Dein Textverständnis könnte wahrlich schon im negativen Bereich liegen.siggi%%44 schrieb:Viel Erfolg bei deiner Klage gegen Vodafone, du kannst es gebrauchen!
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Vodafone Kabel Internet- Preiserhöhungsschreiben
- Ersteller log11
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Ich habe es verlinkt, was du aber nicht zitiert hast. Lies es dir durch, wenn es gelogen ist, SAG ES DENEN!Yiasmat schrieb:Was so nicht stimmt!
Die Preise für Bestandskunden sind ebend NICHT gesteigen! Nur die Preise bei den Tarifen für Neukunden sowie Bestandskunden die in einen anderen Tarif wechseln wollen sind gestiegen! CB hat von dem Thema sogar einen Artikel gemacht
https://www.computerbase.de/2023-04...om-erhoeht-die-preise-fuer-festnetz-internet/
Sonst hätte Ich längst auch Post bekommen da Telekom Kunde mit einer 100k Leitung. Habe ich aber nicht und zahle so auch weiterhin 44,95 Euro monatlich.
leider sind auch wir von der allgemeinen Kostenentwicklung betroffen. Wie Ihnen bereits in unserer vorherigen E-Mail mitgeteilt, stellt uns z. B. die Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb unserer Netze vor große Herausforderungen. Deshalb müssen wir unsere Preise anpassen. Wir haben diese Auswirkungen für Sie so gering wie möglich gehalten. Ab dem 16.07.2023 beträgt Ihr neuer monatlicher Basispreis daher 44,99 Euro statt 39,99 Euro. Die Anpassung ist auf Ihrer Rechnung gesondert ausgewiesen.
Ein Widerspruch ist leider nicht möglich. Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 3 Monaten außerordentlich kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht ist nur 3 Monate gültig, nachdem wir Sie schriftlich über die Preisanpassung informiert haben. Daher können Sie Ihren Internet & Telefon-Vertrag jetzt nur noch ordentlich kündigen.
Ihre Verärgerung können wir nachvollziehen. Doch leider kommen wir aus den oben genannten Gründen zu keinem anderen Ergebnis.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
Freundliche Grüße
Ihr Vodafone-Team
Kann Mir jemand Rechtlich mal helfen ? Ich verstehe jetzt überhaupt nicht ob die Mir letzendlich nicht sogar sagen Du must zahlen und kommst gar nicht raus oder wie ?
Ich hab kein weiteres Schreiben vor dem jetzigen erhalten von daher bin Ich der Ansicht das Ich AB nun an 3 Monate hab bis Anfang September wofon Ich gebrauch machen will / werde !
Erlich der Laden kotzt nur AB !
Ein Widerspruch ist leider nicht möglich. Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 3 Monaten außerordentlich kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht ist nur 3 Monate gültig, nachdem wir Sie schriftlich über die Preisanpassung informiert haben. Daher können Sie Ihren Internet & Telefon-Vertrag jetzt nur noch ordentlich kündigen.
Ihre Verärgerung können wir nachvollziehen. Doch leider kommen wir aus den oben genannten Gründen zu keinem anderen Ergebnis.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
Freundliche Grüße
Ihr Vodafone-Team
Kann Mir jemand Rechtlich mal helfen ? Ich verstehe jetzt überhaupt nicht ob die Mir letzendlich nicht sogar sagen Du must zahlen und kommst gar nicht raus oder wie ?
Ich hab kein weiteres Schreiben vor dem jetzigen erhalten von daher bin Ich der Ansicht das Ich AB nun an 3 Monate hab bis Anfang September wofon Ich gebrauch machen will / werde !
Erlich der Laden kotzt nur AB !
Yiasmat
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Aragonion schrieb:Ich hab kein weiteres Schreiben vor dem jetzigen erhalten von daher bin Ich der Ansicht das Ich AB nun an 3 Monate hab bis Anfang September wofon Ich gebrauch machen will / werde !
Ab Kenntnisnahme der E-Mail / des Schreibens via Brief hast du 3 Monate das Sonderkündigungsrecht.
Aragonion schrieb:Kann Mir jemand Rechtlich mal helfen ? Ich verstehe jetzt überhaupt nicht ob die Mir letzendlich nicht sogar sagen Du must zahlen und kommst gar nicht raus oder wie ?
Rechtlich darf Dir hier niemand helfen. Dafür musst du zum Anwalt gehen.
Raus aus dem Vertrag kommst Du so oder so die nächsten 3 Monate wegen der Sonderkündigung da der Vertrag einseitig geändert wurde und Dir so ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Was Ich aber bezweifle ist dass Du ab dem 16.07.2023 bis September auch weiterhin noch die 39,99 Euro bezahlen wirst sondern die 44,99 Euro ab dem 16.07.2023. Es macht daher keinen Sonn bis zum letzten Kündigungstag im September zu warten weil du ja für August und September denn trotzdem 45,00 Euro zahlst. Kündige daher lieber am 15.07.2023.
Ich habe zu dem Thema auch eine Nachfrage, Vodafone hatte eine Preiserhöhung per Mail am 07.03.2023 angekündigt.
"Ab dem 01. Mai 2023 beträgt Ihr neuer monatlicher Basispreis daher 46,99 Euro statt 41,99 Euro."
Nun rechnet Vodafone aber 49,99 Euro ab. Haltet Ihr dies so für korrekt? Ich hatte noch bis Mitte März 2023 eine Preisermäßigung, so dass dann der eigentlich Monatspreis von 44,99 Euro galt. Nun hat mir aber Vodafone keine Erhöhung um 5 Euro mitgeteilt, sondern lt. der eigenen Mail einen neuen monatlichen Basispreis.
Kündigung habe ich nun abgeschickt und es auch einmal an die Verbraucherzentrale geschickt, wollte das Anliegen auch gerne hier einmal schildern, um andere Meinungen zu lesen.
"Ab dem 01. Mai 2023 beträgt Ihr neuer monatlicher Basispreis daher 46,99 Euro statt 41,99 Euro."
Nun rechnet Vodafone aber 49,99 Euro ab. Haltet Ihr dies so für korrekt? Ich hatte noch bis Mitte März 2023 eine Preisermäßigung, so dass dann der eigentlich Monatspreis von 44,99 Euro galt. Nun hat mir aber Vodafone keine Erhöhung um 5 Euro mitgeteilt, sondern lt. der eigenen Mail einen neuen monatlichen Basispreis.
Kündigung habe ich nun abgeschickt und es auch einmal an die Verbraucherzentrale geschickt, wollte das Anliegen auch gerne hier einmal schildern, um andere Meinungen zu lesen.
cartridge_case
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@cartridge_case Das war mein erste Schritt gewesen, der Kundenberater erklärte mir, dass ich die Bedeutung des Satzes falsch interpretiere. Auf meinen Hinweis, dass ich nur den Satz vorgelesen hatte, wurde nicht reagiert, außer mit einem erneuten Hinweis auf "Falsche Interpretation".
cartridge_case
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Ja, man kann nicht immer Glück haben mit seinem Gegenüber. Einfach nochmal anrufen.
Und deine Art, User persönlich anzugreifen, zeugt auf vielen Ebenen von einem negativen Wert. Du schreibst hier von "deine Rechte durchsetzen" und das ist nun mal mit einer Klage verbunden, wenn das ominöse Recht bisher nicht existiert und es erst umgesetzt werden muss. Ich bezweifle ganz stark, dass z.B. ein Brief an den Bundestag ausreichen würde, um ein für dich passendes Gesetz als Grundlage deines angestrebten Rechts auf den Weg zu bringen.Bonanca schrieb:Dein Textverständnis könnte wahrlich schon im negativen Bereich liegen.
Wir sollten folgendes klarstellen: Vertrag ist Vertrag und es macht weder einen Unterschied noch wirst du bevorzugt, weil du dich in der Mindestlaufzeit befindest. Für dich gilt dasselbe Recht, wie für Kunden, die schon seit 20 Jahren einen Vertrag haben. Somit ist mein Beispiel bzgl. der Telekom nämlich sehr wohl gut anwendbar, da diese Kunden der Telekom genauso, während sie sich in einem Vertragsverhältnis befanden, plötzlich einen erhöhten monatlichen Beitrag zahlen mussten. Daher: Vertrag ist Vertrag!
BTW: @Yiasmat Ich habe keine Ahnung, wie du auf eine aktuelle Preiserhöhung kommst, denn davon habe ich nie etwas geschrieben (s. meine Links). Aber gut, dass du gleich Konter gibst und amüsant wie @Bonanca und v.a. @cartridge_case (der zu der aktuellen Diskussion gar nichts sinnvolles beigetragen hat) diesen vermeintlichen Konter sofort mit "gefällt mir" kommentieren. Den beiden gefällt nun mal alles, was gegen mich schießt, sogar wenn es keinen Sinn hat. Aber hier ist ja nichts persönlich zu werten...
Den Preis einer Dienstleistung legt der Dienstanbieter fest. Punkt. Erhöht er den Preis, kann ich diese Leistung weiterhin zu den neuen Konditionen in Anspruch nehmen oder ich beende das Verhältnis. Ich persönlich schließe mich dem Gesetzgeber an und betrachte dieses Recht als fair. @Bonanca sollte sich, sobald ihre Wut über den erhöhten Preis verflogen ist, darüber klar werden, dass diese Erhöhung für alle Kunden gilt und nicht nur sie persönlich betrifft. Daher ist eine Argumentation wie "Mindestvertragslaufzeit" hier völlig unerheblich, weil dies, genau wie bei allen davon abweichenden Verträgen, keine Preisgarantie beinhaltet. Dies wird nirgends erwähnt oder vertraglich vereinbart. Was aber seitens Vodafone garantiert wird, ist die Bereitstellung eines Onlinezugangs mit min. 80% der vertraglich festgelegten Bandbreite und das 24/7. Denn das ist die Leistung des Dienstvertrages laut BGB, die mit einem mtl. Betrag als Gegenleistung erbracht werden muss.
Es gibt im deutschen Recht keine gesetzliche Grundlage, dass der Preis für eine Dienstleistung für beide Seiten bindend ist und nicht geändert werden darf. Man kann solche Verträge abschließen (z.B. Stromlieferverträge mit sog. "garantiertem Preis"), aber dann gibt es dazu auch eine spezielle Klausel, die den Dienstanbieter bindet. Vodafone hat dies nicht.
Die Ansicht von @Bonanca, der Preis einer Dienstleistung sei durch den Vertrag stillschweigend festgelegt, ist falsch und zudem absurd. Ein Dienstvertrag regelt die zu erbringende Leistung. Ein dauerhaft festgelegter Ausgleich für diese Dienstleistung kann nicht gesetzlich verankert sein, da Aufwendungen, die für die Bereistellung der Dienstleistung notwendig sind, variabel sind. Der Dienstleister muss seine Preise anpassen können, um die vertraglich festgelegten Dienste bereitstellen zu können. Das Verbot einer Preisanpassung würde den gesamten Dienstleistungssektor ad absurdum führen.
Dies kann auch nicht durch einen bestehenden Vertrag geltend gemacht werden, da er die Grundlage für dieses Verhältnis bildet und ausschließlich die Art und Weise der Bereitstellung der Dienstleistung regelt. Bedeutet: Ein bestehender Vertrag ist für jeden Kunden nötig und stellt keine Besonderheit dar. Ebenso wenig die aktuelle Vertragslaufzeit.
Zahlt der Kunde weniger als vereinbart, kann der Vertrag gekündigt und der ausstehende Betrag eingefordert werden. Wird der Preis erhöht, kann der Vertrag durch den Kunden gekündigt werden. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht, muss der Kunde auch kein Ausgleich dafür zahlen.
Mir erschließt sich hier nicht, in welcher Weise das als unfair zu bezeichnen wäre. Als unfair wäre dies zu betrachten, wenn Vodafone der einzige Anbieter eines Internetanschlusses wäre. Denn erst dann wären die Kunden gezwungen, die Preise zu akzeptieren und zahlen zu müssen. Das ist aber nicht der Fall.
Auch das "Gewohnheitsrecht" findet hier keine Anwendung, um gegen eine Erhöhung eines bisher immer gleich gezahlten Preis zu argumentieren.
Um auf das Beispiel der Telekom zurückzukommen: Wie schon erwähnt, haben alle festen Kunden eines Telekommunikationsanbieters einen zugrundeliegenden Vertrag. Ob die Kunden nun seit 20 Jahren dabei sind oder erst seit 3 Monaten, spielt keine Rolle. Du bist entweder Bestandskunde oder ein Neukunde, wenn du aktuell in Betracht ziehst, einen Vertrag abzuschließen. Dass du dich noch in der Mindestvertragslaufzeit befindest, bedeutet einzig und allein nur, dass deine Kündigungsfrist anders ist als bei den Verträgen, die über diesen Zeitraum hinaus bestehen. Aber du bist Bestandskunde. Glaubst du bei Vodafone wird der Preis nur für Kunden erhöht, die sich in der Mindestvertragslaufzeit befinden? Nein, er wird für alle erhöht. Auch für langjährige Kunden wie bei eben auch bei der Telekom. Ende.
Eine Preiserhöhung ist auch nicht deswegen unrechtens, weil Vodafone damit einzelne Kunden aus ihren Verträgen "rauskicken" könnte. Eine individuelle, einseitige Anpassung des Vertrages, um dieses Ziel erreichen zu können, findet hier nicht statt. Die Erhöhung betrifft alle. Wäre sie einseitig und um zum Nachteil bestimmter Kunden, würde Vodafone gegen ganz andere Gesetze verstoßen.
Kontoführungsgebühren: Du hast dieses Beispiel als Argument aufgeführt, dass auch dort eine Preiserhöhung gekippt wurde. Unzulässig war aber u.a. die Tatsache, wie die AGB geändert werden durften, die eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren zur Folge hatten. Nicht die Erhöhung als solches war unzulässig (und das hast du verstanden in diesem Zusammenhang). Sie ist zulässig. Als ich schrieb, die Banken haben nach diesem Urteil trotzdem die Kontoführungsgebühren erhöht, ist das nicht falsch. Ob deine Bank oder die Banken in deiner Familie es gemacht haben, kann ich schon alleine deswegen nicht sagen, weil ich eure Banken nicht kenne. Aber auch hier gehst du nur von dir selbst aus, ohne deinen Blickwinkel etwas zu vergrößern (wie der Vergleich zur Telekom und deren Veträgen mit deinem Vertrag, ohne Verträge anderer Vodafone Kunden zu berücksichtigen, die ggf. schon viele Jahre bestehen!). Es gibt nämlich Banken die es getan haben, nur waren es nicht die deiner Familie und auch nicht deine eigene.
Auch hier kann den Banken nämlich nicht durch den Gesetzgeber vorgeschrieben werden, welche Preise sie verlangen. Der Gesetzgeber hat lediglich die Art und Weise festgelegt, wie die Preise erhöht werden dürfen. Diese Art und Weise ist dem Gesetzestext §57 TKG sehr ähnlich und ich habe nie von gleich gesprochen. Nur fast gleich. Daher ist die Tatsache, dass die Kunden der Banken einer Änderung explizit zustimmen müssen, unerheblich im Vergleich mit Vodafone. Dies ist u.a. der Grund, warum ich von "fast gleich" gesprochen habe. Was gleich ist, ist die Tatsache, dass eine Änderung des Vertrages ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden bedeutet. Auch wenn Girokonten keine Kündigungsfrist haben (max. 1 Monat), kann ich nicht für alle Produkte aller Banken dasselbe bestätigen.
Fakt ist: Findet eine Änderung statt, kann ich vor wirksamwerden dieser Änderung den Vertrag sofort beenden, ohne Nachteile zu haben. Dies ist auch bei Vodafone 1:1 der Fall. Auch bei deiner Volksbank steht das so in deiner verlinkten PDF:
e) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Zur Sammelklage: Ich persönlich betrachte es als Frechheit und als egoistisch, einen Dienstleistungsanbieter zu verklagen, weil er die Preise erhöht. Das sendet ein völlig falsches Signal. Hätte dies Erfolg, würde es eine sinnlose Welle an weiteren Klagen gegen andere Dienstleister mit sich bringen, denen Preisanpassungen per Gesetz verboten werden würde. Dementsprechend könnte ich auch mein lokales Verkehrsunternehmen verklagen, weil ich als Abonnent einer Zeitfahrkarte (vertragliche Bindung) nicht mit der alljährlichen Preiserhöhung einverstanden bin. Eigentlich ist der Verbraucher mit keiner Preiserhöhung einverstanden, die ein Dienstleister macht. Diese könnte dann jeder Kunde, der einen Vertrag, in welcher Form auch immer, abgeschlossen hat, gerichtlich untersagen. Zukünftig würde infolgedessen kein Dienstleister mehr Verträge abschließen, womit der Dienstleistungssektor in kurzer Zeit völlig zerstört wäre.
Diese Sammelklage ist nichts weiter als ein Ventil für die Wut der beteiligten Menschen, weil sie das Wort "Preiserhöhung" langsam satt haben. Verständlich, aber Vodafone kann nichts dafür. Der Grund ist ein völlig anderer.
cartridge_case
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Das ist schlicht falsch.siggi%%44 schrieb:@Bonanca sollte sich, sobald ihre Wut über den erhöhten Preis verflogen ist, darüber klar werden, dass diese Erhöhung für alle Kunden gilt und nicht nur sie persönlich betrifft.
Als Info hier die zugrundeliegende Rechtssprechung, auf der §57 TKG basiert:
https://dejure.org/dienste/vernetzu...lin&Datum=06.07.2016&Aktenzeichen=15 O 314/15
####################
... und weitere Gesetzestexte zu AGB:
§ 307 BGB - Inhaltskontrolle
§ 308 BGB - Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
§ 309 BGB - Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
https://dejure.org/dienste/vernetzu...lin&Datum=06.07.2016&Aktenzeichen=15 O 314/15
####################
... und weitere Gesetzestexte zu AGB:
§ 307 BGB - Inhaltskontrolle
§ 308 BGB - Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
§ 309 BGB - Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Ich greife nicht dich persönlich an, sondern dein Textverständnis.siggi%%44 schrieb:Und deine Art, User persönlich anzugreifen, zeugt auf vielen Ebenen von einem negativen Wert.
Wenn das schon von einem negativen Wert zeugt, was ist dann das, was du hier in diesem Thread von dir gegeben hast?
Das ist quatsch.siggi%%44 schrieb:Vertrag ist Vertrag und es macht weder einen Unterschied noch wirst du bevorzugt, weil du dich in der Mindestlaufzeit befindest. Für dich gilt dasselbe Recht, wie für Kunden, die schon seit 20 Jahren einen Vertrag haben. Somit ist mein Beispiel bzgl. der Telekom nämlich sehr wohl gut anwendbar, da diese Kunden der Telekom genauso, während sie sich in einem Vertragsverhältnis befanden, plötzlich einen erhöhten monatlichen Beitrag zahlen mussten. Daher: Vertrag ist Vertrag!
Eine monatliche, automatische Vertragsverlängerung (was es in dem von dir vorgebrachten Fall der Telekom ist) ist rechtlich etwas anderes, als ein Vertrag innerhalb einer Mindestlaufzeit.
Vllt gefällt es uns auch, dass es hier auch leute gibt, die nicht nur blödsinn beisteuern; auch wenn du das anders siehst. Es würde an dieser Stelle vermutlich helfen, wenn du Antworten, die an dich gerichtet sind, auch mal lesen würdest (was du nach deiner eigenen Aussage ja nicht tust).siggi%%44 schrieb:Den beiden gefällt nun mal alles, was gegen mich schießt, sogar wenn es keinen Sinn hat.
Nein.siggi%%44 schrieb:Den Preis einer Dienstleistung legt der Dienstanbieter fest. Punkt. Erhöht er den Preis, kann ich diese Leistung weiterhin zu den neuen Konditionen in Anspruch nehmen oder ich beende das Verhältnis.
Diese Freiheit haben zunächst erstmal Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste. Punkt. Nenn mir bitte einen weiteren Dienstleister, der diese Freiheit genauso hat.
Du schlägst dich gerade schon wieder einfach unbegründet auf die Seite von Unternehmen (/Dienstleistern), weil du das so für richtig hälst. Ob das so ist interessiert dich offensichtlich in keinster Weise.
Ich nicht. Und warum habe ich bereits begründet.siggi%%44 schrieb:Ich persönlich schließe mich dem Gesetzgeber an und betrachte dieses Recht als fair.
Nein ist sie nicht, weil dadurch für den Anbieter eine Mindestvertragslaufzeit in der Form ausgehebelt wird und ausschließlich den Kunden trifft. Das wiederum willst du aber einfach nicht sehen.siggi%%44 schrieb:Daher ist eine Argumentation wie "Mindestvertragslaufzeit" hier völlig unerheblich
Das ist witzig dass du mit dem BGB argumentierst. Weißt du wie der Absatz des zugehörigen Paragraphen vollständig lautet? Ich verrate es dir:siggi%%44 schrieb:Was aber seitens Vodafone garantiert wird, ist die Bereitstellung eines Onlinezugangs mit min. 80% der vertraglich festgelegten Bandbreite und das 24/7. Denn das ist die Leistung des Dienstvertrages laut BGB, die mit einem mtl. Betrag als Gegenleistung erbracht werden muss.
"(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet."
Witzig, dass Vodafone nicht an die vereinbarte Vergütung gebunden ist, ich aber nicht einfach mehr Leistung von Vodafone fordern kann, oder?
Aber das interessiert dich halt nicht.
Ehmmmm.... Mal den Paragraphen oben lesen.siggi%%44 schrieb:Es gibt im deutschen Recht keine gesetzliche Grundlage, dass der Preis für eine Dienstleistung für beide Seiten bindend ist und nicht geändert werden darf.
Dass der Preis geändert werden darf ist die Ausnahme, nicht die Regel. Sonst würde es den entsprechenden Paragraphen im TKG nicht benötigen.
.....Oder denkst du, dass das überall gemacht werden darf, und du nur bei der Telekommunikation ein Sonderkündigungsrecht hast?
siggi%%44 schrieb:Die Ansicht von @Bonanca, der Preis einer Dienstleistung sei durch den Vertrag stillschweigend festgelegt, ist falsch und zudem absurd.
Also mir wäre jetzt neu, dass ich irgendwo behauptet hätte, dass ein Vertrag stillschweigend einen Preis festgelgt. Belegen, wo ich das behauptet haben soll, wirst (und kannst) du aber eh nicht, also spare ich mir die Nachfrage.
Wenn du allerdings bezweifelst, dass ein Vertrag generell einen Preis festglegt, dann frage ich dich: Wo denn dann?
Der Dienstleister müsste einfach keine Verträge machen mit einer Mindestvertragslaufzeit.siggi%%44 schrieb:Der Dienstleister muss seine Preise anpassen können, um die vertraglich festgelegten Dienste bereitstellen zu können
Nochmal: Was interessiert mich das als Kunde?
Du sagst also, dass 100% aller Dienstleister schlecht wirtschaften und keine andere Möglichkeit existiert, wie zum Beispiel einfach keine Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zu kreieren?siggi%%44 schrieb:Das Verbot einer Preisanpassung würde den gesamten Dienstleistungssektor ad absurdum führen.
Wie kann man ernsthaft eine solche Ansicht vertreten?
Aha.siggi%%44 schrieb:da er die Grundlage für dieses Verhältnis bildet und ausschließlich die Art und Weise der Bereitstellung der Dienstleistung regelt.
Und wo wird der Preis geregelt?
Und das hat jetzt genau was mit dem vorher geschriebenen zu tun?siggi%%44 schrieb:Bedeutet: Ein bestehender Vertrag ist für jeden Kunden nötig und stellt keine Besonderheit dar. Ebenso wenig die aktuelle Vertragslaufzeit.
Kann der Kunde verlangen, dass der Dienstleister einfach so mehr zu leisten hat, wenn er dem Dienstleister dafür die Möglichkeit zur Sonderkündigung bietet? Nein?siggi%%44 schrieb:Zahlt der Kunde weniger als vereinbart, kann der Vertrag gekündigt und der ausstehende Betrag eingefordert werden. Wird der Preis erhöht, kann der Vertrag durch den Kunden gekündigt werden. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht, muss der Kunde auch kein Ausgleich dafür zahlen.
Oh mensch, fast so als wäre hier ein Ungleichgewicht.
*Fixed.siggi%%44 schrieb:Mir erschließt sich hier nicht(s).
Vllt würde es sich dir erschließen, wenn du einfach mal lesen würdest, was man dir schreibt.
Ich finde das gerade tatsächlich Hammer wie du die Argumente, die vorgebracht werden, vollständig ignorierst und stattdessen Strohmann-Argumente bemühst, um iwie punkten zu können.siggi%%44 schrieb:Denn erst dann wären die Kunden gezwungen, die Preise zu akzeptieren und zahlen zu müssen. Das ist aber nicht der Fall.
Auch das "Gewohnheitsrecht" findet hier keine Anwendung, um gegen eine Erhöhung eines bisher immer gleich gezahlten Preis zu argumentieren.
Soviel Ignoranz habe ich schon lange nicht mehr erlebt.
Dieser Absatz hier stellt nochmal sehr hervorragend dar, dass du nichts von dem, was dir geschrieben wird, liest oder verstehst.siggi%%44 schrieb:Um auf das Beispiel der Telekom zurückzukommen: Wie schon erwähnt, haben alle festen Kunden eines Telekommunikationsanbieters einen zugrundeliegenden Vertrag. Ob die Kunden nun seit 20 Jahren dabei sind oder erst seit 3 Monaten, spielt keine Rolle. Du bist entweder Bestandskunde oder ein Neukunde, wenn du aktuell in Betracht ziehst, einen Vertrag abzuschließen. Dass du dich noch in der Mindestvertragslaufzeit befindest, bedeutet einzig und allein nur, dass deine Kündigungsfrist anders ist als bei den Verträgen, die über diesen Zeitraum hinaus bestehen. Aber du bist Bestandskunde. Glaubst du bei Vodafone wird der Preis nur für Kunden erhöht, die sich in der Mindestvertragslaufzeit befinden? Nein, er wird für alle erhöht. Auch für langjährige Kunden wie bei eben auch bei der Telekom. Ende.
Nochmal:
Dein Beispiel mit der Telekom ist ein Äpfel<->Birnen Vergleich. Natürlich macht es einen Unterschied, ob du aus der Mindestvertragslaufzeit draußen bist oder nicht. Denn außerhalb der Mindestvertragslaufzeit findet eine monatliche Vertragsverlängerung statt. Innerhalb nicht.
Ich habe auch nirgends behauptet oder angedeutet, dass Vodafone den "Preis nur für Kunden erhöht, die sich in der Mindestvertragslaufzeit befinden" - Noch ein netter Strohmann deinerseits. Es ging einzig und allein darum aufzuzeigen, dass das zwei verschiedene juristische Konstrukte sind.
Nenn mir welche Gesetze deiner Meinung nach dagegen sprechen und ich sag dir wie man drum rum kommen könnte.siggi%%44 schrieb:Wäre sie einseitig und um zum Nachteil bestimmter Kunden, würde Vodafone gegen ganz andere Gesetze verstoßen.
Das ist sogar der ziemlich erhebliche Unterschied, der aufzeigt, dass hier die Telekommunikationsanbieter deutlich besser gestellt sind. Wie kann man sowas unerheblich nennen?siggi%%44 schrieb:Daher ist die Tatsache, dass die Kunden der Banken einer Änderung explizit zustimmen müssen, unerheblich im Vergleich mit Vodafone.
Schön dass du nochmal dein selektives Lesevermögen zur Schau stellst. Im Absatz davor steht nämlich sehr explizitsiggi%%44 schrieb:Auch bei deiner Volksbank steht das so in deiner verlinkten PDF:
Oh Mensch, es ist fast so, als könne die Bank eben nicht einfach so die Gebühren erhöhen, insbesondere nicht mit der Zustimmungsfiktion.Volksbank AGB schrieb:d) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
[...]
– bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und
die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
– bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte
Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Ver-
brauchers gerichtet sind, oder
[...]
– bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung
und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür-
den.
In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den
Änderungen auf andere Weise einholen.
Ich warte daher immernoch auf ein explizites Zitat aus den AGB einer Bank, die bestätigt, was du behauptest. Solange hat es nämlich nichts mit den konkreten Banken und folglich
zu tun (glaubst du echt, dass keine Bank in meinem Umfeld es versucht hätte?), sondern einfach nur damit, ob du deine Zustimmung erteilst, oder nicht.siggi%%44 schrieb:Ob deine Bank oder die Banken in deiner Familie es gemacht haben, kann ich schon alleine deswegen nicht sagen, weil ich eure Banken nicht kenne.
Jede Erhöhung der Kontoführungsgebühren von Banken für Girokonten in deinem Umfeld liegt daran, dass explizit eine Zustimmung erteilt wurde (aka: Selbst schuld). Nenn mir sonst gerne eine Bank, bei der die AGB anders lauten, leichter kannst du nicht belegen, dass ich falsch liege.
Ja, Menschen die den korrekten und zivilisierten Weg gehen, um für ihre (vermeintlichen) Rechte einzustehen. Wo kommen wir denn hin, wenn Leute sowas tun und nicht einfach alles schlucken, was gewinnorientierte Unternehmen ihnen vorsetzen?siggi%%44 schrieb:Ich persönlich betrachte es als Frechheit und als egoistisch, einen Dienstleistungsanbieter zu verklagen, weil er die Preise erhöht.
Ich habe dich oben schon gefragt, ich frage hier nochmal: Welche anderen Dienstleister haben dieses Recht in der aktuellen Form überhaupt ebenfalls?siggi%%44 schrieb:Hätte dies Erfolg, würde es eine sinnlose Welle an weiteren Klagen gegen andere Dienstleister mit sich bringen, denen Preisanpassungen per Gesetz verboten werden würde.
Du vermischst hier schon wieder, dass die Preisanpassung explizit ein Recht für Telekommunikationsunternehmen ist - sonst würde es den entsprechenden Paragraphen im TKG nicht benötigen.
Ah, du hast also ein Abo der Zeitfahrkarte abgeschlossen, welches eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren hat? Oder vergleichst du (mal wieder) Äpfel mit Birnen?siggi%%44 schrieb:Dementsprechend könnte ich auch mein lokales Verkehrsunternehmen verklagen, weil ich als Abonnent einer Zeitfahrkarte (vertragliche Bindung) nicht mit der alljährlichen Preiserhöhung einverstanden bin.
Und wir alle stellen mal wieder fest:siggi%%44 schrieb:Zukünftig würde infolgedessen kein Dienstleister mehr Verträge abschließen, womit der Dienstleistungssektor in kurzer Zeit völlig zerstört wäre.
Ansonsten würdest du vllt auch mal ein bisschen drüber nachdenken, wie ein Dienstleister sehr wohl auf Preisänderungen auf seiner Seite reagieren könnte.siggi%%44 schrieb:Mir erschließt sich hier nicht(s)
Frage: Weil Vodafone ja so das arme Unternehmen ist was ja nur Preiserhöhungen weitergibt:siggi%%44 schrieb:Verständlich, aber Vodafone kann nichts dafür. Der Grund ist ein völlig anderer.
Wenn Vodafone Kosten optimiert - Werden die Verträge dann für alle auch wieder billiger?
Ergänzung ()
Oh, jetzt sogar ein Vergleich zwischen Äpfeln und Zitronen. Das ist neu.siggi%%44 schrieb:
cartridge_case
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Laut AGB: ja.Bonanca schrieb:Wenn Vodafone Kosten optimiert - Werden die Verträge dann für alle auch wieder billiger?
Strom, Banken, Fitnessstudios...Bonanca schrieb:Diese Freiheit haben zunächst erstmal Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste. Punkt. Nenn mir bitte einen weiteren Dienstleister, der diese Freiheit genauso hat.
https://www.ra-kotz.de/preisanpassungsklausel-preiserhoehung-bei-dauervertraegen.htm
Danke, sehr gut!! Zum Glück bist du kein Anwalt oder Richter geworden. Die Karriere wäre schnell zu Ende gewesen. Grundsätzlich gibt es min. 2 Parteien bei einem Vertrag, denk mal drüber nach.Bonanca schrieb:Das ist witzig dass du mit dem BGB argumentierst. Weißt du wie der Absatz des zugehörigen Paragraphen vollständig lautet? Ich verrate es dir:
"(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet."
Witzig, dass Vodafone nicht an die vereinbarte Vergütung gebunden ist, ich aber nicht einfach mehr Leistung von Vodafone fordern kann, oder?
Aber das interessiert dich halt nicht.
Ergänzung ()
Alter... Genau, lass uns eine Klausel einfügen, dass der Kunde auch mehr zum gleichen Preis verlangen darf. Aber nur, falls er will natürlich. Dann steht es ihm frei, auch mehr zu verlangen. Kein Problem, wird ja nicht so oft vorkommen...Bonanca schrieb:Oh mensch, fast so als wäre hier ein Ungleichgewicht.
Ergänzung ()
keine Ahnung... durch gesunden Menschenverstand? Tu dir selber mal einen Gefallen, schau was da draußen so in der Welt los ist und google nach "preiserhöhung während vertragslaufzeit". Das erste Ergebnis habe ich dir ja oben verlinkt von der RAin.Bonanca schrieb:Wie kann man ernsthaft eine solche Ansicht vertreten?
Ergänzung ()
Achso, dein Rechtsverständnis macht mal wieder Urlaub? Wenn du nicht zustimmst, bleibt natürlich alles beim Alten. Du kannst dann alles zum alten Preis weiterführen. Du hast ja nicht deine Zustimmung gegeben. Klingt logisch! Probier es mal aus.Bonanca schrieb:Oh Mensch, es ist fast so, als könne die Bank eben nicht einfach so die Gebühren erhöhen, insbesondere nicht mit der Zustimmungsfiktion.
Ergänzung ()
Zitier es doch richtig. Oder glaubst du, man kann in der Welt alles aus dem Zusammenhang reißen, um sein erdachtes Recht durchzusetzen?Bonanca schrieb:Oh, jetzt sogar ein Vergleich zwischen Äpfeln und Zitronen. Das ist neu.
Nicht das weglassen, was nicht dem Zweck dient. ;-)siggi%%44 schrieb:Als Info hier die zugrundeliegende Rechtssprechung, auf der §57 TKG basiert:
https://dejure.org/dienste/vernetzu...lin&Datum=06.07.2016&Aktenzeichen=15 O 314/15
Zuletzt bearbeitet:
Bist du überhaupt Jurist? Du schreibst ganz schön viel Text mit wenig Inhalt @siggi%%44 .
Die Klausel in den Vodafone AGB ist zu 95% unwirksam. Darüber braucht man nicht wirklich diskutieren. Du kannst keinen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit abschließen und dir ein Vertragsänderungsrecht einräumen. Das hebelt die Laufzeit aus. Vodafone kann sich mit dem Recht alle Verträge entledigen, indem sie einfach die Preise erhöhen und den Kunden zur Kündigung zwingen.
Die Klausel in den Vodafone AGB ist zu 95% unwirksam. Darüber braucht man nicht wirklich diskutieren. Du kannst keinen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit abschließen und dir ein Vertragsänderungsrecht einräumen. Das hebelt die Laufzeit aus. Vodafone kann sich mit dem Recht alle Verträge entledigen, indem sie einfach die Preise erhöhen und den Kunden zur Kündigung zwingen.
Nur ich? Frag das doch mal @Bonancauincom schrieb:Bist du überhaupt Jurist? Du schreibst ganz schön viel Text mit wenig Inhalt @siggi%%44 .
Ergänzung ()
warum? Warum nicht zu 96% oder zu 100%?uincom schrieb:Die Klausel in den Vodafone AGB ist zu 95% unwirksam.
Ergänzung ()
Das würde natürlich sehr viel Sinn machen für ein Unternehmen, das eine Dienstleistung anbietet. Denn Geld verdienen die ja nicht mit Verträgen, sondern mit gemeinnützigen Spenden der Wohlfahrt.uincom schrieb:Vodafone kann sich mit dem Recht alle Verträge entledigen, indem sie einfach die Preise erhöhen und den Kunden zur Kündigung zwingen.
1) Weil Bonanca recht hat.
2) Weils eine Prognose ist.
3) Muss man für dich alles ausschreiben? Denkst du auch mit? Natürlich macht es für ein Unternehmen Sinn, Altverträge mit langerLaufzeit zu beenden und neue teurere Verträge abzuschließen.
2) Weils eine Prognose ist.
3) Muss man für dich alles ausschreiben? Denkst du auch mit? Natürlich macht es für ein Unternehmen Sinn, Altverträge mit langerLaufzeit zu beenden und neue teurere Verträge abzuschließen.
Das sollte er machen, weil...? Wann war das, als die Fitnessstudios die Preise aufgrund der Coronapandemie erhöht haben? Wie oft werden Energiepreise angehoben? Haben diese Anbieter nicht sogar extra spezielle Verträge mit Preisgarantie? Hmm... warum wohl? Hab ich schon die Telekom erwähnt?
Sorry, Verträge mit Mindestlaufzeit sind ja juristisch etwas ganz anderes als ohne Mindestlaufzeit. Irgendeinen Paragraphen wird's da schon geben.
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Sorry, Verträge mit Mindestlaufzeit sind ja juristisch etwas ganz anderes als ohne Mindestlaufzeit. Irgendeinen Paragraphen wird's da schon geben.
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