News Von der Leyen denkt an weitere Internetsperren

@ Jelais99

Ganz erlich , du verstehst nicht um was es hier überhaupt geht .

Das Layen Gesetz ist ein einziger Witz und bringt rein garnichts , ganz im Gegenteil hier will man nur Aktionismus vor dem Stammwähler vortäuschen , hier will man nur Geld sparen weil Strafverfolgung Geld kostet und hier will man vorallem ! eine Zensur Infrastruktur durch ein Buzzwort Kinderporno einführen dem sich keiner entziehen kann wenn er nicht in den Verdacht eines KiPo Freund kommen will.
Das Layen Gesetz ist ausserdem verfassungswiedrig deshalb gibt es da schon Klagen.

Wenn man das einmal verstanden hat dann redet man auch nicht so´n Quark daher wie du das machst.
 
Vielleicht kommen noch krassere Forderungen von ihr und dann kommt Schäuble aus dem Hinterzimmer gerollt und schlägt etwas in die Richtung anfangs harmloseres vor und das wird dann mit Erleichterung durchgewuncken.... bewährte Taktik ... viele kleine Schritte führen bekanntlich auch zum Ziel.
 
Ach und Du meinst wenn man einen Vorhang vor den KiPo Inhalten macht ist der Inhalt weg ? In etwa so wenn ein kleines Kind das sich die Hände vor das Gesicht hält nicht mehr gesehen wird ? Der Mißbrauch findet trotzdem statt und nur weil wir wegsehen passiert es immer noch. Auf YouTube gibt es etliche Videos wie man diese Sperren innerhalb von 5 Sekunden umgehen kann. Der AK Zensur hat bewiesen das innerhalb weniger Stunden auf simple Anfrage bei den Providern im Ausland KiPo Server vom Netz genommen werden. Warum kann unsere Regierung das nicht ? Warum hat ein einfacher Arbeitskreis mehr MAcht und Kompetenz als eine ganze Regierung?

Das mag ja auch alles so sein, aber die Frage ist doch auch, wie kann man bestehende Verbotsgesetze auch im Internet durchsetzen. Dass dabei auch Sperrung vorkommen kann ist doch logisch. Es muss doch auch darüber diskutiert werden können, ohne dass man gleich in Geschreie und Geheule verfällt und über Deutschlands Weg zur Diktatur schwadroniert. Der Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht Straftaten zu verfolgen. Dann nenn mir mal andere Möglichkeiten, dies zu erreichen. Eine Sperrinfrastruktur, die sich dann auch in Windeseile ausweiten ließe, sehe ich natürlich auch mit Sorge...das sowas immer am besten gerichtlich kontrolliert werden muss, ist klar...
 
@Voyager10

Ich glaubte noch nie daran, dass es sich nur um sinnlosen Aktionismus handelt. Schaut man sich die vielen anderen Maßnahmen an, die der Staat bereits eingeleitet hat, geht es schlussendlich um den Aufbau einer digitalen Kontrollmaschinerie.
 
Voyager10 schrieb:
Hier stand ein überflüssiges Zitat.

Ich sage nicht, dass das Gesetz wirksam ist. Ich sage nur, dass es sich dabei nicht um eine Zensur von Meinungsäußerungen oder freier Berichterstattung handelt.
Und woher weisst Du, dass man nicht weiter an der Strafverfolgung interessiert ist?

Nur weil es Gegen das Gesetz bereits Klagen gibt, heisst das noch nicht, dass es verfassungswidrig ist. Erst wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass es nicht konform zum Grundgesetz ist, trifft Deine Aussage zu.
 
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@ rockys82

Das sehe ich nicht ganz so "optimistisch" wie du. Ein Drittel aller Wähler ist über 60. Die haben wohl den wenigsten Bezug zum Internet. Hinzu kommt, dass ein Großteil von denen wahlmobilisiert sind. Die regelmäßigen Internetuser zählen vielleicht ein Drittel aller Wähler, aber von denen ist, denke ich, der großen Masse die Thematik auf deutsch gesagt scheiß egal. Du siehst z.B. auch schon einen großen Unterschied zwischen Männern und Frauen. Wenn man genauer hinguckt, so sieht man bei diesen Themen hier und anderen Foren oder bei der Piratenpartei fast nur junge Männer sich beteiligen...(junge) Frauen benutzen das Internet mittlerweile fast genauso oft, haben hier aber anscheinend eine ganz andere Herangehensweise. Also ich sehe, dass diese Thematik zwar mittlerweile schon etwas mehr in die Mitte der Gesellschaft gerückt ist, nach wie vor aber nur eine kleine Minderheit wirklich interessiert.
 
