(Vorläufige?) Schließung des CB-Marktplatz

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Sehr wahrscheinlich, denn es geht darum dass ein Verstoß der Forenleitung abgemahnt wird, nicht der Steuerpflichtige, dher die vorläufige Schließung.
 
Reepo schrieb:
Die Meldung führt dazu, dass geprüft wird.
Das steht wo? Hier geht es erstmal darum, das eine Meldepflicht besteht. Was daraus wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Von einer dann automatisch erfolgtenden prüfung steht in keinem der Gesetze etwas.
 
Reepo schrieb:
wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Ich bin steuerlich eher Laie, daher folgende Frage: Was wird bei Privatverkäufen steuerlich als Gewinn betrachtet?
 
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derMutant schrieb:
Aber das kann man glaub nicht miteinander vergleichen. Bei Abmahnorgien stehen ja private Rechteinhaber als „Geschädigte“ dahinter. Im aktuellen Fall wäre dies ja der Staat. Letzterer täte sich glaub keinen Gefallen das ganze Forum bzw. deren User gleich zu verklagen/abzumahnen.
Nicht unbedingt. Das kann auch ein Konkurrent sein, der wenn er selber den Aufwand betreibt nach den Regeln zu arbeiten versucht andere Platformen die das nicht tun zu belangen.
Das kann ja durchaus als Wettbewerbsvorteil gesehen werden.
 
Erkekjetter schrieb:
Das steht wo? Hier geht es erstmal darum, das eine Meldepflicht besteht. Was daraus wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Von einer dann automatisch erfolgtenden prüfung steht in keinem der Gesetze etwas.
Dude, wir sind hier in Deutschland. Hier wird wegen Cent-Beträgen vom Amt her Bescheide verschickt. Was meinst Du wohl, was passiert, wenn eine mögliche Steuerhinterziehung (unabhängig vom Betrag) im Raum steht und der Sachbearbeiter nichts macht? Dann biste aber schnell bei § 258a StGB - Strafvereitelung im Amt.
Und umsonst gibt es nicht die Möglichkeit der Selbstanzeige.

ComputerJunge schrieb:
Ich bin steuerlich eher Laie, daher folgende Frage: Was wird bei Privatverkäufen steuerlich als Gewinn betrachtet?
Hier wird es evtl. passend erklärt, in den letzten zwei Punkten.

Mich stört die Grenzen nicht. Wenn ich eine gebrauchte Graka verkaufe, dann werde ich keinen Gewinn damit machen, aber alleine, dass evtl. das Amt auf mich zu kommt und Unterlagen einfordert - die Zeit und den Aufwand den man dafür aufbringen muss - ist mir schon zuwider.
 
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Reepo schrieb:
Dann biste aber schnell bei § 258a StGB - Strafvereitelung im Amt.
So ein ausgemachter Unsinn. Dieses Gesetz greift dabei nicht im geringsten. Wenn dann Richtung Steuerhinterziehung. und bis es dazu kommt, muss viel passieren. Ich mache seit 2 Jahrzehnten nicht nur meine Steuer und habe regelmässig Abweichungen, wo das Amt und ich unterschiedlicher Meinung sind; Manchmal erkennt das Amt es dann an, manchmal nicht und ich muss nachzahlen bzw. bekomme weniger zurück. ICh hinterziehe deswegen nicht sofort Steuern und bin straffällig. Und vereitelt wird gleich mal gar nichts.

Und dann muss man erstmal eine Steuererklärung machen! MEinst du, die rennen dir hinterher, wenn du 650€ privat veräußert hast? Slebst bei 1000€ würd ich mal wetten, dass wenig (Aufforderung eine STeuererklärung zu machen) bis nichts passiert, weil sie es gar nicht merken. Zumal das Finanzamt hier Umsätze, keine Gewinne gemeldet bekommt. Ob aus den gemeldeten Zahlen überhaupt eine Steuerpflicht entsteht, weil Gewinne erwirtschaftet wurden, kann es daran in keiner Weise erkennen. Denn die 600€ Grenze ist halt nur die halbe Wahrheit. Ich kann auch weit mehr beim Verkauf bekommen als Gewinn, ohne das ich dadurch zu versteuerndes Einkommen habe. Nämlich durch die Haltefristen. Das steht sogar in dem von dir verlinkten §23.

Also erzähle hier nicht solchen Unfug. Gemeldet werden Umsätze, daraus kann das Finanzamt so erstmal keinerlei Gewinne annehmen, umhin eine Steuerpflicht gar nicht prüfen. Was wiederum bedeutet, dass man gar nicht in irgendeiner Weise straffällig werden kann so mal eben, auch nicht als Finanzbeamter, weil er an dem Punkt gar nicht wissen kann, ob Steuern hinterzogen werden und eine Straftat damit im Raum steht. Der blosse Verdacht reicht nicht, wie aus dem ersten Satz des §258 StGB klar hervor geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
So ein ausgemachter Unsinn.

Das vereiteln war auch aus der Richtung des Sachbearbeiters, der lieber einen Bescheid mehr rausschickt, als plötzlich dann ein Problem zu haben. Und mir brauchst Du nicht erklären, wie eine Behörde tickt. Ich arbeite in einer.

Und so wie schon die Behörden seit langem mit Crawlern die Verkaufsplattformen abgrasen, um Private als Händler zu erfassen, so wird auch die Behörde einen automatisierten Weg finden die besagten 2000 EUR Umsatz / 30 Artikeln / 600 EUR Gewinn zu ermitteln und dann jemanden als gewerblichen Händler einzustufen. Dazu gehören dann auch Dinge wie
  • ständig wiederkehrende und dauerhafte Verkäufe
  • Kauf von Artikeln zum Wiederverkauf
  • Verkauf von selbst hergestellten Artikeln
  • Verkauf über einen längeren Zeitraum
  • mehrere Artikel oder gleichartige Waren im Angebot
Und wie unterschiedlich das in der Vergangenheit bewertet wird, sieht man hier:

[...]So stufte das Landgericht Berlin eine Mutter, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder verkaufte, als Unternehmerin ein (Entscheidung vom 5. September 2006, Az. 103 O 75/06).[...]

Und nochmal, viele Dinge laufen automatisiert, wo Forderungen gestellt werden, die das Papier nicht wert sind, auf der es gedruckt wird: Artikel vom 02.2022:

[...]Der 43-Jährige war vor 15 Jahren zwischenzeitlich auf Hartz IV angewiesen und hat wohl damals offenbar zu viel Leistungen bezogen. Diese sogenannte Überzahlung des Hartz-IV-Satzes, der Regelsatz beträgt derzeit 443 Euro, betrug einen Cent.) [...]

Zum Glück wurde da vor kurzem Einhalt geboten.

Erkekjetter schrieb:
Also erzähle hier nicht solchen Unfug. Gemeldet werden Umsätze, daraus kann das Finanzamt so erstmal keinerlei Gewinne annehmen, umhin eine Steuerpflicht gar nicht prüfen.

Hab ich auch so nicht gesagt, wie ich im letzten Absatz gesagt hab, mir ist bewusst, dass bei einem Verkauf nur der Umsatz gemeldet wird, wenn daraus aber schon eine Anfrage vom Amt zu Unterlagen Aufgrund einer Überprüfung erscheint, dann ist mir der Aufwand schon zuwider.

Und es wäre einfach super, wenn man eventuell unterschiedliche Ansichten auf den selben Sachverhalt sachlich führt und nicht mit indirekten Beleidigungen garniert.
 
Also bisher ist CB das einzige Board, wo der MP dicht ist. Auf anderen Plattformen laufen die Marktplätze und Verkaufsthreads weiter. Überall steht auch das gleiche. "Betrifft uns nicht, weil keine Gebühren für den Verkauf anfallen und das Board nur als Vermittler auftritt."

Das ist hier doch aus so oder nicht?
 
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vorsicht ist die mutter der porzellankiste - die werden sich sicherlich anwaltliche Beratung einholen und dann entscheiden. Bin mal gespannt wie Facebook-Gruppen und kleinere Netzwerke, wie Nachbarschaftsforum, betrachtet werden.
 
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ComputerJunge schrieb:
Ich habe mich gerade bei EAK bewusst neu angemeldet:
Meine Bewertungsicons existieren noch. Und einen entsprechenden generellen Hinweis irgendeiner Art habe ich ebenso noch nicht erhalten.
Nach meiner bisherigen Erfahrung mit Corporate Legal erwarte ich aber nicht nur das, sondern ein massives (episches) Update der AGB. Daher meine ich, dass sich da faktisch noch gar nichts geändert hat.

@andi_sco
Hängt der Käuferschutz an EKA oder einem (unternehmensjuristisch unabhängigen) Zahlungsabwicklungsverfahren (welches zufälligerweise nur bei EAK verfügbar ist)? Ich frage, weil ich es noch nie verwendet habe - aber auch die Kopplung nicht sehe (analog zu Ebay - Paypal).
Nein.

Der "sichere Zahlungsprozess" ist eine Versicherung und hat nichts mit eKA zu tun.

Die Abkopplung merkt man daran, dass man eKA jetzt NICHT mehr mitteilen kann, ob etwas verkauft wurde.

Das geht eKA jetzt nix mehr an.
 
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RonTom schrieb:
Das ist hier doch aus so oder nicht?
Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Vorerst ist die Rechtslage unklar und bedarf entweder weiterer Erklärungen oder Urteilen.

Im Laufe des Jahres wird man sehen wo die Reise hingeht, aber in Hinblick auf mögliche Probleme jedweder Art, rechtlich wie finanziell, ist Vorsicht hier nicht der schlechteste Ratgeber.

Auch wenn es schade ist, es geht ja - Stand jetzt - erstmal nur um eine vorläufige und eventuell vorübergehende Schließung. Noch ist nichts in Stein gemeißelt.

Wenn CB nachher wegen des Marktplatzes Hops geht oder Mitarbeiter entlassen muss, ist auch keinem geholfen.
Es ist ja nicht nur ein Forum und eine News-Seite, sondern auch ein Arbeitgeber. Da hängen Existenzen von echten Menschen dran.
 
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Schade schade... das Gesetzt ist mal wieder derart schwammig... ich gehe nicht davon aus, dass es dieses Jahr klarer wird. Wenn das so bleiben sollte, müssen es wieder die Gerichte ausbaden. Bedeutet, erstmal muss es einen Kläger geben und dann auf das Urteil gewartet werden.... wie lange das hier dauert sollte bekannt sein :-D
 
Sumatrabarbe schrieb:
das Gesetzt ist mal wieder derart schwammig...
Je schwammiger ein Gesetz ist, desto weniger Lücken hat es, weil die Gerichte dadurch mehr Freiheiten haben etwas Hausverstand walten zu lassen - eben nach eigenem Dünken entscheiden können und für's Urteil nur die richtige Formulierung finden müssen, warum das im entsprtechenden Fall so und so zu handhaben ist.
 
Ja, aber das sorgt dann für Unklarheit. Ich würde da genau wie CB verfahren und den Marktplatz schließen. Eka weiß dass es deren Geschäftsmodell kaputt machen würde und geht den Weg über reine Vermittlung und "wir wissen nicht ob da wirklich ein Geschäft zustande kam".
 
Ich habe das auch heute erst gesehen :( Schade, man konnte bei CB sicher ziemlich sein, dass man nicht über den Tisch gezogen wird. Habe hier auch einges gekauft und verkauft.

EBK ist keine wirkliche Alternative.

Ich wäre an CBs Stelle auch lieber vorsichtig. Bleibt zu hoffen, dass es genug Druck gibt, das Gesetz besser auszuformulieren bzw. es konkreter zu machen.

Auf jeden Fall ein großer Dank an das CB-Team für den MP und natürlich an alle teilnehmenden user. Die Hoffnung stirbt ja bekanntloch zuletzt.
 
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kein marktplatz mehr? hier gabs oft tolle hardware zum guten preis.

schade, dass ihr hier eingeknickt seid. ohne zwang gleich den total abschied zu verkünden ist hart, warum wartet ihr nicht wenigstens, bis das endgültig geklärt ist?
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
schade, dass ihr hier eingeknickt seid. ohne zwang gleich den total abschied zu verkünden ist hart, warum wartet ihr nicht wenigstens, bis das endgültig geklärt ist?
Hat nichts mit Einknicken zu tun, zumal Stand jetzt die Schließung vorläufig ist bis der Sachverhalt geklärt ist.
 
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@Demon_666 im startpost steht, am 31.1.23 ist schluss.
klar ist das ein einknicken, glaubst du, andere portale melden sowas? hier wird panik geschoben und gleich geschlossen.
 
@WhyNotZoidberg? dann lies doch mal die weiteren posts. Der MP wird unsichtbar geschaltet und sollte sich die Sachlage klären, wieder aktiviert.

Die Sachlage ist unklar und CB geht den sicheren Weg.

Ist ja nicht dein Geld wenn Anwälte und Co. anfangen abzumahnen bzw. Steuern, Gebühren oder was weiß ich einzufordern. Oder übernimmst du diese Kosten?
 
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