Vodafone Kabel Internet- Preiserhöhungsschreiben

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
JimmyTheApe schrieb:
Damit die Unternehmen nicht die Preise lustig anheben können wie sie wollen und Du machtlos bist, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Achso.
Kann ich einfach zu Vodafone sagen "Ich zahle ab sofort 5€ weniger, aber ich räume euch ein Sonderkündigungsrecht ein."?
Oder ist das doch eher eine einseitige Geschichte?

siggi%%44 schrieb:
Das steht alles in den AGBs, denen du zugestimmt hast!
1. Vodafone darf den Preis erhöhen. Aber dann hast du...
2. Ein 3 monatiges Sonderkündigungsrecht, ab bekanntwerden der Preiserhöhung.
Und die AGB sind mit dieser einseitigen Benachteiligung fegenüber dem Kunden auch rechtens, weil...?
Und die Verbraucherzentrale will nur so aus Jux und dollerei klagen?
https://www.verbraucherzentrale.de/...uer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879


Also manche Leuten denken echt über AGB könnte man auch alles regeln...
Ergänzung ()

siggi%%44 schrieb:
Es besteht kein geltendes Recht, dass Vodafone die Leistungen zu einem bestimmten Preis anbieten muss
Bei einem laufenden Vertrag mit konkreter Vertragslaufzeit schon.
 
Bonanca schrieb:
Ich zahle ab sofort 5€ weniger, aber ich räume euch ein Sonderkündigungsrecht ein."?
Nein. Was das Schulden an Leistungen in einem Vertrag mit einem eingeräumten Sonderkündigungsrecht zu tun hat, verstehst nur du.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TomH22
Bonanca schrieb:
Und die AGB sind mit dieser einseitigen Benachteiligung fegenüber dem Kunden auch rechtens, weil...?
Welche einseitige Benachteiligung?? DU hast ein Sonderkündigungsrecht! Du hast auf deinen Wunsch hin einen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen, der sich wie folgt vereinfacht darstellt:
Vodafone ermöglicht dir einen Onlinezugang und du bezahlst einen vorher festgelegten mtl. Preis. Also nimmst DU eine Leistung an, die dir von Vodafone angeboten wird.
Da Vodafone die Leistung nicht mehr zu den vorher ausgehandelten Konditionen anbieten kann und damit einen Vertragsbruch begeht, steht es dir frei, ob du die neuen Konditionen annimmst oder den Vertrag beendest. Deine freie Wahl.
Dass dieser Umstand eintreten kann, wurde die vorher mitgeteilt und DU hast es akzeptiert und gegenüber Vodafone bestätigt. Niemand hat verlangt, dass du die AGBs blind und auf gutdünken hinnimmst. Sie wurden dir zuvor zur Verfügung gestellt. Diese Klausel ist rechtswirksam, da sie nicht zum alleinigen Vorteil einer der beiden Vertragsparteien ausgelegt ist. Wenn Vodafone den mtl. Betrag erhöht, müssen sie in Kauf nehmen, dass der Vertrag von deiner Seite aus gekündigt wird und sie einen Kunden verlieren. Andersrum musst du solch eine Erhöhung nicht billigend hinnehmen und kannst den Vertrag ohne Nachteil für dich beenden.
Weitere Infos bzgl. Rechtswirksamkeit in diesee Angelegenheit wird dir dein Anwalt geben.


Bonanca schrieb:
Also manche Leuten denken echt über AGB könnte man auch alles regeln...
Nein, aber manche Leute denken, die AGBs hätten keine Bedeutung und wären nur lästig. Dabei sind sie die Vertragsgrundlage. Glücklicherweise lebst du in einem Rechtsstaat, der weder dich noch ein Multimillionen-Unternehmen bevorzugt und vertragliche Inhalte per Gesetz so reguliert, dass Klauseln nicht zum Vorteil von nur einer Partei formuliert werden dürfen. Gleiches Recht für alle.

Genau aus diesem Grund ist eine Sammelklage nur Stimmungsmacherei. Würde sie durch ein Gericht bestätigt werden, müssten alle Verträge mit solch einer Klausel für rechtswidrig erklärt werden. Das wiederum würde die Frage aufwerfen, wieso solche Verträge bislang gebilligt und nicht direkt verboten worden sind. Diese Praxis ist gebräuchlich und sicher kein Präzedenzfall.
Ergänzung ()

Bonanca schrieb:
"Ich zahle ab sofort 5€ weniger, aber ich räume euch ein Sonderkündigungsrecht ein."?
Du verstehst die Aussage nicht einmal! Bei 5€ weniger im Monat von deiner Seite aus, hat Vodafone das Recht, den Vertrag vor Ablauf der vertraglich festgelegten Frist zu beenden. Das nennt man dann fristlose Kündigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
siggi%%44 schrieb:
müssten alle Verträge mit solch einer Klausel für rechtswidrig erklärt werden.
Nö nicht zwingend. Dann greift die Salvatorische Klausel. Die beanstandete Klausel ist dann nichtig, aber nicht der Gesamte Vertrag.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bonanca und siggi%%44
Solche Ausbrüche an Unwissenheit zeigen besonders das man eh kein Interesse an Fakten hat. 🙂 Da kannst Du noch so sehr sehr Anwalt empfehlen. 😄
 
Die Hoffnung stirbt zuletzt... Ich verstehe halt nicht, warum man sich so aufregt und nicht sein Recht nutzt und den Vertrag einfach beendet. Hassliebe?? Die Erhöhung ist zwar nicht schön, aber sie ist plausibel bei den aktuellen Umständen. Die Menschen erwarten, dass die hohen Preise für Energie und Lebensmittel durch Arbeitgeber, Regierung und Wirtschaft aufgefangen und ausgeglichen werden. Aber wie das passieren soll und wie die Kosten dafür getragen werden sollen, ist ihnen egal. Ich will gar nicht wissen, inwiefern die gestiegenen Löhne im öffentlichen Dienst unseren Geldbeutel in naher Zukunft zusätzlich belasten werden. Ich will den Menschen, die davon profitieren, nichts böses und viele haben es schon lange verdient. Aber dieses Loch wird nicht von der Politik gestopft werden. Es wird irgendwo fehlen oder zusätzlich eingenommen werden müssen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ultrAslan und knoxxi
Alles was ich dazu sagen möchte, würde in einer Verwarnung und einer Versenkung enden. 🤷‍♂️
Aber ich gebe dir in allen Punkten recht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: siggi%%44
JimmyTheApe schrieb:
Nein. Was das Schulden an Leistungen in einem Vertrag mit einem eingeräumten Sonderkündigungsrecht zu tun hat, verstehst nur du.
Was passiert denn deiner Meinung nach nach einer Preiserhöhung, die sich Vodafone gerne wünscht, der ich aber nicht nachkomme.
Schuld ich dann Leistung? Entweder siehst du jetzt, dass das durchaus sehr viel miteinander zu tun hat, oder du erklärst gerade die Preiserhöhung von Vodafone für unwirksam.

siggi%%44 schrieb:
Welche einseitige Benachteiligung??
Dass Vodafone sich eine einseitige Vertragsänderung vorbehält zu Ungunsten des Kunden.

siggi%%44 schrieb:
DU hast ein Sonderkündigungsrecht!
Und das ist also ausreichend?
Deswegen ist die Preiserhöhung bei Kontoführungsgebühren gekippt worden? Deswegen sind regelmäßig Preiserhöhungen bei Strom und Gas unwirksam?
MAN KANN DOCH KÜNDIGEN.

