Das ist die Aussage des vzbv:
Wie die Vergangenheit z.B. beim Fall der Kontoführungsgebühren gezeigt hat, kann kein Gericht der Welt eine Preisanpassung verhindern. Sie regeln ausschließlich die Art und Weise, wie die Preiserhöhung ggüber dem Kunden durchzusetzen ist. Selbst wenn das Gericht die Klausel für ungültig erklärt, passiert folgendes: Sie gibt (wieder mal) neue Richtlinien, an die Vodafone gebunden ist. Vodafone hält sich daran und setzt die Preiserhöhung rechtskonform durch.
Ein Gericht kann und darf nicht die Preisgestaltung der freien Wirtschaft zu Gunsten einer Partei beeinflussen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwägt nun eine Klage gegen den Düsseldorfer Konzern. „Vodafone versucht, Preiserhöhungen ohne Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden durchzusetzen“, kritisiert der Verband gegenüber dem RND und hält die Erhöhung der Preise daher für rechtswidrig. „Aus Sicht des vzbv sind die Regelungen zur Vertragsänderung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone unwirksam.“
Wie die Vergangenheit z.B. beim Fall der Kontoführungsgebühren gezeigt hat, kann kein Gericht der Welt eine Preisanpassung verhindern. Sie regeln ausschließlich die Art und Weise, wie die Preiserhöhung ggüber dem Kunden durchzusetzen ist. Selbst wenn das Gericht die Klausel für ungültig erklärt, passiert folgendes: Sie gibt (wieder mal) neue Richtlinien, an die Vodafone gebunden ist. Vodafone hält sich daran und setzt die Preiserhöhung rechtskonform durch.
Ein Gericht kann und darf nicht die Preisgestaltung der freien Wirtschaft zu Gunsten einer Partei beeinflussen.
Ergänzung ()
Könnte mir hier jemand erklären, wieso ein Vertrag mit Mindestlaufzeit von der Erhöhung ausgenommen ist? Wofür gibt es dann §57 TKG, wenn nur Verträge außerhalb der Mindestlaufzeit damit gemeint wären? Er gibt das irgendeinen Sinn? Nein.uincom schrieb:Ohne Mindestlaufzeit oder Preisgarantie brauchen wir die Diskussion nicht führen. Da sehe ich die Preisanpassung als unkritisch an.