JimmyTheApe schrieb:
Nein. Was das Schulden an Leistungen in einem Vertrag mit einem eingeräumten Sonderkündigungsrecht zu tun hat, verstehst nur du.
Was passiert denn deiner Meinung nach nach einer Preiserhöhung, die sich Vodafone gerne wünscht, der ich aber nicht nachkomme.
Schuld ich dann Leistung? Entweder siehst du jetzt, dass das durchaus sehr viel miteinander zu tun hat, oder du erklärst gerade die Preiserhöhung von Vodafone für unwirksam.
siggi%%44 schrieb:
Welche einseitige Benachteiligung??
Dass Vodafone sich eine einseitige Vertragsänderung vorbehält zu Ungunsten des Kunden.
siggi%%44 schrieb:
DU hast ein Sonderkündigungsrecht!
Und das ist also ausreichend?
Deswegen ist die Preiserhöhung bei Kontoführungsgebühren gekippt worden? Deswegen sind regelmäßig Preiserhöhungen bei Strom und Gas unwirksam?
MAN KANN DOCH KÜNDIGEN.
Dir ist schon bewusst, dass es mir gerade genau darum geht, dass das keine gleichwertigen Vertragsrechte sind?
siggi%%44 schrieb:
Da Vodafone die Leistung nicht mehr zu den vorher ausgehandelten Konditionen anbieten kann und damit einen Vertragsbruch begeht, steht es dir frei, ob du die neuen Konditionen annimmst oder den Vertrag beendest. Deine freie Wahl.
Ehm nein. Wieso
kann Vodafone nicht mehr zu den ausgehandelten Konditionen anbieten?
Wenn Vodafone schlecht kalkuliert hat und dann über die restliche Mindestvertragslaufzeit durch mich als Kunden ein Minus macht, dann ist das das Problem von Vodafone, nicht meins. Vodafone
kann den Vertrga nämlich sehr wohl fortführen, der kostet sie dann lediglich Geld.
Aber so ist das halt mit Vertragsbindung.
siggi%%44 schrieb:
Diese Klausel ist rechtswirksam, da sie nicht zum alleinigen Vorteil einer der beiden Vertragsparteien ausgelegt ist.
Und genau das ist lediglich eine Interpretation deinerseits, weil du das eingeräumte Sonderkündigungsrecht für gleichwertig hälst.
Ich nicht. Und nun? Kannst du
belegen oder
beweisen, dass deine Auslegung richtig ist?
siggi%%44 schrieb:
Wenn Vodafone den mtl. Betrag erhöht, müssen sie in Kauf nehmen, dass der Vertrag von deiner Seite aus gekündigt wird und sie einen Kunden verlieren. Andersrum musst du solch eine Erhöhung nicht billigend hinnehmen und kannst den Vertrag ohne Nachteil für dich beenden.
Das heißt Vodafone kann einseitig Hebel in Bewegung setzen, um bestimmte Kunden aus ihren Verträgen rauszukicken, wenn sie wollen würden.
Und da siehst du keine Benachteiligung drin? Okay.
Mal abgesehen von, wie bereits gesagt, der Vetragslaufzeit,
der auch Vodafone zugestimmt hat.
siggi%%44 schrieb:
Dabei sind sie die Vertragsgrundlage.
Sind die dann die Vetragsgrundlage wie der Vertrag selbst, in der eine Vetragslaufzeit und die zu erbringende Leistung des Kunden in monetärer Höhe festgelegt wird?
siggi%%44 schrieb:
Das wiederum würde die Frage aufwerfen, wieso solche Verträge bislang gebilligt und nicht direkt verboten worden sind.
Weil Gerichte sich nicht ständig proaktiv alle möglichen AGB prüfen weil etwas unwirksames drinstehen
könnte.
siggi%%44 schrieb:
Diese Praxis ist gebräuchlich und sicher kein Präzedenzfall.
Es war auch mal gebräuchliche Praxis, dass sich Banken bei den Kontoführungsgebühren einseitige Preiserhöhung vorbehalten haben.
siggi%%44 schrieb:
Bei 5€ weniger im Monat von deiner Seite aus, hat Vodafone das Recht, den Vertrag vor Ablauf der vertraglich festgelegten Frist zu beenden. Das nennt man dann fristlose Kündigung.
Mhm, und wäre das das alleinige Recht, wäre das auch voll okay.
Aber sag mir doch mal was üblicherweise passiert, wenn man als Kunde nicht zahlt? Bleibt dann die fristlose Kündigung die einzige Rechtsfolge? Oder setzt das Unternehmen dann doch ein paar mehr Hebel in Bewegung?
JimmyTheApe schrieb:
Solche Ausbrüche an Unwissenheit zeigen besonders das man eh kein Interesse an Fakten hat. 🙂
Das ist witzig, weil der einzige "Fakt", der bisher kam, war "dAs StEhT iN dEn AgB".
siggi%%44 schrieb:
Ich verstehe halt nicht, warum man sich so aufregt und nicht sein Recht nutzt und den Vertrag einfach beendet.
Ja genau, du verstehst nicht. Hast du sehr offensichtlich gemacht.
Weil es darum geht, ob in solchen Momenten die Kündigung das
einzige Recht ist, was man hat, oder ob man nicht
genauso das Recht hat, auf den Preis,
auf den sich Vodafone mit einem geeinigt hat, zu bestehen.
siggi%%44 schrieb:
Die Erhöhung ist zwar nicht schön, aber sie ist plausibel bei den aktuellen Umständen.
Und hier machst du es halt nochmal ziemlich deutlich:
Du nimmst die Vetragsbedingungen, denen der Kunde zugestimmt hat, deutlich strenger als die Vertragsbedingungen, denen Vodafone genauso zugestimmt hat. Begründung? Weil AGB. Und dass diese Klausel auch rechtens ist? Wird schon so sein, du glaubst es einfach mal.
Schön, dass du soviel Vertrauen in die AGB von Unternehmen hast. Mir sind zu viele Fälle bekannt, in denen genau das passiert ist: Abschnitt aus AGB für unwirksam erklärt worden.
Sry not sry, wenn ich also ein bisschen skeptischer rangehe als du bei nicht zweifelsfrei erwiesener Rechtmäßigkeit einzelner Klauseln.