

Diese strukturell begründete Schwächung wird von den Arbeitgebern ausgenutzt und durch eigene Aktionen vorangetrieben, in dem die bisherige partnerschaftliche Stellung der Gewerkschaften im gesellschaftlichen System häppchenweise abgebaut wird. Ich nenne hier als Beispiel nur die Tarifflucht: Unternehmen verlassen massenhaft die Arbeitgeberverbände oder treten im Falle von Unternehmensneugründungen einem solchen erst gar nicht bei, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen statt dessen mit ihren Betriebsräten oder unmittelbar mit den Arbeitnehmern vor Ort in den Betrieben festzulegen. Anleitungen zur erfolgreichen Tarifflucht gibt es im Buchhandel schon in Taschenbuchausgabe.

Daß sich daran sogar die Politik beteiligt, möchte ich mit dem folgenden verdeutlichen: Ich unterstelle, daß bekannt ist, daß die Bund-Länder-Tarifgemeinschaft für den öffentlichen Dienst auseinander gefallen ist. In den Medien eher undeutlich dargestellt wurde die Ursache und die Tatsache, daß die Länder einen Tarifvertrag kaum noch wollten bzw. diktierten, welchen sie noch unterschreiben würden (Der Hessische Ministerpräsident Koch sagte, entweder ihr unterschreibt diesen, oder ihr kriegt gar keinen). Dieses hat insofern System, als parallel dazu die Personalvertretungsgesetze in einigen Ländern „überarbeitet“ wurden.


Der Daedalus schrieb:
Dabei ist doch die Einführung eines Investivlohns ja genau das, was du forderst.

Zur Einführung eines Investivlohnes habe ich mich hier im Forum nur ein einziges Mal geäußert und zwar im Post #4 dieses Threads https://www.computerbase.de/forum/threads/angmessene-lohnerhoehung-aber-wie.245209/
Wenn ich mich noch selbst richtig verstehe, was ich vor 6 Monaten geschrieben habe, dann war meine Meinung zum Investivlohn doch etwas kritisch. Wie und wo soll ich den jetzt gefordert haben?
 
Du forderst eine Beteiligung des Arbeitnehmers am unternehmerischen Erfolg. Nichts anderes ist der Investivlohn ...
 
Warum trägt der Arbeitnehmer kein Risko ? Ich finde er trägt das Risiko seinen Arbeitsplstz zu verlieren. Und bis her ist es doch so gelaufen das Managmentfehler in erster Linie die Arbeitnehmer tragen müssen. Während der unfähige Manager, wenn überhaupt, mit einer Millionenabfindung endlassen wird, stehen zuallererst die Arbeitsplätze zur Disposition.

Der Arbeitnehmer wird zur kalkulierbaren Verschiebemasse degradiert den man je nach dem einstellen, besser aber endlassen kann.

Es geht noch weiter. Der Arbeitnehmer muss auch noch die körperlichen Folgen der jahrzehntelangen Arbeit immer mehr selber tragen. Selbst wenn er es bis zur Rente schafft erhält er nur eine doch recht geringe Versorgung als Lohn für sein Arbeitsleben. Richtig gemein wird es aber wenn er Berufs oder Erwerbsunfähig wird. Auch gerade in diesem Bereich werden die Leistungen immer mehr eingestapft. Der Lohn das man sich kapputt gerarbeitet hat sein Leben lang heist dann allzu oft Harz IV am Ende.

Was sind dagegen die Risken des Kapitalbesitzers sein Kapital zu verlieren ? Im Vergleich seine Gesundheit zu verlieren ein geradezu Lächerliches "Risiko".
 
@extasy
Es ist doch nicht so, dass die Gründerväter von Ford, Bosch oder Siemens bei ihrer Geburt sogleich ihre Produktionswerke mitbrachten. Um auch nur eine Maschine anzuschaffen, mussten sie zunächst einmal Geld auftreiben, also haben sie gespart und vor allem Kredite aufgenommen, für die sie allein den Kopf hingehalten haben. Zu dieser Zeit gab es noch kein neues Insolvenzrecht. Wenn die Idee also nicht funktionierte, dann war man als Unternehmer bis über beide Ohren verschuldet und letztendlich im A….

Dieses Risiko ist um ein Vielfaches größer als die Gefahr, seinen Job zu verlieren und sich einen neuen suchen zu müssen. Das Risiko des Arbeitnehmern ist immer begrenzt, zumal dann, wenn er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Den hat der Unternehmer nämlich auch nicht.

