dMopp
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Deine Frage wird dir das Bundesverfassungsgericht beantworten. Dafür müssen wir noch alle warten, aber hier mal der Punkt wo ICH der Meinung bin:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Aber jetzt nicht direkt mit Punkt 2 Kontern. Es gibt KEIN GESETZT.. Genau DAS SOLL ABER PASSIEREN ... Da es kein geltendes Gesetzt dafür/gegen gibt, ist das verabschieden eines solchen nicht möglich. Schließlich steht da nicht: "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Sollte keine gesetzliche Vorschrift vorliegen, liegt es den Verantwortlichen frei einfach welche zu erfinden."
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Aber jetzt nicht direkt mit Punkt 2 Kontern. Es gibt KEIN GESETZT.. Genau DAS SOLL ABER PASSIEREN ... Da es kein geltendes Gesetzt dafür/gegen gibt, ist das verabschieden eines solchen nicht möglich. Schließlich steht da nicht: "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Sollte keine gesetzliche Vorschrift vorliegen, liegt es den Verantwortlichen frei einfach welche zu erfinden."
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