eYc schrieb:
Einkünfte, die (bei Arbeitnehmern) nicht auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber auftauchen, sind meines Wissens anzugeben, wenn sie in der Summe eine gewisse Höhe überschreiten, und dann auch steuerpflichtig.
Spricht etwas dagegen?
Erkekjetter schrieb:
Was einkünfte sind steht im EstG. Mit diesem solltest du dich vll noch einmal befassen.
Das lass' ich besser sein, kommt bestimmt nur gefährliches Halbwissen dabei raus.
Mir ist schon klar, dass ich weder Jurist noch Finanz- oder Steuerexperte bin, und nicht jeden Begriff im eigentlichen Sinn verwende. Daher habe ich auch noch absichtlich von einem "zusätzlichen Einkommen" gesprochen, um an der Stelle das Wort "Einkünfte" zu vermeiden. Es geht um Einnahmen, die nicht auf dem Lohnsteuerbescheid stehen, und somit nicht automatisch besteuert werden können.
Das Wort "Gewinn" hat hier aber für mein Verständnis nichts zu suchen, denn ein Nicht-Unternehmer kann doch durch einen privaten Verkauf, auf eBay oder einem Marktplatz wie hier, keinen Gewinn erwirtschaften? Daher ist das meiner Meinung nach irrelevant, ob du das Gefühl hast, mit dem Privatverkauf einen "Gewinn" erzielt zu haben, oder nicht. Ich wüsste nicht, wer das auf welcher Grundlage feststellen können soll, ob hier ein Gewinn erzielt wurde, und in welcher Höhe.
Sonst könnte ich ja auch jeden damit erwirtschafteten "Verlust" auch beim Finanzamt geltend machen, und damit meine Einkommensteuer mindern. z. B. hab' ich mir letztes Jahr 10 Grafikkarten gekauft, krieg' sie aber jetzt leider nicht mehr gewinnbringend los, sondern hab' noch 10.000 Euro Verlust.
Das geb' ich jetzt in meiner Steuererklärung an, und da ich im Jahr nur 19.000 Euro aus nichtselbständiger Arbeit verdient habe, bleiben am Ende 9.000/Jahr, und ich krieg' meine ganze, für's Jahr gezahlte Ek- und Kirchensteuer wieder zurück.