News Vorratsdatenspeicherung kommt vorerst nicht

Trefoil80 schrieb:
Verstehe nicht, warum die (anlasslose) VDS immer wieder aufpoppt, obwohl das Bundesverfassungsgericht diese bereits eindeutig als rechtswidrig beurteilt hat!

Diese Aussage ist absolut falsch ! Zwar wurde das Gesetz in der vorhandenen Form einkassiert, aber der Urteilstext sagt ganz eindeutig NICHT, daß das sammeln der Daten verfassungswiedrig ist. Genau das ist ja das Problem.
 
keldana schrieb:
Diese Aussage ist absolut falsch ! Zwar wurde das Gesetz in der vorhandenen Form einkassiert, aber der Urteilstext sagt ganz eindeutig NICHT, daß das sammeln der Daten verfassungswiedrig ist. Genau das ist ja das Problem.

Sachlich gesehen ist dieses Urteil aber korrekt, auch wenn es natürlich Schlupflöcher läst, die von den VDS-Befürwortern sofort ausgenutzt werden.

Auch wenn die VDS zweifelsfrei eine Grundrechtsverletzung darstellt, was das deutsche Verfassungsgericht in seinem Urteil auch ausdrücklich festgestellt hat, kann sie trotzdem grundsätzlich zulässig sein, wenn sie unbedingt nötig und geeignet wäre, um andere, gleich oder höherwertige Grundrechte zu schützen. Siehe meinen ausführlichen Beitrag weiter oben.
Es gibt ja auch zahlreiche anderen Fälle, wo Grundrechte eingeschränkt werden, um andere Grundrechte zu schützen. Z.B. wenn ein verurteilter Verbrecher in den Knast wandert.

Zu entscheiden ob diese Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit bei der VDS gegeben ist oder nicht, liegt aber nicht bei einem Gericht. Der demokratisch legitimierte Gesetzgeber selbst muss beurteilen, ob die VDS nötig und wirksam ist.

Dummerweise tut unser Gesetzgeber genau das nicht, sondern verbreitet nur wilde Terror-Hysterie und zieht absurde angebliche Fallbeispiele an den Haaren herbei, die bei genauer Betrachtung weder die Notwendigkeit der VDS belegen, noch ihre Wirksamkeit.

Trotzdem kann das deutsche Verfassungsgericht und auch der EuGH nicht mehr tun. Den Gesetzgeber daran zu hindern, alle realen Fakten zu ignorieren und die VDS trotzdem einzuführen, ist der Job der Bürger/Wähler. Alle entgegen der Fakten- und Rechtslage für die VDS eintretenden Parteien dürften überhaupt nicht mehr gewählt werden. Aber leider kommen die Bürger dieser Staatsbürgerpflicht nicht nach.

Es ist sowieso so, dass uns kein Verfassungsgericht retten wird. Das können die gar nicht. Unsere Grundrechte können nur wir selbst bewahren, indem wir deren Feinde konsequent von den Hebeln der Macht fernhalten. Nur dafür wurde die Demokratie erfunden.
Wird das versäumt, müssen wird damit leben, dass unsere Grundrechte Stück für Stück verloren gehen bzw. ihre Bedeutung verlieren. Und irgendwann ist dann auch die Demokratie futsch.
 
keldana schrieb:
Diese Aussage ist absolut falsch ! Zwar wurde das Gesetz in der vorhandenen Form einkassiert, aber der Urteilstext sagt ganz eindeutig NICHT, daß das sammeln der Daten verfassungswiedrig ist. Genau das ist ja das Problem.

Mann kann auch nur ein Gesetz verbieten wie es ist, und nicht wie es sein könnte. Sind ja nicht bei de Italiener aufm Jahrmarkt
 
Woher wollen wir denn sicher wissen, dass nicht bereits heute alle Daten längst erfasst, gespeichert und ausgewertet werden?
 
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