siggi%%44 schrieb:
Bedeutet, die Banken können weiterhin solche Änderungen vornehmen, müssen sich aber an die genannten Auflagen halten. Der Kunde hat also nur das Mittel des Sonderkündigungsrechts, um diesen Änderungen zu entkommen.
Ich warte noch auf ein entsprechendes Zitat aus den AGB einer Bank in der das so in der Form wie du es behauptest geändert wurde.
Desweiteren wäre mir neu dass die gängigen Kontomodelle alle Vertragslaufzeiten haben an die sich der Verbraucher zu halten hat. Du kannst als Kunde dein Bankkonto quasi immer quasi jederzeit kündigen, das ist zumindest eher die Regel als die Ausnahme.
Wäre das wie von dir behauptet, dann hätte sich effektiv für den Verbraucher nichts geändert. Bei den Banken ging es, und das bestätigen auch bspw die AGB der Volksbank (
https://www.vr-agb-sb.de/dgverlag/130240.PDF ), dass diese Änderungen explizit
angenommen werden müssen ("Die
von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn
der Kunde diese annimmt.").
Von Sonderkündigungsrecht steht da nichts - wäre wie gesagt auch dann keine wirkliche Änderung.
siggi%%44 schrieb:
haben wir ja gerade geklärt
Ne, du stellst gerne Behauptungen auf, belegst die nicht, und die Indizien, die man dazu findet, widersprechen dir.
Also ja, kann man auch als Klärung sehen. Aber nicht in der Form wie du denkst.
siggi%%44 schrieb:
Du kannst gerne darauf bestehen, aber durchsetzen kannst du es nicht.
Ehm, hast du ein schlechtes Kurzzeitgedächtnis? Es ging explizit um deine Aussage
siggi%%44 schrieb:
Die grundsätzliche Argumentation, ein Unternehmen zu verklagen, anstatt den Anbieter zu wechseln, ist schon absolut daneben.
Klagen
sind der weg, um eigene Rechte durchzusetzen. Natürlich kann man die also durchsetzen. Du bist nur dagegen, dass Leute das auch machen.
siggi%%44 schrieb:
Die Kontoführungsgebühren wurden nach dem Urteil - den Auflagen entsprechend - ein zweites Mal erhöht/erhoben.
Dann hast du selbst schuld.
Seit dem Urteil haben sich weder bei mir, noch bei
irgendjemandem in meiner Familie die Kontoführungsgebühren geändert.
Man muss schlicht und ergreifend nicht zustimmen. So einfach ist das.
siggi%%44 schrieb:
Den Schritt ist Vodafone jetzt auch gegangen. Ebenfalls den Auflagen entsprechend.
Mhm ja, den Änderungen von Vodafone muss ich also explizit zustimmen, wie es bei Banken der Fall ist?
siggi%%44 schrieb:
Du hast offensichtlich weder Ahnung, worum es in dem Fall der Kontoführungsgebühren geht noch weißt du, über welche Texte wir hier diskutieren, bzw. kennst deren Inhalt nicht.
Das ausgerechnet von dir nachdem zu hier mit Bravour erneut gezeigt hast dass du dich nicht vernünftig mit den Themen auseinandersetzt ist sehr belustigend
Aber ja, akzeptier gerne die Erhöhungen der Kontoführungsgebühren bei deiner Bank. Ich zahle derweil weiterhin gar nichts
siggi%%44 schrieb:
Nicht Vodafone ist hier der böse
Habe ich das iwo behauptet?
siggi%%44 schrieb:
Vodafone hält sich an geltendes Recht und zwar fast wortgleich
Habe ich das iwo angezweifelt?
siggi%%44 schrieb:
So hat auch die Telekom problemlos und ohne Sammelklage ihre Preise für Bestandskunden erhöht.
Du vergleichst schon wieder Äpfel und Birnen. Habe ich dir im Post vorher aber schon gesagt.
Jetzt Mal ernsthaft, du liest doch offensichtlich die Texte, die man dir schreibt, nicht zu Ende, und selbst die Teile, die du liest, interpretierst du (bewusst?) Falsch. Warum antwortest du überhaupt wenn dir an der Diskussion offensichtlich nichts liegt?