(Vorläufige?) Schließung des CB-Marktplatz

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andi_sco schrieb:
So wird es wohl auch hier kommen müssen?
Wahrscheinlich. Irgendwer wird sich immer beschweren oder gegen einen Bescheid vorgehen, davon kann man ausgehen.

Erst mal abwarten. Da wird sich ja hoffentlich Ende des Monats oder im Darauffolgenden mal irgendwer zu äußern.
 
eYc schrieb:
Daher habe ich auch noch absichtlich von einem "zusätzlichen Einkommen" gesprochen, um an der Stelle das Wort "Einkünfte" zu vermeiden.
Es gibt steuerrechtlich kein "zusätzliches Einkommen", siehe das Schema hier: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/df/Einnahmen_Einkuenfte_Einkommen_zvE.png

Nach dem Schema sind wir aber wieder bei den Einkünften und da ist dann die Aufzählung aus § 2 EStG maßgeblich.

Ich sehe da keine Steuerpflicht für Verkäufe von gebrauchten Sachen.
 
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Welche Plattformen sind genau betroffen?
Patrizia Antoni:
Grundsätzlich nur solche, bei denen auch die Bezahlung über die Plattform abgewickelt wird. Geschäfte, die auf der Plattform nur angebahnt wurden, dann aber zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt wurden, sind nicht meldepflichtig.

Damit wäre der Marktplatz hier ja nicht betroffen.
 
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HerrRossi schrieb:
Damit wäre der Marktplatz hier ja nicht betroffen.
Wenn das die Urteilsverkündung eines Richters wäre, dann ja. So ist es nur die "Meinung" einer Rechtsanwältin... Leider...
 
wrglsgrft schrieb:
So ist es nur die "Meinung" einer Rechtsanwältin...
Aber an wen soll man sich denn sonst halten? Das ist doch nicht Sinn und Zweck der Gesetze, "Ja wir schauen mal, und warten bis ein Gericht was zu sagt" - Wenn ein Anwalt dazu keine klare Aussage machen kann, dann keiner. Dann macht man auch nichts verbotenes, wenn man von etwas sehr schlüssigen aus geht.

Also ich denke auch der Marktplatz ist sehr bald wieder da, alles andere wäre fragwürdig....
 
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r4v398 schrieb:
Das ist doch nicht Sinn und Zweck der Gesetze, "Ja wir schauen mal, und warten bis ein Gericht was zu sagt"
Doch, leider
Ich sitz hier mit 3 Gutachten, alle der selben Meinung. Zweimal ist der Gegner der Auftraggeber und einmal das Gericht, und trotzdem kann der Richter immer noch kein Urteil fällen. Der Gegner sagt "wir sind anderer Meinung" und schon springt der Richter aus dem 100. Stock und befragt den letzten Gutachter nochmal. Über 50 Seiten, die den Fall haarklein auseinander nehmen und den Gegner komplett widerlegen reichen einfach nicht.
Und ich bekomme das Gefühl, das man sich 10x zu hundert % absichern will und eine Riesen Portion Null Bock* mit reinspielt.



*das Gericht hatte den Fall schon abgegeben, mit der Begründung, das drei Wörter fehlen und damit nicht klar ist, was ich anstrebe
 
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r4v398 schrieb:
Aber an wen soll man sich denn sonst halten?
Grundsätzlich gebe ich dir da schon Recht. Aber hier haben wir es mit einem sehr schwammig formulierten Gesetz zu tun, zu dem es bisher kaum Gerichtsurteile gibt. Das ein Anwalt dir sagt, dass du unschuldig bist ist nichts wert, wenn der Richter anders entscheidet.
 
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andi_sco schrieb:
Leider wird per Gesetz immer viel Raum zum interpretieren gegeben.
Wenn alles eindeutig wäre, dann bräuchte man bei der Gesetzgebung nicht noch im Nachgang Unterpunkte a-z und teils auch verweise auf irgendwelche weiteren neuen Paragraphen als Ergänzung.

Wenn man Urteile auf Bundesebene hat, da kann man sich halbwegs drauf berufen. Aber drauf verlassen braucht man sich auch nicht.
Siehe "Section Control an der B6". Datenschützer haben massive Bedenken/Einwände. BGH fällt ein Urteil, nachdem die Kennzeichen auch unter die personenbezogenen Daten zählen und damit vom Datenschutz mit geschützt werden.
Das hat sich über Jahre gezogen wo Datenschützer dagegen gefeuert haben von wegen "geht nicht". Nach keinen wirklich großen Änderungen ging das dann nach einigen Jahren auf einmal doch irgendwie.

