das steht im web
Eigentumsvorbehalt: Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum der Motoarena. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, jeden Standortwechsel der Ware sowie Eingriffe Dritter (z.B. Pfändungen) uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die aus einem etwaigen Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen werden in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge sicherheitshalber an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Jede Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Waren werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis der gelieferten Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren. Werden Waren zur Reparatur, Inspektion, etc. bei Motoarena in Auftrag gegeben und nach Fertigstellung nicht oder verspätet abgeholt, ist die Motoarena berechtigt pro Kalendertag ab Fertigstellung EUR 3,- als Standgebühr zu berechnen
Widerrufsrecht: Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Käufer der bei Motoarena empfangenen Leistung/en ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer der Motoarena insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt). Bei Neufahrzeugen – bei Versand - gestattet der Verkäufer zu Testzwecken eine Probefahrt über fünf km (nur bei trockener Witterung). Für jeden weiteren gefahrenen km berechnet die Motoarena 5.-EURO Wertersatz. Für die Reinigung von verschmutzten Fahrzeugen berechnet die Motoarena 50.-EURO. Die entstanden Kosten der Hinsendung werden von der Motoarena nicht erstattet, da diese Kosten als verbraucht gelten. Bei Fahrzeugwandlungen, Rückgaben, Rückabwicklungen des Kaufvertrages etc. ist die Firma berechtigt je gefahrenen Kilometer 0,28ct in Abzug zu bringen. Es steht der Firma zu, vorher den Grund der Rückabwicklung auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfe