Jelais99 schrieb:
Ich finde es besser dies gesetzlich zu regeln, als es willkürlich einer Behörde zu überlassen. [...]
kontrolliert das Expertengremium nur die Sperrlisten
Es wird doch irgendeiner Behörde überlassen. Wenn es nicht sowäre müssten ja Richter zustimmen, wenn irgendeine Seite gesperrt wird.
Und die Sperrlisten werden nicht kontrolliert, sondern lediglich erstellt. Sobald eine Seite ein mal da drauf ist kommt sie nicht mehr runter.
Es gab schon einen Fall (nicht in Deutschland. Wie denn auch?), dass die Homepage eines Arztes gehackt wurde, mti entsprechendem Material gefüllt und daher gesperrt wurde.
Es kann also auch vollkommen unschuldige treffen, wenn diese Pech haben, da es keine Kontrollinstanz gibt.
Hast du mal Staatsfeind Nr 1 mit Will Smith gesehen? Der Film zeigt sehr gut, wie so etwas laufen kann, wenn man Pech hat und irgendein Verein zu viel Macht hat ohne kontrolliert zu werden.
Jelais99 schrieb:
Dann ist das Löschen dieser Seiten aber auch Zensur und wäre damit verfassungswidrig. Das würde letztendlich heißen, man kann alles ins Internet hineinstellen ohne dass es gelöscht oder gesperrt werden darf. Habe ich das nun richtig verstanden? Ich darf also meine Nachbarn filmen, dieses Material ohne ihre Zustimmung ins Netz stellen, natürlich über einen ausländischen Provider. Wenn diese dann die Seite sperren lassen würden, wäre es Zensur.
Wenn die Polizie kinderpornografische Hefte und DVDs beschlagnahmt ist das also Zensur und unzulässig. Es handelt sich dabei schließlich auch um Medien. Das ist alles sehr interessant.
Es gibt eigentlich 2 Kritikpunkte: 1. Löschen ist effektiver als Sperren (vor allem effektiver als DNS-Sperren)
2. es gibt berechtigte Zweifel (im Ausland bereits geschehen und ich glaube nicht, dass Deutschland besser ist), dass das Gesetz auf andere Bereiche ausgeweitet wird oder Missbraucht wird um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Das Beschlagnehmen von kinderpornographischen Material tangiert keinen dieser Kritikpunkte.
Das Filmen deiner Nachbarn ohne ihre Zustimmung verletzt deren Privatsphäre. Daher ist das schon einmal eine Straftat an sich. Daher ist auch die Verbreitung untersagt und darf natürlich vom Netz genommen werden.
@Whoozy: Laut von der Leyen gibt es in 160 Ländern gesetze gegen Kinderpornographie und in grob 70 nicht. Komisch nur, dass es auf der Erde laut UN nur grob 190 Länder (momentan glaub ich 193) gibt. Wenn man nun noch beachtet, dass in 50 Staaten nur keine gesetze expliziet gegen Kinderpornographie existieren, sondern generell gegen Pronographie und die restlichen 20 gerade mit ner frischen Verfassung kommen oder sich im Brügerkrieg/Anachie befinden, dann merkt man schnell, dass Kinderpornographie in 210 von 190 Staaten Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und 20 Staaten ganz andere Sorgen haben^^ So als kleine Anekdote zu Gesetzen gegen Kinderpornographie