News Vorratsdatenspeicherung kommt vorerst nicht

Das ist mMn sehr sinnvoll - das Urteil mal abwarten.

Da bin ich Voll und Ganz der gleichen Meinung.

Nicht mit dem Kopf durch die Wand - und später dann einen Rückzieher machen müssen.
 
Wenigstens einer mit halbwegs was im Kopf... Wäre auch sinnlos jetzt ein Gesetz zu machen wenn es in X Monaten wieder gekippt wird...
 
Was wohl dahintersteckt, dass es immer wider hochkommt.
Der Nutzen geht fast unbestreitbar gegen null und massig Geld kostet das obendrein,
nur damit sich das jemand als sein Projekt ans Jacket hängen kann ?!?
 
Ich fürchte der europäische Gerichtshof wird die Vorratsdatenspeicherung durchwinken und damit ist die Aktion unterm Strich sinnlos. Dennoch eine richtige Entscheidung von Maas abzuwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht darum, dass eine Vorratsdatenspeicherung derzeit schon stattfindet und durch ein kommendes Gesetz nachträglich legitimiert wird.
 
Low schrieb:
Es geht darum, dass eine Vorratsdatenspeicherung derzeit schon stattfindet und durch ein kommendes Gesetz nachträglich legitimiert wird.

Nicht wirklich, in Deutschland wurde die VDS schon in Karlsruhe gekippt ;)
 
Absolut richtige Entscheidung!

Ein eventuell (auf besonderen Wunsch der CDU/CSU) hastig durchgezogenes Gesetz würde wahrscheinlich gegen EU-Recht verstoßen (zu recht) und müsste sowieso wieder zurückgenommen werden.

Verstehe nicht, warum die (anlasslose) VDS immer wieder aufpoppt, obwohl das Bundesverfassungsgericht diese bereits eindeutig als rechtswidrig beurteilt hat!

Scheint so, als sitzen die Datensammel-Fetischisten nicht nur in den USA...
 
Da wurde ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schon einmal für verfassungswidrig erklärt und nun versuchen sie es durch einen neuen Gesetzentwurf erneut. Man kann Mass nur hoch anrechnen, dass er im Moment keinen entsprechenden Entwurf vorlegen möchte. Ich hoffe er bleibt so konsequent und lässt sich durch die CDU/CSU nicht weiter unter Druck setzen, wie es momentan der Fall ist.
 
Sollte man als Politiker nicht auch selbst zumindest eine vage Vorstellung davon haben, was gesetzeskonform ist und was nicht?

Außerdem muss es sich hierbei um ein Wortspiel handelt, denn die VDS kommt vielleicht nicht in genau der aktuellen Fassung. Dass sie aber definitiv in irgendeiner Form kommen wird, dürfte wohl kaum jemand anzweifeln.
 
@Sasan

bitte erwähnt auch, das dieser Plan der CSU extrem missfällt und die die VDS am liebsten gleich und umfassend einführer wollen

tagesschau.de schrieb:
Kritik kommt von der CSU

Kritik an Maas' Plänen kommt vom Koalitionspartner CSU. "Das haben wir so nicht vereinbart", sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl der "Berliner Zeitung". "Wir hatten vereinbart, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt's." Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten - davon sei nicht die Rede. "Wenn eine Partei sich nicht an die Verträge hält, dann muss man das im Koalitionsausschuss besprechen."
 
Cool Master schrieb:
Nicht wirklich, in Deutschland wurde die VDS schon in Karlsruhe gekippt ;)
Was die Provider jedoch nicht daran hindert, nach eigenem Ermessen Verbindungsdaten zu speichern, und Gerichte bereitwillig Zugriff auf diese Daten zu verschaffen, siehe Youporn-Abmahnung.

Sowohl für die Speicherdauer durch die Provider als auch für den Zugang auf diese Daten durch Gerichte bräuchte es bessere gesetzliche Grundlagen.
 
Es wäre ja auch ausgesprochen absurd, jetzt schnell noch ein Gesetz auszuarbeiten, bevor der EuGH überhaupt darüber geurteilt hat, ob und in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.

Grundsätzlich will aber die SPD die VDS genauso wie die CDU/CSU. Das deutsche VDS-Gesetz, das vom Verfassungsgericht kassiert wurde, haben sie ja auch mit getragen. Die Union will nur gleich lospreschen und die SPD erst dann, wenn sie meinen, dass die VDS rechtlich abgesichter wäre.

Ich sehe es allerdings so, dass eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung auch dann nicht grundrechtskonform sein kann, wenn sich der Gesetzgeber an alle Vorgaben des Verfassungsgerichts und des EuGH hält. (Z.B. bezüglich der Speicherfrist oder zu welchen Zwecken und von wem die Daten genutzt werden können usw.)
Es fehlt dann nämlich immer noch eine bzw. zwei Voraussetzungen dafür, dass eine VDS verhältnismäßig und legitim wäre und auf die hat der Gesetzgeber gar keinen Einfluss.

Die verdachtsunabhängige Speicherung selbst stellt (O-Ton Verfassungsgericht und das EU-Rechtsgutachten geht auch in die Richtung) einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürger da und wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn sie zum Schutz anderer, gleich oder höherwertiger Grund-/Menschenrechte unbedingt nötig wäre. Zum Beispiel das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Und außerdem muss natürlich auch nachgewiesen werden, dass die VDS für diesen Zweck auch taugt und z.B. einen nenneswerten Effekt auf die Aufklärungsquoten bei Schwerverbrechen hat.
Hier hat der Gesetzgeber bzw. die VDS-Beführworter die Bringschuld, nicht die Kritiker. Beides müsste jehnseits aller Zweifel nachgewiesen werden.

Aber diese Kriterien sind ganz offensichtlich nicht gegeben.

Es besteht zumindest in Deutschland keine Notlage im Bereich der Schwerverbrechen, die eine verzweifelte, grundrechtsverletzende Notmaßnahme wie die VDS nötig machen könnte. Tatsächlich werden heutzutage z.B., trotz anonymer Kommunikation über Internet oder Mobilfunk und ganz ohne VDS, wesentlich mehr Tötungsdelikte aufgeklärt, als noch in den 90ern. (Seit Jahren über 95%.) Außerdem ging die Zahl der Delikte und Opfer erfreulicherweise auch deutlich zurück. Niemals lebte man in Deutschland sicherer und niemals kamen weniger Mörder ungestraft davon. (Das wäre doch mal eine BILD-Schlagzeile wert. ;) )

Dass die VDS das nicht noch etwas verbessert, zeigt die deutsche Kriminalitätsstatistik aebenfalls. Als sie in verfassungswidriger Extremform praktiziert wurde, ging die Aufklärungsquote in Deutschland sogar gegen den Trend der letzten Jahre etwas zurück. Diverse Studien bescheinigten der VDS ebenfalls keinen nennenswerten Einfluss auf die Aufklärungsquote (unter 0,1%).

Es ist also ein totales Unding, dass Union und SPD die VDS trotzdem einführen wollen. Auch wenn sie dabei alle konkreten Vorgaben der Gerichte berücksichtigen, fehlt es immer noch an den nötigen Umständen, die eine VDS möglicherweise verhältnismäßig und damit grund- und menschenrechtskonform machen könnten.
 
Karlsruhe hat gar nichts gekippt. Sie haben nur die Legalität verzögert.
Wenn etwas nicht legal ist, kann trotzdem es gemacht werden. Siehe illegale Steuer CDs (vom NSA). Sehr naiv zu glauben es gäbe in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung.

Diese Meldung dient nur dazu den Bürger in Sicherheit zu wiegen. Die Legalität der Vorratsdatenspeicherung wird kommen und wenn Brüssel erstmal sagt wo es lang geht sind alle Hoffnungen verloren. Dann wird kein Gericht mehr die Sache aufhalten. Der Mann macht alles richtig, er erstrahlt als weißer Ritter während er mit dem Überwachungsministerium an der rechtlichen Umsetzung arbeitet.
 
x.treme schrieb:
Was die Provider jedoch nicht daran hindert, nach eigenem Ermessen Verbindungsdaten zu speichern, und Gerichte bereitwillig Zugriff auf diese Daten zu verschaffen, siehe Youporn-Abmahnung.

Nun ja du stimmtst ja dem Speichern zu. Das ist aber kein Generalverdacht. Das die Provider speichern ist normal und muss auch bleiben eben das man eine Rechtssicherheit hat. Mit einem Richterlichenbeschluss müssen die Provider halt die Daten raus geben.
 
Cool Master schrieb:
Nun ja du stimmtst ja dem Speichern zu. Das ist aber kein Generalverdacht. Das die Provider speichern ist normal und muss auch bleiben eben das man eine Rechtssicherheit hat. Mit einem Richterlichenbeschluss müssen die Provider halt die Daten raus geben.

Unter einer Vorratsdatenspeicherung
- versteht man die Speicherung personenbezogener Daten (Check)
- durch oder für öffentliche Stellen (Check)
- ohne dass die Daten aktuell benötigt werden (Check)

Was unterscheidet deiner Meinung nach die derzeitige Daily Practice von der gewünschten Vorratsdatenspeicherung?

Will man 100% Rechtssicherheit, muss man alle Menschen rund um die Uhr überwachen lassen. Nur so kann man gewährleisten, dass alle Rechtsverletzungen auch erkannt und verfolgt werden können - willst du das damit fordern?

Kann mich noch vor 1 Jahr erinnern, da wurde bei Vodafone nur solange die IP gespeichert bis man einen Reconnect durchgeführt hat.
Und solange Gerichte freigiebig den Zugang auf die bei Providern gespeicherten Daten gestatten, haben wir eine Vorratsdatenspeicherung bereit jetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cool Master schrieb:
Das die Provider speichern ist normal und muss auch bleiben eben das man eine Rechtssicherheit hat.

Derzeit bewegen sich die Provider aber in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie eigenmächtig Verbindungsdaten speichern. Das geltende Datenschutzgesetz sieht vor, dass Erfassen und Speichern von Verbindungsdaten nur dann und so lange erfolgen darf, wie es zu Abrechnungszwecken oder aus technischen Gründen (z.B. Fehlersuche) notwendig ist.
Daran halten sich die meisten Provider aber nicht und es wurde schon in einigen Fällen erfolgreich von Kunden dagegen geklagt. Z.B. weil bei den heute üblichen Flatrates eigentlich gar keine Verbindungsdaten mehr zu Abrechnungszwecken erfasst werden müssen.

Allerdings halten sich die Strafverfolgungsbehörden bisher vornehm zurück, wenn es darum geht, gegen illegal speichernde Provider vorzugehen und damit das Datenschutzgesetz aktiv durchzusetzen. Unter anderem wohl auch wegen der seit Jahren in der Luft schwebenden Vorratsdatenspeicherung, die das Speichern auf einen Schlag nicht nur legalisieren sondern sogar verpflichtend machen würde.

Würde der VDS in Deutschland allerdings eine entgültige Absage erteilt, dann wäre es sehr viel wahrscheinlicher, dass die Provider ihre eigenmächtigen Speicherpraktiken zukünftig entsprechend dem Datenschutzgesetz zurückfahren müssen.
 
Hätte ich der SPD gar nicht zugetraut, aber auf jeden Fall das richtige.

Die andere Frage ist, selbst wenn der EuGH pro VSD entscheidet, ist damit nicht gesagt, dass dies Entscheidungen vom BVerfG außer Kraft setzt.
 
Und da soll ich jetzt jubeln?
Der erspart sich doch bloß Arbeit, wieso sollte er sich auch hinsetzen und Mühe machen wenn alles eh für die Katz sein könnte?
Wenn er sich wie Frau Schnarrenberger dagegen stellt wäre es eher in Grund zum feiern aber das ist nun echt keine geistige Leistung unnötige Arbeit zu vermeiden...
 
Zurück
Oben