News Vorratsdaten­speicherung: Innenministerin Faeser will anlasslose Datensammlung

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Weil sonst wieder verschoben wird:
Ja die Regierung ist komplett vertrauenswürdig bei Vorratsdatenspeicherung.
Wie sollte Sie es auch nicht sein?
Parteiprogram wird stets eingehalten und umgesetzt.
Unsere Minister haben stets kompetente Mitarbeiter und das Wissen ihres Resorts.
Wir haben eine sehr rege Teilnahme an den Entscheidungen unserer Regierung (alle 4 Jahre).

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Damit ist der Innenminister für mich jemand der vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte.
Kann einfach nicht sein das man immer wieder gegen die selbe Mauer rennt.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Im Übrigen ist es schon wieder das selbe Argument KiPo, das schon von allen Seiten oft genug auseinander genommen wurde, aber das "dumme" Wahlvieh als einziges wenigstens theoretisch als Begründung durchgehen lassen würde. Wurde oft genug auch klar dargestellt, von Verbänden und Polizei, wie man das Problem besser angehen kann.
Das ist so offensichtlich was da läuft.

Beelzebot schrieb:
Aber dann hat doch der Rechtsstaat funktioniert... Wäre das nicht so wäre dein Klient schon für immer in einem Arbeitslager und würde Steine klopfen oder wäre vom Mob am nächsten Laternenpfahl aufgehängt worden und das nur aufgrund der Anschuldigung.
Also man muss sich ja nicht gleich mit dem schlimmsten Fall vergleichen.
Es gibt durchaus auch Zwischenstufen. bsp. das ruinieren der psychischen Gesundheit des Beschuldigten und dann die Kosten. Was macht jemand der in Armut lebt? Was derzeit in DE 13,4 Millionen Menschen sind?

Da Fehler in automatisierten Abläufen eben passieren gibt es Dinge die man nicht so abfertigen kann, KiPo gehört dazu. Da gehört klassische Ermittlungsarbeit eingesetzt.
 
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Die Politiker sind echt nicht lernfähig. Na egal, das Vorhaben wird eh an der FDP scheitern.
 
Beelzebot schrieb:
Aber dann hat doch der Rechtsstaat funktioniert... Wäre das nicht so wäre dein Klient schon für immer in einem Arbeitslager und würde Steine klopfen oder wäre vom Mob am nächsten Laternenpfahl aufgehängt worden und das nur aufgrund der Anschuldigung.
Ganz so leicht kann man es sich nicht machen und mit einem einfachen "der Rechtsstaat regelt es am Ende" alles rechtfertigen.

Wie bei vielen Problemen muss man eine Güteabwägung treffen. Und wir reden hier über extrem schwerwiegende Aspekte, das Wohl von Kindern, die Privatsphäre, die Folgen von Fehlern, die langfristigen Folgen von verlorenem Vertrauen und die Folgen der sehr wahrscheinlich erscheinenden Ausweitung der Nutzung der gespeicherten Daten.

Jetzt muss man noch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, gibt es mildere Mittel der Wahl, um gleiches/ähnliches zu erreichen? Würde man überhaupt mit dem schwerwiegenden EIngriff in die Privatsphäre einen deutlichen Anstieg der Ermittlungsquote erreichen?

Alles zusammen veranlasst mich jedenfalls derzeit ablehnend gegenüber solch einem Vorhaben zu sein.
 
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Beelzebot schrieb:
Aber dann hat doch der Rechtsstaat funktioniert...
Ja, aber das alleine reicht doch nicht aus.
TP - Ob unschuldig oder nicht, ist nachrangig
Merkur - „Plötzlich ist die Hölle losgebrochen“: Polizisten stürmen Wohnung von unschuldiger Frau - Einsatz galt Nachbar