Mehr als Tee trinken und abwarten können wir und auch die Betreiber zur Zeit nicht machen.
Wenn mehr Informationen zu dem Ganzen vorliegen könnten die Betreiber sich an die Behörde wenden und um Auskunft bitten in welchem Umfang und wie die Daten übermittelt werden müssten. Dann können die das grob planen und entscheiden ob oder ob nicht.


Steht ja auch noch im Raum welche Daten zu übermitteln sind, wenn man als Plattform davon betroffen ist. Wenn nur ein Benutzername mit seinen Umsätzen nicht ausreichend sein sollte, bekommen ja auch andere, reine Handelsplattformen, wie Eka probleme. Da kann man sich nur mit einem Nickname + Email und keinerlei persönlichen Daten registrieren. Die könnten ja auch nicht wirklich mehr Übermitteln als hier im Forum möglich wäre.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Idee vom Gesetzgeber hier wieder mit dem Datenschutz kollidieren wird.
 
HerrRossi schrieb:
Welche Plattformen sind genau betroffen?
Patrizia Antoni:
Grundsätzlich nur solche, bei denen auch die Bezahlung über die Plattform abgewickelt wird. Geschäfte, die auf der Plattform nur angebahnt wurden, dann aber zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt wurden, sind nicht meldepflichtig.

Damit wäre der Marktplatz hier ja nicht betroffen.
Das passt schon zu den Infos bei Ebay Kleinanzeigen, wo nur Zahlungsinformationen von deren Zahlungsdienstleister OPP übermittelt werden.
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/Allgemein/DAC7/

Auch interessant, es fehlen aber Quellen – Nachweise:
https://www.mydealz.de/diskussion/s...s-plattformen-steuertransparenzgesetz-2113176
 
Sollte EBay Kleinanzeigen es schaffen, sich aus dem Gesetz herauszuwinden, hat das Gesetz IMHO sein Ziel verfehlt.
1. Ist eine einfache Trennung zwischen Angebot und Zahlungsdienstleister zu simpel.
2. Sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Verkäufer man mit dem Gesetz denn erfassen will.
 
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Wären da auch, ich sage mal Plattformen wie Bares für Rares betroffen, wo ja Privatleute ihre Schätze an Händler verkaufen.
Die müssten ja das dann auch melden, vermute ich mal?
 
@sudfaisl

Mir ist die Schließung gerade erst aufgefallen und auch die rechtliche Änderung ging bisher an mir vorüber, deswegen habe ich mich mal etwas eingelesen. Wenn ich das hier aber richtig interpretiere, fällt das CB Verkaufsforum doch gar nicht unter dieses Gesetz?!

Viele Privatverkäufer nutzen Plattformen wie Ebay, Etsy, Vintage oder Hood dafür, nicht mehr benötigte Dinge zu verkaufen, einfach weil diese Dinge zu schade für den Müll sind und evtl. noch von anderen genutzt werden können. Immerhin fördert das den nachhaltigen Umgang mit Konsumgütern. Und nebenbei gibt’s noch ein kleines Zubrot.

Handelt es sich wirklich um getragene Kleidung, bereits genutzte Möbel, benutztes Spielzeug usw. müssen Sie sich als Privatperson eigentlich gar keine Gedanken um das Thema Ebay und Steuern machen. Denn letztlich erzielen Sie ja mit dem Verkauf keinen Gewinn, da der Erlös in der Regel unter dem Preis liegt, den Sie für den Neukauf dieser Artikel gezahlt haben.

Es wird also keine Nachzahlung von Steuern erforderlich, wenn erkennbar ist, dass es sich um viele unterschiedliche gebrauchte/ausgemistete Gebrauchsgegenstände handelt.

Problematisch kann es allerdings bei Objekten werden, die nicht unter den täglichen Gebrauch fallen. Dazu gehören z.B.:

  • Schmuck
  • Uhren
  • Antiquitäten
  • Edelmetalle
Hier erzielen Sie unter Umständen durch einen Wertzuwachs Gewinne und müssen ggf. Einkommensteuer dafür zahlen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/e...men-steuertransparenzgesetz-psttg-207741.html

Hier werden ja keine Gewinne erzielt, es wird ja nur bereits gebrauchte Ware weiterverkauft. Dass Sachen wie GPU's zum höheren Preis als dem Anschaffungspreis verkauft wurden, war ja eine absolute Ausnahme und könnte man doch sicherlich per Marktplatzregel ausschliessen ("Verkaufspreis darf nicht über Anschaffungspreis liegen")?! Oder sehe ich das zu blauäugig?
 
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M@tze schrieb:
Er hatte es nur Stellvertretend für die Leitung mitgeteilt, die hier auch sicher mitliest, informiert und überlegt. Hatten wir schon seit ein Paar Seiten, dass sogar rechtliche Experten der Meinung sind, dass CB nicht darunter fällt. Würde mir da nicht große Gedanken machen, ich bin mir sicher der MP ist bald wieder da.

Einfach warten, Leute.
 
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r4v398 schrieb:
Hatten wir schon seit ein Paar Seiten, dass sogar rechtliche Experten der Meinung sind, dass CB nicht darunter fällt.

Alles klar, Danke Dir. War jetzt nicht willens 20 Seiten nachzuarbeiten... ;)
 
Gibt es denn einen Zeithorizont, auf den die User hier hoffen können, dass es eine endgültige Entscheidung zum Marktplatz gibt?
Oder wartet ihr erst einmal ab, ob es Klagen gegen andere Plattformen gibt und wie die entschieden werden?
Oder sondiert ihr mit Anwälten die Lage, ob der Marktplatz hier unter das Gesetz fällt oder eben nicht?
 
Wenn man auf Urteile aus der Praxis wartet, wird das noch etliche Monate dauern. Dazu müssten erstmal zwei Parteien mit gegensätzlicher Meinung aufeinandertreffen, dann muss es zur Anzeige kommen, bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet und dann vor Gericht verhandelt werden.
Und da die Finanzämter, vor allem die Abteilungen mit Ermittlungs- und Überwachungsaufgaben, chronisch unterbesetzt sind.... 🤷‍♀️

Aber ich bilde mir ein, es gibt irgendeine Art Gremium aus Richtern/Juristen, die sich theoretisch mit der Auslegung von Gesetzen befasst. Aber ob das öffentlich einsehbar ist und wie praxisnah/bindend das ist, keine Ahnung.

Aufgrund der Budget-Kosten-Nutzen-Relation bei CB, ist nicht zu erwarten, dass sie selbst Anwälte einschalten werden. Hast du mal einem Fachanwalt die Hand geschüttelt? Das allein ist sauteuer^^
 
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M@tze schrieb:
Dass Sachen wie GPU's zum höheren Preis als dem Anschaffungspreis verkauft wurden, war ja eine absolute Ausnahme
Das passiert eigentlich mit ziemlich allem was nur limitiert angeboten wird. Das geht über Lego, Sneaker, Sammelkarten, Spielekonsolen und viel viel mehr. Da gibt es genug Leute, die damit ihren Lebensunterhalt auf eBay Kleinanzeigen und wie sie alle heißen verdienen.

Das Gesetz ist ja auch nicht das “Anti-CB-Marktplatzgesetz”. Da wird erst einmal typisch mit breiter Flinte auf das Internet geschossen und danach geschaut, wer klagt oder protestiert.
 
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Axxid schrieb:
Das passiert eigentlich mit ziemlich allem was nur limitiert angeboten wird. Das geht über Lego, Sneaker, Sammelkarten, Spielekonsolen und viel viel mehr. Da gibt es genug Leute, die damit ihren Lebensunterhalt auf eBay Kleinanzeigen und wie sie alle heißen verdienen.

Das ist mir alles klar. ;)

Meine Aussage bezog sich ja explizit auf den CB Marktplatz, aber den Teil hast Du ja gewitzterweise :P aus Deinem Zitat rausgelassen:

M@tze schrieb:
könnte man doch sicherlich per Marktplatzregel ausschliessen ("Verkaufspreis darf nicht über Anschaffungspreis liegen")?!

Es sei denn hier wurden in der Vergangenheit auch Sneaker, Rolex und Lego verkauft - dann ist das an mir vorbeigegangen. ;)
 
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