@ Jelais99

Es hat keinen Sinn FÜR das Gesetz Argumente zu suchen oder zu finden , es wird damit kein einziger Pädophiler gefasst weil die ein anderen DNS Server nutzen und es wird damit kein einziges Vergewaltigungsopfer geschützt nur weil ein Schild über die Straftat drübergedeckt wird. All diese Dinge wusste man vorher und hat Sie wissentlich mit Lügen und falschen Zahlen ignoriert , daher ist das nichts anderes als Aktionismus der CDU auf Druck der Lobby die dahintersteht.

Ich verstehs daher echt nicht was du den Leuten sagen willst ?
 
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war irgend jemand so naiv zu glauben, dass ein jetzt einmal etabliertes sperrsystem nur zum sperren von wirklichen gefahren des internet verwendet wird oder war es doch jeden klar, dass nun willkürlich auf wunsch von politikern, lobbyisten und/oder rechteinhabern stopschilder mit direktem draht zur nächsten staatsanwaltschaft geschaltet werden? zumal ja schon selbst das hinterfragen der sperrlisten eine straftat ist.

wohl dem der alle ip's auswendig kennt :evillol:
 
Lies einfach mal meinen Post genauer durch. Ich habe lediglich gesagt, dass das Sperren solcher Seiten keine Zensur ist, welche die freie Meinungsäußerung oder die freie Berichterstattung, die im Grundgesetz verankert sind, einschränkt. Daher ist die Absicht des Gesetztes nicht verfassungswidrig. Wenn es vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden sollte, dann aus ganz anderen Gründen. Zum Beispiel diese:

18.06.2009, Köln: Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. sieht bei dem heute vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ trotz erreichter Fortschritte wie z.B. der Schaffung eines Spezialgesetzes statt einer Regelung im TMG nach wie vor Mängel. Die Internetwirtschaft wird gezwungen, auf eigene Kosten eine Sperrinfrastruktur aufzubauen, und dabei allein das Risiko zu tragen, dass das Gesetz sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweist.

Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme: " Es fehlt immer noch ein sinnvolles Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Der Grundsatz Löschen vor Sperren ist leider nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem Bundeskriminalamt ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibt. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das unabhängige Expertengremium neben der Kontrolle der BKA-Sperrliste auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch das BKA zu kontrollieren hätte. Wir sehen die Durchpeitschung eines derart umstrittenen Gesetzes im Eilverfahren daher mit Sorge, da grundlegende Fakten fehlten und viele verfassungsrechtliche Fragen unbeantwortet geblieben sind. Unsere Befürchtungen, dass die Maßnahmen auch auf andere Inhalte ausgedehnt werden könnten, bestehen nach wie vor.“

Quelle:http://www.marketing-boerse.de/News...rtschritte-nach-wie-vor-mit-Maengeln-behaftet

oder:
Dem Bund fehlt es bereits an der Gesetzgebungskompetenz für das Vorhaben. Der Kompetenztitel des Art. 74 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft), auf den sich das Gesetz stützt, ist nicht einschlägig, weil die geregelte Materie ausschließlich den Bereich des Polizei- und Sicherheitsrechts betrifft und damit in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder fällt. Nach der Rechtsprechung des BVerfG erstreckt sich der Kompetenztitel des Rechts der Wirtschaft nicht auf Vorschriften, die allein dazu dienen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen, auch wenn sie Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tätigkeit haben (BVerfGE 8, 143, 149 f.; 13, 367, 371 f.; 41, 344).
Gegenstand der Regelung ist nicht die wirtschaftliche Betätigung der betroffenen Zugangsvermittler („Access-Provider“). Diese werden vielmehr nur als eine Art Verwaltungshelfer beim Vollzug des Gesetzes in Anspruch genommen. Gegenstand und Ziel des Gesetzes ist ausschließlich die Bekämpfung der Kinderpornographie und damit ein Anliegen der Gefahrenabwehr.

Quelle: http://petitionsforum.de/viewtopic.php?id=1415

Ich habe auch nichts darüber gesagt, ob ich dieses Gesetz für wirksam halte oder nicht. Aber die Absicht die Verbreitung solcher Inhalte über das Internet zu erschweren bzw. den Zugang dazu zu erschweren finde ich richtig. Denn ich würde mich als Rechtsstaat auch nicht darauf verlassen wollen, dass ein ausländischer Provider freiwillig die Seiten vom Netz nimmt. Ich würde als Gesetzgeber schon schauen, dass ich etwas dagegen tun kann, wenn es mal nicht so einfach geht.

Und Du hast recht. Dadurch wird der Missbrauch nicht verhindert und auch nicht verfolgt. Aber diesen Sinn hat dieses Gesetz auch nicht. Die Verfolgung dieser Straftaten muss auch nicht in diesem Gesetz geregelt werden, weil es bereits in § 184b StGB ausführlich geregelt ist. Wer sagt Euch denn, dass durch dieses Gesetz die eigentliche Strafverfolgung nicht mehr statt findet oder eingeschränkt wird? Gibt es dazu irgendeine verlässliche Quelle?
 