Dir ist schon bewusst, dass es mir gerade genau darum geht, dass das keine gleichwertigen Vertragsrechte sind?

siggi%%44 schrieb:
Da Vodafone die Leistung nicht mehr zu den vorher ausgehandelten Konditionen anbieten kann und damit einen Vertragsbruch begeht, steht es dir frei, ob du die neuen Konditionen annimmst oder den Vertrag beendest. Deine freie Wahl.
Ehm nein. Wieso kann Vodafone nicht mehr zu den ausgehandelten Konditionen anbieten?
Wenn Vodafone schlecht kalkuliert hat und dann über die restliche Mindestvertragslaufzeit durch mich als Kunden ein Minus macht, dann ist das das Problem von Vodafone, nicht meins. Vodafone kann den Vertrga nämlich sehr wohl fortführen, der kostet sie dann lediglich Geld.
Aber so ist das halt mit Vertragsbindung.

siggi%%44 schrieb:
Diese Klausel ist rechtswirksam, da sie nicht zum alleinigen Vorteil einer der beiden Vertragsparteien ausgelegt ist.
Und genau das ist lediglich eine Interpretation deinerseits, weil du das eingeräumte Sonderkündigungsrecht für gleichwertig hälst.
Ich nicht. Und nun? Kannst du belegen oder beweisen, dass deine Auslegung richtig ist?

siggi%%44 schrieb:
Wenn Vodafone den mtl. Betrag erhöht, müssen sie in Kauf nehmen, dass der Vertrag von deiner Seite aus gekündigt wird und sie einen Kunden verlieren. Andersrum musst du solch eine Erhöhung nicht billigend hinnehmen und kannst den Vertrag ohne Nachteil für dich beenden.
Das heißt Vodafone kann einseitig Hebel in Bewegung setzen, um bestimmte Kunden aus ihren Verträgen rauszukicken, wenn sie wollen würden.
Und da siehst du keine Benachteiligung drin? Okay.
Mal abgesehen von, wie bereits gesagt, der Vetragslaufzeit, der auch Vodafone zugestimmt hat.

siggi%%44 schrieb:
Dabei sind sie die Vertragsgrundlage.
Sind die dann die Vetragsgrundlage wie der Vertrag selbst, in der eine Vetragslaufzeit und die zu erbringende Leistung des Kunden in monetärer Höhe festgelegt wird?

siggi%%44 schrieb:
Das wiederum würde die Frage aufwerfen, wieso solche Verträge bislang gebilligt und nicht direkt verboten worden sind.
Weil Gerichte sich nicht ständig proaktiv alle möglichen AGB prüfen weil etwas unwirksames drinstehen könnte.

siggi%%44 schrieb:
Diese Praxis ist gebräuchlich und sicher kein Präzedenzfall.
Es war auch mal gebräuchliche Praxis, dass sich Banken bei den Kontoführungsgebühren einseitige Preiserhöhung vorbehalten haben.

siggi%%44 schrieb:
Bei 5€ weniger im Monat von deiner Seite aus, hat Vodafone das Recht, den Vertrag vor Ablauf der vertraglich festgelegten Frist zu beenden. Das nennt man dann fristlose Kündigung.
Mhm, und wäre das das alleinige Recht, wäre das auch voll okay.
Aber sag mir doch mal was üblicherweise passiert, wenn man als Kunde nicht zahlt? Bleibt dann die fristlose Kündigung die einzige Rechtsfolge? Oder setzt das Unternehmen dann doch ein paar mehr Hebel in Bewegung?

JimmyTheApe schrieb:
Solche Ausbrüche an Unwissenheit zeigen besonders das man eh kein Interesse an Fakten hat. 🙂
Das ist witzig, weil der einzige "Fakt", der bisher kam, war "dAs StEhT iN dEn AgB".


siggi%%44 schrieb:
Ich verstehe halt nicht, warum man sich so aufregt und nicht sein Recht nutzt und den Vertrag einfach beendet.
Ja genau, du verstehst nicht. Hast du sehr offensichtlich gemacht.
Weil es darum geht, ob in solchen Momenten die Kündigung das einzige Recht ist, was man hat, oder ob man nicht genauso das Recht hat, auf den Preis, auf den sich Vodafone mit einem geeinigt hat, zu bestehen.

siggi%%44 schrieb:
Die Erhöhung ist zwar nicht schön, aber sie ist plausibel bei den aktuellen Umständen.
Und hier machst du es halt nochmal ziemlich deutlich:
Du nimmst die Vetragsbedingungen, denen der Kunde zugestimmt hat, deutlich strenger als die Vertragsbedingungen, denen Vodafone genauso zugestimmt hat. Begründung? Weil AGB. Und dass diese Klausel auch rechtens ist? Wird schon so sein, du glaubst es einfach mal.