Du pickst Dir Extrembeispiele heraus, wo Vorstände mit 2-Jahres-Verträgen eingestellt werden (die genau genommen Beschäftigte sind, keine Unternehmer) und die bei vorzeitiger Entlassung den ihnen aus dem Vertrag noch zustehenden Geldbetrag mitnehmen. Denn es ist gerade nicht so, dass sich die Aktionäre das ewig anschauen, wenn sein Management Fehler macht. Da reagiert man, indem man den Vorstand auswechselt.

Dass der Arbeitnehmer körperlich unter seiner Arbeit leistet ist zwar richtig, aber angesichts der heutigen Schwere der Arbeit wohl kaum einer Notiz wert. Die Zeiten der Staublunge sind vorbei und wo früher körperlich hart gearbeitet werden musste, kommen mittlerweile fast überall Maschinen zum Einsatz. Der Unternehmer hat nämlich überhaupt kein Interesse daran, dass er erst einmal Leute ausbildet und diese dann nach kurzer Zeit arbeitsunfähig werden. Das rechnet sich zum einen nicht, zum anderen zahlt der Unternehmer allein die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die auch bei Berufsunfähigkeit greift.

Ich schlage vor, dass alle Unternehmer ihre Firmen schließen und abreißen und anschließend mit ihrem Geld in die Schweiz auswandern. Dann brauchst Du Dir Deinen Rücken nicht mehr für andere verbiegen, sondern nur noch für Dich selbst. Ob das ein angenehmeres Leben wäre, sein dahin gestellt.
 
Schöne Illusion der sozialen Marktwirtschaft die Du da erzählst. Sicherlich mögen die körperlich schweren Tätigkeiten weniger geworden sein, ob wohl es diese trotzdem noch gibt. Zum Beispiel in meinem Bereich in der Pflege nimmt die körperliche Anstrengung in den letzten Jahren eher zu denn ab da aufgrund der "Reformen" im Gesundheitsbereich zwar immer mehr Pflegekräfte gebraucht, aber immer weniger eingestellt werden. Von den psychischen Belastungen aufgrund des immer größer werdenen Arbeitsdrucks mal ganz abgesehen.

Und was ist mit den Leistungen aus der Berufsgenossenschaft ? Auch diese wurden in den letzten Jahren immer weiter "reformiert" sprich eingeschränkt. Es ist z.B. eine Tatsache das man Leistungen dort nur nach jahrelangem Rechtsstreit erhält, da es dort schon Metode ist Ansprüche ersteinmal abzulehnen.

Ich hatte dieses Beispiel schoneinmal woanders gebracht, hier aber nochmal:

Das Politmagazin Frontal21 berichtete folgendes:
Vor einigen Jahren wurden die Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsrenten pauschal um 10%gekürzt. Ein Rentner klagte dagegen und bakam beim obersten Sozialgericht recht. Wer nun glaubt das dieses Urteil für alle Rentner gilt sieht sich jedoch getäuscht. Selbstgerecht steht die Rentenversichgerung auf dem Standpunkt das dieses Ureteil nur in diesem Einzelfall gültigkeit hat, alle anderen Rentner müssen jeder für sich den Anspruch einklagen. Gleichzeitig hat jedoch der Gesetzgeber in der "Rentenreform" zur Rente mit 67 schonmal vorgesorgt in dem er rückwirkende Erstattungen bei falsch berechneten Renten für die Zukunft ausschließt. Das heist dass das gesunde Rechtsempfinden wonach man bei einer erfolgreichen Klage auch seine Leistung rückwirkend nach erhält ausgehebelt wird. Eine klare Rechtsbeugung wie ich meine. Aus dem Büro Müntefering hieß es dazu lapidar das man damit die Sozialversicherung "schützen" wolle. Zynischer kann eine Begründung wohl kaum sein. Rechtsbeugung wird zum "Schutz" umgedeutet.

Soviel aus der Traumwelt der sozialen Gerechtigkeit in Deutschland.
 
Nun, Du hast die Diskussion darüber, wer ein Risiko trägt und wer nicht, aufgegriffen. Wenn Du meine Antwort dazu als Illusion abstempelst, habe ich damit kein Problem. Auch wenn ich diese Meinung nicht teilen muss. Aber wenn ich die Wahl hätte, würde ich lieber mit einer Illusion leben als mit einer Verblendung.
 
extasy schrieb:
Was sind dagegen die Risken des Kapitalbesitzers sein Kapital zu verlieren ? Im Vergleich seine Gesundheit zu verlieren ein geradezu Lächerliches "Risiko".

