St3ppenWoLF
Commander
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Ich, bereits beim lesen der Überschrift: "Ah shit. Here wo go again."
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Samurai76 schrieb:MS speichert und liefert IP Adressen für die Strafverfolgung? Interessant. Ja, MS darf meine IP Adresse dann gerne auch 6 Monate speichern. Oder mein Telefonabieter. Aber nicht der Staat in EINER )!!) Datenbank.
Wer geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt oder daran mitwirkt, hat die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen auf seine Kosten zu treffen. Jedes Auskunftsverlangen ist durch eine verantwortliche Fachkraft auf Einhaltung der in Absatz 2 genannten formalen Voraussetzungen zu prüfen. Die weitere Bearbeitung des Auskunftsverlangens darf erst nach einem positiven Prüfergebnis freigegeben werden.
Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, hat
1.
ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen,
[...]
Truthahn mentalität.Firefly2023 schrieb:Das glaube ich jetzt nicht,
Erzähl mal dem Bundeverfassungsgericht, wie konnte man so eine bahnbrechende Info nur bislang übersehen?Rollkragen schrieb:Wer nicht strafbar handelt muss auch nix befürchten!
Wenn sich jemand an Kinder vergreift, Anschläge plant, im organisierten Verbrechen unterwegs ist, Geldwäsche, und Glücksspiel, Waffen und Drogenhandel etc. sind das berechtigte Gründe.DKK007 schrieb:Die Bank, etc. kennt aber auch die Religion oder sexuelle Orientierung nicht.
Denn das sind Daten die aus gutem Grund nur mit besonderem Grund und geschützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Deswegen, muss das Gesetz ja auch nachgebessert werden, damit es Rechtskonform ist.Sggguy schrieb:Erzähl mal dem Bundeverfassungsgericht, wie konnte man so eine bahnbrechende Info nur bislang übersehen?
Richtig, nur ist der Zeitraum zu kurz. Bis die Behörden einenGenehmigung haben ist es häufig schon zu spät. V.a. bei den großen Fischen mit organisierten Verbrechen.DKK007 schrieb:Da wird es keine extra Kosten geben. Die Provider speichern die IP sowieso, dann nur halt länger.
Zudem ist das bisher schon geregelt.
§ 22 Abs. 6 und § 24 Abs. 5 TTDSG:
§ 170 Abs. 1 TKG
Die Regelungen in § 173 und § 174 TKG sind entsprechend.
Sggguy schrieb:Erzähl mal dem Bundeverfassungsgericht, wie konnte man so eine bahnbrechende Info nur bislang übersehen?
und was dass im Detail ist bestimmt dann sie, oder was?Verwendet werden sollen diese unter anderem für den Kampf gegen Hass und Hetze im Netz.
C4rp3di3m schrieb:könnte ggf. auch genutzt werden um die Opposition mundtod zu machen.
Vor allem: Freiheit und unbeschwerte, freie Rede. In direkter Folge dann: Demokratie, politische Teilhabe usw usf.luckyfreddy schrieb:Was kostet die Überwachung den Steuerzahler eigentlich?
C4rp3di3m schrieb:Die CDU ist nich alleine in der Opposition.
Am 27. September 2022 hat die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag einen Antrag »IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen« eingebracht (BT-Drucksache 20/3687). Der federführende Rechtsausschuss hat, nach allerlei Vertagungen, am 11. Oktober 2023 eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Da sprachen sich nur drei der zehn Sachverständigen (Bund deutscher Kriminalbeamter, Staatsanwalt Frankfurt/M., Deutscher Richterbund) ausdrücklich für den Antrag aus, einer hielt ihn für rechtskonform umsetzbar. Fünf Sachverständige hielten das Vorhaben für unverhältnismäßig und für mit Verfassungs- und Europarecht nicht vereinbar. Das BKA beschränkte sich auf die Darlegung technischer Möglichkeiten (siehe Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 11. Oktober 2023) und darf daher als neutral gewertet werden.
Wie auch immer: Die vier mitberatenden Ausschüsse (Innen, Wirtschaft, Familie, Digitales) haben sämtlich die Ablehnung des Antrags empfohlen. Der Rechtsausschuss hat am 15. November beschlossen, dem Bundestag zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Die Begründung dafür ist der Drucksache 20/2597 zu entnehmen und lässt sich kurz so zusammenfassen: populistisch vorgeschobener Antragszweck; Unvereinbarkeit mit Verfassungs- und EU-Recht; Unverhältnismäßigkeit. Dabei fiel besonders ins Gewicht, dass die vorgeschlagene Speicherung von IP-Adressen und Ports sich im Ergebnis gar nicht von der bereits früher gescheiterten Vorratsdatenspeicherung unterscheide, die Zielbestimmung »Kinderschutz vor sexuellem Missbrauch« willkürlich sei, da die Regelung alle Kriminalitätsbereiche erfassen würde, die Regelung praktisch ungeeignet und die vorgesehene Speicherfrist willkürlich sei.
Ist ganz einfach. Man versucht sooft wie möglich einen Fuß (oder ein Eingeständnis) in das Themas zu bekommen und danach kann man darauf aufbauen, um zu seinem ursprünglichen Ziel zu kommen.Der Trost schrieb:Warum ist das Thema immer noch nicht durch?
Auch das stimmt leider nicht ganz.NedFlanders schrieb:100%tige Zustimmung. Auch die Kinderschutzbünde sehen das Vorhaben als völlig überzogen an, ebenso die Kripo, der mehr geholfen wäre entsprechende umfangreiche Mittel zu bekommen und vor allem die internationale Zusammenarbeit mit anderen Ländern zu verbessern.