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Who's surprised?!
Ich mein ehrlich, wer hatte das denn bitte nicht erwartet. In letzter Zeit scheint das Internet als solches auf einmal verteufelt zu werden, nur um dann zu sagen:
"Na ihr armen Bürger, jetzt schützen wir euch mal vor dem bösen bösen Internet" :freak:
Schlagwörter wie 'Killerspiele', 'Pädokriminelle' und 'Amoklauf' funktionieren halt leider bei einem Großteil der Wähler... Wer sich unsere Bevölkerungspyramide angeschaut hat, der weiss dass der Anteil der Wähler die seit der Erfindung des Internets 18 wurden sehr gering ist. Der Großteil der Leute hat keine Ahnung von PCs und Internet und wie schon gesagt:
Minderheiten sind immer gute Zielgruppen für Aktionspolitik.
Das Böse unbekannte.
Jetzt heisst das halt Internet...

@über mir:
Fakt ist allerdings, dass nur ein Bruchteil der Kinderpornographie über das Internet verteilt wird.
Fakt ist auch, dass die Bundesregierung kein Gesamtkonzept mit dem Gesetz vorgelegt hat.
Fakt ist weiterhin, dass in dem Gesetz nicht explizit löschen vor sperren steht.
Die meisten Seiten mit Kinderpornographie befinden sich auf Servern in der EU und den USA, wo es bereits nach geltendem Recht möglich ist, diese zu löschen.

Dieses Gesetz ist unnötig und soll hinter dem Schlagwort 'Kinderpornograhpie' den Leuten vorgaukeln, es würde was sinnvolles Getan.
Genau das umgekehrte ist der Fall. Denn sowohl wird es für die (unglaublich ungeschulten) Beamten schwerer, die Kinderpornographie hinter den Sperren erst mal zu finden.
Zweitens haben diese Listen in anderen Ländern wie Finnland, Frankreich und UK gezeigt, dass der Aufwand zur Löschung nach Einführung der Sperren nicht existent war.

Diese Sperrlisten sind, da sind sich alle Fachleute einig, kein probates Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie. Man braucht sie nicht und es gibt keine Argumente dafür.
 
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@ Jelais99

Laut Verfassung ist es aber Zensur , der Staat und seine Geheimpolizei darf nicht ohne demokratische Kontrollen Eingriffe in die Medien vornehmen und Inhalte "zensieren" . Hier wird der Inhalt auch nur "zensiert" und nichts anderes , auch wenn es eine KiPo Seite wäre und demokratische Kontrollen gibt es nicht "vor dem Eingriff" .

Jeder normale Mensch versteht das.

@ Purdy

Die sollens ruhig machen, dann kommts wenigsten ins Fernsehen.
 
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Voyager10 schrieb:
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Gut, aber dann wäre es auch verfassungswidirg Printmedien oder DVDs mit kinderpornographischem Inhalt zu beschlagnahmen. Denn dabei handelt es sich auch um Medien. Und wie gesagt das Grundgesetz bezieht sich in dem oft zitierten Artikel nur auf die freie Meinungsäußerung der freien Berichterstattung usw. aber nicht auf die Verbreitung von Inhalten die das Strafgesetzbuch tangieren. Wie z.B. der von mir angeführte § 184b StGB:http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
Daraus ergibt sich letztendlich auch die Legitimation, diese Seiten zu Löschen oder zu Sperren.

Dass das Gesetz noch weiter Mängel hat, habe ich nicht bestritten, und welche das z.B. sind habe ich auch aufgeführt.. Allerdings finde ich die grundsätzliche Absicht nicht falsch.
 
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@ Jelais99

Du bist ein echt schwieriger Fall ? Hier wird keine einzige Internetseite beschlagnahmt oder abgeschaltet , das Ding heisst nur Zugangserschwerung für den Bürger und ist Zensur . Bei der Beschlagnahmung wovon du redest gab es eine richterliche Anweisung , so etwas in bei dem Layen Gesetz garnicht vorgesehen.
Das kauft dir keiner ab das du kein CDU Wähler bist so wie du dich von dem Geschwätz der Politiker hast einlullen lassen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Als die Debatte das erste mal aufkam habe ich bereits so etwas vermutet... Auch wenn es angeblich falsch verstanden wurde, glaube ich, dass sie nur im ersten Moment nicht genau über ihre Äußerung nachgedacht hat.

Forum-Fraggle schrieb:
Und vor allem - bei aller Unterstützung gegen den Kampf gegen rechts - warum keine linksradikalen, RAF und anderen Terroristen verherrlichenden Seiten?
Das is ganz einfach: In Deutschland ist man rechtsradikal, sobald man meint, dass auch die rechtsradikalen ihre Meinung haben dürfen, so lange diese niemandem schadet (Jemanden zusammen zu schlagen, weil der aus einem anderen Land stammt ist keine Meinung).

Die Linksradikalen sitzen im Bundestag

Terroristenseiten mag man, weil man darüber Terroristen aufspüren kann.

Die RAF gibt es nicht mehr. Und selbst wenn wäre es sehr interessant, was passieren würde, wenn eine "Terrororganisation" (Ich wehre mich gegen den Begriff, da man sie genau so gut als Freiheitskämpfer hätte bezeichnen können. Außerdem wird dabei nicht zwischen den RAF Anhängern der 1. und 2. Generation unterschieden)., die auf Grund der Befürchtung der Bildung eines Überwachungsstaates entstanden ist, gesperrt wird. Ich glaube, dass das der Bewegung einen zweiten Frühling beschehren würde^^

@Poke: Wenn das hier so weiter geht gehör ich da bald auch zu. Die Schweiz sieht sehr interessant aus und Ingenieure werden da sicher auch gebraucht.
 
Voyager10 schrieb:
@ Jelais99

Du bist ein echt schwieriger Fall ? Hier wird keine einzige Internetseite beschlagnahmt oder abgeschaltet , das Ding heisst nur Zugangserschwerung für den Bürger und ist Zensur . Bei der Beschlagnahmung wovon du redest gab es eine richterliche Anweisung , so etwas in bei dem Layen Gesetz garnicht vorgesehen.
Und ich habe lediglich geschrieben, dass ich die Absicht des Gesetzes für richtig halte. Ich halte es für richtig, eine Seite zu Sperren, wenn der Fall eintreten sollte, dass eine Seite eben nicht so ohne weiteres gelöscht werden kann. Ich finde es besser dies gesetzlich zu regeln, als es willkürlich einer Behörde zu überlassen.
Ich habe bereits geschrieben, dass das Gesetz Mängel hat. Zum einen wird das Subsidaritätsprinzip (Löschen vor Sperren) nur unzureichend hervorgehoben und zweitens kontrolliert das Expertengremium nur die Sperrlisten, nicht aber ob dem Subsidaritätsprinzip ausreichend Beachtung geschenkt wurde.
Die richterliche Anweisung ist nicht unbedingt erforderlich. Die Polizie darf heute schon kinderpornographisches Material beschlagnahmen, ohne eine richterliche Einwilligung einzuholen..
Aber vielleicht solltest du einfach zur Kenntnis nehmen, das ich lediglich die Intention des Gesetztes für richtig halte, nicht aber die eigentliche gesetzliche regelung dazu. Ist das denn so schwer zu verstehen?

Und nein ich lasse mich nicht so einfach "einlullen". Ich schaue schon sehr genau was gemacht wird und informiere mich recht breit in alle Richtungen. Und ich finde es sehr anmaßend mich aufgrund einer Meinung zu einem bestimmtem Thema gleich in eine politische Ecke zu drängen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Jelais99

Aber vielleicht solltest du einfach zur Kenntnis nehmen, das ich lediglich die Intention des Gesetztes für richtig halte, nicht aber die eigentliche gesetzliche regelung dazu. Ist das denn so schwer zu verstehen?
ja ist es

zensur ist zensur

egal wo wie oder warum und ist gegen das GG
 
Dann ist das Löschen dieser Seiten aber auch Zensur und wäre damit verfassungswidrig. Das würde letztendlich heißen, man kann alles ins Internet hineinstellen ohne dass es gelöscht oder gesperrt werden darf. Habe ich das nun richtig verstanden? Ich darf also meine Nachbarn filmen, dieses Material ohne ihre Zustimmung ins Netz stellen, natürlich über einen ausländischen Provider. Wenn diese dann die Seite sperren lassen würden, wäre es Zensur.

Wenn die Polizie kinderpornografische Hefte und DVDs beschlagnahmt ist das also Zensur und unzulässig. Es handelt sich dabei schließlich auch um Medien. Das ist alles sehr interessant.
 
@Jelais99

Nein, das ist wiederum Besitz.

Doch ich glaube, du diskutierst hier etwas in die falsche Richtung, denn hier glaubt niemand mehr so richtig an die Kinderpornoflut, vor der man beschützt werden muß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe noch nie Bundestagswahlen so sehr herbeigesehnt wie jetzt. Die Zeit ist wirklich mehr als reif dafür! Die Frau muss so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden. Ich fühle mich durch ihre hohlen Phrasen in meiner Menschenwürde verletzt und fordere, man möge sie auf einer einsamen Insel aussetzen, wo sich keinen Schaden mehr anrichten kann. Es reicht langsam! :mad:
 
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