Da werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen ... Aber wenn du es so willst:

Wenn ein Selbsständiger (oder auch gemeinhin als Unternehmer bzw. von dir als Kapitalbesitzer bezeichnet) seine Geldquelle verliert, dann bleibt ihm oft nichts.
Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Er hat meist keine Krankenkasse mehr.
Seine Rentenversicherung geht flöten.
Sein Haus und sein Auto sind weg.
...

Wer trägt nun die höheren Risiken?!

extasy schrieb:
Gleichzeitig hat jedoch der Gesetzgeber in der "Rentenreform" zur Rente mit 67 schonmal vorgesorgt in dem er rückwirkende Erstattungen bei falsch berechneten Renten für die Zukunft ausschließt.

Auch dies kann in dem Sinne wie du es hier ausdrückst nicht richtig sein. Einen entsprechenden Paragraphen würde ich da mal gerne sehen.
Wie bei allen anderen Leistungsanprüchen wird auch hier weiterhin gelten:
Wenn ich das Gefühl habe, dass etwas zu meinen Ungunsten berechnet wurde, dann erhebe ich Einspruch und habe somit meinen Rechtsanspruch kenntlich gemacht. Wer natürlich keinen Einspruch erhebt, der hat auch kein Anrecht darauf was zurück zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Der Dedalus
es ist aber Realität mit dieser Gesetzänderung. Diese wurde klammheimlich zusammen mit der "Rentenreform" für die Rente mit 67 verabschiedet und ist ziemlich unbemerkt geblieben in der Öffendlichkeit. Auch ich wusste davon nichts bis zum Bericht in Frontal21. Frontal21 ist ja wohl unverdächtig Sozialistische Propagande zu betreiben. Das Du das jetzt nicht glaubst oder auch weißt zeigt wie gut die Desinformation der herrschenden Politik funktioniert.

Und auch das Du meinst das jeder für sich den Anspruch ausfechten muss ist hier vollkommen falsch. Das Bundessozialgericht hat in dem vorliegenden Fall ausdrücklich die Grundsätzlichkeit, das besagte Rentenkürzung falsch ist, festgestellt. Blos die Rentenversicherung hält sich nicht daran. Soweit sind wir in unserem "Rechtsstaat" das Rechtsbeugung zum "Recht" erhoben wird

Aber hier sieht man mal in welcher Traumvorstellung viel hier so leben. Die Realitäten sehen total anders aus. Nur einige Politmagazine im Fernsehn, die leider immer weniger gesehen werden, und politisch interessierte sehen was hinter den Kulissen so gegen die Interessen der arbeitenden Menschen ausgeheckt und verabschiedet wird.

@keskhau
na, wer hier wohl eher "verblendet" ist ist ja wohl angesichts der Realitäten in diesem Land klar. Es ist nunmal leider eine Tatsache das der politisch kaum interessierte Mensch sich nur allzu gerne von den offiziellen in der Politik einreden lässt das hier alles mit rechten Dingen zu geht. Nur wenige machen sich die Mühe hinter diese Kulisse zu schauen. Ausdrücklich sei hier positiv die Rolle einiger Politmagazine im TV erwähnt die mir manchmal den Glauben (oder Illusion?) auf eine wirklich unabhängige Berichterstattung wiedergibt. Blos, wie bereits erwähnt, schauen sich die Sendungen nur wenige an. Trivialität und seichte Unterhaltung sind heutzutage leider wichtiger als Information.

Um aber eines ganz klar zu stellen. Ich meine durchaus nicht das wir in einem totalen Willkürstaat leben. Noch gibt es eine relativ gutes Rechtssystem hier in Deutschland was im vergleich zu anderen Saaten auch recht gut funktioniert. Auch wenn wir von einem Sozialismus noch weit entfernt sind. Was ich hier nur anpranger das unter dem Vorwand der "Reformen" immer mehr an unseren lange erkämpften Erungenschaften für den lohnabhängigen Menschen abgebaut wird. Und es geht ja noch weiter. Heute lese ich das Verfahren an Sozialgerichten für z.B. Harz IV Betroffene mit finanzielle Hürden erschwert werden soll. So soll eine Klage grundsätzlich mit einer Gebühr von 75 Euro für den Kläger belegt werden. Hier will man offensichtlich die Klageflut aufgrund der Harz IV Gesetzte auch noch den Betroffenen aufbürden. Noch Fragen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Daedalus schrieb:
Wenn ein Selbsständiger (oder auch gemeinhin als Unternehmer bzw. von dir als Kapitalbesitzer bezeichnet) seine Geldquelle verliert, dann bleibt ihm oft nichts.
Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Er hat meist keine Krankenkasse mehr.
Seine Rentenversicherung geht flöten.
Sein Haus und sein Auto sind weg.