Schön, dass du soviel Vertrauen in die AGB von Unternehmen hast. Mir sind zu viele Fälle bekannt, in denen genau das passiert ist: Abschnitt aus AGB für unwirksam erklärt worden.
Sry not sry, wenn ich also ein bisschen skeptischer rangehe als du bei nicht zweifelsfrei erwiesener Rechtmäßigkeit einzelner Klauseln.
 
Bonanca schrieb:
Was passiert denn deiner Meinung nach nach einer Preiserhöhung, die sich Vodafone gerne wünscht, der ich aber nicht nachkomme.
Schuld ich dann Leistung? Entweder siehst du jetzt, dass das durchaus sehr viel miteinander zu tun hat, oder du erklärst gerade die Preiserhöhung von Vodafone für unwirksam.
Verträge sind zwei konkludente Willenserklärungen.
Wenn Partei A sagt, das sie nun etwas zu deinen Ungunsten ändern möchte, steht es dir frei nein zu sagen. Dann endet der Vertrag mit A zum Datum der geplanten Änderung. Außer es werden andere Nebenabsprachen getroffen.
Durch schweigen nimmst du die von A angekündigte Änderung an und bist der neuen Leistung schuldig. 🤷‍♂️ So ist es nunmal. Ob dir das gefällt ist nicht relevant.

Edit: du kannst es auch gerne hier nachlesen

TKG §57 Abs. 1
 
Zuletzt bearbeitet:
Bonanca schrieb:
Dass Vodafone sich eine einseitige Vertragsänderung vorbehält zu Ungunsten des Kunden.
Dann kündige doch einfach! Wo ist das Problem? Nicht nur für uns Privatpersonen wurde der Strom teurer, sondern für alle. Frag mal deinen Chef, welche Mehrausgaben er die vergangenen Monate hatte oder deinen Supermarkt, Arzt und wenn sonst noch. Entweder musst du die Preise erhöhen, auf Sparkurs gehen oder du fährst im schlimmsten Fall Verluste ein und hast ggf. keine finanziellen Mittel mehr. Ganz einfach.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
cartridge_case schrieb:
Dass die Mindestvertragslaufzeit so für den Anbieter umgangen werden kann.
Bist du an diese dann weiterhin gebunden? Nein, also.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: siggi%%44
JimmyTheApe schrieb:
Na und genau das ist doch das Problem.


JimmyTheApe schrieb:
Wenn Partei A sagt, das sie nun etwas zu deinen Ungunsten ändern möchte, steht es dir frei nein zu sagen. Dann endet der Vertrag mit A zum Datum der geplanten Änderung.
Drehen wir den Spieß mal um. Ich buche für aktuell 59,99€ die Gigabit-Leitung. Nach zwei Monaten wird mir das zu teuer und ich schicke denen eine E-Mail, dass ich ab 01.08.2023 nur noch 10€ dafür bezahlen will. Wenn die sich also nicht darauf melden, bekomme ich das für 10€? Glaubst aber auch nur du.
 
Zuletzt bearbeitet:
cartridge_case schrieb:
Drehen wir den Spieß mal um. Ich buche für aktuell 59,99€ die Gigabit-Leitung. Nach zwei Monaten wird mir das zu teuer und ich schicke denen eine E-Mail, dass ich ab 01.08.2023 nur noch 10€ dafür bezahlen will. Wenn die sich also nicht darauf melden, bekomme ich das für 10€? Glaubst aber auch nur du.

Du hast Ja gesagt bei 1 Gbit für 59,99€, das Vodafone dir angeboten hat.

Wenn du nun sagst nach deinem Beispiel ich zahle nun nur noch 10€ schuldest Du Leistung und bist zum Ausgleich dessen verpflichtet. Und ab 100€ Rückstand ist Vodafone ermächtigt dir den Internetanschluss zu sperren.

Die Analogie dazu wäre, beide Parteien haben Ja gesagt bei 1Gbit für 59,90€.
Nach 2 Monaten kommen aber dauerhaft nur 400 mbit an, Schuldet Vodafone die Leistung und du bist nach dem Nachweis ermächtigt weniger zu bezahlen, im Rahmen der Gesetzlichen Vorgaben.
 
Bonanca schrieb:
Dir ist schon bewusst, dass es mir gerade genau darum geht, dass das keine gleichwertigen Vertragsrechte sind?
Das fällt dir jetzt erst auf? Man sollte einen Vertrag vor der Zustimmung auch mal lesen. Danach, wenn es dann zu Unstimmigkeiten gekommen ist, ist diese Argumentation nicht wirklich überzeugend.


Bonanca schrieb:
Ja genau, du verstehst nicht. Hast du sehr offensichtlich gemacht.
Ich erkläre dir jetzt warum. Ich bin selbst Kunde bei Vodafone und bestimmt kein Freund von denen. Habe 500Mbit und vor Jahren mit 100Mbit angefangen. Seit der ersten Sekunde bis jetzt habe ich 24/7 zwischen 105-110% der vertraglichen max. Geschwindigkeit. Daher bin ich nach wie vor Kunde.
Solch ein Schritt eines Unternehmens signalisiert ganz deutlich nach außen "wir haben Schwierigkeiten". Meinst du etwa, Vodafone sei von deiner Reaktion überrascht? Die im Callcenter können dir exakt sagen, wann die ersten Briefe an die Kunden zugestellt worden sind. Natürlich gibt es viele Bereiche, in denen eingespart werden könnte. Dort wird auch sicherlich schon eingespart.
Davon mal abgesehen ist das tödlich für den Marktanteil und im Kampf gegen die Konkurrenz. Bei TV sind sie hoffnungslos unterlegen und Internet kann ich mir inzwischen über zig andere Wege ins Haus holen.
Keine Ahnung, was du dir vorstellst, aber selbst bei Vodafone sitzen nicht nur dämliche BWLer rum, die es für eine clevere Strategie halten, die Endverbraucherpreise zu erhöhen. Nein, da sitzen auch Menschen, denen es bewusst ist, wie du und Millionen andere reagieren werden.

Außerdem geht es hier nicht um deine Grundrechte oder sonstige existentiellen Dinge des Lebens, die einen harten Einschnitt erfordern. Dem Unternehmen geht es "nicht gut" und du hast noch immer die Wahl. Du kannst dich ja gerne darüber aufregen und Vodafone verklagen. Aber mir geht es langsam echt auf die Nerven, dass alles immer billiger oder besser oder mehr werden muss. Ich verstehe überhaupt nicht, wieso man vor Gericht klagen will, anstatt den Anbieter zu wechseln. Das machst du von mir aus auf'm Klo, in der Schlange im Supermarkt oder sonst wo mal eben nebenbei. Aber ein Gerichtsverfahren einleiten oder aktiv daran beteiligen, gegen ein nicht kleines Unternehmen? Damit du am Ende die 5€ mtl. gespart hast? Denn das ist der einzig spürbare Erfolg dafür. Vermutlich hast du deswegen einen anderen Anbieter außer Acht gelassen, bei dem du in 5 Min. jeden Monat 10€ hättest sparen können.
Ergänzung ()

cartridge_case schrieb:
Na und genau das ist doch das Problem.



Drehen wir den Spieß mal um. Ich buche für aktuell 59,99€ die Gigabit-Leitung. Nach zwei Monaten wird mir das zu teuer und ich schicke denen eine E-Mail, dass ich ab 01.08.2023 nur noch 10€ dafür bezahlen will. Wenn die sich also nicht darauf melden, bekomme ich das für 10€? Glaubst aber auch nur du.
Genau, drehen wir den Spieß mal um! Das machen hunderte Kunden von allenmöglichen Dienstleistungen. Handwerker können dir ein Lied davon singen. Das Problem ist leider, dass Vodafone DIR einen Dienst bereitstellt, den DU in Anspruch nimmst. Daher ist es nicht so umsetzbar, wie du es dir vorstellst. Solltest du nach Monaten nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel besitzen, um die Dienstleistung zu bezahlen oder ganz einfach keinen Bock darauf haben, so viel zu bezahlen, bist du im Verzug und man kann vor Gericht die Forderung gegen dich geltend machen. Es dauert zwar, aber irgendwann klingelt es bei dir an der Türe.
Vodafone treibt keine Steuern ein, wie der Sheriff von Nottingham. Du wirst gefragt, ob du das Vertragsverhältnis aufrechterhalten willst oder nicht und du kannst, ohne Nachteile zu haben, Nein sagen. Klingt nicht gerade danach, als müsste jetzt die UNO einschreiten, weil hier die Menschenrechte mit Füßen getreten werden!
Ergänzung ()

Was aber richtig genial ist an dieser Sammelklage: Ich verklage das Untetnehmen, bleibe selbstverständlich weiterhin dort Kunde, um meine 5€ genießen zu können und trage damit weiter zu deren Erfolg bei als zahlender Kunde. Da habt ihr es denen aber richtig gezeigt! Kündigen bringt doch nichts... denn gegen wen soll man dann klagen??
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
JimmyTheApe schrieb:
Edit: du kannst es auch gerne hier nachlesen

TKG §57 Abs. 1
Na bitte, es kann doch so einfach sein.

JimmyTheApe schrieb:
Durch schweigen nimmst du die von A angekündigte Änderung an und bist der neuen Leistung schuldig. 🤷‍♂️ So ist es nunmal.
Das hier ist allerdings trotzdem nicht richtig und ist genau der Grund für das Urteil bzgl Kontoführungsgebühren.
Bei dem TKG Paragraph geht es explizit um den Vorbehalt einseitiger Vertragsänderungen - Es geht genau darum, dass es dieser Änderungen eben keiner Zustimmung bedarf. Ansonsten könnte ich dem widersprechen und müsste eben nicht kündigen.


siggi%%44 schrieb:
Dann kündige doch einfach! Wo ist das Problem?
Das habe ich dir hier schon geschrieben:
Bonanca schrieb:
Weil es darum geht, ob in solchen Momenten die Kündigung das einzige Recht ist, was man hat, oder ob man nicht genauso das Recht hat, auf den Preis, auf den sich Vodafone mit einem geeinigt hat, zu bestehen.
Wo ist das Problem einfach mal meine Antwort zu lesen?
Dass dir ziemlich egal ist, dass Vertragspflichten und Vertragslaufzeiten nur für Verbraucher verpflichtend sind, machst du aber wenigstens hervorragend deutlich.


JimmyTheApe schrieb:
Wenn du nun sagst nach deinem Beispiel ich zahle nun nur noch 10€ schuldest Du Leistung und bist zum Ausgleich dessen verpflichtet. Und ab 100€ Rückstand ist Vodafone ermächtigt dir den Internetanschluss zu sperren.

Die Analogie dazu wäre, beide Parteien haben Ja gesagt bei 1Gbit für 59,90€.
Nach 2 Monaten kommen aber dauerhaft nur 400 mbit an, Schuldet Vodafone die Leistung und du bist nach dem Nachweis ermächtigt weniger zu bezahlen, im Rahmen der Gesetzlichen Vorgaben.
Machen wir die Analogie doch dann jetzt mal richtig vollständig. Es geht doch um folgendes Konstrukt:
Parteien A und B haben einen Vertrag. Partei A hat Vertragspflicht X und Partei B hat Vertragspflicht Y.
Partei A sagt jetzt zu Partei B: "Ich verändere den Vertrag jetzt. Du hast in zwei Monaten nicht mehr nur Vertragspflicht Y, sondern Vertragspflicht Y+K. Ich liefere weiterhin nur X.".
Partei B hat jetzt nur die Option zu kündigen oder gerät bei fortgehender Zahlung von Y (ohne K) damit in Leistungsschuld mit etwaigen Zusatzkosten und/oder Rechtsfolgen.

Genau dieses Konzept ist jetzt also okay, wenn A Vodafone ist, B der Verbraucher, X die 100MBit Leitung, Y die 30€ monatlich, und K 5€ monatlich.
Genau das gleiche Konzept ist aber nicht okay, wenn A der Verbraucher ist, B Vodafone, X die 30€ monatlich, Y die 100MBit Leitung, und K 20MBit zusätzlich.
(Aka: Ich sage: "Liefert mir zum gleichen Geld 120MBit/s statt 100MBit/s. Ihr könnt alternativ kündigen.).

Ja ich weiß (jetzt, weil es ja jetzt mal vernünftig belegt wurde), dass der erste Fall rechtens ist und der zweite nicht. Das muss ich aber nicht gutheißen.


siggi%%44 schrieb:
Man sollte einen Vertrag vor der Zustimmung auch mal lesen. Danach, wenn es dann zu Unstimmigkeiten gekommen ist, ist diese Argumentation nicht wirklich überzeugend.
Dass du auf der Seite von Unternehmen stehst und AGB für den heiligen Gral hälst ist mittlerweile angekommen. Keine Notwendigkeit das immer wieder hervorzuheben.

siggi%%44 schrieb:
Solch ein Schritt eines Unternehmens signalisiert ganz deutlich nach außen "wir haben Schwierigkeiten".
Nochmal:
Was interessiert mich das als Vertragspartner.
Ernstgemeinte Frage: Glaubst du Vodafone würde das einen scheiß interessieren, wenn ich nen 24-monatigen Vertrag abschließe und nach 6 Monaten aber kein Geld mehr habe um den zu bezahlen? Glaubst du die sagen dann einfach "Ja okay, dann kündigen wir jetzt einfach direkt. Keine Sorge, gibt keine Mahnungen oder Extragebühren, immerhin ist es bei Ihnen ja gerade schwierig."?

siggi%%44 schrieb:
Außerdem geht es hier nicht um deine Grundrechte oder sonstige existentiellen Dinge des Lebens, die einen harten Einschnitt erfordern
Aber um die Grundversorgung. Ob das "existentielle Dinge des Lebens" sind soll jeder für sich beurteilen.

siggi%%44 schrieb:
Dem Unternehmen geht es "nicht gut"
Bonanca schrieb:
Nochmal:
Was interessiert mich das als Vertragspartner.


siggi%%44 schrieb:
Ich verstehe überhaupt nicht, wieso man vor Gericht klagen will, anstatt den Anbieter zu wechseln.
Weil's Leute gibt die sich für ihre Rechte interessieren.

siggi%%44 schrieb:
Vermutlich hast du deswegen einen anderen Anbieter außer Acht gelassen, bei dem du in 5 Min. jeden Monat 10€ hättest sparen können.
Selbst wenn: Und?

siggi%%44 schrieb:
Solltest du nach Monaten nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel besitzen, um die Dienstleistung zu bezahlen oder ganz einfach keinen Bock darauf haben, so viel zu bezahlen, bist du im Verzug und man kann vor Gericht die Forderung gegen dich geltend machen.
Ich finde das echt amüsant wie du das schreiben und wirklich ernst meinen kannst, ohne dass dir auffällt, wie unterschiedlich die Handhabe der Vertragspartner offensichtlich ist.

siggi%%44 schrieb:
und trage damit weiter zu deren Erfolg bei als zahlender Kunde.
Ich dachte dem Unternehmen geht es so furchtbar furchtbar schlecht und meine 5€ sind der Unterschied zwischen Gehaltsboni und Insolvenz?
Wie eingefärbt kann man eigtl sein?
 
Bonanca schrieb:
Wo ist das Problem einfach mal meine Antwort zu lesen?
Dass dir ziemlich egal ist, dass Vertragspflichten und Vertragslaufzeiten nur für Verbraucher verpflichtend sind, machst du aber wenigstens hervorragend deutlich.
Kommt der Gärtner, die Putzfrau, der Friseur oder auch die Fusspflege zu dir und sagt, ab nä. Monat nehme ich 5€ mehr, suchst du dir jemand Neues oder eben nicht und zahlst die 5€ Aufpreis. Hättest du nicht die frei Wahl bei der Dienstleistung, wäre ich bei dir. Aber du hast sie doch! Wenn dein Zeitungsabo teurer wird oder die mtl. Bestellung bei Amazon im Abo, verklagst du jeden dann?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben