Vodafone Kabel Internet- Preiserhöhungsschreiben

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Es gibt aber keine Preisgarantie!! Stattdessen hast du das genaue Gegenteil unterschrieben und damit deine Zustimmung ausgedrückt. Niemand zwingt dich zu irgendwas. Niemand drückt dir die Pistole auf die Brust. Wenn die AGBs für dich keinen Sinn oder keine Berechtigung haben, dann sei froh, dass wenigstens Vodafone sich daran hält und du ins Internet kannst. Nach deiner Ansicht muss sich ja niemand daran halten. Vodafone könnte dir auch nur zwischen 3 und 4Uhr nachts eine passable Geschwindigkeit bieten und den Rest des Tages 56k zur Verfügung stellen. Die AGBs bedeuten ja nix.
 
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Bonanca schrieb:
Dass du auf der Seite von Unternehmen stehst und AGB für den heiligen Gral hälst ist mittlerweile angekommen. Keine Notwendigkeit das immer wieder hervorzuheben.
Ich habe nie behauptet, das nicht verstanden zu haben. Aber ich schreibe das, was ich schreiben will. Oder werde ich dann auch verklagt?
 
cartridge_case schrieb:
Geschwindigkeitsversprechen habe ich in den AGB noch nie gelesen. Aber gut.
Oh, entschuldige vielmals! Es ist die Preisliste.

@Bonanca Wenn dich AGBs so stören, nehmen wir eben Gesetzestexte: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html
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cartridge_case schrieb:
Ich finde leider nix. Nur, dass eine Preisanpassung nach der eventuellen Mindestlaufzeit angepasst werden würde.
und wenn du schon im Archiv kramst, nimm wenigstens die oberste und zuletzt gültige Fassung
 
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cartridge_case schrieb:
Auch spannend.
In den aktuellen steht es drin: https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/900271_KA_21677_screen.pdf (Abschnitt 3.1)

Dann wäre jetzt natürlich interessant, ob sowas unterschiedliche Auswirkungen hat.

siggi%%44 schrieb:
Wenn dich AGBs so stören
Das einzige was mich stört ist, dass du Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungens nennst.


siggi%%44 schrieb:
Das habe ich mit JimmyTheApe schon vor 4h abgehandelt, aber schön zu wissen, dass es nur ein paar Stunden sind, die du hinterherhängst.
 
Bonanca schrieb:
Das habe ich mit JimmyTheApe schon vor 4h abgehandelt, aber schön zu wissen, dass es nur ein paar Stunden sind, die du hinterherhängst.
Ich habe nicht mal alle Posts komplett gelesen, die an mich gerichtet waren. Also... Aber schön, dass du Abschnitt 3.1 entdeckt hast. Nach allen Posts hier!
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cartridge_case schrieb:
Die gilt doch aber für mich nicht. ;)
Aha...
 
siggi%%44 schrieb:
Aber schön, dass du Abschnitt 3.1 entdeckt hast.
Dass das in den AGB steht habe ich nie angezweifelt.

siggi%%44 schrieb:
Ich habe nicht mal alle Posts komplett gelesen, die an mich gerichtet waren.
Ja, genau auf diesem Niveau postest du hier auch tatsächlich.
 
Bonanca schrieb:
Ja, genau auf diesem Niveau postest du hier auch tatsächlich.
Nee, du kommentierst jeden meiner Satzteile doppelt und dreifach. Wie war noch mal meine Einstellung zu AGBs?

Du verstehst nicht mal die Ausgangslage, um die es hier bei diesem speziellen Vertrag geht. Du hast nun mal kein Recht, dich genauso zu verhalten wie dein Vertragspartner. Der Gesetzgeber bestätigt das. Ich kann das nachvollziehen. Für den Gesetzgeber reicht auch ein Sonderkündigungsrecht als Mittel des Endkunden aus, um ihn nicht zu benachteiligen. Um dir das deutlich zu machen, habe ich andere Beispiele genannt, bei denen du dich auf diese Weise verhalten würdest. Die grundsätzliche Argumentation, ein Unternehmen zu verklagen, anstatt den Anbieter zu wechseln, ist schon absolut daneben.

Ebenso der Vergleich mit den Kontoführungsgebühren, der hiermit nichts zu tun hat! Die Banken haben sich ein Hintertürchen eingebaut, um die AGBs zu ändern, um somit die Gebühren zu erhöhen. Das hat mit Vodafone und der Klage gegen sie nix, aber auch gar nix zu tun! Jetzt rate mal, wie die Banken ihre Formulierungen ändern mussten und welcher Text benutzt werden soll? Abschnitt 3.1 ist fast wortgleich. Du bestätigst mit deinem Vergleich nur die Handlung seitens Vodafone und kannst es nicht als Argument gegen sie verwenden. Das ist unlogisch. Ja, bei mir ist auch alles unlogisch, ich bin unlogisch etc. pp. Spar dir den Text!
Ergänzung ()

@Bonanca Wäre schon merkwürdig, wenn die Telekom mehr Rechte hätte als Vodafone:
https://www.verivox.de/internet/nac...nie-sparen-mit-mobilfunk-alternative-1119774/

https://www.teltarif.de/telekom-preiserhoehung-sonderkuendigungsrecht/news/83671.html
 
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siggi%%44 schrieb:
Nee, du kommentierst jeden meiner Satzteile doppelt und dreifach.
Nö, tatsächlich kommentiere ich jeden Satzteil maximal einmal.
Wenn du das gefühl hast ich wiederhole mich, dann liegt das vllt daran, dass von dir nichts substantiell differenzierbares kommt.

siggi%%44 schrieb:
Du verstehst nicht mal die Ausgangslage, um die es hier bei diesem speziellen Vertrag geht.
Ah, ich bin gespannt. Welche wäre das denn?

siggi%%44 schrieb:
Du hast nun mal kein Recht, dich genauso zu verhalten wie dein Vertragspartner. Der Gesetzgeber bestätigt das.
Und genau das kritisiere ich.

siggi%%44 schrieb:
Für den Gesetzgeber reicht auch ein Sonderkündigungsrecht als Mittel des Endkunden aus, um ihn nicht zu benachteiligen.
Explizit nur bei Telekommunikation. Und genau das kritisiere ich.

siggi%%44 schrieb:
Die grundsätzliche Argumentation, ein Unternehmen zu verklagen, anstatt den Anbieter zu wechseln, ist schon absolut daneben.
Ja, darauf zu bestehen, dass mein Vertragspartner sich an den Vertrag hält, was er von mir genauso erwartet und sonst mit Mahngebühren und ähnlichem droht, ist schon echt daneben!

siggi%%44 schrieb:
Ebenso der Vergleich mit den Kontoführungsgebühren, der hiermit nichts zu tun hat!
Deswegen ist es ein Vergleich.

siggi%%44 schrieb:
Die Banken haben sich ein Hintertürchen eingebaut, um die AGBs zu ändern, um somit die Gebühren zu erhöhen. Das hat mit Vodafone und der Klage gegen sie nix, aber auch gar nix zu tun!
Ja super, das heißt die AGB (du kriegst das btw immernoch nicht hin, dass es nicht AGBs heißt) dürfen keine einseitige Änderung der AGB, aber eine einseitige Änderung des Vertrages beinhalten.
Na dann ist ja alles gut.

siggi%%44 schrieb:
Jetzt rate mal, wie die Banken ihre Formulierungen ändern mussten und welcher Text benutzt werden soll? Abschnitt 3.1 ist fast wortgleich. Du bestätigst mit deinem Vergleich nur die Handlung seitens Vodafone und kannst es nicht als Argument gegen sie verwenden.
mhm...
"Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2021 müssen Kunden von Banken explizit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen - auch jeder relevanten Änderung der AGB oder der Preise." ~ https://www.swr.de/swraktuell/agb-nicht-zugestimmt-banken-kuendigen-100.html

Und die Formulierungen von Banken hätte ich gerne einmal zitiert.


siggi%%44 schrieb:
Dein möchtegern-Vergleich zieht nicht.
In den von dir als Vergleich vorgebrachten Tarifen geht es explizit um Verträge die keine Mindestlaufzeit haben. Selbstverständlich darf die Telekom hier monatlich die Preise anpassen mit Einverständnis der Kunden. In unserem Fall geht es aber um Preiserhöhungen während der Mindestvertragslaufzeit.
 
Bonanca schrieb:
Und genau das kritisiere ich
Die von dir erwähnten Kontoführungsgebühren, konnten die Banken damals durch eine stillschweigende Änderung der AGB selbst einführen. Das wurde gerichtlich unterbunden, indem dieselbe Klausel eingeführt wurde, die auch im besagten Abschnitt 3.1 oder im TKG §57 steht. Bedeutet, die Banken können weiterhin solche Änderungen vornehmen, müssen sich aber an die genannten Auflagen halten. Der Kunde hat also nur das Mittel des Sonderkündigungsrechts, um diesen Änderungen zu entkommen.


Bonanca schrieb:
Explizit nur bei Telekommunikation. Und genau das kritisiere ich.
haben wir ja gerade geklärt


Bonanca schrieb:
Ja, darauf zu bestehen, dass mein Vertragspartner sich an den Vertrag hält, was er von mir genauso erwartet und sonst mit Mahngebühren und ähnlichem droht, ist schon echt daneben!
Du kannst gerne darauf bestehen, aber durchsetzen kannst du es nicht.


Bonanca schrieb:
Deswegen ist es ein Vergleich.
Ok... Die Kontoführungsgebühren wurden nach dem Urteil - den Auflagen entsprechend - ein zweites Mal erhöht/erhoben. Den Schritt ist Vodafone jetzt auch gegangen. Ebenfalls den Auflagen entsprechend.


Bonanca schrieb:
Ja super, das heißt die AGB (du kriegst das btw immernoch nicht hin, dass es nicht AGBs heißt) dürfen keine einseitige Änderung der AGB, aber eine einseitige Änderung des Vertrages beinhalten.
Na dann ist ja alles gut.
Liest du auch mal mehr, als nur die Überschriften? Du hast offensichtlich weder Ahnung, worum es in dem Fall der Kontoführungsgebühren geht noch weißt du, über welche Texte wir hier diskutieren, bzw. kennst deren Inhalt nicht.
Nicht Vodafone ist hier der böse, sondern du solltest zum Deutschen Bundestag gehen und denen das sagen. Vodafone hält sich an geltendes Recht und zwar fast wortgleich. So hat auch die Telekom problemlos und ohne Sammelklage ihre Preise für Bestandskunden erhöht.
 
siggi%%44 schrieb:
Bedeutet, die Banken können weiterhin solche Änderungen vornehmen, müssen sich aber an die genannten Auflagen halten. Der Kunde hat also nur das Mittel des Sonderkündigungsrechts, um diesen Änderungen zu entkommen.
Ich warte noch auf ein entsprechendes Zitat aus den AGB einer Bank in der das so in der Form wie du es behauptest geändert wurde.

Desweiteren wäre mir neu dass die gängigen Kontomodelle alle Vertragslaufzeiten haben an die sich der Verbraucher zu halten hat. Du kannst als Kunde dein Bankkonto quasi immer quasi jederzeit kündigen, das ist zumindest eher die Regel als die Ausnahme.
Wäre das wie von dir behauptet, dann hätte sich effektiv für den Verbraucher nichts geändert. Bei den Banken ging es, und das bestätigen auch bspw die AGB der Volksbank ( https://www.vr-agb-sb.de/dgverlag/130240.PDF ), dass diese Änderungen explizit angenommen werden müssen ("Die
von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn
der Kunde diese annimmt.").
Von Sonderkündigungsrecht steht da nichts - wäre wie gesagt auch dann keine wirkliche Änderung.

siggi%%44 schrieb:
haben wir ja gerade geklärt
Ne, du stellst gerne Behauptungen auf, belegst die nicht, und die Indizien, die man dazu findet, widersprechen dir.
Also ja, kann man auch als Klärung sehen. Aber nicht in der Form wie du denkst.

siggi%%44 schrieb:
Du kannst gerne darauf bestehen, aber durchsetzen kannst du es nicht.
Ehm, hast du ein schlechtes Kurzzeitgedächtnis? Es ging explizit um deine Aussage
siggi%%44 schrieb:
Die grundsätzliche Argumentation, ein Unternehmen zu verklagen, anstatt den Anbieter zu wechseln, ist schon absolut daneben.
Klagen sind der weg, um eigene Rechte durchzusetzen. Natürlich kann man die also durchsetzen. Du bist nur dagegen, dass Leute das auch machen.

siggi%%44 schrieb:
Die Kontoführungsgebühren wurden nach dem Urteil - den Auflagen entsprechend - ein zweites Mal erhöht/erhoben.
Dann hast du selbst schuld.
Seit dem Urteil haben sich weder bei mir, noch bei irgendjemandem in meiner Familie die Kontoführungsgebühren geändert.
Man muss schlicht und ergreifend nicht zustimmen. So einfach ist das.

siggi%%44 schrieb:
Den Schritt ist Vodafone jetzt auch gegangen. Ebenfalls den Auflagen entsprechend.
Mhm ja, den Änderungen von Vodafone muss ich also explizit zustimmen, wie es bei Banken der Fall ist?


siggi%%44 schrieb:
Du hast offensichtlich weder Ahnung, worum es in dem Fall der Kontoführungsgebühren geht noch weißt du, über welche Texte wir hier diskutieren, bzw. kennst deren Inhalt nicht.
Das ausgerechnet von dir nachdem zu hier mit Bravour erneut gezeigt hast dass du dich nicht vernünftig mit den Themen auseinandersetzt ist sehr belustigend :D
Aber ja, akzeptier gerne die Erhöhungen der Kontoführungsgebühren bei deiner Bank. Ich zahle derweil weiterhin gar nichts :)

siggi%%44 schrieb:
Nicht Vodafone ist hier der böse
Habe ich das iwo behauptet?

siggi%%44 schrieb:
Vodafone hält sich an geltendes Recht und zwar fast wortgleich
Habe ich das iwo angezweifelt?

siggi%%44 schrieb:
So hat auch die Telekom problemlos und ohne Sammelklage ihre Preise für Bestandskunden erhöht.
Du vergleichst schon wieder Äpfel und Birnen. Habe ich dir im Post vorher aber schon gesagt.





Jetzt Mal ernsthaft, du liest doch offensichtlich die Texte, die man dir schreibt, nicht zu Ende, und selbst die Teile, die du liest, interpretierst du (bewusst?) Falsch. Warum antwortest du überhaupt wenn dir an der Diskussion offensichtlich nichts liegt?
 
@Bonanca Viel Erfolg bei deiner Klage gegen Vodafone, du kannst es gebrauchen!
Ergänzung ()

Bonanca schrieb:
Warum antwortest du überhaupt wenn dir an der Diskussion offensichtlich nichts liegt?
Nur um dich zu ärgern und weil es so viel Spaß macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
siggi%%44 schrieb:
So hat auch die Telekom problemlos und ohne Sammelklage ihre Preise für Bestandskunden erhöht.

Was so nicht stimmt!


Die Preise für Bestandskunden sind ebend NICHT gesteigen! Nur die Preise bei den Tarifen für Neukunden sowie Bestandskunden die in einen anderen Tarif wechseln wollen sind gestiegen! CB hat von dem Thema sogar einen Artikel gemacht

https://www.computerbase.de/2023-04...om-erhoeht-die-preise-fuer-festnetz-internet/

Sonst hätte Ich längst auch Post bekommen da Telekom Kunde mit einer 100k Leitung. Habe ich aber nicht und zahle so auch weiterhin 44,95 Euro monatlich.
 
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Reaktionen: Bonanca und cartridge_case
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