Das höhere Risiko ist die Insolvenz (zb. Privatinsolvenz). Doch auch dazu muss man nicht zwangsläufig konkursgegangener Unternehmer sein.
Ansonsten geht der Selbstständige bei Arbeitslosigkeit bzw. Konkurs direkt in Hartz IV.
KV und RV übernimmt dann der Staat. Der gekündigte Arbeitnehmer geht nach 12 Monaten in Hartz IV, da er ja in die Pflichtkasse für ALG einzahlte, dem Selbstständigen stand dies in der Regel frei bzw. private Vorsorge.
Bei Hartz-IV wird auf der Aufgabenseite dann nach IST-Vermögen unterschieden, nicht nach Vorleben und wenig nach Qualifikation. Auch etwaige noch laufende Kredite, Versicherungen, Haus, Auto, Yacht machen keinen Unterschied im SGB zwischen Ex-AN und Ex-AG.
 
Ach ja ... wenn das mal so einfach wäre mit der KV ... ich glaube ich erinnere mich daran, dass ein umfassender Schutz für Selbstständige erst jetzt mit der aktuellen Gesundheitsreform angefasst wurde. Und so weit ich informiert bin ist dieser noch immer Lückenhaft.

Doch eins bleibt:

Bisher sind viel Selbstständige nach der Insolvenz ihrer Firma auf einmal nicht mehr Krankenversichert gewesen. Weder gesetzlich noch privat.

Und die Beiträge zur RV:

Wenn du als Selbstständiger mit 50 Jahren Insolvenz anmeldest, weil depperte Eigenheimbesitzer ihre Rechnungen für deine Leistungen nicht bezahlt haben, dann stehst du dumm da. Der Staat bezahlt dann zwar bis zur Erreichung des Renteneintrittsalters in die Rentenkasse ein, aber dies sind nur Peanuts. Effektiv wirst du, da ja deine privaten Lebensversicherung mit in die Konkursmasse geflossen sind, auch nach der Überschreitung des Renteneintrittsalters nicht mehr als Hartz IV bekommen.

Bleiben dem Arbeitnehmer also 12 Monate in denen er gutes Geld bekommt und sich in Seelen Ruhe nach einem Job umsehen kann. Diese Zeit nutzen viele Menschen und haben in der Zeit auch ein umfassenden Schutz ihrer Vermögens- und Sachwerte.

Wo siehst du diese "Gnadenfrist" für einen Unternehmer gegeben?

/edit:

Übrigens von der Privatinsolvenz halte ich absolut nichts! Wer als Gehaltsempfänger Geld ausgibt dessen Gegenwert durch nichts gedeckt ist, der hat selbst schuld. Das hat auch nichts mit "Risiko des Arbeitnehmers" zu tun.


extasy schrieb:
es ist aber Realität mit dieser Gesetzänderung. Diese wurde klammheimlich zusammen mit der "Rentenreform" für die Rente mit 67 verabschiedet und ist ziemlich unbemerkt geblieben in der Öffendlichkeit.

Weiterhin glaube ich dir dies nicht so lange ich nicht eine offizielle Formulierung des Zusammenhanges sehe. So wie es von dir beschrieben wurde, würde ein solches Gesetz niemals den Weg vorbei an den Instanzen der Rechtsgebung schaffen und würde spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.


So soll eine Klage grundsätzlich mit einer Gebühr von 75 Euro für den Kläger belegt werden. Hier will man offensichtlich die Klageflut aufgrund der Harz IV Gesetzte auch noch den Betroffenen aufbürden. Noch Fragen ?

Vielleicht ist dieser Ansatz auch erst einmal ganz in Ordnung.