Wenn das Stigma (trotz Freispruch oder Feststellung von Unschuld) bleibt, weil die Nachbarn und sonstwer die Hausdurchsuchung mitbekamen, oder sogar körperliche wie wirtschaftliche Schäden davontrugen.
Hausdurchsuchung der Polizei ruiniert das Leben einer Bielefelderin
Schadenersatz bei Justizfehlern - Unschuldig in Haft
Daher würde ich aktuell behaupten, daß wenn man heute unschuldig ins Fadenkreuz von Ermittlungen kommt, es meistens zu Lasten dieser Menschen geht, und um die Schäden und Konsequenzen kümmert man sich wenig. Gerade auch bei Sexualdelikten und unterstelltem Kindesmißbrauch ist die Sache sehr heikel.
Beelzebot schrieb:
Wäre das nicht so wäre dein Klient schon für immer in einem Arbeitslager und würde Steine klopfen oder wäre vom Mob am nächsten Laternenpfahl aufgehängt worden und das nur aufgrund der Anschuldigung.
Soziale Ausgrenzung und Isolation - auch bei festgestellter Unschuld - kommt dem schon nahe.

Daher nochmal die Frage, rechtfertigt die Verfolgung einer Minderheit, daß man viele andere Unschuldige unter Generalverdacht stellt und ggf. lebenslang traumatisiert und mehr? Und jede Vorratsdatenspeicherung macht implizit genau das, sie stellt alle unter Generalverdacht, wo jeder einzelne dann erst mal seine Unschuld beweisen muß oder nur hoffen kann, daß er aus dem Raster rausfällt.
 
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Das ist schon keine Salamietaktik mehr, sondern die Bürger mit der Salamiekeule weichprügeln, bis die Gegenstimmen die Lust und Ausdauer verlieren. Einfach nur abartig.
 
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Ich habe mich jetzt schon länger nicht mehr mit dem Thema beschäftigt, aber als die VDS vor Jahren ursprünglich eingeführt wurde, gab es ja schon eine lange und ausführliche Diskussion dazu, und vor allem auch diverse unabhängige Studien und danach auch Praxiserfahrungen, solange die später als verfassungswidrig bzw. gegen EU-Recht verstoßend befundene VDS in Deutschland praktiziert wurde.

Dabei ist das genaue Gegenteil von dem herausgekommen, was die Innenministerin jetzt behauptet. Die VDS wird nicht gebraucht und ist auch für die vorgeblichen Zwecke nicht wirksam.

Die Fälle schwerer Kriminalität sind in Deutschland laut der Kriminalitätsstatistik des BKA seit drei Jahrzehnten rückläufig, bei erfreulich hohen und weiter steigenden Aufklärungsquoten. Weder das Internet noch die Mobiltelefone haben da seit den 90ern einen erkennbaren, negativen Effekt gehabt.

Als dann zeitweise in Deutschland die VDS genutzt wurde, hat sich nichts gebessert. Tatsächlich gingen die Fallzahlen gegen den Trend etwas hoch und die Aufklärungsquoten gegen den Trend leicht zurück. Ich will nicht behaupten, dass das an der VDS lag, aber spürbar geholfen hat diese ermittlungstechnische Massenvernichtungswaffe offensichtlich nicht. Es gab weder mehr Ermittlungserfolge noch hatte sie irgendeinen abschreckenden Effekt (soviel zum "sicher fühlen").

Das einzige, was man mit verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung erreicht, ist der von den Verfassungsrichtern festgestellte, schwere Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger. Angesichts der fehlenden Notwendigkeit und Wirksamkeit ist sie eindeutig nicht verhältnismäßig und jeder Politiker, der sie trotzdem weiter fordert, hält wohl nicht besonders viel von unseren verfassungsmäßigen Rechten.
 
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"Innenministerin [...] will",... und das wollten vor ihr schon viele andere :evillol:, aber in diesem Falle zum Glück kriegt man halt nicht immer das was man will. Nichts desto trotz, wenn unaufhaltsam in diese Richtung weiter gebohrt wird steigt das Risiko über die Zeit natürlich dass dann doch mal eine Regierungskonstellation an der Macht ist die so ein Gesetz dann durchdrückt. Ähnlich sieht es ja mit dem generellen Tempolimit aus welches wohl auch nur eine Frage der Zeit ist bis ein Befürworter ein Deal mit seinem politischem Gegner einfädelt zugunsten wichtigerer Themen die dann aktuell sind.
 
Was wäre denn ganz genau unter "anlassloser Datenspeicherung" zu verstehen? Einfach jede Kommunikation aufzeichnen? Und unter welchen Bedingungen würde man dann direkt in den Fokus der Behörden rutschen?

Nehmen wir mal mich selbst als Beispiel. Etliche von euch können im Lauf der Jahre durch ein paar Texte mitbekommen haben, daß ich mit einer Italienerin zusammen bin und ihre Geschwister etliche Kinder haben - und diese sind in verschiedenen Altersklassen. Durch gewisse Namenstraditionen gibt es bei den Nichten und Neffen nicht nur eine Giulia oder einen Vittorio.

Bei einer anlasslosen Datensammlungs-Wut käme ich selbst ja schon in den Fokus, wenn man bei einer belanglosen Planung eines Treffens fragen würde, ob Salvatore und Elena die kleine Giulia mitbringen oder ob sie an dem Tag lange Schule hat.

Oder bin ich da voll auf dem falschen Dampfer?
 
Ltcrusher schrieb:
Was wäre denn ganz genau unter "anlassloser Datenspeicherung" zu verstehen?

Es geht hier nicht um Inhalte, sondern um Verbindungsdaten. Also z.B. welchem Anschluss zu einer bestimmten Zeit welche IP-Adresse zugewiesen war, wer wem wann eine E-Mail geschrieben hat, wer mit wem wann telefoniert hat usw.

Aber das ist kritisch genug. Man kann aus solchen Verbindungsdaten sehr viel herauslesen. Z.B. auch dass jemand mit Personen kommuniziert hat, bei denen ein besonderer Datenschutz besteht, wie Ärzten oder Abgeordneten usw.
Bei einer anlasslosen Massenspeicherung wird sowas unweigerlich mit erfasst und das ist einer der Gründe, warum höchste Richter in Deutschland und Europa diese Speicherung für verfassungswidrig halten. Sowas dürfte überhaupt nur im konkreten Verdachtsfall erfolgen.
 
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Hasso schrieb:
Ich wäre für eine anlasslose Entlassung von Frau Faeser. Das ist nur meine Meinung und ich hoffe man darf die noch haben!
Ich glaube damit hast du dich in Schwierigkeiten gebracht.
Das grenzt schon fast an eine Beleidigung, aber ich gebe dir Recht.
EIgentlich müßte dieses ganze Kabinett raus geschmissen werden, aber ohne anschließende Pension.
 
Wer sich mal ansieht was Frau Faeser so von sich gibt, und wie sie ihre Amtsgeschäfte führt, der muss vermuten, dass es Frau Faeser keineswegs um den Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder geht. So sehr es zu begrüßen wäre, wenn sie sich diesem Thema mit Nachdruck widmet!

Bei Frau Faeser geht es immer nur um den Kampf gegen Rechts! Und rechts ist man in ihren Augen ziemlich schnell! Man denke nur an ihre Mahnungen, nicht zu protestieren. Proteste werden ja nach ihrer Ausage entweder von Rechtsextremisten angezettelt, oder doch wenigstens unterwandert, was alle Protestierenden automatisch in die Nähe der Rechtsextremen rückt.

Gut, dass es nicht so aussieht, als könnte sich Frau Faeser mit ihren Plänen zur Massenüberwachung durchsetzen! Aber ich finde es beängstigend, wie sich diese Frau in ihrem Amt gebärdet!
 
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RichieMc85 schrieb:
Die Intention liegt wohl eher darin die zunehmen Regime kritischen Stimmen zu überwachen. Die gute Frau kann ja mal zum Praktikum zu unseren Freunden in China oder Russland fliegen.
So weit muss sie nicht, die haben noch welche in der Partei die das vor 89 selbst gelernt haben.
So wie Bärbel Bohley das gesagt hat:

"Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“
 
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Toms schrieb:
Sei doch froh dass du in einer freien Gesellschaft mit freier Meinungsäußerung lebst und du keine Angst vor politischer Verfolgung haben brauchst
Ist das wirklich heutzutage noch so? Ich habe meine Zweifel. Unter Demokratie verstehe ich etwas anderes, nämlich Volksherrschaft. Offenbar hat die übergroße Mehrzahl verblendet von den Versprechungen der Parteien die falschen Volksvertreter gewählt. Die Ergebnisse sehen wir jetzt.
 
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omavoss schrieb:
Ist das wirklich heutzutage noch so? Ich habe meine Zweifel. Unter Demokratie verstehe ich etwas anderes, nämlich Volksherrschaft. Offenbar hat die übergroße Mehrzahl verblendet von den Versprechungen der Parteien die falschen Volksvertreter gewählt. Die Ergebnisse sehen wir jetzt.
Ich empfehle ein Youtube-Video zur Erklärung von direkter und indirekter Demokratie. Im Übrigen verstehe ich nicht, was das mit dem Thema zu tun hat. Eine Ministerin darf erstmal jedes Gesetz vorschlagen, das sie möchte - unabhängig davon, was jeder davon hält. Und ich wüsste nicht, dass irgendwo verboten wird, gegen die Vorratsdatenspeicherung zu demonstrieren oder seine Meinung dazu zu äußern.
 
Draco Nobilis schrieb:
Es gibt durchaus auch Zwischenstufen.

Was denn für Zwischenstufen? Bei Rechtsstaatlichkeit? Weißt du überhaupt was Rechtsstaatlichkeit ist?

Draco Nobilis schrieb:
[...] bsp. das ruinieren der psychischen Gesundheit des Beschuldigten [...]

Das hat halt garnix mit dem Rechtsstaatsprinzip zutun.
Und wenn allein der Verdacht solche traumatischen Schäden verursacht sollte man auf Schadensersatz klagen. DAS ist Rechtsstaat!

Draco Nobilis schrieb:
[...] und dann die Kosten. Was macht jemand der in Armut lebt? Was derzeit in DE 13,4 Millionen Menschen sind?

Dein Ernst? Exakt dafür gibt es die Prozesskostenhilfe...

Draco Nobilis schrieb:
Da gehört klassische Ermittlungsarbeit eingesetzt.

Ermittlungsfehler kommen immer vor, technisch oder analog. Da sitzen auch nur Menschen.

Matusalem schrieb:
Alles zusammen veranlasst mich jedenfalls derzeit ablehnend gegenüber solch einem Vorhaben zu sein.

Naja, es geht ja auch nicht mehr um eine reine Vorratsdatenspeicherung, sondern um äquivalente Verfahren deren Eingriffsqualität viel schwächer sind. Daher bewerte ich diese Vorhaben für garnicht mal so aussichtslos.

PHuV schrieb:
Ja, aber das alleine reicht doch nicht aus.

Deine Argumentation bezog sich exakt darauf. Und in Ermangelung einer echten Legaldefinition von "Rechtsstaat" bemühe ich mal die Einleitung von Wikipedia:
"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet."
Mehr nicht! Das ist das Rechtstatprinzip. Die Instrumente zum kompensieren von Schäden sind umfangreich und detailliert. Dass man zur Ausübung juristischen Beistand benötigt liegt in der Natur der Sache.

PHuV schrieb:
Wenn das Stigma (trotz Freispruch oder Feststellung von Unschuld) bleibt, weil die Nachbarn und sonstwer die Hausdurchsuchung mitbekamen, oder sogar körperliche wie wirtschaftliche Schäden davontrugen...

...Hat das nix mit Rechtsstaat zu tun...
Erst dann wenn es keine Möglichkeit geben würde gegen diese Schäden juristisch vorzugehen, denn dann gebe es kein verbindliches Recht, sondern Willkür.

PHuV schrieb:
Daher würde ich aktuell behaupten, daß wenn man heute unschuldig ins Fadenkreuz von Ermittlungen kommt, es meistens zu Lasten dieser Menschen geht, und um die Schäden und Konsequenzen kümmert man sich wenig.

Das hat der Staat auch nicht, dass ist nicht seine Aufgabe (bloß die Mittel dafür zur Verfügung zustellen), sondern die des Geschädigten!
Und trotzdem wird man hier mehr als genug an die Hand genommen.

PHuV schrieb:
Daher nochmal die Frage, rechtfertigt die Verfolgung einer Minderheit, daß man viele andere Unschuldige unter Generalverdacht stellt und ggf. lebenslang traumatisiert und mehr? Und jede Vorratsdatenspeicherung macht implizit genau das, sie stellt alle unter Generalverdacht, wo jeder einzelne dann erst mal seine Unschuld beweisen muß oder nur hoffen kann, daß er aus dem Raster rausfällt.

Lass mich raten, du hast die News auch nicht gelesen....

Ltcrusher schrieb:
Oder bin ich da voll auf dem falschen Dampfer?

Im Groben, Ja.
Herdware schreibt es korrekt, es geht um Verbindungsdaten. Die Inhalte sind komplett uninteressant, wichtig sind die Metadaten um Strukturen und Netzwerke aufzuklären.
Wie gut ausgebaut das mittlerweile ist kann man in der Reportage Liken. Hassen. Töten sehen. Die war nicht wirklich gut, aber dass der Verfassungsschutz bei den Reportern nach einigen Monaten Recherche plötzlich vor Tür steht und die Wohnung durchsucht hat fand ich schon bemerkenswert. Ich hätte nicht gedacht, dass die unter anderem die Steam Communitys so im Blick behalten.
Aber wer sich eben nicht über Monaten in potentiellen Anschlag-threads rumtreibt taucht auch nicht bei denen im Raster auf.
Hier wird ja immer gerne suggeriert, dass mit einer VDS die totale Überwachung ausgerollt werden würde. Das ist nichts weiter als populistischer Blödsinn.
 
Beelzebot schrieb:
Deine Argumentation bezog sich exakt darauf.
Du hast doch gelesen, daß ich sagte, das reicht alleine eben nicht aus. Sehe es als Erweiterung, Ergänzung.
Beelzebot schrieb:
Und in Ermangelung einer echten Legaldefinition von "Rechtsstaat" bemühe ich mal die Einleitung von Wikipedia:
"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet."
Mehr nicht! Das ist das Rechtstatprinzip. Die Instrumente zum kompensieren von Schäden sind umfangreich und detailliert. Dass man zur Ausübung juristischen Beistand benötigt liegt in der Natur der Sache.
Aha, kann ich auch zitieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Art 1​


(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2​

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dann können wir jetzt gerne diskutieren, wie das nun juristisch zu deuten ist, wenn Menschen aufgrund falscher Verdächtigungen, fehlerhaften Ermittlungen oder fehlerhaften Datenzusammenstellungen in den oben genannten Grundrechten in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt werden, wenn sie dauerhaft, trotz Freispruch, stigmatisiert werden. In meinen Augen sollte ein Rechtsstaat in allen Fällen stets bestrebt sein, die Grundrechte einzuhalten. Wenn unschuldige Menschen z.B. von den exekutiven Kräften einfach niedergeschlagen und verletzt werden, weil sie aufgrund fehlerhafter Infos die Wohnung oder das Haus verwechselten, ist das nun ein Verstoss gegen Art 1 und 2?

Dann können wir weitergehen zur Unschuldsvermutung usw., und wir kommen in juristische weitreichende Wege. Ist dann eine Vorrausdatenspeicherung nicht eine Sammlung von Daten, die alle per se unter Verdacht stellt, weil sie zum Zweck einer potentiellen Strafverfolgung in der Zukunft dient?
Beelzebot schrieb:
Lass mich raten, du hast die News auch nicht gelesen....
Was soll das jetzt? Natürlich habe ich sie gelesen. Deshalb kann ich hier doch auf entsprechende Kommentare antworten. Und in der EU ist das aktuell klar geregelt:
EuGH-Urteil: Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtswidrig
SZ - EuGH betont enge Grenzen für anlasslose Datenspeicherung

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch dann gegen EU-Recht verstößt, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten wie Mord dient.
Wenn nicht mal Mord das rechtfertigt, wie soll es dann populärpolitisch mit dem angeblichen Kampf gegen Kindesmißbrauch von der werten Innenministerin Nancy Faeser zu rechtfertigen sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Beelzebot schrieb:
Was denn für Zwischenstufen? Bei Rechtsstaatlichkeit? Weißt du überhaupt was Rechtsstaatlichkeit ist?
Du hattest den Vergleich zu Arbeitslager und Steineklopfen Länder gebracht.
zwischen dem Extrem des Arbeitslagers / Steine klopfen, ohne möglichen Rechtsweg und dem Extrem des Schutz vor ungerechtfertigten Vorwürfen und Rufmord, gibt es für den Beschuldigten aber noch mehr Stufen.

Natürlich kann man bei Rufmord und psychischen Folgekrankheiten dann Rechtsmittel einlegen, die aber real zu allermeist einfach nur bedeutungslos sind.

Bei der Todesstrafe in den USA ist ein Irrtum im Nachgang auch nicht behebar und es kam vor.
Dennoch würde niemand daran zweifeln das die USA ein Rechtsstaat ist^^

Das heißt das Rechtsstaat allen keine Aussage darüber treffen kann ob eine Maßnahme sinnvoll ist oder nicht. In diesem Fall die Vorratsdatenspeicherung. Es gibt, erwiesenermaßen, bereits jetzt viele Kollateralschaden durch bsp. falsche IPs. Das wird dadurch auch nur schlimmer.

Das ist auch nur ein kleiner Aspekt am Problem der Vorratsdatenspeicherung.
Die Wirkung der Vorratsdatenspeicherung ist bsp. wissenschaftlich nicht erwiesen. Es gab Sie ja schon mal kurz, bis Sie eingesammelt wurde. Auch der Blick in andere Länder kann erhellend sein. Wir müssen das Rad nicht immer neu erfinden.

Beelzebot schrieb:
Dein Ernst? Exakt dafür gibt es die Prozesskostenhilfe...
Zitat der Quelle:
Die Prozesskostenhilfe schließt außerdem nicht jedes Kostenrisiko aus. Insbesondere erstreckt sie sich nicht auf die Kosten, die die gegnerische Partei zum Beispiel für ihren Rechtsanwalt aufwendet. Verliert eine Partei das Gerichtsverfahren, so muss sie dem Gegner diese Kosten in aller Regel auch dann erstatten, wenn ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

Kein Licht ohne Schatten.
 
Ich empfinde es als bedenklich das immer wieder Gründe vorgeschoben werden um die Datenspeicherung durchzusetzen. Ich frage mich was das wirkliche Ziel dahinter ist.

Mit dem Thema Kindesmissbrauch habe leider schon beruflich zumindest am Rande zu tun, da hört man dann zu was Verantwortliche und Fachleute dazu sagen. Daher kann ich mir gar nicht vorstellen wie die Polizei mit einer solchen Datenflut fertig werden soll, in einer Dokumentation sprach der NRW Innenminister darüber warum in NRW so viele Fälle aufgedeckt werden, er erklärte dies mit der entsprechenden Fokussierung bei der Polizei mit entsprechender Personalausstattung, in anderen Bundesländern mussten gleichzeitig Polizisten eigene Hardware für ihre Ermittlungen einsetzen (rein rechtlich auch schon mehr als bedenklich).

Ich bin generell dafür Behörden für ihre Aufgaben besser auszustatten statt mit immer neuen Regelungen und Gesetzen am Ende alles noch komplizierter und ineffektiver zu machen.

Und dann stellen sie ein ganzes Volk unter Generalverdacht.....
 
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