BOBderBAGGER
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Außer der Betrieb wird vererbtMustis schrieb:und dennoch muss es jeder beis ich als Einkommen versteuern.
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Außer der Betrieb wird vererbtMustis schrieb:und dennoch muss es jeder beis ich als Einkommen versteuern.
Mustis schrieb:Ne eben nicht. Das gilt maximal für die Erstkäufer, dass sie Kapital stellen.
Das Unternehmen erhält die Zahlung einmalig bei der Emission, der Anteil des Unternehmens ist damit der Aktie zugeordnet, man kauft praktisch einen fixen Anteil des Unternehmens bis es eine Kapitalerhöhung gibt und der Wert steigt/fällt folglich mit jeder (erwarteten) Wertänderung des Unternehmens. Man kauft mit der Aktie ja den Unternehmensanteil und keinen "Kurs", sehe nicht wo das für die Diskussion relevant ist.henpara schrieb:Das ist jetzt aber sehr verkürzt dargestellt und falsch.
Aktien von Privatpersonen sind doch gerade NICHT dem Betrieb zugerechnet
Da muss ich passen, weiß grad nicht wie die genauen Regelungen zum Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungsteuer in diesem Bereich genau sind. Aber eine Angleichung/Vereinfachung halte ich auch für Wünschenswert.Mustis schrieb:Ebenso sind sonstige VErgütungen und Gewinnausschüttungen als Teilhaber (bei GmbHs und anderen Unternehmensformen) ebenfalls vom Unternehmen versteuert und dennoch muss es jeder beis ich als Einkommen versteuern.
Die deutsche Steuergesetzgebung folgt doch leider überhaupt keiner inhärenten Logik und ist eine Mischung aus Quellen-/Ertrags-Substanssteuer usw.Mustis schrieb:Die Steuerberechnung geht IMMER vom Standpunkt des Empfängers aus. Wenn man betrachten würde, wo das Geld herkommt und ob es dort schon versteuert wurde, dann dürfte so gut wie kein Einkommen versteuert werden.
Der wesentliche Vorteil ist doch dass es für Privatpersonen massiv erleichtert, da die Bank sämtliche steuer-sachen unternimmt. Gleichzeitig muss man dieser nicht seine ganzen Einkünfte melden, damit sie den richtigen Grenzsteuersatz berechnet bei einem möglichen Teileinkünfteverfahren. Glaubt ihr wirklich dass ein Klischee- Superreicher noch als Privatperson Aktien in DE hält, wenn das Teileinkünfteverfahren wieder genutzt wird? Die Situation früher war ja ob der Spekulationsfrist nicht ganz vergleichbar.Mustis schrieb:Es gibt absolut keinen Grund, bei Einkommen aus Kapitalertrag irgendwelche Ausnahmen zu machen.
Doch tut sie und das merkt man relativ schnell wenn man sich damit befasst. Das Problem sind die ganzen Ausnahmen, die im Laufe der Zeit hinzugekommen sind. Die grundlegende Überlegung ist logisch und einfach: Egal woher das Geld kommt, Einkommen wird nach dem individuellen Steuersatz aus der Progressionstabelle versteuert. Die Ausnahme wurde gemacht für die Kapitalertragssteuer, mit dem vermeintlichen Argument der Vereinfachung. Das stimmt zwar zwar, bedeutet für den durchschnittsdeutschen aber eher eine Erhöhung der Abgabenlast (der Durchschnittsduetsche hat keinen Durchschnittssatz von 25%) und führt zu einer Ungleichbnehandlung der Einkommensarten. Jemand, der seinen lebensunterhalt aus Kapitalerträgen erzielt umgeht die Steuerprogression, da er schlicht 25% Steuer zahlt, unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen eigentlich ist. Das benachteiligt alle, die ihr Einkommen aus anderen Einkünften erzielen und bevorteilt vor allem Reiche und Erben (wo sonst soll Geld da sein, um vornehmlich oder in größerem Maße aus Kapitalerträgen Einkommen zu erzielen).Vektorfeld schrieb:Die deutsche Steuergesetzgebung folgt doch leider überhaupt keiner inhärenten Logik und ist eine Mischung aus Quellen-/Ertrags-Substanssteuer usw.