Wenn man sieht wie viele Menschen Klagen wegen irgendeinem Mist einreichen.
Sorry wer unsere Gerichte belästigt, weil er seinen täglichen Drogenkonsum vom Staat finanziert bekommen will, der soll gefälligst die anfallenden Kosten für die Klageabweisung selbst tragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Der Dedalus
eine unerschütterliches Vertrauen was Du da hast. Aber leider muss ich Zugeben das ich mir den entsprechenden Passus im neuen Gesetzt (der in dem Beitrag aber genannt wurde) leider nicht aufgeschrieben hatte. Aber ich muss mir in Zukunft angewöhnen dieses zu tun um Leuten wie dir besser den Spiegel vorhalten zu können. So wird daraus leider wieder nur eine nicht bewiesene These die man schnell anzweifeln kann.

Aber sei es drum, die Tatsachen sind vorhanden und letztendlich nachprüfbar. Menschen wie dich kann man eh nicht davon überzeugen auf welchen ungerechten weg wir schnurstracks zusteuern. Deine Symapatie für diese Gerichtsgebühren zeigt wie gestrickt du bist. Außerdem sollen diese ja nicht nur bei einer abweisung der Klage fällig werden wie du hier offensichtlich glaubst.

Wie gerne würde ich Dir mal ein Leben in Harz IV wünschen. Ein Leben wo die geballte Kraft an staatlicher Repression über dich hereinbricht und du für dein Recht auch noch eine Eintrittsgebür bezahlen musst.

Auch hier funktioniert die Desinformation sehr gut. Betroffene stehen so ersteinmal in Generalverdacht unnötige Klagen einzureichen und von vornherein unrecht zu haben. Die Hartz IV Gesetze an sich hinterfragt so niemand mehr. So werden ganz schnell aus den Opfern von Hartz IV die "Sozialschmarozer" die die Gerichte mit unberchtigten Klagen belasten.

Letzendlich hat soeine Gebühr doch nur ein Ziel. Den ARGEN zu ermöglichen besser willkürliche Entscheidungen gegen ALG II Empfänger durchzusetzten. Wenn man mal soviel repressive Kreativität in der Verfolgung von Steuerhinterzieher setzen würde wie in der Saktionierung von Hartz IV Opfern, hätte sich so manches Steuerproblem von selbst gelöst.

Nochmal zur Erinnerung:
Der Bund der Steuerprüfer geht von Mehreinnahmen in fünf stelliger Milliardenhöhe aus wenn konsequenter geprüft würde. Aber stattdessen werden lieber Hartz IV Prüfer in die Schlafzimmer der Betroffenen geschickt um Eheähnliche Lebensgemeinschaftzen aufzudecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Artikel in dem Link bekräftigt nur, das in Deutschland falsche Politik gemacht wird.
Die Parteien kennen wir ja, welche daran Schuld sind.

http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/070516_sozialstaatliche_reformalternativen_zu_hinweise_2.pdf

Wie in dem Bericht erwähnt, haben wir ein Umverteilungsproblem, die Umverteilung von ARM zu REICH muß wieder umgekehrt werden, dazu sehen sich aber SPD und CDU nicht willens, dies durchzuführen und führen dadurch Deutschlands Sozialsysteme weiter in den Ruin.

Dies zu ändern ist genau das, was Lafontaine mit der Linkspartei will, und das sollte auch uns Bürgers wille und hoffen sein, damit es uns allen wieder besser geht und wir als zukünftige Rentner auch eine Chance haben, würdevoll im Rentenalter leben zu können und nicht nur die Einkommensmillionäre.

@Extasy@
Es wird noch ein langer Kampf sein, viele auf die richtige Bahn zu lenken.
Bremen hat gezeigt, das der ein oder andere langsam oder schneller schlauer wird.
Und SPD und CDU werden die Wähler abbröckeln, denn die, die die ehemaligen Volksparteien wählen sind die alte Generation von Rentner, welchen es heute sehr gut geht und immer weniger werden durch den Gang zu Staube, das Volk, welches jetzt noch im Arbeitleben steht und politisch ruiniert wird, wird langfristig anders denken.
Und manche kann man nicht ändern, leider....., es gibt auch absolut hoffnungslose Fälle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hartz-IV ist ja auch nicht als Altersvorsorge angedacht, sondern rein auf IST-Bedürftigkeitsanspruch ausgelegt.

Zb. ist eine Rürup-Rente auch vor den Gläubigern sicher. ^^
Private Vorsorgeversicherungen und damit aufgebaute Vermögen werden bei Hartz- IV leider sowieso häufig auf den Leistungsanspruch angerechnet, unabhängig was man vorher war (AG, AN).

Um aktuell 12 Monate gutes ALG I zu bekommen, muss man aber auch erstmal die letzten 2 Jahre vor AL-Meldung gutes Geld eingezahlt haben. Soweit mir bekannt, kann man auch seit einer Weile als Selbstständiger freiwillig in diese Kasse einzahlen, um Anspruch auf ALG 1 zu erhalten. Das ist bei der RV nicht anders.

Doch warum soll ein 50-jähriger Selbstständiger, der heute in Konkus geht und nichts dergleichen o.a. vorgesorgt hat besser gestellt sein, als ein 50 jähriger Arbeitsloser (AN)? Gut oder schlecht verdient haben, können beide und auch eine aufgebaute Existenz verlieren, ihren bisher gewohnten Lebensstandard stark einschränken/ runterschrauben.
Beide sind nunmal zu diesem Zeitpunkt in gleich schlechter Lebenssituation, eben bedürftig. Das gehört zum Lebensrisiko. Der Angestellte hatte (musste) dafür ja auch seine Beiträge abgeführt, was sein monatliches Netto schmälerte. Selbstständigkeit hat nunmal nicht nur Vorteile.
Und die 12 Monate ALG 1 vergehen schneller als mancher denkt, für einen 50jährigen erstrecht. Die vermeintliche "Gnadenfrist" - besser gesagt Versicherungsleistung ist in diesem Alter erstrecht Schall und Rauch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich forderte doch nirgendwo, dass der Unternehmer vor dem Gesetz besser gestellt sein sollte.

Ich sagte lediglich, dass das Risiko eines Unternehmers ein wesentlich größeres ist als das des Arbeitnehmers. Nicht mehr und nicht weniger.
 
extasy schrieb:
@Der Dedalus
[...]
Wie gerne würde ich Dir mal ein Leben in Harz IV wünschen. Ein Leben wo die geballte Kraft an staatlicher Repression über dich hereinbricht [...]

Ich beziehe nichtmal Hartz4 und bin derzeit noch nichtmal krankenversichert. Ich habe trotzdem genug Charakter um mir darüber im Klaren zu sein, dass niemand ausser mir selbst für meine Situation die Verantwortung trägt. Ich stehe absolut hinter Daedalus' Position.

Sorgen mache ich mir übrigens nicht wirklich. Das letzte Praktikum habe ich in weniger als 20 Stunden (erster Konrtakt bis zum Beginn der Arbeit) gehabt, das Nächste werde ich auch schnell finden, sobald ich hier fertig renoviert habe. Man muss nur flexibel sein.
 
Ich möchte hier nochmal klarstellen das es hier nicht nur platt um Arbeinehmer gegen Arbeitgeber geht. Ich hatte ja schoneinmal geschrieben das Klein und Mittelständische Unternehmer genauso von den "Reformen" der letzten Regiertungen betroffen sind wie die Arbeitnehmer. Auch durchaus "Besserverdienende" die zwar "besser" verdienen aber bei weitem noch nicht als "reich" zu bezeichnen sind.

Die wirklich reichen Vermögen und die Kapitalgesellschaften sind es die von dem Neoliberalismus am meisten profitieren. Klein und Mittelständische Unternehmer jedoch sind doch, zusammen mit den Arbeitnehmern, die das wahre Rückrad unserer Gesellschaft bilden, aber am meisten zur kasse gebeten werden um die Steuererleichterungen der Reichen oberen 10% der Bevölkerung zu finanzieren.
 
"Verschwörungstheoretisch" mag das korrekt sein. Aber niemand, absolut niemand in diesem Land hat ein Interesse daran, den exportstarken und in manchen Teilen sogar florierenden Mittelstand abzusägen oder auszubluten. Denn dort haben wir die sichersten Jobs und die neuesten Technologien. Deshalb werden bei vielen Mittelständlern auch Gewinne erwirtschaftet und folgerichtig Steuern gezahlt.

Was hätten die oberen 10 % davon, wenn man den Mittelstand an die Wand drücken würde? Dann könnte man - nach Deiner Lesart - vielleicht kurzfristig etwas mehr Geld scheffeln, aber eben nicht auf Dauer. Und überhaupt? Warum sollte mehr Geld überhaupt ein Anreiz sein, wenn man ohnehin schon schwerreich ist? Siehe Bill Gates, der weiß auch schon nicht mehr, wohin mit seinem Vermögen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben