(Vorläufige?) Schließung des CB-Marktplatz

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Poati schrieb:
Meine eBay Kleinanzeigen Erfahrungen sind zwar soweit noch in Ordnung, aber da treiben sich schon weitaus mehr komische Geister herum.
Und ich habe das glück mit hoher Wahrscheinlichkeit immer an genau solche zu geraten. Deswegen habe ich so Portale wie den Marktplatz hier geschätzt.



Ich stelle mir die Frage, wie sich der Gesetzgeber eine übertragung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Datenschutz überhaupt vorstellt.
Bisher musste dafür in Verdachtsfällen ja immer ein Antrag eingereicht werden, dass zum Zweck der Ermittlung der Datenschutz ausgehebelt werden konnte und die Ermittler an die Daten kommen.

Der Datenschutz wurde doch schon dem Fiskus bei den Steuer CDs 2011??? in den Weg gelegt. Die mussten dann für jede Person einen Antrag stellen und das Ganze hat sich dadurch ewig in die länge gezogen.
 
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@sudfaisl 🍻 bitte um Verzeihung.

Die Hoffnung besteht ja freilich noch 👍
 
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Noninterlaced schrieb:
Wenn ich mir vor 2 Jahren ne 6900xt für 2000€ gekauft habe, und die heute für 500€ verkaufe, habe ich dann nen Gewinn gemacht, wohl eher nicht!
Natürlich hast du dann keinen Gewinn gemacht. Wenn du aber ein Scalper bist, eine Grafikkarte für 1.000 EUR eingekauft hast und sie dann auf dem Höhepunkt des Miningbooms für 2.000 EUR wieder verkaufst, dann hast du Gewinn gemacht und dieser Gewinn sollte auch als Einkommen versteuert werden.
 
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Noninterlaced schrieb:
Was heißt da Gewinn?, als Privatverkäufer bin ich ja meinst nicht der Hersteller.
Ich verkaufe normalerweise eine Sache, für die beim Erwerb bereits Steuern gezahlt wurden, für den aktuellen Zeitwert weiter, warum soll ich da jetzt nochmal Steuern darauf zahlen?
Ein Gewinn wäre es ja eigentlich erst, wenn ich es über dem Zeitwerk verkaufe.
Wenn ich mir vor 2 Jahren ne 6900xt für 2000€ gekauft habe, und die heute für 500€ verkaufe, habe ich dann nen Gewinn gemacht, wohl eher nicht!
Da, denke ich, täuschst du dich aber. Das Finanzamt interessiert sich nur für deine Einfünfte, und nicht dafür, ob du damit (aus deiner Sicht) einen "Gewinn" erzielt hast. 100 Euro für einen verkauften Gebraucht-PC sind immer 100 Euro zusätzliches Einkommen. Egal ob du ihn vor 10 Jahren mal für 1.000 Euro erworben hast, oder direkt vorher für 10 Euro gekauft hast.
 
Das ist kompletter Unsinn…
 
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Es wäre echt super, das man politische Parolen erst gar nicht eintippt, damit wir uns hier auf das wichtige konzentrieren können.
Ansonsten ist keinem damit geholfen und die Beiträge landen so oder so im Aquarium
 
eYc schrieb:
100 Euro für einen verkauften Gebraucht-PC sind immer 100 Euro zusätzliches Einkommen. Egal ob du ihn vor 10 Jahren mal für 1.000 Euro erworben hast, oder direkt vorher für 10 Euro gekauft hast.

Also wenn nichtmal das Jobcenter die Vermögensumwandlung als Einkommen zählt sollte man sich wundern wenn das Finanzamt das tut.
Du verkaufst schliesslich nicht mit Gewinn oder mit dieser Absicht, schliesslich wurde das Eigentum vorher für den Eigengebrauch erworben. Hier liegt für mich auch die kleine Hoffnung für den Marktplatz, (klein weil die Mühlen nur sehr langsam mahlen.)
Dazu passt dann auch die Aussage von Stiftungwarentest vom 18.01.2023 zu diesem Thema:

Faustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchstgebot versteigert, verkauft privat und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spielkonsolen. Sogar wer das eigene Auto verkauft, muss dem Staat kein Geld überweisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Kleinhandel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden.

PS: ich habe gerade erst von der Abschaltung des MPs erfahren und mir blutet einfach das Herz.

-Erfahrung Mainboard Kauf CB-MP: Vorgetestet, Fragen geklärt und direkt verschickt, Gummibärchen drin.
-Erfahrung Ebay: Mainboard lose im Karton, Sockelpins verbogen mit Katzenhaaren drauf. (s.Anhang)
Was soll ich sagen...
Es fühlt sich plötzlich so an als wäre die Safezone geschlossen worden und, dass man seinen Handel nun in lvl 80 Gebieten mit Diebesgilden treiben müsse, während unter jeder Brücke ein Troll wartet der Wegezoll kassiert.
 

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Ist im Gesetz wahrscheinlich schwammig irgendwie über irgendwelche Gerichtsentscheide geregelt.

Mir hatte eine Bekannte, die Steuerrecht gelernt hat, gesagt, dass das eigentliche Steuergesetz vielleicht den Umfang eines Taschenbuchs hat. Der Rest sind irgendwelche Entscheidungen von Gerichten.

Da wird es bei privatverkäufen, ähnlich wie bei Immobilien (bspw. Spekulationssteuer), irgendwelche Entscheide geben wo bestimmt wird wie lange was im Besitz sein muss damit es nicht unter die Absicht eines Gewinns fällt.

Wäre aber was für ein anderes Thema. Hier geht ja nach wie vor um die mögliche Schließung vom Marktplatz 😢. Was die Nutzer da u.U. als Gewinn angeben müssten ist ja auch deren Sache (würde ich auch nicht hier Diskutieren, sondern wenn mit dem eigenen Steuerberater).
 
Gorasuhl schrieb:
Der Rest sind irgendwelche Entscheidungen von Gerichten.
So wird es wohl auch hier kommen müssen?
 
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HerrRossi schrieb:
Natürlich hast du dann keinen Gewinn gemacht. Wenn du aber ein Scalper bist, eine Grafikkarte für 1.000 EUR eingekauft hast und sie dann auf dem Höhepunkt des Miningbooms für 2.000 EUR wieder verkaufst, dann hast du Gewinn gemacht und dieser Gewinn sollte auch als Einkommen versteuert werden.
Das sind Spielereien, die vielleicht temporär einem ein gewissen Zuverdienst ermöglichen, aber auf Dauer eben nicht. Es mag hoch spezialisierte KI unterstützte Einzelfälle geben, die tatsächlich (gut/sehr gut) davon leben können, aber wegen denen alle nun unter Generalverdacht zu nehmen, ich weiß nicht?!
Ist das gleiche wie mit der Diskussion zum Böllerverbot. Nur wegen einigen wenigen aus einem bestimmten Kietz in B, soll es nun ein flächendeckendes Verbot geben?!
Wie so oft, und auch hier im Thread, werden krasse Ausnahmefälle zur Rechtfertigung von Regulation und Verboten hergenommen. Das ist sehr ermüdend 😞
 
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Scalper ist nur ein kleines Einzelbeispiel. Nur wegen denen wird das nicht gemacht. Netter Strohmann. Die Steuerhinterziehung beim „Kleinen Mann“ ist in Summe halt nicht trivial. Entgegen deiner Darstellung gibt es das Gesetz nicht wegen ein paar wenigen sondern sehr sehr vielen.

Ob der Staat dadurch mehr oder nicht ist mir fast egal. Aus der Sicht der Steuergerechtigkeit ist das Gesetz wichtig und sinnvoll auch wenn es im konkreten Fall CB Marktplatz nervt und übertrieben scheint.
 
derMutant schrieb:
Das sind Spielereien, die vielleicht temporär einem ein gewissen Zuverdienst ermöglichen, aber auf Dauer eben nicht.
Oh Mann, das war EIN Beispiel, mach das 20mal und du hast schon 20.000 EUR netto gemacht...

Und ja, das sind Peanuts im Vergleich zu dem, was Konzerne und Superreiche ganz legal (oder wie bei Cum Ex auch illegal) an der Steuer vorbei schleusen können, deswegen ist dieses Gesetz ja auch so widerlich und wird von mir abgelehnt. Falls das aus meinen bisherigen Beiträgen hier irgendwie nicht klar geworden sein sollte.
 
CyrionX schrieb:
Also wenn nichtmal das Jobcenter die Vermögensumwandlung als Einkommen zählt sollte man sich wundern wenn das Finanzamt das tut.
Das Jobcenter dient, so weit mir bekannt ist, nur der Arbeitsvermittlung, und interessiert sich nicht für Geld.
Der BA aber war das zu Zeiten von Hartz IV jedenfalls nicht egal, was du dir neben den Leistungen vom Staat dazu "verdienst". Auch Geschenke zählten dazu! Man musste es wohl angeben, aber bis zu einer gewissen Höhe (100 Euro?) wurde es nicht angerechnet.
CyrionX schrieb:
Du verkaufst schliesslich nicht mit Gewinn oder mit dieser Absicht, schliesslich wurde das Eigentum vorher für den Eigengebrauch erworben. Hier liegt für mich auch die kleine Hoffnung für den Marktplatz, (klein weil die Mühlen nur sehr langsam mahlen.)
Einkünfte, die (bei Arbeitnehmern) nicht auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber auftauchen, sind meines Wissens anzugeben, wenn sie in der Summe eine gewisse Höhe überschreiten, und dann auch steuerpflichtig.
 
Gorasuhl schrieb:
Da wird es bei privatverkäufen, ähnlich wie bei Immobilien (bspw. Spekulationssteuer), irgendwelche Entscheide geben wo bestimmt wird wie lange was im Besitz sein muss damit es nicht unter die Absicht eines Gewinns fällt.
Gibt es da nicht schon die Zeitangabe von 12 Monaten zwischen Kauf und Verkauf?

eYc schrieb:
Das Jobcenter dient, so weit mir bekannt ist, nur der Arbeitsvermittlung, und interessiert sich nicht für Geld.
Der BA aber war das zu Zeiten von Hartz IV......
Das Jobcenter ist und war schon immer, in erster Linie für Harzt IV und jetzt Bürgergeld zuständig. Die BA ist für Arbeitslosen (-geld) und Stellenvermittlung zuständig ;-)
 
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eYc schrieb:
Einkünfte, die (bei Arbeitnehmern) nicht auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber auftauchen, sind meines Wissens anzugeben, wenn sie in der Summe eine gewisse Höhe überschreiten, und dann auch steuerpflichtig.
Sind es denn tatsächlich Einkünfte, wenn man seine eigenen gebrauchten Sachen ohne Gewinn verkauft? Falls ja, müsste man ja auch ein Einkaufspreis als Kosten geltend machen dürfen.
 
HerrRossi schrieb:
Sind es denn tatsächlich Einkünfte, wenn man seine eigenen gebrauchten Sachen ohne Gewinn verkauft?
Im Sinne des Finanzamtes grundsätzlich erstmal nicht. Selbst wenn du dabei Gewinn machst.

Die interessieren sich dann für sowas, wenn entweder der Schein der Gewerbsmäßigkeit auftritt, du also sehr oft Sachen verkaufst, die du selbst nicht lange besessen hast (kürzer als ein Jahr) oder wenn es sich potenziell um Spekulationsgewinne handeln könnte (Scalper, kann, muss aber nicht, auch auf Autos, Kunst- und Sammelgegenstände zutreffen).
 
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eYc schrieb:
Sind aber eben nicht jeder € den du irgendwie bekommst. Gebrauchte sachen sind, sofern älter als 1 jahr, sowieso steuerfrei, selbst wenn du sie für mehr verkaufst als du selbst bezahlt hast.

Was einkünfte sind steht im EstG. Mit diesem solltest du dich vll noch einmal befassen.
 
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eYc schrieb:
Einkünfte, die (bei Arbeitnehmern) nicht auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber auftauchen, sind meines Wissens anzugeben, wenn sie in der Summe eine gewisse Höhe überschreiten, und dann auch steuerpflichtig.
Spricht etwas dagegen?
Erkekjetter schrieb:
Was einkünfte sind steht im EstG. Mit diesem solltest du dich vll noch einmal befassen.
Das lass' ich besser sein, kommt bestimmt nur gefährliches Halbwissen dabei raus. :D
Mir ist schon klar, dass ich weder Jurist noch Finanz- oder Steuerexperte bin, und nicht jeden Begriff im eigentlichen Sinn verwende. Daher habe ich auch noch absichtlich von einem "zusätzlichen Einkommen" gesprochen, um an der Stelle das Wort "Einkünfte" zu vermeiden. Es geht um Einnahmen, die nicht auf dem Lohnsteuerbescheid stehen, und somit nicht automatisch besteuert werden können.

Das Wort "Gewinn" hat hier aber für mein Verständnis nichts zu suchen, denn ein Nicht-Unternehmer kann doch durch einen privaten Verkauf, auf eBay oder einem Marktplatz wie hier, keinen Gewinn erwirtschaften? Daher ist das meiner Meinung nach irrelevant, ob du das Gefühl hast, mit dem Privatverkauf einen "Gewinn" erzielt zu haben, oder nicht. Ich wüsste nicht, wer das auf welcher Grundlage feststellen können soll, ob hier ein Gewinn erzielt wurde, und in welcher Höhe.

Sonst könnte ich ja auch jeden damit erwirtschafteten "Verlust" auch beim Finanzamt geltend machen, und damit meine Einkommensteuer mindern. z. B. hab' ich mir letztes Jahr 10 Grafikkarten gekauft, krieg' sie aber jetzt leider nicht mehr gewinnbringend los, sondern hab' noch 10.000 Euro Verlust.
Das geb' ich jetzt in meiner Steuererklärung an, und da ich im Jahr nur 19.000 Euro aus nichtselbständiger Arbeit verdient habe, bleiben am Ende 9.000/Jahr, und ich krieg' meine ganze, für's Jahr gezahlte Ek- und Kirchensteuer wieder zurück. :D
 
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