Jeder abseits der Erstkäufers kauft eine Aktie wegen dem Kurs und nicht wegen dem Unternehmensanteil. Dividenden mögen übrigens bei dem ausschüttenden Unternehmen versteuert sein, Gewinne aus Kurssteigerungen aber hingegen nicht! Steigt der Kurs, hat der Aktionär mehr Geld nach Verkauf wovon weder das Unternehmen einen € sieht noch hat es den versteuert. Zinsen wurden ebenso nicht versteuert. Die Behauptung, das bei Einkommen aus Kapitalertrag also bereits versteuert wurde, ist in Summe unwahr und falsch, da es sich nur auf den kleineren Teil von möglichen Kapitalerträgen bezieht (Divdidenen). Aktiengewinne aus Kurssteigerungen, Zinsen, etc. sind nicht versteuert.Vektorfeld schrieb:Man kauft mit der Aktie ja den Unternehmensanteil und keinen "Kurs", sehe nicht wo das für die Diskussion relevant ist.
Das ist so pauschal ebenso nicht korrekt.BOBderBAGGER schrieb:Außer der Betrieb wird vererbt
Sofern's nicht die AfD ist, die man wählt... - falscher könnte man es ja nun nicht machen.kabralo schrieb:Dafür müßte ganz Deutschland im September aber nicht wieder die Truppen wählen, die sich schon seit Jahren im Bundestag die Klinke in die Hand geben
Und die LinkeScrypton schrieb:Sofern's nicht die AfD ist, die man wählt... - falscher könnte man es ja nun nicht machen.
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Wenn der persönliche Durchschnittssteuersatz unter 25% liegt kann man die Kapitaleinkünfte doch außerhalb der Abgeltunssteuer mit dem persönlichen Steuersatz anrechnen lassen.Mustis schrieb:bedeutet für den durchschnittsdeutschen aber eher eine Erhöhung der Abgabenlast (der Durchschnittsduetsche hat keinen Durchschnittssatz von 25%) und führt zu einer Ungleichbnehandlung der Einkommensarten.
Man kauft den Unternehmensanteil weil man davon ausgeht, dass das Unternehmen seinen Wert erhält oder seinen Wert erhöht, wodurch der Wert das Anteils steigt. Das wird durch den Kurs ausgedrückt. Keiner rationaler Anleger Kauft z.B. GAFAM-Aktien bloß weil die Unternehmen so hoch bewertet sind.Mustis schrieb:Jeder abseits der Erstkäufers kauft eine Aktie wegen dem Kurs und nicht wegen dem Unternehmensanteil
Ja, das Unternehmen profitiert nur indirekt von hohen Kursen (z.B Kreditkonditionen), wobei es auch den Anreiz haben kann den Kurs zu reduzieren (Aktiensplit) um den Streubesitz zu erhöhen, aber klar es fließt natürlich keine LiquiditätMustis schrieb:Steigt der Kurs, hat der Aktionär mehr Geld nach Verkauf wovon weder das Unternehmen einen € sieht noch hat es den versteuert.
Vom Unternehmen nicht aber die Unterliegen doch (bei Kursgewinnen logischerweise erst nach der realisiation durch Verkauf) auch unter die Abgeltunssteuer.Mustis schrieb:Aktiengewinne aus Kurssteigerungen, Zinsen, etc. sind nicht versteuert.
Ja kann man. Nur müsste man dafür überhaupt erstmal eine Steuer machen. Und da kommen wir nämlich an das eigentliche Motiv für die Abgeltungssteuer: Der Staat konnte schlecht bis gar nicht nachvollziehen, wieviel Einkommen aus Kapitalerträgen man so hatte und ob man bedingt dadurch eine Steuer machen müsste oder nicht. Also hat er das ganze umgedreht. Steuer pauschal und wenn dich die nicht zahlen will, muss ich den Freibetrag anmelden bei der Bank und wenn ich zuviel zahle muss ich aktiv werden, um die Steuer zurück zu bekommen. Derjenige, der einen höheren Steuersatz hat, der hält einfach weiterhin die Füße still und spart. Der muss nämlich seine Erträge auch dann nicht anchträglich angeben, wenn er eine Steuererklärung abgibt.Vektorfeld schrieb:Wenn der persönliche Durchschnittssteuersatz unter 25% liegt
Na exakt das sage ich doch... Keiner kauft Aktien, weil er unbedingt Teile der Firma haben will. Er kauft Aktien weil er auf Kursgewinne hofft...Vektorfeld schrieb:Man kauft den Unternehmensanteil weil man davon ausgeht, dass das Unternehmen seinen Wert erhält oder seinen Wert erhöht, wodurch der Wert das Anteils steigt.
Seit weit bekommen Firmen besser Konditionen weil der Aktienkurs hoch ist? Davon hat doch der Gläubiger absolut nichts, er kommt weder an diese Aktien heran noch sonst was. Sorry aber das ist einfach Unsinn... Die Konditionen leiten sich aus den Sicherheiten hab und den sonstigen Geschäftszahlen.Vektorfeld schrieb:Ja, das Unternehmen profitiert nur indirekt von hohen Kursen (z.B Kreditkonditionen
Ja, aber es ging doch bei dir darum, dass das Geld erst beim Unternehmen versteuert wir dund dann noch einmal beim der Privatperson weil es dort als Einkommen gilt und somit eine "Doppelbesteuerung" vorläge. Das stimmt aber eben nur bei Dividenden. Bei Zinserträgen oder Gewinnen aus Aktiengeschäften eben nicht. Und exakt deshalb ist es auch Unsinn zu fordern, das keine Steuern auf Einkommen aus Kapitalerträgen erfolgen sollten.Vektorfeld schrieb:auch unter die Abgeltunssteuer.
Wenn damit unterm Strich doch mehr Steuern anfallen für den Staat, die Kontrolle war ja bei auslandskonten sehr schwer. Meinetwegen kann die Steuer ja auch erhöht werden wenn dafür auch die pauschbeträge erheblich erhöht werden.Mustis schrieb:Aber da redet man ja mit ner Wand, wenn man den Leute klar machen will, dass die Abgeltungssteuer nur den Staat und die reicheren bevorteilt...
Bei Zinserträge stimmt es ja nur nicht weil das Unternehmen die zu zahlenden Zinsen abziehen kann von der Bemessungsgrundlage, dass meinte ich ja damit. FK Finanzierung wird damit der EK Finanzierung steuerlich besser gestellt. Hier stellt sich auch die Frage ob es so gesamtwirtschaftlich wünschenswert ist oder ob wir mehr Aktienfinanzierung wollen.Mustis schrieb:Das stimmt aber eben nur bei Dividenden. Bei Zinserträgen oder Gewinnen aus Aktiengeschäften eben nicht.
Oder zur Mitbestimmung oder weil er/sie gern das Büffet bei der Hauptversammlung ausnutzen willMustis schrieb:Jeder abseits der Erstkäufers kauft eine Aktie wegen dem Kurs
Vitrex2030 schrieb:Geldvermögen und Geldschulden sind immer zwei Seiten der gleichen Medaille.
Bauen wir alle Geldschulden ab, bauen wir gleichzeitig auch alle Geldvermögen ab.
Sowas schreiben immer diejenigen, die noch nie selbst in der Situation eines Hartzers waren und wahrscheinlich glauben, niemals in diese Situation zu kommen.Ich hoffe das es mal ein einheitliches EU Sozialsystem gibt, weil das garantiert nicht das hohe deutsche Hartz 4 Niveau haben wird.
Ich dachte die Vermögenssteuer ist ausgesetzt.Idon schrieb:(...)Die Reichen und Wohlhabenden tragen nichtsdestotrotz die Steuerlast.
Ich habe auch nicht das Gegenteil behauptet, aber auch alle anderen bezahlen Steuerabgaben, selbst der Hartzer, denn der zahlt mindestens die MwSt.Die Reichen und Wohlhabenden tragen nichtsdestotrotz die Steuerlast.
Binalog schrieb:Ich dachte die Vermögenssteuer ist ausgesetzt.
Binalog schrieb:Zudem trägt jeder eine Steuerlast der Steuern entrichtet. Bei einem Durchschnittsverdiener dürfte die Belastung durch Lohn- und Mehrwertsteuer merklich sein.
Trotzdem ziehen die "Hartzer" einen Nutzen daraus, nämlich nicht auf der Straße herumzulungern. Das ist der entscheidende Punkt, den viele ihnen nicht gönnen. Die ganze Diskussion ist sowieso sinnlos da immer über extremfälle gesprochen wird ohne irgendeine belastbare Quelle zu nennen.Vitrex2030 schrieb:Die Hartz 4 Transferzahlungen landen eh sofort wieder in der Privatwirtschaft, bei privaten Immobilienbesitzern und über die MwSt beim Staat.
Das erhaltene Geld wird ja nicht gebunkert, sondern für Miete + NK, Strom und Lebenshaltungskosten sofort wieder ausgegeben.
Hartz 4 ist für den Hartzer ein durchlaufender Posten.
Gerade die privaten Immobilienbesitzer profitieren von diesen Mietzahlungen.
Sichere Einnahmen, die den Wohlstand auf Vermieterseite weiter ansteigen lassen.
Der Artikel ist ja wohl ein Witz; oh nein die Armen EINKOMMENSmillionäreIdon schrieb: